Die Statistik der Betreuungs- und Pflegedienste basiert auf den Vorgaben des Pflegefondsgesetzes und der Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung. Die erhobenen Daten betreffen die folgenden sieben Bereiche der Langzeitpflege der Länder und Gemeinden: mobile Betreuungs- und Pflegedienste, mehrstündige Alltagsbegleitungen und Entlastungsdienste, teilstationäre Tagesbetreuung, stationäre Betreuungs- und Pflegedienste, Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen, alternative Wohnformen, Case- und Caremanagement. Nicht zum Erfassungsbereich der Pflegedienstleistungsstatistik gehören: 24-Stunden-Betreuung; soziale Dienste der Behindertenhilfe und der Grundversorgung (Flüchtlingshilfe).
Die Datenerhebung erfolgt jährlich bis zum 30. September über das Vorjahr, die Statistik wird bis Ende Dezember im Internet veröffentlicht. Die Ergebnisse gehen auch in den Österreichischen Pflegevorsorgebericht (zum aktuellen Bericht siehe weiter unten) ein.