Wozu braucht man Klassifizierungen?
Statistik Austria produziert für die Öffentlichkeit eine Fülle von Wirtschaftsstatistiken, die den Nutzern aus Wirtschaft, Forschung oder anderen Bereichen auf der Website von Statistik Austria unentgeltlich zur Verfügung stehen. Egal, ob es sich um Konjunkturindikatoren, Statistiken über Arbeitskräfte usw. handelt, in jedem Fall ist die Darstellung der statistischen Daten nach Wirtschaftsbranchen notwendig.
Muss ich die Klassifikations-Mitteilung aufheben?
Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie die Klassifikations-Mitteilung bei Ihren Geschäftsunterlagen aufbewahren oder sie an Ihren Steuerberater weiterleiten, da Sie Ihren ÖNACE-Code bei diversen administrativen Belangen benötigen werden.
Wozu benötige ich die Klassifikations-Mitteilung bzw. den ÖNACE-Code?
Es gibt eine Fülle von administrativen Bereichen, die auf die ÖNACE-Zuordnung eines Unternehmens Bezug nehmen. Dazu gehören derzeit beispielsweise
Mit dieser Mitteilung wird Ihrem Unternehmen die notwendige Information hinsichtlich der ÖNACE-Zuordnung zur Verfügung gestellt.
Beachten Sie, dass für alle Meldungen bis einschließlich dem Jahr 2024 die ÖNACE 2008 anzugeben ist; ab 2025 die ÖNACE 2025. Wenn Sie ihre Klassifizierung nach der ÖNACE 2008 benötigen, so rufen Sie bitte unsere Hotline (Tel.: +43 1 711 28-8686; Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 13:00 Uhr) an.
Meine Tätigkeit entspricht nicht denen, die in der Klassifikations-Mitteilung genannt werden. Was tue ich?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten warum dies der Fall ist:
Sie sind richtig klassifiziert aber die Erläuterungstexte zählen nicht alle Tätigkeiten einer Unterklasse auf, sondern beschränken sich auf die wichtigsten Tätigkeiten, die einer Unterklasse zugeordnet sind.
Die Klassifizierung stimmt nicht und muss entsprechend geändert werden.
Rufen Sie in beiden Fällen unsere Hotline (Tel.: +43 1 711 28-8686; Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 13:00 Uhr) an, um dies Problem abzuklären. Im Falle einer Änderung, senden Sie uns bitte eine Email oder stellen Sie online über unsere Applikation einen Antrag auf Änderung. Tätigkeitsänderungen können nur schriftlich veranlasst werden.
In meiner Klassifikations-Mitteilung sind Tätigkeiten angeführt, die ich nicht ausübe. Muss ich das melden?
Die Erläuterungen enthalten eine Fülle von Tätigkeiten, die den jeweiligen Unterklassen zugeordnet werden. Liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten ihres Unternehmens auch nur bei einer einzigen der beschriebenen Tätigkeiten der Erläuterungen, dann ist die Klassifizierung Ihres Unternehmens ebenfalls korrekt.
Die Klassifikations-Mitteilung stimmt nicht mit meiner Gewerbeberechtigung überein. Könnte das für mich rechtliche Konsequenzen haben?
Die angegebene Wirtschaftstätigkeit entspricht nicht dem Gewerbewortlaut in der Gewerbeberechtigung, sondern bezieht sich primär darauf, welche Tätigkeit das Unternehmen schwerpunktmäßig tatsächlich ausübt.
Die Tätigkeiten, die laut Gewerbeberechtigung ausgeübt werden dürfen, können in mehrere ÖNACE-Unterklassen fallen, z. B. bei der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Laut Gewerbeberechtigung dürfen diese drei Aktivitäten ausgeübt werden, die ÖNACE 2025 unterscheidet jedoch zwischen T 96.22-2 „Fußpflege“, T 96.22-1 „Kosmetiksalons“, T 96.23-2 „Schlankheits- und Massagezentren“ und R 86.95-0 „Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen“ (bezüglich Heilmassage).
Ich übe noch andere Tätigkeiten aus, die in meiner Klassifikations-Mitteilung jedoch nicht angeführt sind. Warum ist das so?
Übt ein Unternehmen mehrere Tätigkeiten aus, wird der wirtschaftliche Schwerpunkt zur Klassifizierung herangezogen. Hilfsgröße zur Bestimmung des wirtschaftlichen Schwerpunktes, ist der Anteil des Umsatzes der erzeugten Produkte bzw. der erbrachten Dienstleistungen.
Demnach erfolgt die ÖNACE-Klassifizierung nach der Haupttätigkeit Ihres Unternehmens. Neben dieser können im Unternehmensregister der Statistik Austria Nebentätigkeiten eingetragen werden. Diese werden jedoch nicht auf der Klassifikations-Mitteilung aufgelistet.
Wenn Sie Näheres dazu wissen wollen (z. B.: „Sind bei meinem Unternehmen bereits Nebentätigkeiten vergeben?“, …), so rufen Sie unsere Hotline (Tel.: +43 1 711 28-8686; Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 13:00 Uhr) an, um nähere Informationen zu erhalten. Nebentätigkeiten können Sie auch im USP über unsere Applikation einsehen.
Muss ich die Bestätigung zurücksenden, wenn die Zuordnung korrekt ist?
Ja, denn durch das Zurücksenden der ausgefüllten Bestätigung wird bescheinigt, dass die von der Statistik Austria geführte Zuordnung tatsächlich korrekt ist. Alternativ können Sie das Bestätigungsformular auch in unserer Applikation online ausfüllen und übermitteln. Dies ist auch über das USP möglich.