Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs. Sie wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres auf Basis der Verordnung laut BGBl. II Nr. 32/2000 durchgeführt und umfasst sämtliche durch Willenserklärung von in Österreich und im Ausland wohnhaften Personen und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft gemäß §§ 10 bis 25, 57, 58c und 64a Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 idgF, Staatbürgerschaft, nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nicht ehelichen Kindes. Die Daten aus Einbürgerungsbescheiden werden von den Ämtern der Landesregierungen angereichert um die Merkmale Familienstand, Konventionsflüchtling, bisherige Staatsbürgerschaft und Geschlecht und nach Ablauf eines Quartals elektronisch übermittelt.