Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationshintergrund
Als Personen mit Migrationshintergrund werden hier Menschen bezeichnet, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Diese Gruppe lässt sich in Angehörige der ersten Generation (Personen, die selbst im Ausland geboren wurden) und in Angehörige der zweiten Generation (Kinder von zugewanderten Personen, die aber selbst im Inland zur Welt gekommen sind) untergliedern. Diese Definition des Migrationshintergrundes folgt den "Recommendations for the 2020 censuses of population and housing" Seite 136, der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE).
Im Rahmen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wird seit 2008 nach dem Geburtsland der Eltern gefragt. Seither kann die Bevölkerung in Privathaushalten nach der hier beschriebenen Definition des Migrationshintergrundes auf Basis des Mikrozensus dargestellt werden. Seit der Volkszählung 2021 wird das Merkmal Migrationshintergrund auch im Rahmen der Registerzählung und der Abgestimmten Erwerbsstatistik gebildet.