Die Gerichtliche Kriminalstatistik gibt Auskunft über die von österreichischen Gerichten ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch und den Nebenstrafgesetzen. Die Verurteilungsstatistik umfasst drei verschiedene Betrachtungsebenen: Verurteilte Personen, Verurteilungen sowie (seit dem Berichtsjahr 2012) sämtliche im Rahmen aller Verurteilungen abgeurteilte Delikte. Im Rahmen der Wiederverurteilungsstatistik werden verurteilte bzw. aus der Haft entlassene Personen eines bestimmten Jahres über einen Zeitraum von vier Jahren hinsichtlich neuerlicher Verurteilungen beobachtet.
Die Gerichtliche Kriminalstatistik basiert auf einem Auszug aus dem Strafregister und kann daher nur Auskunft über verurteilte Täter:innen geben, aber keine Informationen über andere Verfahrenserledigungen oder Geschädigte bzw. Opfer bieten. Daten zu Kriminalitätsopfern sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Anzeigenstatistik) verfügbar.