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Unterziel 6.3

Allgemeine Informationen

Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern;

Nationale Indikatoren

Quelle
Umweltbundesamt
Code
a
Allgemeine Hinweise
Die restliche geeignete Entsorgung erfolgt in Österreich durch Behandlung in Klein- und Hauskläranlagen oder Sammlung in Senkgruben

Quelle
Eurostat
Code
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Quelle
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Code
a

Quelle
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
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Diese Seite wurde zuletzt am 15.03.2023 aktualisiert.
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