Zentrale Zielsetzung und Aufgabenstellung der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik basiert auf den jährlichen tabellarischen Meldungen der Bundesländer. Die primäre Grundlage für die jährliche Erhebung und Veröffentlichung statistischer Daten zur KJH ist das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013. Der Statistik-Auftrag des Bundesgesetzes (§ 15) bezieht sich auf folgende Tätigkeits- bzw. Leistungsbereiche der KJH: Soziale Dienste, Unterstützung der Erziehung, Volle Erziehung, Gefährdungsabklärungen, Hilfen für junge Erwachsene, inländische und grenzüberschreitende Adoptionen sowie Rechtsvertretungen; es ist festgelegt, dass die zahlenmäßige Inanspruchnahme dieser Leistungen (teilweise als Anzahl der Beziehenden, aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht, teilweise als Anzahl der Leistungen) und der finanzielle Aufwand für die öffentliche KJH (Ausgaben und Einnahmen) zu erheben sind.