Datenschutzinformation
Diese Datenschutzinformation informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Erhebung über den IKT-Einsatz in Unternehmen.
Nachfolgend finden Sie folgende Informationen:
Die elektronischen Fragebögen dieser Erhebung wurden mit Hilfe der Applikation eQuest erzeugt. Da eQuest für zahlreiche unterschiedliche statistische Erhebungen eingesetzt wird, sind die Informationen, die sich – unabhängig von einer konkreten Erhebung – auf eQuest insgesamt beziehen, in einer eigenen Datenschutzinformation für eQuest zusammengefasst.
IKT steht für Informations- und Kommunikationstechnologien. Bei dieser Erhebung werden Daten über den Einsatz solcher Technologien (z.B. Nutzung von Internet, Breitbandverbindungen, Websites, Social Media, Cloud Services), aber auch umfassender IKT-Systeme in allen Geschäftsprozessen eines Unternehmens ermittelt.
Im Laufe der Zeit ist der IKT-Einsatz zu einem entscheidenden Indikator für die Entwicklung der Wirtschaft geworden. Detaillierte Daten über den IKT-Einsatz in Unternehmen stellen für österreichische sowie europäische Entscheidungsträger eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen dar und werden für ein europaweites Benchmarking verwendet.
Diese jährlich durchgeführte Erhebung beruht europaweit auf einer einheitlichen Methodik und gleichen Definitionen. Aufgrund des harmonisierten Fragenprogramms, das in allen EU-Mitgliedsländern angewendet wird, ist eine europaweite Vergleichbarkeit gewährleistet.
Verordnung (EG) 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft idgF
Verordnung (EU) 2019/1910 der Kommission vom 7. November 2019 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2020
Aufgrund der europäischen Rechtsgrundlage (Verordnung (EG) 808/2004) ist Österreich dazu verpflichtet, Daten über den IKT-Einsatz in Unternehmen zu liefern. National besteht keine Meldepflicht für das Unternehmen.
Keine Übermittlung.
Die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß § 15 Bundesstatistikgesetz 2000. Die Daten werden so früh als möglich verschlüsselt. Der Personenbezug der Daten wird nur dann hergestellt, wenn dies zur Fortsetzung der Verlaufsstatistik oder für eine konkrete Prüftätigkeit internationaler Organe, die von diesen auf Grund eines völkerrechtlich verbindlichen internationalen Rechtsaktes vorgenommen werden kann, zur Entlastung der Respondenten bei wiederholten zeitnahen statistischen Erhebungen in der Art der Befragung über die gleichen Erhebungsmerkmale oder für eine neuerliche Erhebung oder für Revisionen der Berechnungen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung oder für eine weiterführende Unternehmensstatistik erforderlich ist. Die in den Unternehmensregistern gemäß §§ 25 und 25a Bundesstatistikgesetz 2000 enthaltenen personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald diese für die in diesen Bestimmungen angeführten Zwecke nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 30 Jahre nach Wegfall der Unternehmenseigenschaft gemäß § 3 Z 20.
Die Indikatoren zur IKT-Nutzung stammen aus der primärstatistischen Erhebung. Umsatzerlöse und Beschäftigte werden aus den Daten des Hauptverbands österreichischer Sozialversicherungsträger, der LSE oder der Konjunkturerhebung bzw., falls diese nicht verfügbar, aus dem Unternehmensregister entnommen.