Seit 01. Juli 2017 gibt es in Österreich die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). Die Wiedereingliederungsteilzeit soll Menschen helfen, nach einer längeren Erkrankung schrittweise in den Berufsalltag zurückzukehren. Dazu kann eine Arbeitszeitreduktion mit dem:der Dienstgeber:in vereinbart werden. Zusätzlich zu einem aliquoten Entgelt erhalten Arbeitnehmer:innen Wiedereingliederungsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in der Höhe des aliquoten erhöhten Krankengeldes.
Der Bericht zur Evaluierung der Wiedereingliederungsteilzeit wurde 2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in Auftrag gegeben und 2025 von Statistik Austria fertig gestellt. Die Wiedereingliederungsteilzeit wurde hinsichtlich des Wirkungsziels eines längeren Verbleibs der Arbeitnehmer:innen im Erwerbsleben evaluiert. Als Datengrundlage dienten einerseits die Registerdaten von Statistik Austria und andererseits eine Datenlieferung der Österreichischen Gesundheitskasse, in der alle WIETZ-Fälle von 2017 bis 2023 enthalten waren sowie die Krankenstandstage aller Personen, die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch genommen haben.