Die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sind wesentliche Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege. Aus diesem Grund unterliegen bestimmte Infektionskrankheiten der Meldepflicht. Die Erfassung dieser Krankheiten erfolgt mit Hilfe des Epidemiologischen Meldesystems (EMS), das von der Abteilung für Infektionsepidemiologie und Surveillance der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ausgewertet und validiert wird und mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 besondere Bedeutung erlangt hat. Durch den Eintrag von niedergelassenen Ärzt:innen, von Krankenanstalten und Laboren werden Infektionskrankheiten routinemäßig und systematisch erfasst, was eine tagesaktuelle Beobachtung regionaler Entwicklungen ermöglicht. Die Liste der gemäß Epidemie-, Zoonosen-, Tuberkulose-, AIDS- und Geschlechtskrankheitengesetz anzeigepflichtigen Krankheiten wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.