Als Erwerbstätige gelten nach den Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) jene Personen, die in der Referenzwoche mindestens eine Stunde als Unselbständige, Selbständige oder mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben. Haben sie aufgrund von Urlaub, Krankheit, Elternkarenz etc. in der Referenzwoche nicht gearbeitet, gehen aber ansonsten einer Arbeit nach, gelten sie ebenfalls als erwerbstätig.
Erwerbstätige können unter anderem nach Geschlecht, Alter, Bildung, Staatsangehörigkeit, beruflicher Stellung (Selbständige, Unselbständige), Berufsgruppen (ISCO), Wirtschaftszweig (ÖNACE) und regionalen Merkmalen dargestellt werden. Auch der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung bestimmter Altersgruppen (Erwerbstätigenquote) sowie Zeitreihen werden hier ausgewiesen. Die Ergebnisse stammen aus der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (AKE) (Stichprobenerhebung) sowie der Registerzählung und der Abgestimmten Erwerbsstatistik (AEST) (Administrativdatenabgleich).