Personen mit Behinderungen werden in verschiedenen administrativen Registern der öffentlichen Verwaltung erfasst, sofern sie einen bestimmten Status oder eine bestimmte Leistung beantragt haben bzw. erhalten. Diese Status/Leistungen umfassen: Pflegegeld-Bezug (inklusive Pflegestufe), Behindertenpass (inklusive Grad der Behinderung und Zusatzeintragungen), Status "begünstigt behindert" (inklusive Grad der Behinderung), Grad der Behinderung < 50 %.
Für die Zwecke der Behinderungs- und Teilhabestatistiken wird der Begriff "registrierte Behinderung" verwendet, wenn auf diesen in Verwaltungsregistern erfassten Personenkreis Bezug genommen wird.