Mit der Verordnung (EG) 1552/2005 wurde ein für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlicher Rechtsakt für die Europäische Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung (CVTS) geschaffen. Der CVTS ist eine Stichprobenerhebung bei Unternehmen, die in 5-Jahres-Zyklen angelegt ist.
Der Schwerpunkt der Erhebung liegt in der Erfassung von internen und externen Weiterbildungskursen, wobei hier die Zahlen der teilnehmenden Personen, der Kursstunden sowie der den Unternehmen entstandenen Kosten im Mittelpunkt des Interesses stehen.
Der CVTS umfasst Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor (NACE-Sektoren B bis N sowie R und S). Die Zielpopulation in Österreich besteht aus rund 40 000 Unternehmen.