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Informationen zur ÖNACE

ÖNACE

ÖNACE 2025

Allgemeines
Ab dem 1. Januar 2025 ist in der Europäischen Union die überarbeitete Wirtschaftstätigkeitenklassifikation NACE Rev. 2.1, die die NACE Rev. 2 ablöst, anzuwenden. Wie schon für die vorangegangenen Versionen der NACE gibt es in Österreich wieder eine nationale Version der neuen Klassifikation NACE Rev. 2.1

Als Titel dieser nationalen Version wurde der Name „ÖNACE 2025" gewählt. Die Namensgebung ist dabei im Einklang mit der bisherigen österreichischen Tradition, die nationalen Klassifikationen namentlich an das Jahr der Einführung zu koppeln (siehe z.B. ÖNACE 2003 oder ÖNACE 2008). 

Gemeinsame deutschsprachige Titel und Erläuterungen zur NACE Rev.2.1
In Zusammenarbeit von Experten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, dem Schweizer Bundesamt für Statistik und der Statistik Austria wurde an einer gemeinsamen deutschsprachigen Version der Titel und der Erläuterungen der NACE Rev. 2.1 gearbeitet. Diese diente auch als Grundlage für die Erarbeitung der Titel und Erläuterungen der ÖNACE 2025.

Struktur der ÖNACE 2025
Wie bereits in der Vergangenheit sollte die Struktur der ÖNACE durch die weitere Spezifizierung der Klassen der NACE Rev. 2.1 in nationale Unterklassen - den nationalen Bedürfnissen entsprechend - detaillierter dargestellt und somit aufgegliedert werden. Allerdings wurde bei der Entwicklung der Unterklassen dieser Version Wert darauf gelegt, dass sie nur in solchen Bereichen geschaffen wurden, die bestimmten Relevanzkriterien entsprechen.

Daher wurden die bisher vorhandenen nationalen Unterklassen dahingehend kritisch geprüft, ob ihre jeweilige Existenz noch von wirtschaftlicher Relevanz ist oder ob neue nationale Unterklassen erforderlich wären. Die Arbeiten an der Struktur der ÖNACE 2025 wurden im Februar 2024 abgeschlossen.

Die Struktur der ÖNACE 2025 wurde mit Schreiben vom 29. Februar 2024 von Eurostat entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1893/2006 Artikel 4 genehmigt

Kodierung der ÖNACE 2025
Wie bereits in der ÖNACE 2008 ist der ÖNACE 2025 Code fünfstellig.

Gliedert sich der gesamte Inhalt einer Klasse in zwei Unterklassen (ohne Restunterklassen) auf, so haben diese die Kodierung -1 und -2 wie z.B. die Klasse 42.13 Brücken- und Tunnelbau in 42.13-1 Brücken- und Hochstraßenbau und F 42.13-2 Tunnelbau. 

Gliedert sich eine Klasse in mehrere nationale Unterklassen und enthält die letzte dieser Unterklassen diejenigen Tätigkeiten, die in den dazugehörigen Unterklassen nicht eingeordnet werden konnten (siehe z.B. die Endung „anderweitig nicht genannt“ oder „sonstige“), so wird diese Unterklasse an der fünften Stelle mit 9 bezeichnet. Hiermit wird das in der NACE Rev. 2.1 durchgehend eingehaltene Kodierungsprinzip auch in der nationalen Version umgesetzt. Ein Beispiel für dieses Vorgehen sind die Unterklassen Q 85.52-1 „Tanzunterricht“ und Q 85.52-9 „Sonstiger Kulturunterricht“.

Kriterien für die Erstellung nationaler Unterklassen
Folgende Kriterien für die Erstellung bzw. Beibehaltung nationaler Unterklassen wurden herangezogen:

Die Aktivität, die durch die nationale Unterklasse beschrieben wird, muss eine relevante Bedeutung gemessen an Größenkriterien (z.B. die Anzahl der Unternehmen oder Beschäftigten) oder anderen Kriterien (z.B. Untergliederung ist für Zwecke der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sinnvoll) haben.

In einer nationalen Unterklasse sollten genug Einheiten zugeordnet werden können, damit die statistische Geheimhaltung (insbesondere auch bei regionalen Darstellungen) nicht verletzt ist.

Unabhängig von der bloßen Anzahl der Einheiten, sollten aber auch statistische Daten (potentiell) für jede nationale Unterklasse verfügbar sein.

Die Sinnhaftigkeit der Untergliederung sollte gemäß den grundlegenden Konzepten einer Aktivitätsklassifikation gewährleistet sein.

Eine gute Anwendbarkeit der nationalen Klassifikation muss gegeben sein z.B. müssen die einzelnen nationalen Unterklassen gut voneinander abgrenzbar sein. 

Anzahl der Positionen der ÖNACE 2025

Tabelle 2: Anzahl der Positionen und Kodierung der ÖNACE 2008 und ÖNACE 2025

 ÖNACE 2008  ÖNACE 2025  
GliederungsebeneAnzahlKodierung AnzahlKodierung 
Abschnitte21A- U22A- V
Abteilungen8801- 998701- 99
Gruppen27201.1- 99.028701.1- 99.0
Klassen61501.11- 99.0065101.11- 99.00
Unterklassen70101.11-0- 99.00-071101.11-0- 99.00-0

In Tabelle 2 ist ein Vergleich der Anzahl der Positionen und der Kodierung zwischen ÖNACE 2008 und ÖNACE 2025 dargestellt. Aus der Tabelle lässt sich dabei folgendes ablesen:

Es gibt einen zusätzlichen Abschnitt, da der bisherige Abschnitt  J „Information und Kommunikation“ in die beiden Abschnitte J „Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten“ und K „Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur“ aufgeteilt wurde. Allerdings gibt es eine Abteilung weniger, da die bisherige Abteilung 45 aufgelöst wurde. 

Die Anzahl der Klassen hat sich in der ÖNACE 2025 um 36 erhöht. Dies spiegelt die etwas detailliertere Struktur der NACE Rev. 2.1 wider.

Die Anzahl der nationalen Unterklassen ist lediglich um 11 gestiegen. Das ergibt sich einerseits daraus, dass einige Unterklassen gestrichen wurden, andererseits wird aber auch deutlich, dass zahlreiche nationale Unterklassen nun bereits auf Klassenebene zu finden sind.

Erläuterungen der ÖNACE 2025
Neben gemeinsamen deutschsprachigen Erläuterungen, werden auch wieder austrifizierte Erläuterungstexte zur ÖNACE 2025 erarbeitet.  Der Schwerpunkt dieser Arbeiten besteht darin, die Erläuterungen an die Unterklassenebene anzupassen sowie allfällig – zur besseren Interpretation der Klassifikation – weitere erläuternde Texte einzufügen. Außerdem werden die Texte austrifiziert. Soweit inhaltlich möglich, werden auch ergänzende Erläuterungstexte aus der ÖNACE 2008 in die ÖNACE 2025 übernommen.

Alphabetikum der ÖNACE 2025
Die Begriffe der ÖNACE 2008 wurden einer kritischen Prüfung unterzogen, ob sie noch der gegenwärtigen Ausdrucksweise entsprechen und ob sie in der bisherigen Form für die neue ÖNACE anwendbar sind. Ebenso wurden möglichst viele moderne Begriffe und neue Tätigkeiten in das Alphabetikum aufgenommen. Es sei erwähnt, dass hinsichtlich der generellen Interpretation der NACE Rev. 2.1 sowie der prinzipiellen Klassifizierung neuer Tätigkeiten laufend Anfragen an Eurostat gestellt wurden. Außerdem wurden für bestimmte Bereiche externe und interne Experten gebeten, die Arbeiten am Alphabetikum zu unterstützen.

Das Alphabetikum der ÖNACE 2025 umfasst rund 28.000 Begriffe.

Es wird erstmals - im Gegensatz zur NACE Rev.2 – einen Index für die NACE Rev.2.1 geben. Dieser wird allerdings nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. 

Ergänzungen und Klarstellungen zur ÖNACE 2025
Auch zur ÖNACE 2025 werden, wie auch schon zur ÖNACE 2008, jährlich Ergänzungen und Klarstellungen zur ÖNACE vorgenommen werden. Grundlage dafür sind einerseits Rückmeldungen der Unternehmen zur Klassifikations-Mitteilung, andererseits aktuelle Entscheidungen über die Zuordnung von nicht so leicht klassifizierbaren Tätigkeiten (sog. Caselaw-Entscheidungen) durch die NACE/CPA Arbeitsgruppe bei Eurostat. An der Struktur und Einteilung der ÖNACE 2025 wird dadurch nichts geändert werden. Es geht vielmehr nur um Ergänzungen und Klarstellungen innerhalb der bestehenden Klassifikationsstruktur.

Diese betreffen einerseits die Erläuterungstexte. Hier vor allem werden die Rückmeldungen aus der Klassifikations-Mitteilung einiges an Ergänzungswünschen ergeben.

Hinsichtlich des Alphabetikums werden laufend nicht vorhandene Produkte und Dienstleistungen aufgenommen.

Alle Änderungen werden in der KDB und den Downloads implementiert.

Implementierung der ÖNACE 2025 in den einzelnen Statistiken 
In der folgenden Tabelle ist die Implementierung der ÖNACE 2025 auf nationaler Ebene im Überblick dargestellt. Die einzelnen Spalten bedeuten dabei:

Statistischer Bereich: Statistik auf die sich die jeweilige Zeile bezieht

Referenzzeitraum: Das erste Jahr, für welches die jeweilige Statistik nach der ÖNACE 2008 ausgewiesen wird.

Erste Datenverfügbarkeit gemäß ÖNACE 2025: Der Zeitpunkt, seit welchem erstmals die jeweilige Statistik auch nach ÖNACE 2008 zur Verfügung steht.

Zeitraum für Rückrechnung: Der Zeitraum wie weit die einzelnen Statistiken auch in der Vergangenheit nach ÖNACE 2025 vorliegen (=Backcasting)

Verfügbarkeit der Rückrechnungen: Der Zeitpunkt, ab welchem die Rückrechnungen zur Verfügung stehen.

Bezugsjahr(e) für die doppelte Berichterstattung: Der Zeitrahmen, in welchem die Statistik sowohl nach ÖNACE 2025 als auch nach ÖNACE 2003 ausgewiesen wird.

Durch Links in den jeweiligen Zeilenüberschriften (z.B. Unternehmensregister, Wirtschaftsstatistiken, Preisindizes, …) gelangt man zu weiterführenden Informationen für die jeweiligen Statistiken.

Tabelle 3: Implementierung in den einzelnen Statistiken - Stand 12.12.2024

Die Bundesanstalt hatte bereits 2023 eine interne Projektgruppe zur Koordinierung aller mit der NACE-Implementierung zusammenhängenden Fragen eingerichtet, die in regelmäßigen Abständen zusammentrat. Wie dargestellt, handelte es sich bei der Umstellung auf die neue Klassifikation um ein komplexes, viele Bereiche betreffendes Projekt, das überdies über mehrere Jahre einen zentralen Kern des Arbeitsprogramms darstellte.

Inhaltliche Fragen zur NACE Implementierung wie z.B. Rückrechnungsmethoden werden zudem in den verschiedenen Eurostat-Arbeitsgruppen diskutiert. 

Umstellung der Einheiten des Unternehmensregisters auf die ÖNACE 2025

Einleitung
Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Umstellung auf eine neue Wirtschaftstätigkeitensystematik ist die Umkodierung aller statistischen Einheiten im Unternehmensregister auf die neue Systematik. Weiters müssen für einen gewissen Zeitraum die Einheiten sowohl nach alter als auch nach neuer Systematik parallel kodiert werden. In diesem Umstellungsprozess sind natürlich auch alle jene Institutionen einzubeziehen, die in ihren Registern ebenfalls die Einheiten nach der ÖNACE-Systematik führen. Dies gilt insbesondere für die Register der Steuerverwaltung und der Sozialversicherungen, weil diese u.a. auch für die Führung des statistischen Unternehmensregisters die Erstzuordnung neuer Einheiten nach der ÖNACE-Systematik bereitstellen. Außerdem verwenden diese Institutionen die ÖNACE-Systematik auch für ihre eigenen Zwecke bzw. publizieren danach statistische Daten.

Die Umstellung von ÖNACE 2008 nach ÖNACE 2025 im Unternehmensregister der Statistik Austria
Die Gesamtmasse der umzukodierenden Einheiten setzte sich aus der Masse der im Unternehmensregister geführten Unternehmen, deren Betriebe und Arbeitsstätten zusammen, wobei jede Einheit gemäß ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt einem Fünfsteller (Unterklasse) der ÖNACE 2008 zugeordnet war, in vielen Fällen waren noch Nebentätigkeiten – ebenfalls auf der Ebene der Fünfsteller – registriert. Im Folgenden wird jedoch der Einfachheit halber bloß auf die Ebene der Unternehmen Bezug genommen, deren Anzahl zum Zeitpunkt Voranalysen zur ÖNACE-Implementierung Ende 2024 knapp 700.000 betragen hat. Auch wird hier nur auf die Grundkonzepte der Umstellung eingegangen.

Ausgangspunkt der Überlegungen der Umkodierung bildete die Analyse der Beziehungen zwischen derzeitiger und neuer Systematik. Da es sich lediglich um eine Überarbeitung handelt, gibt es in einigen Bereichen keine großen Abweichungen in den Strukturen der beiden Systematiken. In vielen Fällen ist eine einfache, quasi-automatische Umkodierung möglich. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Qualität der ÖNACE-Kodierung durch den Umkodierungsprozess nicht beeinträchtigt wird.

Grundsätzlich können die Beziehungen zwischen zwei Systematiken aus folgenden vier Typen bestehen:

1 : 1-Fälle: ein Element in der alten Systematik findet sich in gleicher Weise auch in der neuen Systematik wieder;

1 : n-Fälle: ein Element der alten Systematik wurde in der neuen Systematik in zwei oder mehrere Elemente aufgegliedert;

n : 1-Fälle: mehrere Elemente der alten Systematik wurden zu einem Element in der neuen Systematik aggregiert;

m : n-Fälle: Teile aus verschiedenen Elementen der alten Systematik wurden neu zusammengesetzt, sodass die neuen Elemente keine bloßen Aggregierungen aus alten Elementen bzw. keine bloßen Disaggregierungen aus einem alten Element sind.

1 : 1-Fälle und n : 1-Fälle können automatisch umkodiert werden. Für alle anderen Konstellationen bedarf es bestimmter Zusatzinformationen oder der Setzung von bestimmten Annahmen. 

Doppelkodierung der Einheiten im Unternehmensregister nach ÖNACE 2008 und ÖNACE 2025
Das Unternehmensregister bildet die Basispopulation für Stichproben, die bei verschiedensten Statistiken, die die Unternehmen als Untersuchungsgegenstand haben, benötigt werden. Da diese Statistiken (z.B. die Konjunkturstatistiken, die Leistungs- und Strukturerhebungen, Offene Stellen Erhebungen, Arbeitskostenerhebung, …) jeweils für bestimmte Zeiträume sowohl nach ÖNACE 2008 als auch nach ÖNACE 2025 ausgewiesen werden müssen, ist es notwendig die Einheiten des Unternehmensregisters ebenfalls eine Zeitlang nach diesen beiden Klassifikationen zu führen.

Die Umkodierung im Unternehmensregister wurde Ende 2024 durchgeführt, für das Jahr 2025 ist eine Doppelkodierung der Einheiten gegeben. Es werden auch danach weiterhin alle Einheiten doppelt nach ÖNACE 2008 und ÖNACE 2025 kodiert.

Das Unternehmensregister stellt vielfach auch die Basis für die Rückrechnungen in den einzelnen Statistiken dar. Wird für diese Rückrechnungen der Mikroansatz gewählt, so sind Informationen sowohl zu ÖNACE 2008 als auch zu ÖNACE 2025 für die einzelnen Einheiten des Unternehmensregisters auch in der Vergangenheit notwendig. Daher wurde beschlossen, die Einheiten des Unternehmensregisters bis ins Jahr 2008 zurück doppelt zu kodieren. 

Weitergabe der neuen Zuordnungen an die Verwaltungsregister
Die Umkodierung aller Einheiten des Unternehmensregisters wird zeitgerecht im Dezember 2024 abgeschlossen werden. Dies ermöglicht es, einerseits die neue Datenbasis zu analysieren und die entsprechenden neuen Stichproben zu ziehen und andererseits die neuen Klassifikationszuordnungen je Einheit den Verwaltungsregistern (Sozialversicherung, etc.) weiterzugeben, sodass sich diese Verwaltungsstellen den Aufwand der Umkodierung ersparen können.

Damit wird der im Bundesstatistikgesetz verankerten Forderung Rechnung getragen, dass in allen Bereichen die klassifikatorischen Zuordnungen der Statistik Austria verwendet werden sollen (§ 21 BStG 2000). Dafür ist es natürlich nicht ausreichend, dass bloß die klassifikatorischen Neuzuordnungen des Gesamtbestandes übernommen werden, sondern es muss auch für die neuen bzw. geänderten Fälle eine laufende Abstimmung stattfinden. 

Für die ab 2025 zu erfolgende Klassifizierung von neuen Einheiten bzw. bei Änderungen des Schwerpunktes von Einheiten nach der ÖNACE 2025 stellt die Statistik Austria die notwendigen Klassifikationsbehelfe in elektronischer Form zur Verfügung und ist auch bereit, Informations- bzw. Schulungsveranstaltungen abzuhalten.

Klassifikations-Mitteilung für die ÖNACE 2025
Die ÖNACE 2025 weicht von der Struktur und Kodierung nur in manchen Bereichen von der ÖNACE 2008 ab. Sie tritt am 1.1. 2025 in Kraft und löst damit die bis dahin geltende ÖNACE 2008 ab.

Es werden nunmehr alle Einheiten des Unternehmensregisters (mit Ausnahme des Staates und der Non-Profit Organisationen) hinsichtlich der Zuordnung zur ÖNACE 2025 elektronisch via USP verständigt. 

Die richtige klassifikatorische Zuordnung der Einheiten des Unternehmensregisters der Statistik Austria ist von zentralem Interesse (z.B. Erstellen von Stichprobenplänen, Zuordnung als Grundlage für diverse Wirtschaftsstatistiken, nicht statistische Anwendungen wie z.B. Förderungen…). 

Rechtsgrundlagen
Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (ABl. L 19 vom 20.1.2023)

Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 31.12.2006)

ÖNACE 2008
Ab 1. Januar 2008 bis zum 31.12.2024 war in der Europäischen Union die revidierte Wirtschaftstätigkeitenklassifikation NACE Rev. 2, die die NACE Rev. 1.1 abgelöst hatte, anzuwenden. Die ÖNACE 2008 war die bis zum 31.12.2024 aktuell gültige, nationale österreichische Version der NACE Rev. 2.

Anzahl der Positionen der ÖNACE 2008

Tabelle 1: Anzahl der Positionen und Kodierung der ÖNACE 2008

 ÖNACE 2008  
GliederungsebeneAnzahlKodierung 
Abschnitte21A- U
Unterabschnitte---
Abteilungen8801- 99
Gruppen27201.1- 99.0
Klassen61501.11- 99.00
Unterklassen70101.11-0- 99.00-0
Hotline Fragen zur ÖNACE 2025-Zuordnung ihres Unternehmens richten Sie bitte an unsere Hotline.
Tel.: +43 1 711 28-8686
Fax: +43 1 711 28-7053 KLM@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 13.00 Uhr.
Dr. Margaretha Zeller Weitere Informationen zur ÖNACE 2025
Tel.: +43 1 711 28-7141
Mag. Andrea Bruder Weitere Informationen zur ÖNACE 2025
Tel.: +43 1 711 28-7086
Mag. Monika Pock Weitere Informationen zur ÖNACE 2025
Tel.: +43 1 711 28-7258
Diese Seite wurde zuletzt am 15.01.2025 aktualisiert.