Wanderungen
Die Verlegung des Wohnsitzes einer Person wird als Wanderung bezeichnet. Wenn eine Staatsgrenze überschritten wird, spricht man von internationaler Migration oder Außenwanderung. Alle Wohnsitzwechsel innerhalb Österreichs gehören zur internen Migration oder Binnenwanderung. Bei den Binnenwanderungen werden zudem sog. „Binnenumzüge“ unterschieden, bei denen der Wohnsitz innerhalb einer räumlichen Einheit (wie z. B. Staaten, Bundesländer, Politische Bezirke, Gemeinden) verlegt, aber keine administrative Grenze überschritten wird.
Seit 2002 beruht die Wanderungsstatistik auf den An- und Abmeldungen von Hauptwohnsitzen im Zentralen Melderegister (ZMR). Damit ist die statistische Erfassung aller Wohnsitzwechsel aus dem Ausland nach Österreich sowie aus Österreich in das Ausland möglich. Es werden nur Personen erfasst, die für mehr als 90 Tage durchgehend mit einem Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sind.