Die Zahl der im Ausland wohnhaften österreichischen Staatsangehörigen wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Basis der freiwilligen Registrierungen von Auslandsösterreicher:innen bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland geschätzt. Die Ergebnisse werden jährlich für den Stichtag 01.07. aktualisiert. Neben den Registern der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland kann in einigen Ländern (insbesondere in Deutschland und der Schweiz) noch auf nationale Datenquellen zurückgegriffen werden, um die Zahl der gemeldeten österreichischen Staatsangehörigen zu ermitteln. Im Allgemeinen ist diese jedoch deutlich niedriger, da einerseits eine Mindestaufenhaltsdauer von 12 Monaten zu Grunde gelegt wird und andererseits Doppelstaatsangehörige mit der Staatsangehörigkeit des Gastlandes geführt werden.