Die Pensionshöhe ist abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen (Bemessungsgrundlage) sowie von der Versicherungsdauer. Aufgrund der Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern sowie geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Erwerbsbeteiligung im Laufe des Erwerbslebens liegen die Alterspensionen der Frauen deutlich unter jenen der Männer. Dies bewirkt eine höhere Armutsgefährdung etwa von alleinlebenden Pensionistinnen.
Das Thema Gender-Statistik bietet unter dem Punkt Pensionen Informationen zur Pensionshöhe von Frauen und Männern, zur Anzahl der Pensionsbezieher:innen und zum durchschnittlichen Pensionsantrittsalter. Basis für die Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Daten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger. Für die Betrachtung der Beamt:innen in Ruhe stehen die Lohnsteuerdaten zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Infoblatt (.pdf) sowie auf unserer Website unter Sozialleistungen – Pensionen und Allgemeiner Einkommensbericht. Unter dem Punkt Weiterführende Daten werden Tabellen zum Download bereitgestellt.