Der Familienstand beschreibt die familiäre Stellung einer Person. Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet, sowie deren Äquivalenten bei eingetragenen Partnerschaften.
Die Ergebnisse stammen aus der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (AKE) (Stichprobenerhebung) sowie der Registerzählung bzw. Abgestimmten Erwerbsstatistik (RZ/AEST) (Administrativdatenabgleich). Die im Zuge der Abgestimmten Erwerbsstatistik erhobenen Familienstände basieren auf Verwaltungsregistern.
Die Veröffentlichung der AKE bezieht sich jeweils auf das Vorjahr, die der RZ/AEST auf das Vorvorjahr.