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Unterziel 2.b

Allgemeine Informationen

Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde;

Nationale Indikatoren

Diese Seite wurde zuletzt am 04.04.2023 aktualisiert.
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