Der Arbeitskostenindex (AKI) misst vierteljährlich die Entwicklung der von Arbeitgeber:innen je geleistete Arbeitsstunde zu tragenden Kosten. Der AKI liefert somit kurzfristige Informationen zur Konjunkturentwicklung. Berechnet werden einzelne Wirtschaftszweige (Abschnitte B bis S laut ÖNACE 2008) sowie Zusammenfassungen derselben (B–S - Gesamte Wirtschaft, B–F - Produzierender Bereich, G–S - Dienstleistungsbereich, B–N - Gewerbliche Wirtschaft und O–S). Es werden folgende Kategorien von Indexreihen erstellt (jeweils pro geleistete Arbeitsstunde):
- Arbeitskosten insgesamt
- Bruttolöhne und –gehälter
- Indirekte Arbeitskosten (Arbeitgeber-Sozialbeiträge + Steuern – Zuschüsse)
- Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien (nur Abschnitte B bis F)
Diese Indexreihen sind unbereinigt, arbeitstägig sowie arbeitstägig und saisonal bereinigt verfügbar.
Der AKI wird laut Verordnung (EG) Nummer 450/2003 erstellt und veröffentlicht und 70 Tage nach dem jeweiligen Quartalsende an Eurostat übermittelt.