Die Statistik der Eheschließungen hat als wichtiger Bestandteil der Bevölkerungsstatistik eine bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition, im Sinne einer systematischen Aufzeichnung der Eheschließungen durch die Religionsgemeinschaften. Sie basiert seit 1945 auf den für Verwaltungszwecke bestimmten Meldungen der Standesämter Österreichs. Ab 2010 kamen die Meldungen über Begründungen eingetragener Partner:innenschaften hinzu. Seit 01.11.2014 werden diese Meldungen automatisiert aus dem Zentralen Personenstandsregister an Statistik Austria übermittelt. Seit 2015 werden zudem auch alle Eheschließungen und Begründungen eingetragener Partner:innenschaften von österreichischen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in Österreich erfasst, die sich im Ausland ereignet haben. Die regionale Zuordnung der Daten erfolgt nach dem gemeinsamen Wohnort der Partner:in. Im Falle getrennter Wohnorte, nach dem Wohnort des Mannes bei verschiedengeschlechtlichen Paaren bzw. nach dem Wohnort der älteren Person bei gleichgeschlechtlichen Paaren.