Die Statistik der Ehescheidungen existiert in Österreich seit 1884, wobei bis 1938 das konfessionell geregelte Eherecht galt, welches unter der „Trennung der Ehe dem Bande nach“ das verstand, was heute als Ehescheidung bezeichnet wird. Seit 1938 sind Ehescheidungen im heutigen Sinne möglich. Die Statistik der Ehescheidungen und ab 2010 der Auflösungen eingetragener Partnerschaften basiert auf den Angaben über rechtskräftige Scheidungs- und Auflösungsurteile und -beschlüsse der Bezirksgerichte Österreichs. Seit 2018 erfolgt zusätzlich ein Abgleich mit den vom Zentralen Personenstandsregister übermittelten Daten. Darum sind seitdem auch im Ausland stattfindende Ehescheidungen und Auflösungen eingetragener Partnerschaften von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Die regionale Zuordnung der Daten erfolgt nach dem gemeinsamen Wohnort der Partner:in. Im Falle getrennter Wohnorte, nach dem Wohnort des Mannes bei verschiedengeschlechtlichen Paaren bzw. nach dem Wohnort der älteren Person bei gleichgeschlechtlichen Paaren.