Der Allgemeine Einkommensbericht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz wird jedes zweite Jahr im Auftrag des Rechnungshofes erstellt und bezieht sich jeweils auf die beiden vorangegangenen Jahre. Im Bericht finden sich die durchschnittlichen Einkommen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie – entsprechend dem Gesetzesauftrag – getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen. Die sehr detaillierten Auswertungen beruhen auf Administrativdaten (Lohnsteuerdaten, Einkommensteuerdaten, Daten des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger), ergänzt durch Daten des Mikrozensus. So bietet der Bericht eine Darstellung und Analyse der Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen, der selbständig Erwerbstätigen sowie der Pensionist:innen. Neben der Entwicklung der Einkommen ab 1998, dem ersten Berichtsjahr ab dem eine einheitliche Datenbasis vorliegt, bezieht der Bericht auch einen Bundesländervergleich ein. Ein „Statistischer Annex“ bietet detaillierte Tabellen.