Projektbericht: Umweltgesamtrechnungen Modul – Öko-Steuern 2024 Zeitreihe 1995 – 2024

Veröffentlichung:
02/2026
Periodizität: einmalig
Bereits 1998 wurde auf internationaler Ebene (Europäische Kommission, OECD und Internationale Energieagentur) ein einheitliches Konzept zur Erfassung der Öko-Steuern (Eco-Taxes) geschaffen. Nach diesem Konzept fallen all jene Steuern unter diesen Begriff, deren Bemessungsgrundlage eine nachgewiesen schädliche Wirkung auf die Umwelt hat, also z.B. ein Geschehen oder ein Produkt, welches die Umwelt verschmutzt, die Natur bedroht oder nicht erneuerbare Ressourcen verbraucht. Dies ist das einzig ausschlaggebende Kriterium und nicht etwa eine allfällige Zweckwidmung der aufgebrachten Mittel oder der Name einer Steuer.