Unterziel 2.c

Allgemeine Informationen

Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen;

Nationale Indikatoren

Quelle
Statistik Austria
Code
b
Allgemeine Hinweise
Umsetzungs-Maßnahmen („Means of Implementation“)

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