Die Statistiken der Mindestsicherung und Sozialhilfe erfassen die im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit der Länder und Gemeinden gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs außerhalb stationärer Einrichtungen sowie zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (vor allem in Form der Einbeziehung nicht krankenversicherter Personen in die gesetzliche Krankenversicherung).
Während die Zurverfügungstellung der Mindestsicherungsdaten durch die Bundesländer keine gesetzliche Grundlage hat, liegt mit dem Sozialhilfe-Statistikgesetz infolge des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes eine solche vor. Die Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik umfasst alle neun Länder, die Sozialhilfestatistik derzeit jene fünf Länder, die beide Regelungen umgesetzt haben.