Über den Finanzausgleich (FAG) werden die Steuereinnahmen des Bundes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Wesentlich dafür ist die exakte Bevölkerungszahl, weil die Finanzmittel an die Gemeinden pro Einwohner:in mit Hauptwohnsitz ausbezahlt werden.
Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss deshalb gemäß § 11 Abs. 8 Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024) die Bevölkerungszahl (Volkszahl) für den Finanzausgleich jährlich für den 31. Oktober ermitteln. Die Grundlage der Statistik des Bevölkerungsstandes ist das Zentrale Melderegister (ZMR). In den Jahren der Registerzählungen werden mit Hilfe der Wohnsitzanalyse sogenannte Karteileichen ermittelt und von der Zählung ausgeschlossen, in den Jahren zwischen den Registerzählungen geschieht dies anhand eines statistischen Verfahrens. Zusätzlich zur Statistik des Bevölkerungsstandes gemäß § 11 Abs. 8 FAG 2024, erstellt Statistik Austria, ebenfalls aus dem ZMR, einen quartalsweisen Bevölkerungsstand.