Jeder männliche österreichische Staatsbürger ist ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Die Einberufung zur Stellung erfolgt in dem Kalenderjahr, in welchem das 18. Lebensjahr vollendet wird (Hauptstellungsjahr). Es ist aber auch möglich, im Jahr davor oder danach zur Stellungsuntersuchung zu gehen. Da die Stellungsuntersuchungen vorwiegend auf die gesundheitliche Eignung für den Wehrdienst abzielen, ermöglichen sie ein umfassendes Bild der gesundheitlichen Lage der 18-jährigen männlichen österreichischen Staatsbürger. Das Stellungsverfahren endet mit einem Beschluss über die Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit für den Grundwehrdienst.
Datenquelle für diese Statistik sind die Ergebnisse der ärztlichen Stellungsuntersuchungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung.