Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung für pflegebedingte Mehraufwendungen, die Zuerkennung erfolgt nach dem monatlichen Ausmaß der Pflegebedürftigkeit in sieben Stufen. Das bundesgesetzlich geregelte Pflegegeld wird von den Sozialversicherungsträgern administriert, deren Dachverband die statistischen Daten zur Verfügung stellt.