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Frauenbericht 2028

„Call for Proposals“ für die Erstellung eines Schwerpunktkapitels im Rahmen des Frauenberichts 2028

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) hat Statistik Austria mit der Erstellung eines Frauenberichts beauftragt. Die Publikation wird dabei sowohl zentrale statistische Kennzahlen und Indikatoren und ihre Kontextualisierung („Statistikkapitel“) als auch eingehende wissenschaftliche Analysen zu gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Dynamiken („Schwerpunktkapitel“) umfassen.

Im ersten Teil sind folgende Statistikkapitel vorgesehen:
1.    Demographische Strukturen und Lebensrealitäten von Frauen
2.    Gleichstellung im Bildungswesen
3.    Geschlechtsspezifische Arbeitsmarktindikatoren
4.    Unbezahlte Arbeit, Zeitarmut und Mehrfachbelastung
5.    Einkommen und soziale Lage
6.    Gesundheit und Pflege
7.    Repräsentation und Partizipation
8.    Gewalt gegen Frauen

Im zweiten Teil des Frauenberichts sind vier vertiefend analytische Schwerpunktkapitel zu folgenden Themenbereichen vorgesehen:
1.    Gleichstellung im Wandel – Antifeminismus und Backlash
2.    Geschlechtergleichstellung am Arbeitsmarkt
3.    Frauengesundheit und Forschung 
4.    Digitalisierung, KI und Geschlechterverhältnisse

Im Rahmen eines offenen „Call for Proposals“ werden (Jung-) Forscher:innen eingeladen, Angebote für die Ausarbeitung eines der vier Schwerpunktkapitel im Umfang von 120 000 – 150 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen; exklusive Tabellen, Grafiken, Literaturverzeichnis) bis spätestens 31. Juli 2026 zu übermitteln. Für nähere Ausführungen zum inhaltlichen Rahmen siehe die detaillierten Beschreibungen der vier Schwerpunktthemen.

Der Call richtet sich an hervorragende Wissenschaftler:innen mit einschlägiger Expertise (mindestens Masterabschluss oder vergleichbarer Abschluss) in zumindest einem der Schwerpunktthemen, wobei Proposals sowohl von Einzelpersonen als auch von Autor:innen-Teams (maximal 3 Personen) eingereicht werden können. Im Fall von Autor:innen-Teams ist ein:e hauptverantwortliche:r Erstautor:in festzulegen (siehe „Werkvertrag“). Institutionelle Anbindungen von Autor:innen sind möglich, aber nicht notwendig.

Informationen betreffend der formalen und inhaltlichen „Anforderungen an das Proposal“, anzuwendender „Auswahlkriterien“, zum „Auswahlprozess“, dem Zeitplan sowie der vertraglichen Abwicklung und den notwendigen Einreichunterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Punkten im weiteren Verlauf.

Dieses Kapitel soll einen Überblick über die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Österreich seit 2010 bieten. Dabei sollen Fortschritte, Rückschritte und antifeministische Backlash-Tendenzen beleuchtet werden, die den gesellschaftlichen und politischen Diskurs prägen und analysiert werden, welche gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen diese mit sich bringen. Der inhaltliche Fokus soll auf Österreich liegen, wobei eine internationale Kontextualisierung möglich ist. 

Mögliche Leitfragen für dieses Kapitel sind:

  • Welche gesellschaftlichen und politischen Diskurse wurden insbesondere seit 2010 geführt? Welche Bereiche fanden Beachtung, welche wurden vernachlässigt (z. B. Erwerbsarbeit, Vereinbarung von Familie und Beruf, soziale Sicherheit, Gewaltschutz, reproduktive Sicherheit)?
  • Wie gestaltet sich die gesellschaftspolitische Gegenbewegung zu feministischen Errungenschaften (Backlash)? Wer sind die Akteur:innen des Backlash in Österreich? Wie sind diese in trans- und international agierende Netzwerke eingebunden, die neuere, aber auch ältere Erfolge in der Gleichstellung von Frauen und Männern bekämpfen?
  • Wie werden Anti-Gender Ressentiments geschürt und genutzt, um Antifeminismus voranzutreiben? Welche Strategien (z. B. Rhetoriken, Diskurse, Arenen, Medien) kommen zum Einsatz, um zum Beispiel (angeblich natürliche) Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu behaupten, zu fordern und festzuschreiben? Wie werden kulturelle Hintergründe und/oder Migrationsbiografien für antifeministische Strategien instrumentalisiert?
  • Wie sind Praktiken und Prozesse der geschlechtsspezifischen Differenzierung und Hierarchisierung mit anderen Achsen der Ungleichheit verwoben (Intersektionalität)?
  • Welche sozialen und ökonomischen Hintergründe begünstigen Antifeminismus und Anti-Gender-Aktivismus in Österreich? Welche demokratiepolitischen Folgen zeichnen sich ab?
  • Wie werden Frauen an öffentlicher Partizipation (auch in digitalen Räumen) gehindert? Welche Akteur:innen (auch international agierende Netzwerke) können identifiziert werden? Welche Maßnahmen können dem entgegenwirken?

Dieses Kapitel soll strukturelle Ungleichheiten auf dem Erwerbsarbeitsmarkt sowie deren Ursachen, Dynamiken und Veränderungen seit 2010 aus Perspektive der Geschlechtergleichstellung analysieren, wobei ein qualitativer Blick auf arbeitsmarktpolitische Diskursverschiebungen, gesellschaftspolitischen Debatten und ökonomische Gleichstellung gelegt werden soll. Die Rahmenbedingungen der Arbeitswelt sollen in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext analysiert werden und können auch breitere Perspektiven der ökonomischen Gleichstellung (z. B. Vermögens- und Eigentumsverteilung) miteinschließen. Der inhaltliche Fokus soll auf Österreich liegen, wobei eine internationale Kontextualisierung möglich ist.

Mögliche Leitfragen für dieses Kapitel sind:

  • Welche gesellschaftspolitischen Diskursverschiebungen und Debatten zur Frauenerwerbstätigkeit lassen sich im Zeitraum seit 2010 identifizieren?
  • Worin liegen die Ursachen für die Persistenz von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten am Erwerbsarbeitsmarkt (Erwerbsteilhabe und Erwerbseinkommen) und wie könnten diese überwunden werden?
  • Wie wirkt sich die Veränderung der Arbeitswelt im Kontext von Digitalisierung, Nutzung von künstlicher Intelligenz und Automatisierung auf Geschlechterverhältnisse am Erwerbsarbeitsmarkt aus?
  • Wie zeigen sich Auswirkungen von Digitalisierung und KI (Automatisierung) am Arbeitsmarkt? Sind Frauen einem stärkerem Automatisierungsdruck ausgesetzt? Wie wird die geschlechtsspezifische Lohndifferenz aufgrund von Automatisierung durch KI und Robotik beeinflusst? Welche Veränderung gehen im Hinblick auf Arbeitsplatzbewertung und Skills-Debatte damit einher?
  • Welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen hat unbezahlte Arbeit auf die Arbeitsmarktintegration und die Karrierechancen?
  • Welche Relevanz haben Geschlechterquoten und die Repräsentation von Frauen in wirtschaftlichen Führungs- und Entscheidungspositionen für die Herstellung von Geschlechtergleichstellung in der Arbeitswelt? 

Dieses Kapitel soll die Rolle von Frauengesundheit im Zusammenspiel mit gesellschaftspolitischen Prioritätensetzungen, wissenschaftlichen Entwicklungen und strukturellen Rahmenbedingungen von Forschung seit 2010 beleuchten. Dabei soll analysiert werden, inwiefern bestehende Forschungslogiken, Wissensordnungen und Förderstrukturen dazu beitragen, dass gesundheitsbezogene Themen von Mädchen und Frauen bislang nur begrenzt und wenig nachhaltig berücksichtigt wurden. Ziel ist es, strukturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge sichtbar zu machen, die die Generierung, Gewichtung und Sichtbarkeit von Wissen über Frauengesundheit beeinflussen. Einzelne Beispiele können zur Veranschaulichung herangezogen werden, stehen jedoch nicht im Vordergrund der Analyse. Der inhaltliche Fokus soll auf Österreich liegen, wobei eine internationale Kontextualisierung möglich ist.

Mögliche Leitfragen für dieses Kapitel sind:

  • Welche Entwicklungen und Fortschritte sind in der Sichtbarkeit und Verankerung von Frauengesundheit in der Forschung seit 2010 erkennbar? Wo zeigen sich weiterhin strukturelle Herausforderungen im Sinne einer nachhaltigen Verankerungen und welche Lösungsansätze gäbe es?
  • Welche Faktoren beeinflussen, welche Gesundheitsthemen gesellschaftlich und forschungspolitisch Aufmerksamkeit erhalten? Wie spiegeln sich gesellschaftliche Werte in Forschungsagenden und Förderlogiken wider?
  • Welche strukturellen Muster lassen sich hinsichtlich der (Nicht-)Sichtbarkeit von Frauengesundheit erkennen? Warum erfahren bestimmte frauengesundheitliche Themen in der Forschung vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit (u. a. häufig Erkrankungen oder Belastungen, die über rein reproduktive Gesundheitsthemen hinausreichen)?
  • Wie beeinflussen bestehende Forschungsparadigmen die Repräsentation von Frauen und welche Auswirkungen hat dies auf Fragestellungen, Methoden und Erkenntnisse (z. B. in klinischen Studien, in vorhandenen Daten)? Inwiefern werden unterschiedliche Lebensphasen von Frauen berücksichtigt (z. B. ältere Frauen)?
  • Inwieweit lassen sich anhand ausgewählter Beispiele (z. B. Menstruationsgesundheit und Menopause, Endometriose, sexuelle und reproduktive Gesundheit, Auswirkungen von Gewalterfahrungen) generelle Dynamiken der Wissensproduktion und -priorisierung aufzeigen? Welche Rückschlüsse erlauben diese Beispiele auf breitere forschungsstrukturelle Zusammenhänge?
  • Welche Rolle spielen Digitalisierung und künstliche Intelligenz in der Reproduktion oder Überwindung bestehender geschlechtsspezifischer gesundheitlicher Ungleichheiten? 

Dieses Kapitel soll die aktuellen Wechselwirkungen zwischen digitalen Technologien und Geschlechterverhältnissen sowie gesellschaftlicher Gleichstellung analysieren, wobei insbesondere Entwicklungen ab 2010 betrachtet werden sollen. Digitale Teilhabe und Repräsentation von Frauen in der Entwicklung und Nutzung von Technik, geschlechtsspezifische Risiken wie algorithmische Verzerrungen, strukturelle Ausschlüsse und Diskriminierung sowie neue Formen von Gewalt deren gesellschaftlichen Konsequenzen können im Rahmen dieses Kapitels aufgezeigt werden. Der Fokus soll dabei auf second-order (indirekt) und third-order (langfristig) impact von Technologien auf Geschlechterverhältnisse gelegt werden, insbesondere darauf, wie bestehende Ungleichheiten reproduziert, verstärkt oder institutionell verfestigt werden. Der inhaltliche Fokus soll auf Österreich liegen, wobei eine internationale Kontextualisierung möglich ist.

Mögliche Leitfragen für dieses Kapitel sind:

  • Welche geschlechtsspezifischen Strukturen und gesellschaftlichen Dynamiken lassen sich in der Nutzung digitaler Technologien und Teilhabe identifizieren (Digital and AI Literacy)? Wie entsteht die Competence Penalty bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI)? Wie verändert sich gesellschaftliche Teilhabe bei nicht-Nutzung neuer Technologien?
  • Inwiefern führen Biases (Verzerrungen) in algorithmischen Systemen zu Diskriminierung und strukturellen Nachteilen (z. B. in der Medizin, am Arbeitsmarkt, bei öffentlichen Dienstleistungen, u. a.)?
  • Welche Ursachen können für die Dominanz männlicher Entwickler/Entwickler-Teams bzw. für die Unterrepräsentation von Frauen in MINT und Technologieentwicklung gefunden werden? Welche Rolle spielen stereotype Bildungskarrieren dabei?
  • Wo und in welcher Form kann ein vergeschlechtlichtes Technologie-Design festgestellt werden, das die Perpetuierung und Verstärkung von Geschlechterstereotypen vorantreibt?
  • Welche neue Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt haben neue Technologien hervorgebracht bzw. ermöglicht (z. B. Deep Fakes, etc.)? Inwiefern verändern neue Technologien bestehende Gewaltstrukturen?

Anforderungen an das Proposal

Das Proposal für die Erstellung eines Schwerpunktkapitels muss folgende Inhalte umfassen:

Auswahlkriterien

Die eingereichten Proposals werden anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung bewertet. Prozentangaben entsprechen der maximal erreichbaren Punktezahl.

Die Einhaltung wissenschaftlicher Standards wird vorausgesetzt.

Auswahlprozess

Die Auswahl der zu beauftragenden Autor:innen bzw. Autor:innen-Teams erfolgt durch ein begleitendes Sounding Board, bestehend aus vier wissenschaftlichen Expertinnen und BMFWF entlang der oben angeführten Auswahlkriterien. Es werden ausschließlich vollständige und den formellen Mindestanforderungen entsprechenden Angebote im Auswahlprozess berücksichtigt.

Vorläufiger Zeitplan, Meilensteine und Erstellungsprozess

Die Erstfassung des Schwerpunktkapitels ist bis voraussichtlich Ende Februar 2027 zu erarbeiten. Diese wird voraussichtlich im März 2027 von einer wissenschaftlichen Expertin des Sounding Boards begutachtet. Auf Basis dieses Gutachtens ist das Kapitel durch die/den Autor:in bzw. das Autor:innen-Team bis voraussichtlich Ende Juli 2027 zu überarbeiten. Für die überarbeitete Version des Schwerpunktkapitels erhält die/der Autor:in bzw. das Autor:innen-Team bis Ende August 2027 Feedback durch eine wissenschaftliche Expertin des Sounding Boards. Auf Basis dieses Feedbacks ist von der/dem Autor:in bzw. dem Autor:innen-Team die finale Fassung des Schwerpunktkapitels bis Ende September 2027 fertigzustellen.

Werkvertrag

Der für das Schwerpunktkapitel angebotene Pauschalpreis wird bei Beauftragung als Honorar im Rahmen eines Werkvertrags mit Statistik Austria als Auftraggeberin abgegolten. Bei Einreichungen von Autor:innen-Teams (maximal 3 Personen) ist ein:e Erst:autorin anzuführen, die für das gesamte Team die Verantwortung für die Honorarlegung, die Vertragsabwicklung, die Kommunikation mit Statistik Austria sowie alle organisatorischen Belange übernimmt.

Informationen zur Einreichung

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Einreichunterlagen bis spätestens 31. Juli 2026 an frauenbericht@statistik.gv.at.

Benötigte Einreichungsunterlagen:

Rückfragen richten Sie bitte ebenfalls an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Downloads

Eingegangene Fragen und Antworten - wird laufend ergänzt

13.07.2026

Frage: Ist für das Proposal ein empirischer Teil bzw. ein Fokus auf die Auswertung statistischer Daten zwingend erforderlich?

Antwort: Nein, ein quantitativ empirischer Teil bzw. ein Fokus auf die Auswertung statistischer Daten ist nicht zwingend erforderlich. Es muss allerdings nachvollziehbar sein, welchen wissenschaftlich fundierten Zugang Sie für die Bearbeitung des gewählten Schwerpunktkapitels gewählt haben.

09.07.2026

Frage: Ist es bei einer Team-Einreichung möglich, dass die im Einreichformular als “Erstautor:in” genannte Person im Falle eines Zuschlags im Bericht bei der Reihung der Autor:innen-Namen nicht als erste:r Autor:in genannt wird?

Antwort: Ja. Für das Proposal und ggf. den Werkvertrag ist relevant, dass es eine Person aus dem Team gibt, die für das gesamte Team die Verantwortung für die Honorarlegung, die Vertragsabwicklung, die Kommunikation mit Statistik Austria sowie alle organisatorischen Belange übernimmt. Im Call, im Einreichformular und voraussichtlich im Werkvertrag wird diese Person „Erstautor:in“ genannt. Die Reihenfolge, in der die Namen der Autor:innen im Bericht genannt werden, kann vom Team anders gewählt werden. 

07.07.2026

Frage: Muss ein Proposal ein ganzes Schwerpunktkapitel abdecken oder ist es möglich (wie in einem Sammelband) auch kleinere Beiträge einzureichen, die zu einem Schwerpunktkapitel passen, jedoch nicht den gesamten Scope abdecken?

Antwort: Ein Proposal soll ein ganzes Schwerpunktkapitel abdecken, denn es wird nur jeweils eines zu jedem der vier Schwerpunktthemen geben. Jedoch müssen nicht alle im Call angeführten Leitfragen des jeweiligen Themas bearbeitet werden.

30.06.2026

Frage: Wie werden die Veröffentlichungsrechte im Werkvertrag geregelt sein?

Antwort: Die Urheberrechte liegen bei den Auftragnehmer:innen. Die Nutzungsrechte liegen bei Statistik Austria. Das bedeutet, wenn Autor:innen ihre Texte anderwärtig veröffentlichen wollen, können sie das unter Berücksichtigung der korrekten Quellenangabe und zu einem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung des Berichts durch Statistik Austria/BMFWF gern tun.

Frage: Ist für die ausgewählten Autor:innen für die Erstellung der Schwerpunktkapitel ein Zugang zu relevanten Daten bzw. Auswertungen von Statistik Austria vorgesehen?

Antwort: Nein, es ist kein besonderer Zugang zu Daten von Statistik Austria für die Autor:innen der Schwerpunktkapitel geplant. Zugang besteht aber natürlich über das frei verfügbare Webangebot von Statistik Austria sowie über kostenpflichtige Angebote (beauftragte Sonderauswertungen, AMDC, etc).

29.06.2026

Frage: Muss das Proposal den gleichen Titel wie das gewählte Schwerpunktthema tragen?

Antwort: Nein, der Titel des Proposals kann anders lauten.

15.06.2026

Frage: Kann der Werkvertrag zwischen Statistik Austria und einer Institution abgeschlossen werden oder muss der Werkvertrag mit einer Privatperson abgeschlossen werden?

Antwort: Im Fall eines:einer Einzelautor:in wird der Werkvertrag zwischen Statistik Austria und entweder einer Privatperson oder einer Organisation/Institution abgeschlossen, wobei auch im Fall einer Organisation/Institution eine konkrete Person im Vertrag als Wissenschaftler:in mit einschlägiger Expertise genannt werden muss, die für die Organisation/Institution (Autor:in) tätig wird. 

Im Fall eines Autor:innen-Teams wird der Werkvertrag zwischen Statistik Austria und Privatpersonen und/oder Organisationen/Institutionen geschlossen, wobei ebenso jeweils eine konkrete Person im Vertrag genannt wird, die für die jeweilige Organisation/Institution (Autor:innen) tätig wird. Eines dieser Mitglieder des Autor:innen-Teams wird als Erstautor:in benannt, die für das gesamte Team die Verantwortung für die Honorarlegung, die Vertragsabwicklung, die Kommunikation mit Statistik Austria sowie alle organisatorischen Belange übernimmt, das kann auch eine Institution sein.

Diese Seite wurde zuletzt am 13.07.2026 aktualisiert.