Die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung erfolgt auf drei Schienen: Der größte Anteil wird von niedergelassenen Allgemeinmediziner:innen, Fachärzt:innen und Zahnärzt:innen in ihren Praxen übernommen. Zum sogenannten „extramuralen Bereich“ der ambulanten Versorgung zählen außerdem auch die Ambulatorien der Krankenkassen sowie andere (privat geführte) selbstständige Ambulatorien. Darüber hinaus stehen in den Krankenhäusern („intramuraler Bereich“) für die ambulante Versorgung auch Spitalsambulanzen zur Verfügung. Ambulante Versorgung leisten daneben noch weitere Gesundheitsberufe wie Ergo- und Physiotherapeut:innen, Hebammen, Logopäd:innen etc.
Die Ergebnisse zur Nutzung der ambulanten Gesundheitsversorgung stammen aus der Österreichischen Gesundheitsbefragung (ATHIS – Austrian Health Interview Survey), die ab 2019 alle sechs Jahre durchgeführt wird (davor 2006/07 und 2014).