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Mindestsicherung und Sozialhilfe

Die Statistiken der Mindestsicherung und der Sozialhilfe erfassen die im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit der Länder und Gemeinden gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs außerhalb stationärer Einrichtungen sowie zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (vor allem in Form der Einbeziehung nicht krankenversicherter Personen in die gesetzliche Krankenversicherung).

Während die Zurverfügungstellung der Mindestsicherungsdaten durch die Bundesländer keine gesetzliche Grundlage hat, liegt mit dem Sozialhilfe-Statistikgesetz infolge des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes eine solche vor. Die Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik umfasst alle neun, die Sozialhilfestatistik derzeit jene sechs Länder, die beide Regelungen umgesetzt haben.

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 02.09.2025. – Wien: Personen, die ausschließlich eine Mietbeihilfe zu einer Alterspension bis zur Höhe der Ausgleichszulage erhielten, sind ab März 2024 sukzessive von der Mindestsicherung in die Zuständigkeit der Wohnbeihilfe überführt worden; dadurch eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahren. – Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen.

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 02.09.2025. – Wien: Personen, die ausschließlich eine Mietbeihilfe zu einer Alterspension bis zur Höhe der Ausgleichszulage erhielten, sind ab März 2024 sukzessive von der Mindestsicherung in die Zuständigkeit der Wohnbeihilfe überführt worden; dadurch eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahren. – Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen.

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 02.09.2025.

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 02.09.2025. – Lebensunterhalt und Wohnen: außerhalb stationärer Einrichtungen. – Krankenhilfe: vor allem Einbezug in die gesetzliche Krankenversicherung. – Durchschnittliche monatliche Leistungshöhe: Leistungsanspruch auf Lebensunterhalt und Wohnen. – Bedarfsgemeinschaft: Einheit für die Leistungsbemessung in der Mindestsicherung/Sozialhilfe, sie kann eine oder mehrere Personen umfassen. Ein Haushalt kann aus mehr als einer Bedarfsgemeinschaft bestehen. – Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen.

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 02.09.2025. – Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs außerhalb stationärer Einrichtungen sowie Krankenhilfe (vor allem Einbezug in die gesetzliche Krankenversicherung). – Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen.

Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik

Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik

Sozialhilfestatistik shs@statistik.gv.at
Infopoint Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 13.11.2025 aktualisiert.