Ausfüllhilfe zur Krebsregistermeldung
Hier finden Sie die Ausfüllhilfe zur Krebsregistermeldung.
- Informationen zur Erhebung
- Fragebogenseite "Kontaktperson"
- Fragebogenseite "Krebsregistermeldung"
- 1. Angaben zur erkrankten Person
- 2. Krankenhausaufenthalt
- 3. Dignität - biologisches Verhalten des Tumors
- 4. Topographie - Lokalisation des Tumors
- 5. Morphologie - Histologie des Tumors
- 6. Alternative zu 4. und 5. - Befund als Freitext
- 7. Tumorstadium
- 8. Weitere Angaben zum Tumor
- 9. Diagnosestellung
- 10. Behandlung
- 11. Inhaltlich für diese Krebsmeldung zuständige Person
- Datei-Upload
Informationen zur Erhebung
Rechtsgrundlage
- Bundesgesetz vom 6. März 1969 über die statistische Erfassung von Geschwulstkrankheiten (Krebsstatistikgesetz) StF: BGBl. Nr. 138/1969
- Krebsstatistikverordnung 2019
- Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikgesetz 2000) StF: BGBl. I Nr. 163/1999
- Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz - E-GovG) StF: BGBl. I Nr. 10/2004
Allgemeines
Eine umfassende Meldung oder mehrere sich ergänzende Meldungen sind möglich.
Jede Krebsregistermeldung leistet einen Beitrag zur Dokumentation einer bösartigen Neubildung im Österreichischen Nationalen Krebsregister von Statistik Austria.
Mehrere Meldungen zu einer Person werden nach nationalen und internationalen Richtlinien zusammengefasst, um die Erkrankung(en) bestmöglich zu beschreiben. Es ist daher möglich, mehrere Krebsregistermeldungen zu einer Person von verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb einer Krankenanstalt zu übermitteln (z.B. behandelnde Abteilung und Pathologie). Auch eine Meldung, die nur einen Teil der Erkrankung/Diagnose beschreibt, muss eine bestimmte Vollständigkeit aufweisen.
Krebsregistermeldungen zu einer Person von verschiedenen Krankenanstalten werden ebenfalls nach diesen Richtlinien verarbeitet.
Über die Organisation der Erstellung und Übermittlung der Krebsregistermeldung entscheidet die Krankenanstalt.
Meldung jeder Neuerkrankung und jedes Sterbefalles
§ 3. des Krebsstatistikgesetzes 1969
(1) Jede Erkrankung und jeder Sterbefall an einer Geschwulstkrankheit (§ 2) ist mit den im § 1 Abs. 2 vorgeschriebenen Angaben dem Österreichischen Statistischen Zentralamt zu melden.
(2) Das Bundesministerium für soziale Verwaltung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Erstattung der Meldung zu treffen.
Gemäß § 3 Krebsstatistikverordnung 2019 hat die Meldung "unverzüglich, jedoch spätestens drei Monate nach ausreichend gesicherter Erstdiagnose oder Feststellung im Rahmen einer Obduktion zu erfolgen. Daten, die nach dem Meldezeitpunkt bekannt werden und die Erstdiagnose betreffen, sind unverzüglich in weiteren Meldungen zu übermitteln." Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 sind die "Daten zum Aufenthalt in der Krankenanstalt" verpflichtend zu melden. Darunter fallen auch Daten zur Beendigung des Aufenthaltes durch Todesfall bzw. Angaben zur Durchführung der Obduktion.
In Zusammenschau des Gesetzes- und Verordnungstextes ergibt sich daher, dass die Meldung jedenfalls bei jedem Sterbefall an einer Geschwulstkrankheit in einer Krankenanstalt zu erfolgen hat. Dies unabhängig, ob die Krebserkrankung vor dem letztmaligen Aufenthalt in der Krankenanstalt bekannt war oder nicht.
Das Krebsmeldeblatt wird ausgefüllt von
Dies ist die Person, die für die Übermittlung der Krebsregistermeldung zuständig ist.
Jede:r Benutzer:in benötigt einen eigenen personalisierten Zugang zum Meldeportal, Anmeldename und Passwort werden postalisch versandt.
Wenn Sie einen Zugang beantragen oder löschen möchten bzw. uns eine Namensänderung bekannt geben möchten, schreiben Sie bitte ein Mail an krebsregistermeldung@statistik.gv.at.
1. Angaben zur erkrankten Person
Geburtsdatum
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: GEBDAT, Format: JJJJMMTT
Der Wert des Feldes "Geburtsdatum" muss eine Datumsangabe im Format TT.MM.JJJJ (z.B. 31.12.2005) sein.
Ist das exakte Geburtsdatum unbekannt, beispielsweise erkennbar an einer Sozialversicherungsnummer mit dem Monat "13", bitte den 1.1. des jeweiliges Geburtsjahres angeben.
Geschlecht
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: GESCHL
Die Ausprägungen des Geschlechts beziehen sich auf die medizinische Zuordnung bzw. das biologische Geschlecht:
- männlich, weiblich
- Zuordnung eindeutig
- divers
- Mit eingeschlossen sind hierbei Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG), deren medizinische Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht aufgrund einer atypischen Entwicklung des biologischen (chromosomalen, anatomischen und/oder hormonellen) Geschlechts nicht eindeutig möglich ist (divers), und Menschen mit einer unvollständigen Geschlechtseintragung bei der Geburt, wo eine eindeutige Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht medizinisch noch nicht möglich war (offen).
Weitere Informationen: Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 -Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht")
Art der Personenidentifikation
Variablennamen für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: VBPK_AS oder SVNR oder FAMNAM, GEBNAM, VORNAM, STRASSE, HAUSNR, ORT, PLZ
Je nach ausgewählter Identifikationsart sind die zugehörigen Eingabefelder zu befüllen.
Das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen amtliche Statistik (vbPK-AS) kann von den meldenden Stellen über das Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angefordert werden.
Nützliche Links:
- Formulare zur Antragstellung bei der Stammzahlenregisterbehörde
- Antrag auf Errechnung verschlüsselter bereichsspezifischer Personenkennzeichen (vbPK)
Das Verwaltungskennzeichen von Statistik Austria "BBA-STA" muss unter "2. Für welche Behörde?" eingesetzt werden.
§ 1. der Krebsstatistikverordnung 2019
(1) Daten über Geschwulstkrankheiten (§ 2 Krebsstatistikgesetz) sind für statistische Zwecke [...] unter Verwendung des verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichens Amtliche Statistik (vbPK-AS) ohne Identitätsdaten des/der Betroffenen an die Bundesanstalt zu übermitteln.
(2) Sind beim Meldepflichtigen die technischen Voraussetzungen für die Ermittlung eines vbPK-AS nach Abs. 1 nicht gegeben, so hat der Meldepflichtige über diese gesicherte Verbindung an Stelle des vbPK-AS die Sozialversicherungsnummer und, falls diese nicht vorliegt, den Vor- und Familiennamen sowie die Wohnadresse des/der Betroffenen an die Bundesanstalt zu übermitteln. Die Bundesanstalt hat diese Daten im Wege des Hauptverbandes, soweit eine Sozialversicherungsnummer vorliegt, ansonsten im Wege der Stammzahlenregisterbehörde, ehestens durch das bPK-AS zu ersetzen und hierauf unverzüglich zu löschen.
2. Krankenhausaufenthalt
Abteilung
Variablennamen für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: ABTNR und ABTSUB
Im manuellen Fragebogen ist diese Variable nur für jene Respondent:innen relevant, die für die gesamte Krankenanstalt bzw. mehrere Abteilungen melden. Hier kann eine andere Abteilung ausgewählt werden.
In der Auswahlliste kommen nur Abteilungen vor, die bei Statistik Austria für die jeweilige Krankenanstalt geführt werden. Sollte die gewünschte Abteilung in der Liste nicht vorkommen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Fachabteilung unter krebsregistermeldung@statistik.gv.at.
Beim Upload einer Datei muss diese Variable befüllt werden. Eine Liste der für die jeweilige Krankenanstalt verfügbaren Abteilungen ist bei der Fachabteilung (krebsregistermeldung@statistik.gv.at) erhältlich.
Aufnahme-/Ambulanzzahl
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: AUFENTZ
Hier muss eine für Rückfragen geeignete Kennung/ID angegeben werden.
Essentiell ist ein eindeutiger Bezug zum Patient:in, um Rückfragen schnell bearbeiten zu können. Im Rahmen dieser Kennung/ID wird auch ein eindeutiger Bezug zum Aufenthalt empfohlen.
Erläuterung zu § 2 der Krebsstatistikverodnung 2019:
Zu Abs. 1:
Zu Z 3 Unter der Bezeichnung Aufnahme-/Ambulanzzahl ist eine für Rückfragen geeignete Kennung zu verstehen.
3. Dignität - biologisches Verhalten des Tumors
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: VERH
Wenn die Diagnose der Tumorerkrankung durch die Untersuchung einer Metastase gestellt wurde, wählen Sie bitte "bösartig" aus und geben Sie die vorhandene Information zum Primärtumor bei den Punkten 4 und 5 bzw. 6 ein.
Die Metastasierung eines bereits früher diagnostizierten und gemeldeten Tumors ist nicht meldepflichtig.
Definition laut ICD-O-3:
Bei der Dignität eines Tumors (bzw. einer Neoplasie) geht es um sein biologisches Verhalten im
Körper.
Ausprägungen:
- gutartig
- Gutartige Neubildungen beschädigen die umliegenden Zellen nicht, der Tumor wächst ohne Neigung zur Aussaat.
- unsicheres Verhalten
- Bei einer Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens ist eine eindeutige Bestimmung, ob die Neubildung gut- oder bösartig ist, nicht möglich. Es liegen zwar wie bei einer bösartigen Neubildung Zell- und Gewebeveränderungen vor, aber es fehlt das charakteristische invasive Wachstum maligner Tumoren.
- in-situ (auch: nichtinvasiv)
- Als Carcinoma in-situ-Neubildung wird das Frühstadium eines Tumors bezeichnet, der sich lediglich in seinem Ursprungsgewebe ausgebreitet hat und noch nicht invasiv in das umliegende Gewebe gewachsen ist.
- bösartig
- umgebende Strukturen sind von dem Tumor infiltriert
Quelle: http://www.gesundheits-lexikon.com/Krebs/Einleitung/
4. Topographie - Lokalisation des Tumors
Definiton laut ICD-O-3:
Der Lokalisations-Code verweist auf den Ursprungs- und Entstehungsort des Tumors.
Weitere Informationen bei Dimdi und der IARC.
Seite
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: SEITE
Die Seitenlokalisation gibt bei paarigen Organen die befallene Seite an.
Lokalisationstext aus dem Befund
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: LOKTEXT
Mögliche Eingaben:
- Textstück aus dem Befund, das die Lokalisation/Topographie beschreibt
- Codes, die nicht in der Liste der Code-Suche vorkommen (neue bzw. ICD 10 oder Snomed-Codes)
Die Codierung wird bei Statistik Austria von geschultem Kodierpersonal vorgenommen.
Code-Suche
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: ICD
Die Klassifikationsliste bietet die Lokalisations-Codes der ICD-0-3, Rev. 2 an.
Sollte der Code, den Sie vergeben möchten, nicht in der Liste enthalten sein, benutzen Sie bitte das Feld "Lokalisationstext aus dem Befund". ICD 10 oder Snomed-Codes können ebenso nur in dem Freitextfeld angegeben werden.
5. Morphologie - Histologie des Tumors
Definition laut ICD-O-3:
Der morphologische Code dokumentiert den neoplastisch mutierten Zelltyp.
Weitere Informationen bei Dimdi und der IARC.
Histologietext aus dem Befund
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: HISTEXT
Mögliche Eingaben:
- Textstück aus dem Befund, das die Histologie/Morphologie bescheibt
- Codes, die nicht in der Liste der Code-Suche vorkommen
Die Codierung wird bei Statistik Austria von geschultem Kodierpersonal vorgenommen.
Code-Suche
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: HISTO
Die Klassifikationsliste bietet die Histologie-Codes der ICD-0-3, Rev. 2 an.
Sollte der Code, den Sie vergeben möchten, nicht in der Liste enthalten sein, benutzen Sie bitte das Feld "Histologietext aus dem Befund"
Laut ICD-O-3 setzen sich die Angaben zur Morphologie/Histologie aus dem vierstelligen Histologie-Code, dem Verhalten und dem histopathologischen Grading zusammen. Das Verhalten ist unter Punkt 3 "Dignität" und das histopathologische Grading unter Punkt 8 "Weitere Angaben zum Tumor" einzutragen.
6. Alternative zu 4. und 5. - Befund als Freitext
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: KOMMENTAR
Sollte es aus dem Befund nicht möglich sein, Angaben zu Lokalisation und Histologie zu trennen, kann hier der Text als Ganzes eingefügt werden.
Angaben zum Tumorstadium können ebenfalls hier angegeben werden.
7. Tumorstadium
Laut UICC-Klassifikation beruht das TNM-System zur Beschreibung der anatomischen Ausbreitung der Erkrankung auf der Feststellung von drei Komponenten:
- T
- Ausbreitung des Primärtumors
- N
- Fehlen oder Vorhandensein und Ausbreitung von regionären Lymphknotenmetastasen
- M
- Fehlen oder Vorhandensein von Fernmetastasen
Sind die Angaben zum Tumorstadium zwar vorhanden, aber nicht in der Klassifikation abbildbar, können die Angaben bei "Stadium, wenn TNM nicht möglich" gemacht werden.
Variablennamen für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: PRIMTU, LYMPH, FERNM
Angaben zum Tumorstadium können auch im Textfeld zu Punkt 6 angegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument der UICC (Union for International Cancer Control).
TNM klinisch
Variablennamen für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: TISKLIN, TKLIN, NKLIN, MKLIN
TNM-Stadium nach UICC-Klassifikation, 8. Auflage
prätherapeutische klinische klassische Klassifikation (cTNM)
TNM pathologisch
Variablennamen für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: TISPATH, TPATH, NPATH, MPATH
TNM-Stadium nach UICC-Klassifikation, 8. Auflage
postoperative histopathologische Klassifikation (pTNM)
Tumorstadium unbestimmt
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: UNBEST
8. Weitere Angaben zum Tumor
Histopathologisches Grading
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: GRAD
Das histopathologische Grading gibt den Differenzierungsgrad des Tumors an.
Bei der Auswahl ist der höchste im Befundbericht genannte Grad zu verwenden.
Die Immunologische Charakterisierung von Leukämien und Lymphomen (T-Zell, B-Zell, etc.) wird über den entsprechenden Histologie-Code bzw. im entsprechenden Befundtextfeld abgebildet.
Ausprägungen:
- Grad I
- gut differenziert, differenziert o.n.A., hochdifferenziert (G1)
- Grad II
- mäßig differenziert, mäßig gut differenziert, mittelgrading differenziert (G2)
- Grad III
- niedrig differenziert, wenig differenziert, schlecht differenziert (G3)
- Grad IV
- undifferenziert, anaplastisch (G4)
- Keine Angabe
- unbestimmt, Grading bzw. Bestimmung des Zelltyps nicht durchgeführt, nicht angegeben (G9)
Rezidiv
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: REZIDIV
Wiederauftreten der Erkrankung
Residualtumor
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: RESIDUAL
Fehlen oder Vorhandensein eines Residualtumors bzw. Resttumors nach Behandlung
Verdacht auf Berufskrebs
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: BERUFSKREBS
9. Diagnosestellung
Diagnosedatum
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: DIAGDAT
Datum der Vidierung des ersten Befundes, mit dem die Krebsdiagnose durch die Untersuchung des Primärtumors oder einer Metastase gesichert wurde.
Falls die Krebsdiagnose in Zusammenschau aller Befunde nicht zu 100% gesichert werden kann, wird als Erstdiagnosedatum das Datum des Befundes herangezogen, welcher den Arzt/die Ärztin zur Annahme des Vorliegens einer Krebsdiagnose geführt hat. Falls in Folge die Diagnose gesichert werden kann (z.B. Tumoroperation), bleibt das primär angegebene Datum als "Erstdiagnosedatum der Tumorerkrankung" erhalten.
Sollte im Fall einer Meldung im Sterbefall das Diagnosedatum nicht oder nicht genau bekannt sein, ist wie folgt vorzugehen:
- Nur das Jahr der Diagnose ist bekannt: Der 1. Jänner des Jahres wird verwendet.
- Nur Monat und Jahr der Diagnose sind bekannt: Der 1. des Monats wird verwendet.
- Das Diagnosedatum ist komplett unbekannt: Das Feld kann leer gelassen werden.
Wurde die Diagnose vor der Geburt (pränatal) gestellt, bitte das Datum der Geburt im Feld "Diagnosedatum" eintragen.
Methode der Diagnosestellung
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: DIAGMETH
Art der Diagnose, die letztendlich zur Diagnosestellung geführt hat.
Ausprägungen:
- rein klinisch
- ohne tumorspezifische Diagnostik (nur körperliche Untersuchung)
- mit klinischen Hilfsmitteln
- diagnostische Techniken wie Röntgen, weitere bildgebende Verfahren, Ultraschall, exploratorische Chirurgie (Laparatomie, etc.) und Autopsie, ohne mikroskopische Gewebediagnose
- zytologisch/bioptisch/histologisch
-
mikroskopische Gewebeuntersuchungen, kategorisiert nach der Art der Probengewinnung.
Liegen mehrere Präparate vor, kann jedenfalls "histologisch" ausgewählt werden. - autoptisch
- die erstmalige Diagnosestellung erfolgte nach dem Tod.
- keine Angabe
10. Behandlung
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: BEHAND
Soweit bei Erstdiagnose bekannt
11. Inhaltlich für diese Krebsmeldung zuständige Person
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: RFNAME
Inhaltliche Rückfragen zu dieser Krebsmeldung werden an diese Person adressiert
12. Weitere Variablen, die nur für den Datei-Upload relevant sind
Personennummer
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: PERSNR
Eine optionale Identifikationsnummer der Patientin/des Patienten, die bei jeder Meldung zu dieser Patientin/diesem Patienten ident ist
Tumornummer
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: TUMNR
Eine optionale Identifikationsnummer, die den Tumor der Patientin/des Patienten eindeutig identifiziert
Meldungsnummer
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: MELDNR
Eine optionale Identifikationsnummer, die die Meldung eindeutig identifiziert
Krankenanstaltennummer
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: KANR
Bitte den Code bei Statistik Austria unter krebsregistermeldung@statistik.gv.at anfordern.
Abteilungssnummer
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: ABTNR
Bitte den Code bei Statistik Austria unter krebsregistermeldung@statistik.gv.at anfordern.
Abteilungssubnummer
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: ABTSUB
Bitte den Code bei Statistik Austria unter krebsregistermeldung@statistik.gv.at anfordern.
Wohngemeindenummer
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: WGEMNR
Die Eingabe dieses Codes ist optional und wird in der Regel von Statistik Austria selbst eingegeben.
Status
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: STATUS
Diese Variable ist optional. Hier wird der Status der Meldung (einer Zeile in der Upload-Datei) genau definiert.
Ausprägungen:
- neuer Fall (Tumor)
- geänderter Fall (Tumor), derselben Person zugeordnet
- gelöschter Fall (Tumor)
- gelöschter Fall (Person)
Nachverfolgung der Änderungen
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: KORR
Die Eingabe ist bei einer Änderungsmeldung nötig (hierbei sollte auch die Variable "Status" befüllt werden. Einzugeben sind die Feldnummer(n) der geänderten Merkmale, durch Beistriche getrennt. Die Feldnummern sind in der Datenstrukturbeschreibung ersichtlich.
Registrierungsdatum
Variablenname für den Datei-Upload entsprechend der Datenstrukturbeschreibung: REGDAT
Bei Datenmeldern, die die Krebsregistermeldungen direkt, d.h. ohne einen Dienstleister wie z.B. ein regionales Tumorregister, an das
Österreichische Nationale Krebsregister übermitteln, bleibt dieses Feld leer.
Regionale Tumorregister wie derzeit in
Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg verfügbar, tragen hier das Datum der ersten Registrierung des Tumorfalls in ihrer Datenbank
ein.
Upload wird durchgeführt von
Dies ist die Person, die für die Übermittlung der Krebsregistermeldung zuständig ist.
Jeder User benötigt einen eigenen personalisierten Zugang zum Meldeportal, Username und Passwort werden postalisch versandt.
Wenn Sie einen User beantragen oder löschen möchten bzw. uns eine Namensänderung bekannt geben möchten, schreiben Sie bitte ein Mail an krebsregistermeldung@statistik.gv.at.
Upload der Datei
Erlaubte Dateiendungen: CSV, TXT
Erlaubte Anzahl an Dateien pro Sendevorgang: 1
Die Datei mit den Krebsregistermeldungen darf nicht größer als 10 MB sein, Endungen mit CSV oder TXT sind erlaubt.
Die Beschreibung der Merkmale, der Reihenfolge und ihrer erlaubten Ausprägungen finden Sie ebenfalls auf der Erhebungsseite unter Krebsregistermeldung.