Seit dem Jahr 2002 bildet das Zentrale Melderegister (ZMR) die Datengrundlage für die Erfassung des Bevölkerungsstandes in Österreich. Im Zentralen Melderegister sind neben Hauptwohnsitzmeldungen, die für die Bestimmung der Bevölkerungszahl ausschlaggebend sind, auch weitere Wohnsitze (sogenannte "Nebenwohnsitze") registriert. Die Auszählung der Nebenwohnsitzfälle erfolgt allerdings – im Gegensatz zur Bestimmung des Bevölkerungsstandes – nicht nach bevölkerungsstatistischen Kriterien, d. h. ohne Berücksichtigung einer Mindestmeldedauer und ohne zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen.