Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind die wichtigsten Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung. Während das Arbeitslosengeld befristet zuerkannt wird, kann die Notstandshilfe im Anschluss daran unter bestimmten Bedingungen zeitlich unbegrenzt bezogen werden. Die Administration erfolgt durch das Arbeitsmarktservice, das auch die statistischen Daten zur Verfügung stellt.