Bei der Berechnung der Pensionsansprüche gemäß ESVG 2010 handelt es sich um eine Art stichtagsbezogene Vermögensbilanz, welche ausschließlich in der Vergangenheit erworbene Pensionsansprüche der Haushalte bzw. aus der Perspektive von Altersvorsorgeeinrichtungen Pensionsverpflichtungen, die bereits aufgelaufen sind, erfasst. Diese geben einerseits Auskunft über die Vermögenslage von Haushalten und sind andererseits als Kapitalsumme zu interpretieren, die aus versicherungsmathematischer Sicht heute veranlagt werden müsste, um alle zukünftigen Pensionsauszahlungen decken zu können, welche auf bereits erworbenen Ansprüchen basieren.
Die Ergebnisse umfassen einerseits die betrieblichen Pensionssysteme (Pensionskassen, direkte Leistungszusagen, etc.), welche auch in den Hauptkonten der Volkswirtschaften Gesamtrechnungen enthalten sind, und andererseits die staatlichen Systeme der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Beamtenschaft.