Die Statistik der Gestorbenen Säuglinge hat als Bestandteil der Sterbefallstatistik eine bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition, im Sinne einer systematischen Aufzeichnung der Sterbefälle durch die Religionsgemeinschaften. Sie basiert seit 1945 auf den für Verwaltungszwecke bestimmten Meldungen der Standesämter Österreichs, die ihrerseits zum Teil auf Meldungen von Krankenanstalten und Beschauärzt:innen zur Todesursache beruhen. Seit 01.11.2014 werden die Meldungen über Gestorbene Säuglinge täglich automatisiert aus dem Zentralen Personenstandsregister an Statistik Austria übermittelt. Seit 2015 werden zudem auch alle Gestorbenen Säuglinge mit österreichischer Staatsangehörigkeit und mit Hauptwohnsitz in Österreich erfasst, die sich im Ausland ereignet haben. Daten über Gestorbene Säuglinge werden nach dem letzten Wohnort veröffentlicht und um die medizinischen Merkmale der Geburt angereichert.