Zu Krankenhäusern zählen gemäß dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) allgemeine Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, Rehabilitationseinrichtungen, Genesungsheime, Pflegeanstalten für chronisch Kranke und Sanatorien. Selbstständige Ambulatorien sind dabei nicht inkludiert. Datenquelle ist die Krankenanstaltenstatistik des Gesundheitsministeriums, welche neben der Darstellung der Krankenanstalten nach Öffentlichkeitsrecht, Rechtsträgern und Versorgungsfunktion die Bettenanzahl (behördlich genehmigte oder sytemisierte Betten sowie tatsächlich aufgestellte Betten) sowie Angaben zum Personal der ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsberufe in Krankenanstalten umfasst.
Informationen zum Bestand der berufsausübenden Ärzt:innen liefern einen Einblick in die medizinische Versorgungssituation der österreichischen Bevölkerung. Die Datenbereitstellung erfolgt über die Österreichische Ärzte- und Zahnärztekammer.