International haben sich verschiedene Armutsmaße etabliert (nach EU-Vorgabe im Rahmen der Europa 2030-Strategie): (1) Als armutsgefährdet gelten Personen mit vergleichsweise niedrigem Haushaltseinkommen (Nettohaushaltseinkommen < 60 % des Median-Einkommens). Das relative Armutsmaß zeigt nicht, wie gut ein Haushalt mit dem Einkommen auskommt. (2) Als erheblich materiell und sozial benachteiligt gilt, wer sich von 13 EU-definierten Merkmalen mindestens sieben nicht leisten kann (Deprivation, absolutes Armutsmaß). (3) Ein Haushalt mit geringer Erwerbsintensität nutzt weniger als 20 % seines Erwerbspotenzials. (4) Als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet gilt, auf wen zumindest eines der drei Merkmale zutrifft. Hier werden sowohl absolute als auch relative Aspekte zusammengefasst; es kann keine Aussage getroffen werden, wie hoch der Anteil der Haushalte ist, die nur schlecht oder gar nicht mit ihrem Einkommen auskommen. Mehr zu den Definitionen finden Sie hier.
Statistik Austria ermittelt diese Kennzahlen mit Verwaltungs- und Befragungsdaten bei der jährlichen EU-SILC-Erhebung (European Union Statistics on Income and Living Conditions).