Zum Hauptinhalt springen

Unterziel 1.4

Allgemeine Informationen

Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben

Nationale Indikatoren

Quelle
Statistik Austria
Allgemeine Hinweise
Definition gemäß dem Aktionsplan der EU-Kommission zur Europa 2030-Strategie, Europäische Säule sozialer Rechte

Diese Seite wurde zuletzt am 09.04.2025 aktualisiert.