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Unterziel 15.1

Allgemeine Informationen

Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wieder-herstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten

Nationale Indikatoren

Quelle
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

Quelle
Eurostat, European Environmental Agency

Diese Seite wurde zuletzt am 19.06.2024 aktualisiert.