Die Spitalsentlassungsstatistik wird seit 1989 in elektronischer Form geführt und umfasst aufenthaltsbezogene, patient:innenbezogene und medizinische Meldedaten zu stationären Spitalsaufenthalten. Sie basiert auf der gesetzlich geregelten Diagnosen- und Leistungsdokumentation der Krankenhäuser (gemäß LKF-System – Leistungsorientierte Krankenanstalten-Finanzierung) und auf der Krankenanstaltenstatistik des Gesundheitsministeriums. Rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Dokumentation im Gesundheitswesen. Die Spitalsentlassungsstatistik bezieht sich auf einzelne Spitalsaufenthalte (fallbezogen) und umfasst Informationen zu Alter, Geschlecht und Wohnort der Patient:innen, zu Aufenthaltsdauer, Entlassungsart, Hauptdiagnose (ICD-10) und Verletzungsursache, Informationen zu den medizinischen Leistungen sowie zur Krankenanstalt (Standort, Versorgungssektor, entlassende Fachabteilung, Rechtsträger, Öffentlichkeitsrecht, Fondszugehörigkeit und Gemeinnützigkeit).