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Ausfüllhilfe - Leistungs- und Strukturerhebung

Ausfüllhilfe zur Leistungs- und Strukturerhebung

Anfragen und Auskünfte

Statistik Austria ist jederzeit gerne bereit, Auskünfte über alle mit der Leistungs- und Strukturerhebung zusammenhängenden Fragen zu erteilen. Bei Anfragen geben Sie bitte die RID oder die Kennzahl an. Wenn Sie mittels Saldenliste melden, kann auch die UID oder die Firmenbuchnummer angegeben werden.

Für Auskünfte stehen Ihnen folgende Hotlines zur Verfügung:

  • Allgemeine Fragen (Fristverlängerung, Zusendung von Erhebungsunterlagen, Meldepflicht etc.)
    Informationshotline: +43 (1) 71128‑7272, Fax: +43 (1) 71128‑7775, E‑Mail: LSE@statistik.gv.at
  • Fachliche Fragen (Inhaltliche Fragen zur Befüllung der Fragebogenpositionen, Saldenliste etc.)
    Hotline: +43 (1) 71128-7111, E-Mail: LSE-Aufarbeitung@statistik.gv.at
  • Technische Probleme
    HELPDesk: +43 (1) 71128‑8009, Fax: +43 (1) 71128‑7775, E‑Mail: Helpdesk@statistik.gv.at

Die Ausfüllhilfe enthält Definitionen und Erläuterungen für die Meldeschienen eQuest und Saldenliste. Bitte beachten, dass die Merkmalskataloge der beiden Meldeschienen nicht ident sind, da die Saldenliste an die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Bilanz nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) angepasst ist. Deshalb kann diese Ausfüllhilfe fallweise auch auf Merkmale verweisen, welche nicht zu melden sind, wenn die Meldeschiene eQuest verwendet wird. Zusätzlich sind in der Ausfüllhilfe Spezialmerkmale (wie z.B. Umweltmerkmale) enthalten, welche nicht für alle Unternehmen relevant sind.

Neben den Überschriften stehen in eckigen Klammern die ID-Codes der Hilfeblöcke, die mit den Merkmalscodes in der Saldenliste übereinstimmen. Dies ermöglicht eine einfache Zuordnung der Erläuterungen zu den konkreten Merkmalen der Leistungs- und Strukturerhebung.

Auskunftspflicht und Einsendetermin

Auskunftspflichtig sind alle Unternehmen (rechtliche Einheiten), die eine Tätigkeit in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils ausüben oder gesetzlich definierte Schwellenwerte überschreiten.

Die Erhebungsunterlagen sind vollständig und nach bestem Wissen auszufüllen und bis zum 30. September des der Berichtsperiode folgenden Jahres an Statistik Austria zu übermitteln. Spätere Meldungen sind, soweit es die gesetzlichen Möglichkeiten erlauben, grundsätzlich möglich.

Wenn Ihr Unternehmen die Saldenliste übermittelt hat und für kein Sondermerkmal (wie z.B. Umweltmerkmale oder Gliederung der Umsatzerlöse nach ÖCPA) meldepflichtig ist, ist keine weitere Meldung mit eQuest erforderlich.

Im eQuest werden grundsätzlich nur jene Fragen eingeblendet, für welche das Unternehmen aufgrund seiner Struktur und der branchenspezifischen Erfordernisse meldepflichtig ist; falls bereits mittels Saldenliste gemeldet wurde, sind die gemeldeten Kategorien in eQuest ausgeblendet.

Wichtig: Sollten Sie nicht in der Lage sein, den Einsendetermin einzuhalten, ersuchen wir Sie, rechtzeitig mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Statistik Austria Kontakt aufzunehmen. Wir werden Ihnen, soweit es unsere gesetzlichen Möglichkeiten erlauben, gerne entgegenkommen.

Die Auskunftspflicht für das jeweilige Berichtsjahr wird anhand der in §7 der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 definierten branchenspezifischen Schwellen festgelegt. Die Meldepflicht wird anhand der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und/oder der Gesamtumsatzerlöse für den jeweiligen Berichtszeitraum bestimmt. Herangezogen werden die Informationen, die Statistik Austria zum Zeitpunkt der Auswahl zur Verfügung stehen (z.B. Beschäftigte (ohne Lehrlinge) des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Umsatzerlöse - je nach Verfügbarkeit - aus der Umsatzsteuervoranmeldung, der letztverfügbaren Jahressteuererklärung, der Beilage zur Einkommens-oder Körperschaftssteuererklärung oder der Leistungs- und Strukturerhebung des Vorjahres).

Die detaillierten Schwellenwerte nach Wirtschaftsbereichen für die Leistungs- und Strukturerhebung sind auf der Homepage zu finden.

Ziel und Periodizität

Die Leistungs- und Strukturerhebung wird jährlich durchgeführt. Ziel ist die Erstellung von international vergleichbaren Daten über die Struktur, Tätigkeit, Beschäftigung, Investitionstätigkeit und Leistung von Unternehmen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gliederung nach Wirtschaftsbereichen, Regionen und Unternehmensgrößen.

Die Leistungs- und Strukturstatistik ermöglicht die Beschreibung der Struktur und der Leistung der österreichischen Wirtschaft, indem jährlich von Unternehmen verschiedene Kennzahlen über die Wirtschaftstätigkeit gesammelt und ausgewertet werden. Die Unternehmen können somit Ihre eigene Erlös- und Aufwandsstruktur mit der durchschnittlichen Struktur Ihres Wirtschaftszweiges vergleichen. Die Daten dienen auch als Grundlage für Berechnungen des Bruttoinlandsproduktes, des Wirtschaftswachstums, der regionalen Wirtschaftsleistung sowie für Wirtschaftsprognosen.

Die EU-harmonisierte Leistungs- und Strukturerhebung bietet darüber hinaus auch international vergleichbare Daten. Die Ergebnisse sind auf der Homepage von Eurostat zu finden.

Erhebungsbereich und Erhebungseinheit(en)

Erhebungseinheiten in der Leistungs- und Strukturerhebung sind Unternehmen (rechtliche Einheiten), Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Verbände von Körperschaften öffentlichen Rechts, die schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis J, L bis N, P bis R sowie Abteilungen K66, S95 und S96 der nach § 4 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt Statistik Österreich aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 2008) oder eine mit einer solchen Tätigkeit verbundene Dienstleistung selbständig, regelmäßig und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils verrichten sowie deren örtliche Einheiten (vgl. auch § 4 der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung ).

Nähere Informationen zur ÖNACE 2008 finden Sie auch auf der Homepage von Statistik Austria unter Klassifikationen.

Statistik Austria berechnet jährlich neben weiteren wichtigen ökonomischen Aggregaten basierend auf dem Bundesstatistikgesetz 2000, idgF BGBl Nr. 40/2014 und dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Zur Darstellung des Nonprofit-Bereichs in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, werden daher umfassende Daten von Nonprofit-Organisationen benötigt. Die Schwelle für die Aufnahme in die vorliegende Erhebung bildet das "Markt-Nichtmarkt-Kriterium", welches gemäß ESVG 3.32 dann erfüllt ist, wenn mindestens 50 % der Produktionskosten durch Umsätze gedeckt werden, welche "marktwirtschaftlich" erzielt werden. Dieses Kriterium ist demnach unabhängig von einer Gewinnabsicht oder dem Gemeinnützigkeitsrecht nach der Bundesabgabenordnung (BAO) anzuwenden.

Der Fragenkatalog ist in seiner Terminologie und seinem Aufbau überwiegend auf jene marktwirtschaftlich tätigen Unternehmen ausgerichtet, deren Bilanzierungsvorschriften durch das UGB abgedeckt sind. Die Wirtschaftsbereiche der Abschnitte E36-E39 ÖNACE 2008 sind aber auch sehr stark von "Verbänden" determiniert, deren Rechnungslegung nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 zu erfolgen hat. Für diese Verbände werden auf der Homepage der Leistungs- und Strukturerhebung spezifische Erläuterungen für Verbände unter Erläuterungen, Hilfestellungen zur Verfügung gestellt.

Umfasst ein Unternehmen gemäß dem von Statistik Austria geführten Unternehmensregister mehrere Arbeitsstätten, sind für diese Einheiten Zusatzfragen zu beantworten. Verfügt Ihr Unternehmen über weitere Arbeitsstätten, die in der Struktur des elektronischen Fragebogens nicht vorhanden sind, ersuchen wir Sie, auch für diese Einheiten die Daten bekannt zu geben. Ebenso bitten wir Sie aus Gründen der Vollständigkeit etwaige im Berichtsjahr geschlossene Arbeitsstätten zu kennzeichnen. Somit kann das Unternehmensregister aktualisiert und gewartet werden.

Wir bitten Sie jedoch, ausländische Niederlassungen der Meldeeinheit, die auf Dauer eingerichtet sind und für welche ein eigener Rechnungsabschluss (oder vergleichbare Dokumentation) verfügbar ist, nicht zu berücksichtigen.

Erhebungsart und –technik

Die Daten können entweder mit dem Webfragebogen eQuest-Web, mittels Saldenliste (einer Schnittstelle in der Buchhaltungssoftware ausgewählter Softwareanbieter), bzw. über das Unternehmensserviceportal an Statistik Austria übermittelt werden. Sollte Ihre Buchhaltungssoftware die Saldenliste noch nicht unterstützen, kann das XML auch über eine im Portal von Statistik Austria angebotene Importschnittstelle übermittelt werden. Bei fehlenden technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung können bei Statistik Austria in Ausnahmefällen Papierformulare bestellt werden.

Die für den Einstieg notwendigen Zugangsdaten finden Sie auf dem Deckblatt zu unserem Informationsschreiben über die Auskunftspflicht. Diese können bei Verlust auch mittels Online-Formular unter Fragebogen / Meldemöglichkeit angefordert werden. Für eQuest und die Saldenliste gelten die selben Zugangsdaten.

Meldung über eQuest

Sie benötigen einen Internetzugang. Als Web-Browser können alle aktuellen Browser (z.B. Firefox, Chrome, Safari, Edge) verwendet werden.

Rufen Sie bitte das Stammportal von Statistik Austria auf: portal.statistik.at. Dort erhalten Sie Zugang zum persönlichen Fragebogen. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Deckblatt unseres Informationsschreibens. Das dort angeführte Initial-Passwort gilt ausschließlich für den Ersteinstieg. Falls Sie schon ein eigenes Passwort angelegt haben, ist dieses zu verwenden. Falls das Initial-Passwort noch nicht geändert wurde, dieses bitte beim Ersteinstieg auf ein individuelles Passwort ändern. Danach ist nur noch das von Ihnen angelegte Passwort gültig!

Im eigenen Interesse und zur Erleichterung von Rückfragen werden Sie gebeten, Ihre gemeldeten Daten zu speichern bzw. auszudrucken.

Für detaillierte technische Auskünfte steht Ihnen unser HELPdesk unter helpdesk@statistik.gv.at, Tel.: +43 1 71128-8009, Fax: +43 1 71128-7775 gerne zur Verfügung.

Meldung mittels Saldenliste

Die Saldenliste ist eine Schnittstelle zwischen den Merkmalen der Leistungs- und Strukturerhebung und den Kontensalden in der Buchhaltung. Die Konten sind bei der Erstverwendung der Saldenliste einmalig zuzuordnen (bzw. bei neuen Konten ist ein Update erforderlich). Die Zuordnung hat nach dem Schwerpunktprinzip zu erfolgen d.h. eine Teilung von Konten ist nicht erforderlich. Nach der Erstzuordnung sollte die Meldung für das Folgeberichtsjahr automatisiert und ohne großen Aufwand möglich sein.

Voraussetzung ist die Implementierung der Saldenliste in der verwendeten Buchhaltungssoftware, um die für die Meldung erforderliche XML/XSD Datei erzeugen zu können. Die Meldemöglichkeit Saldenliste ist primär für Kapitalgesellschaften vorgesehen – kann aber von anderen Rechtsformen auf freiwilliger Basis verwendet werden. Wenn für Ihr Unternehmen die technischen Voraussetzungen in der Buchhaltungssoftware nicht gegeben sind, können Sie alternativ den XML/XSD-Output individuell erzeugen und über eine Importschnittstelle an Statistik Austria melden. Die Importschnittstelle kann analog zum eQuest über das Stammportal von Statistik Austria aufgerufen werden. Es gelten auch dieselben Zugangsdaten. Nach erfolgreicher Meldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit den gemeldeten Daten - falls die Meldung fehlerhalt ist, wird eine Fehlermeldung übermittelt, welche Informationen über die fehlerhaften Felder beinhaltet.

Informationen zur Saldenliste und die Vorgaben für das XML/XSD sind online zu finden unter: Fragebogen, Meldemöglichkeit.

Meldung über USP

Die Meldung für die Leistungs- und Strukturerhebung kann auch über das Unternehmensserviceportal (USP) abgegeben werden. Allgemeine Informationen sind auf der Webseite des USP zu finden. Für die Registrierung im USP steht Ihnen ein Online-Ratgeber zur Verfügung. Im USP kann die Meldung ausschließlich mittels eQuest erstattet werden.

Bitte beachten Sie, dass das USP noch nicht für Drittmelder:innen (zur Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder berufsmäßigen Parteienvertretung (bPV) befugte Personen, die beauftragt sind, für ihre Klienten wirtschaftsstatistische Meldungen an Statistik Austria zu erstatten) zur Verfügung steht.

Nähere Informationen zur Auskunftspflicht finden Sie unter Auskunftspflicht und Einsendetermin.

Respondent:in oder Auskunftspflichtige:r

Als Auskunftspflichtige:r wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die für eine Erhebungseinheit auskunftspflichtig ist. Auskunftspflichtige bedienen sich jedoch häufig bestimmter Personen - Respondenten - zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Meldepflicht.

Diese können sein:

  • Beschäftigte der Meldeeinheit des Auskunftspflichtigen
  • externe Dritte als Vertragspartner der Meldeeinheit (wie Wirtschaftstreuhänder:innen, Steuerberater:innen oder sonstige zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Personen).

Falls ein Respondent für mehrere Unternehmen im Konzern oder als Drittmelder für mehrere Unternehmen meldet, kann eine Registrierung im Unternehmensregister von Statistik Austria vorgenommen werden. Somit können für alle Unternehmen die selben Zugangsdaten Verwendung finden, das vereinfacht den Meldeprozess deutlich. In diesem Zusammenhang werden Sie ersucht, im Fall spezieller Wünsche hinsichtlich der Festlegung einer besonderen Struktur, mit den verantwortlichen Mitarbeiter:innen von Statistik Austria Kontakt aufzunehmen, um eine korrekte EDV-technische Definition der Respondenten in Ihrem Sinne zu gewährleisten.

Informationen für Drittmelder:innen sowie die Formulare zur Beantragung von Zugangsdaten entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter Fragebogen / Meldemöglichkeit.

Allgemeine Informationen zu den Wertangaben

Bitte geben Sie Werte im eQuest grundsätzlich gerundet auf 1 000 EURO an (Aufrundung von Werten über 500 EURO, Abrundung bei Werten unter 500 EUR).

In der Saldenliste sind die Werte in EURO mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

Beispiel:

Wert: 1 500,82 EUR

eQuest: 2 (gerundet)

Saldenliste: 1 500,82

Bitte versuchen Sie jede Frage sorgfältig zu beantworten. Kann die Beantwortung einer Frage auf Grund der vorhandenen Aufzeichnungen nicht erfolgen, so ist eine möglichst praxisnahe Schätzung wünschenswert.

Hinweise zum Unternehmensfragebogen

Ab dem Berichtsjahr 2021 erhalten Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche den identen Fragebogen. Abhängig von der im Unternehmensregister vorgegebenen Unternehmensstruktur, branchenspezifisch gesetzlich vorgegebener Sondermerkmale und der Wahl der Meldeschiene, werden in eQuest nur jene Fragen eingeblendet, die für das betreffende Unternehmen noch zu melden sind.

Unternehmen mit örtlich getrennten Einheiten (Arbeitsstätten, Zweigstellen) erhalten zusätzlich den Fragenblock Arbeitsstätten. Dieser Block kann auch mittels Saldenliste gemeldet werden. Ist das Unternehmen nicht Teil einer Zusatzerhebung (Ausgaben für Umweltschutz, Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Güterkategorien oder Tätigkeitsbereichen), ist die Meldung mittels eQuest nicht mehr erforderlich, wenn die Meldung mittels Saldenliste erfolgt ist. Alternativ können die Unternehmensmerkmale mittels Saldenliste und die Arbeitsstätten mittels eQuest gemeldet werden - dies ist im XML gesondert anzugeben.

Hinweise zu den Erläuterungen

Mit dem Berichtsjahr 2021 orientieren sich die Merkmale der Leistungs- und Strukturerhebung stärker an der österreichischen Rechnungslegung. Deshalb wird in den Erläuterungen auf Positionen der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verwiesen, wie sie im Unternehmensgesetzbuch (UGB) unter § 224 und § 231 Ziffer 1 festgelegt sind. Um die Zuordnung der Einzelkonten in der Saldenliste zu vereinfachen, werden die entsprechenden Konten laut österreichischem Einheitskontenrahmen (EKR) in den Merkmalsdefinitionen angeführt.

Die Verweise beziehen sich auf den Einheitskontenrahmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater beschlossen vom Fachsenat für Betriebswirtschaft im Mai 2017. Statistik Austria ist bewusst, dass die Konten in den Unternehmen aufgrund spezieller Erfordernisse davon abweichen können. Bitte betrachten Sie daher diese Zuordnung nur als grobe Leitlinie für die Meldung.

Hinweise zur Veröffentlichung

Die Hauptergebnisse der Leistungs- und Strukturstatistik stehen den Unternehmen kostenlos auf der Homepage von Statistik Austria zur Verfügung.

Geheimhaltung

Wirtschaftszweige bzw. Datenaggregate, die weniger als drei Unternehmen beinhalten, werden in der Ergebnisdarstellung aufgrund der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen unterdrückt und durch ein "G" ersetzt und dürfen weder auf nationaler noch auf EU-Ebene veröffentlicht werden. Da die geheim gehaltenen Daten in den Zwischen- und Endsummen enthalten sind, werden zur Vermeidung von Differenzbildungen Gegenlöschungen vorgenommen. Ausgenommen ist die Zahl der Einheiten, die grundsätzlich ausgewiesen wird.

Darüber hinaus dürfen Angaben, die im Zuge statistischer Erhebungen an Statistik Austria übermittelt wurden (und soweit dies nicht gesondert geregelt ist), nur für statistische Zwecke verwendet werden. Einzelangaben dürfen daher auch nicht an andere öffentliche Stellen weitergegeben werden, wenn dies nicht ausdrücklich durch eine Rechtsvorschrift angeordnet ist.

Sind national erhobene, jedoch vertrauliche Daten an die EU (Eurostat) zu übermitteln, gilt die Verordnung des Rates der EU über die Vertraulichkeit. Das bedeutet, dass die Daten erhoben und an Eurostat in aggregierter Form übermittelt werden müssen, um europäische Ergebnisse darstellen zu können. Die vertraulichen Daten sind jedoch durch die Nationalen Statistischen Ämter kenntlich zu machen und - in Übereinstimmung mit den entsprechenden Entscheidungen der Kommission über die Offenlegungspolitik - in den Gesamtzahlen für die EU enthalten, die von Eurostat berechnet werden. Die Länderergebnisse dürfen aber auch von Eurostat nicht veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zur Geheimhaltung finden Sie auf der Homepage unter Rechtsgrundlagen, Datenschutz.

Rechtsgrundlagen und Verordnungen

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Leistungs- uns Strukturstatistik sind auf der Homepage unter Rechtsgrundlagen zu finden.

Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken

Die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152, die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union sowie die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen legen den europäischen Rechtsrahmen für die Erstellung von jährlichen Leistungs- und Strukturstatistiken fest.

Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022

Die neue Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022, BGBl. II Nr. 305/2022 legt den nationalen Rechtsrahmen für die Erstellung von jährlichen Leistungs- und Strukturstatistiken fest. In der Verordnung geregelt sind u.a. die Periodizität, Kontinuität, die Erhebungsmasse, die Erhebungsart und die Auskunftspflicht sowie die Erhebungsmerkmale.

Bundesstatistikgesetz 2000

Das Bundesstatistikgesetz 2000 bildet die Grundlage für die Erstellung der Bundesstatistik als ein nicht personenbezogenes Informationssystem des Bundes, das Daten über die wirtschaftlichen, demographischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten in Österreich den Bundesorganen zur Planung, Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle von Maßnahmen sowie der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit bereitstellt.

Die Bundesstatistik umfasst die Erstellung von Statistiken aller Art, einschließlich der damit zusammenhängenden Analysen, Prognosen und statistischen Modellen, die über die Interessen eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen.

Weitere Informationen auf der Homepage unter Bundesstatistikgesetz 2000.

Meldestatus (status)

Bei der Übermittlung der Meldung ist anzugeben, um welche Meldung es sich handelt. Es gibt drei Möglichkeiten: Testmeldung, Meldung oder Korrekturmeldung.

Eine Meldung wird im Aufarbeitungsprozess der Leistungs- und Strukturerhebung berücksichtigt, eine Testmeldung nicht. Eine Korrekturmeldung ist erforderlich, wenn nachträgliche Änderungen einer Meldung notwendig sind. Eine Korrekturmeldung kann erst nach einer erfolgten Meldung abgegeben werden.

Erhebungserkennung (jahr)

Bitte geben Sie das Meldejahr für die Leistungs- und Strukturerhebung an (Format: LSEJJJJ).

Name der verwendeten Software (software)

Bezeichnung der verwendeten Software - wird automatisch von Software-Herstellern ausgefüllt.

Kennzahl der zentralen Meldeeinheit (kzz)

Die Kennzahl der zentralen Meldeeinheit ist der eindeutige Identifikationscode im statistischen Unternehmensregister. Die Kennzahl wird von Statistik Austria zur Verfügung gestellt, wenn die Möglichkeit genützt wird, Importdaten in die Meldung zu laden.

Firmenbuchnummer (fbnr)

Bitte geben Sie, sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer des Unternehmens an, für welches die Meldung erstellt wird. Die Firmenbuchnummer besteht aus einer 6-stelligen Zahl inklusive führender Null und einem Kleinbuchstaben als Prüfziffer.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (uid)

Bitte geben sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens an, für welches die Meldung erstellt wird. Die Nummer beginnt mit der Buchstabenfolge "ATU" bzw. "ATI" und endet mit 8 Ziffern.

Sachbearbeiter:in (websabe)

Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen des:der Sachbearbeiter:in des Unternehmens an, von welchem:welcher die Meldung erstellt wird bzw. welcher:welche die Meldung im Unternehmen verantwortet.

Telefon Sachbearbeiter:in (webtel)

Bitte geben Sie hier die Telefonnummer des:der Sachbearbeiter:in im Unternehmen an, von welchem:welcher die Meldung erstellt wird bzw. welcher:welche die Meldung im Unternehmen verantwortet. Bitte berücksichtigen Sie bei ausländischen Telefonnummern auch die entsprechende Ländervorwahl.

E-Mail Sachbearbeiter:in (webmail)

Bitte geben Sie hier die E-Mailadresse des:der Sachbearbeiter:in im Unternehmen an, von welchem:welcher die Meldung erstellt wird bzw. welcher:welche die Meldung im Unternehmen verantwortet.

Drittmelder (drittm)

Bitte geben Sie an, ob die Meldung von bevollmächtigten Drittmelder:innen vorgenommen wird. Unter Drittmelder:innen fallen insbesondere Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien oder andere bevollmächtigte Personen, welche die Meldung im Auftrag der meldepflichtigen Unternehmen erstellen und an Statistik Austria übermitteln.

Umsatzsteueridentifikationsnummer Übermittler:in (uebuid)

Bitte geben sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens an, welches die Meldung übermittelt. Die Nummer beginnt mit der Buchstabenfolge "ATU" bzw. "ATI" und endet mit 8 Ziffern.

Respondenten-ID (rid)

Bitte geben Sie die Respondentenidentifikationsnummer (RID) des Unternehmens an, welches die Meldung übermittelt. Bei Drittmelder:innen ist hier die Respondenten-ID der Drittmelder:innen gefragt. Die RID ist aus den Zugangsdaten (siehe Deckblatt der Meldeaufforderung) zu entnehmen.

Falls Sie zum ersten Mal an der Leistungs- und Strukturerhebung teilnehmen und noch keine Zugangsdaten von Statistik Austria erhalten haben, bitten wir Sie die Zugangsdaten online anzufordern: Online Bestellung der Zugangsdaten für Unternehmen .

Als Drittmelder:in müssen Ihre Respondenteninformationen bei Ihrem Klienten, bei dem Unternehmen für das die Meldung erstellt wird, hinterlegt werden. Nehmen Sie zum ersten Mal für diesen Klienten an der Leistungs- und Strukturerhebung teil, bitten wir Sie sich online zu registrieren: Informationen für Drittmelder:innen.

Übermittler:in (uebpers)

Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der Person an, welche die Meldung an Statistik Austria übermittelt. Wird für die Meldung kein:e Drittmelder:in beauftragt, kann die Angabe mit dem Namen des:der Sachbearbeiters:Sachbearbeiterin übereinstimmen.

Telefon Übermittler:in (uebtel)

Bitte geben Sie hier die Telefonnummer der Person an, welche die Meldung an Statistik Austria übermittelt. Wird für die Meldung kein:e Drittmelder:in beauftragt, kann die Angabe mit der Telefonnummer des:der Sachbearbeiters:Sachbearbeiterin übereinstimmen.

E-Mail Übermittler:in (uebmail)

Bitte geben Sie hier die E-Mail Adresse der Person an, welche die Meldung an Statistik Austria übermittelt. Wird für die Meldung kein:e Drittmelder:in beauftragt, kann die Angabe mit der E-Mail Adresse des:der Sachbearbeiters:Sachbearbeiterin übereinstimmen.

Allgemeine Bemerkungen (slinfo)

Ein Bemerkungsfeld für allfällige Informationen der Respondent:innen über Änderungen der Unternehmensstandorte, Kontaktpersonen oder zur Erhebung im Allgemeinen.

Änderung der Kontaktdaten

Die in diesem Feld angeführten Kontaktdaten beziehen sich auf jene Person im Unternehmen, die Statistik Austria als Koordinator für die gegenständliche Erhebung bekannt gegeben wurde (Sachbearbeiter:in).

Sollte eine andere Kontaktperson für die Erstattung der Meldung zuständig sein, tragen Sie bitte den neuen Namen und die geänderte E-Mail-Adresse und Telefonnummer in die entsprechenden Felder ein.

Änderung des Firmenwortlauts und/oder der Firmenanschrift (Adresse)

Sollte sich Ihr Firmenwortlaut (Firmen-/Unternehmensbezeichnung) geändert haben, teilen Sie uns bitte im betreffenden Textfeld den neuen Firmenwortlaut mit.

Sollte sich die nähere Bezeichnung unterhalb des von uns verwendeten Firmennamens geändert haben oder einer Ergänzung bedürfen, ersuchen wir Sie, dies im entsprechenden Textfeld "Nähere Bezeichnung" bekannt zu geben.

Im Falle der Änderung der Standortadresse ersuchen wir Sie, uns in den betreffenden Textfeldern die neue Standortadresse, Postleitzahl und den Ortsnamen mitzuteilen.

Der angegebene Firmenwortlaut soll im Berichtszeitraum mit jenem im Firmenbuch übereinstimmen.

Angaben über Änderungen des Firmenwortlauts oder der Standortadressen dienen dem Update des von Statistik Austria gemäß Bundesstatistikgesetz 2000 für Erhebungszwecke zu führenden Unternehmensregisters und sollen eine ordnungsgemäße Zustellung statistischer Unterlagen gewährleisten.

Firmenwortlaut (f1)

Bitte geben Sie die Bezeichnung des Unternehmens an, für welches die Meldung erstellt wird. Der Firmenwortlaut soll im Berichtszeitraum mit jenem im Firmenbuch übereinstimmen (sofern das Unternehmen im Firmenbuch registriert ist).

Adresse (adresse)

Bitte geben Sie die Adresse (Sitz) des Unternehmens (Straße, Hausnummer und etwaiger Adresszusatz wie Stiege oder Türnummer) an, für welches die Meldung erstellt wird.

Postleitzahl (plz)

Bitte geben Sie die Postleitzahl des Sitzes des Unternehmens an, für welches die Meldung erstellt wird,.

Ort (ort)

Bitte geben Sie den Ortsnamen des Sitzes des Unternehmens an, für welches die Meldung erstellt wird.

Website(s) des Unternehmens

Sofern Sie im Internet mit einer eigenen Homepage präsent sind, geben Sie bitte in diesem Textfeld Ihre Internet-Adresse an.

Ihre Website(s) kann (können) für die Beurteilung, ob Ihre Firma im Rahmen einer bestimmten Erhebung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen meldepflichtig ist oder nicht, sehr aufschlussreich sein. Notwendige Rückfragen können so möglicherweise vermieden werden.

Diese Angabe ist freiwillig.

Allfällige Informationen

Für allfällige aufschlussreiche Informationen, die mit Ihrer Meldepflicht im Zusammenhang stehen bzw. für deren Beurteilung relevant sind, dürfen wir uns im Voraus bedanken. Sie ersparen sich und uns dadurch zusätzliche Rückfragen.

(Statistisches) EBIT/Betriebsergebnis

Das (statistische) EBIT/Betriebsergebnis errechnet sich anhand der im eQuest Fragebogen für das zu meldende Berichtsjahr ausgefüllten Werte und kann näherungsweise mit dem EBIT/Betriebsergebnis Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verglichen werden.

Das englische Akronym EBIT steht für "earnings before interest and taxes" und beschreibt (vereinfacht) den Gewinn eines Unternehmens vor Ausgaben und Einnahmen durch Zinsen und Steuern. Das EBIT kann somit auch mit dem operativen Ergebnis oder Betriebsergebnis gleichgesetzt werden. Da die Kennzahl EBIT nicht genormt ist, existiert keine einheitliche Berechnungsweise dafür.

Für das (statistische) EBIT/BE wird folgende Berechnungsweise herangezogen:

Umsatzerlöse insgesamt

+/- Bestandsveränderungen (Lagerveränderungen) an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+ Erträge aus der Aktivierung von Eigenleistungen

+ Erträge aus Subventionen

+ übrige betriebliche Erträge

+ Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen

- Summe der Vorleistungen

- Summe der Personalaufwendungen

- Abschreibungen

- Steuern und Abgaben

= Statistisches EBIT/BE

Zusätzlich muss betont werden, dass gewisse Teilpositionen in der Leistungs- und Strukturerhebung (LSE) nicht erhoben werden und daher diese näherungsweise Berechnung von der "unternehmerischen" Berechnung leicht abweicht. Zudem gibt es bei einzelnen Positionen definitorische Unterschiede (siehe entsprechende Erläuterungen).

Im Konkreten gibt es bei folgenden Teilpositionen Unterschiede zwischen den beiden Berechnungsweisen:

Abgesehen von den genannten Einschränkungen kann die näherungsweise Berechnung des (statistischen) EBIT/BE als Richtwert zur Kontrolle der von Ihnen im Fragebogen gemeldeten Daten herangezogen werden.

Haupttätigkeit eines Unternehmens (htbjlse)

Die Haupttätigkeit eines Unternehmens wird herangezogen, um das Unternehmen entsprechend der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 2008) zu klassifizieren und der vorwiegenden Wirtschaftsaktivität zuzuordnen. Diese Zuordnung ist für die Darstellung der Ergebnisse der Leistungs- und Strukturstatistik nach Wirtschaftsbereichen relevant.

Wenn das Unternehmen mehrere Aktivitäten ausübt, ist die schwerpunktmäßige Tätigkeit auf Basis der mit den einzelnen Tätigkeiten erzielten Wertschöpfung (im Wesentlichen "Umsatz (Output) - Vorleistungen (Input)" im jeweiligen Tätigkeitsbereich) festzulegen. Da dies in der Praxis oft nicht möglich ist, können folgende Ersatzgrößen herangezogen werden:

  • Output (Gesamtwert der aus den einzelnen Tätigkeiten produzierten Waren und Dienstleistungen oder der aus den einzelnen Tätigkeiten erzielte Umsatz)
  • Beschäftigung (Anteil der in den einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens tätigen Personen).

Statistik Austria wird die Tätigkeitsangabe im Rahmen der Datenbearbeitung überprüfen und die Tätigkeit im statistischen Unternehmensregister gegebenenfalls ändern. Im Falle einer Änderung wird die Klassifikationsmitteilung von Statistik Austria aktualisiert.

Saldenliste

Wir ersuchen Sie, hier die Tätigkeit einzutragen, die Statistik Austria dem Unternehmen in Form einer Klassifikationsmitteilung gesendet hat. Sollte sich der wirtschaftliche Schwerpunkt Ihres Unternehmens in der Zwischenzeit geändert haben, ersuchen wir Sie, jene Tätigkeit aus der ÖNACE 2008 auszuwählen, die Ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt entspricht. Mittels Importfunktion kann die ÖNACE 2008 aus den statistischen Unternehmensregister in die Meldung geladen werden.

eQuest

In eQuest-Web werden die Haupt- und Nebentätigkeiten im Berichtszeitraum aus dem statistischen Unternehmensregister angezeigt. Wir ersuchen Sie, die in eQuest-Web angezeigten Tätigkeiten zu überprüfen. Sollte sich der wirtschaftliche Schwerpunkt Ihres Unternehmens in der Zwischenzeit geändert haben, ersuchen wir Sie, eine Tätigkeit aus der in eQuest-Web zur Verfügung stehenden Klassifikationskomponente - ÖNACE 2008 auszuwählen oder uns eine möglichst genaue Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit mit Angabe aller Nebentätigkeiten zu geben.

Die Haupttätigkeit ist zu unterscheiden von:

  • Nebentätigkeiten
  • Hilfstätigkeit(en) - stellen unterstützende Tätigkeiten zur Ausübung der Haupt- und Nebentätigkeit(en) dar. Jede Einheit kann mehrere Hilfstätigkeiten ausüben (z.B. Rechnungswesen, Transport, Lagerung, Verkauf, Reparatur, Wartung etc.).

Nebentätigkeit(en) eines Unternehmens

Als Nebentätigkeit wird jede von der Haupttätigkeit unterschiedliche, andere Wirtschaftstätigkeit bezeichnet, mit der die Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf an Dritte produziert werden. Jede Einheit kann mehrere Nebentätigkeiten ausüben.

In eQuest-Web werden die Haupt- und Nebentätigkeiten im Berichtszeitraum aus dem statistischen Unternehmensregister angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, andere Tätigkeiten aus der in eQuest-Web zur Verfügung stehenden Klassifikationskomponente - ÖNACE 2008 auszuwählen oder diese in das vorgesehene Textfeld einzutragen.

Nicht zu den Nebentätigkeit(en) zählen:

  • Haupttätigkeit
  • Hilfstätigkeit(en) stellen unterstützende Tätigkeiten zur Ausübung der Haupt- und Nebentätigkeit(en) dar. Jede Einheit kann mehrere Hilfstätigkeiten ausüben (z.B. Rechnungswesen, Transport, Lagerung, Verkauf, Reparatur, Wartung etc.).

Berichtszeitraum - Wirtschafts- und Kalenderjahr

Die Angaben über die Leistungs- und Strukturerhebung beziehen sich grundsätzlich auf ein Kalenderjahr als Berichtsperiode.

War das Unternehmen im Berichtsjahr nicht volle 12 Monate, sondern eine kürzere Periode wirtschaftlich aktiv, dann ist für die Erfüllung der Berichtspflicht nur dieser Zeitraum (Rumpfwirtschaftsjahr) relevant.

Beziehen sich die buchhalterischen Aufzeichnungen der Meldeeinheit, für die der Erhebungsbogen ausgefüllt wird, nicht auf Kalender-, sondern auf davon abweichende Wirtschaftsjahre, bitte jenes Wirtschaftsjahr melden, in dem die Mehrzahl der Monate im zu berichtenden Kalenderjahr liegen.

Beispiel:

  • Bilanzstichtag liegt zwischen Jänner und Mai: Bitte dann das "aktuellere" Wirtschaftsjahr melden, z.B. 01.02.2023 – 31.01.2024 oder 01.04.2023 – 31.03.2024. (Sollten die Daten bzw. der Jahresabschluss noch nicht vorliegen, können Sie unter +43 1 711 28-7272 oder LSE@statistik.gv.at jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.)
  • Bilanzstichtag liegt zwischen Juni und Dezember: Bitte dann das "vorangegangene" Wirtschaftsjahr melden, z.B. 01.07.2022 – 30.06.2023 oder 01.10.2022 – 30.09.2023.

Tragen Sie daher bitte in diesem Feld - falls Ihr Wirtschaftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr ident ist - den Zeitraum der Ihrer Meldung zu Grunde liegenden Buchführungsperiode ein.

Berichtszeitraum Beginn (bzrbeg)

Bitte geben Sie hier den Beginn des Berichtszeitraums im Format MMJJJJ an. Bei von Kalenderjahren abweichenden Wirtschaftsjahren beachten Sie bitte die Informationen unter Berichtszeitraum.

Berichtszeitraum Ende (bzrende)

Bitte geben Sie hier das Ende des Berichtszeitraums im Format MMJJJJ an. Bei von Kalenderjahren abweichenden Wirtschaftsjahren beachten Sie bitte die Informationen unter Berichtszeitraum.

Rechnungslegungssystem (Bilanzierung(-sart))

Bitte geben Sie an, welches Rechnungslegungssystem den gemeldeten Daten zu Grunde liegt. Die Meldung für die Leistungs- und Strukturerhebung ist grundsätzlich nach UGB bzw. aus einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung zu erstellen. Falls ein internationaler Konzernabschluss nach "International Financial Reporting Standards" (IFRS) erstellt wird, kann die Einzelmeldung für die Leistungs- und Strukturerhebung ausnahmsweise auch nach IFRS erstellt werden.

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

Die Beschäftigten eines Unternehmens umfassen die

Auch Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte gelten als Beschäftigte. Die Anzahl der Beschäftigten ist als jährlicher Durchschnittswert für den Berichtszeitraum zu berechnen. Falls der Wert aus den Unternehmensaufzeichnungen nicht bekannt ist, sind die Beschäftigten zu den Monatsenden zu summieren und durch 12 zu dividieren und auf einen ganzzahligen Wert zu runden. Die Berechnungsmethode gilt auch für Saisonunternehmen.

Für die Einordnung der Beschäftigten in selbständig Beschäftigte und unselbständig Beschäftigte ist die sozialversicherungsrechtliche Stellung maßgeblich.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Personen, die auf der Grundlage von Werkverträgen für das Unternehmen tätig sind
  • Selbständige Vertreter:innen.
  • Leihpersonal

WICHTIG: Im Rahmen der Leistungs- und Strukturerhebung wird nur das Eigenpersonal, nicht jedoch das Fremdpersonal einbezogen! Die Ausgaben für Fremdpersonal sind aufwandsseitig unter der Position Aufwand für unternehmensfremde Arbeitskräfte zu melden.

Selbständig Beschäftigte (sbi)

Tätige (Mit-)Inhaber:innen (auch Pächter:innen), welche das ganze bzw. Teile des Unternehmens besitzen und eine für das Unternehmen relevante Tätigkeit ausüben, indem sie dieses wirtschaftlich und organisatorisch leiten, sowie mithelfende Familienangehörige, sofern diese nicht als unselbständig Beschäftigte sozialversichert sind.

Zu den selbständig Beschäftigten zählen auch:

  • Wesentlich mitarbeitende Beteiligte von Kapitalgesellschaften (geschäftsführende Gesellschafter:innen), die vom Unternehmen Bezüge erhalten, die steuerlich als Einkünfte aus selbständiger Arbeit angesehen werden und
  • Mithelfende Familienangehörige: Diese gehören zur Familie des:der (Mit-)Inhabers:(Mit-)Inhaberin (des:der Pächters:Pächterin) und arbeiten im Unternehmen regelmäßig mit. Diese Personen beziehen weder einen Lohn oder Gehalt, noch sind sie als unselbständig Beschäftigte sozialversichert.

Nicht zu den Selbständigen zählen z.B.:

  • Stille Gesellschafter:innen
  • Kommanditist:innen
  • Aktionär:innen, die nur ihre Anteile halten.

Selbständig Beschäftigte - weiblich (sbw)

Tätige (Mit-)Inhaberinnen (auch Pächterinnen), welche das ganze bzw. Teile des Unternehmens besitzen und eine für das Unternehmen relevante Tätigkeit ausüben, indem sie dieses wirtschaftlich und organisatorisch leiten, sowie mithelfende Familienangehörige, sofern diese nicht als unselbständig Beschäftigte sozialversichert sind.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Selbstständig Beschäftigte.

Unselbständig Beschäftigte (usbi)

Zu den unselbständig Beschäftigten (Lohn- und Gehaltsempfänger:innen) zählen Angestellte, Arbeiter:innen sowie Lehrlinge, welche in einem aufrechten Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis zum Unternehmen gestanden sind und von diesem ein Entgelt in Form von Lohn oder Gehalt, Lehrlingseinkommen, Provision, Stücklohn oder Sachbezügen (auch Lohn- oder Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall) bezogen haben.

Die Anzahl der unselbständig Beschäftigten ist als jährlicher Durchschnittswert zu berechnen. Es sind auch alle Beschäftigten zu berücksichtigen, bei denen eine Teilzeitbeschäftigung oder auch geringfügige Beschäftigung vorliegt.

Einzubeziehen sind auch (solange das Arbeitsverhältnis oder ein bestehender Vertrag nicht gelöst sind):

  • Teilzeitbeschäftigte und Kurzarbeiter:innen (dazu zählen auch Altersteilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer:innen) mit Gleitpension für die gesamte Dauer der Altersteilzeit bzw. Gleitpension, da sie bis zum endgültigen Übertritt in die Pension im Personalstand der Einheit geführt werden)
  • Geringfügig Beschäftigte (im Sinne der Tages- oder Monats-Geringfügigkeitsgrenze gemäß ASVG)
  • Saison- und Aushilfsarbeiter:innen, Ferialpraktikant:innen
  • Vorstände und Geschäftsführer:innen, wenn sie beim Unternehmen sozialversichert sind
  • Im Urlaub bzw. Krankenstand befindliche Personen
  • Vorübergehend im Ausland Tätige (solange die Bezugsauszahlung vom meldenden Unternehmen erfolgt)
  • Personen, die lediglich Übungen beim Bundesheer leisten
  • Im Mutterschutz befindliche Frauen
  • In der Meldeeinheit geführtes Personal, das in anderen Unternehmen tätig ist.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Zum Grundwehr- bzw. Zivildienst Einberufene
  • In Karenz befindliche Personen (auch wenn sie in einem aufrechten Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen)
  • Langfristig Erkrankte (sofern nicht vom Unternehmen weiter bezahlt)
  • Aufsichtsräte
  • Unternehmensfremde Arbeitskräfte wie z.B. Personen mit Werkverträgen, tätiges Fremdpersonal anderer Unternehmen (Leasing- oder Leihpersonal), selbständige Vertreter:innen und freie Dienstnehmer:innen
  • Selbständige.

Die Summe der unselbständig Beschäftigten und der Selbständigen ergeben die (Gesamt-)Beschäftigten eines Unternehmens.

Teilzeitbeschäftigte (teilz)

Teilzeitbeschäftigte sind unselbständig Beschäftigte, deren normale Arbeitszeit kürzer als die reguläre (kollektivvertraglich festgelegte volle) Normalarbeitszeit ist.

Geringfügig Beschäftigte zählen ebenfalls zu den Teilzeitbeschäftigten.

Es sind alle Formen der Teilzeitarbeit zu verstehen (Halbtagsbeschäftigung, Beschäftigung an einem, zwei oder drei Tagen in der Woche usw.) sowie geringfügig Beschäftigte (das sind jene Beschäftigte, deren Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze gemäß den geltenden Bestimmungen des §5 (2) ASVG liegt).

Nicht einzubeziehen sind:

  • Zeitweilig Vollzeitbeschäftigte
  • Personen, die wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend keine volle Arbeitszeit erreichen.

Alle Teilzeitbeschäftigten zählen zu den Beschäftigten.

Arbeitsvolumen

Für die Darstellung des Arbeitsvolumens und die Ermittlung der Arbeitsproduktivität bitten wir Sie, die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten sowie die geleisteten Arbeitsstunden der Voll- und Teilzeitbeschäftigten anzugeben.

Zahl der unselbständig Beschäftigten in Vollzeiteinheiten (Vollzeitäquivalente) (vze)

Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger:innen, umgerechnet in Vollzeiteinheiten.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten (inkl. geringfügig Beschäftige) ist dabei unter Zugrundelegung der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen auf Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente kann auf der Grundlage des im Unternehmen am häufigsten angewendeten Vollzeitmodells vorgenommen werden.

Die Summe setzt sich zusammen aus:

  • Anzahl der Personen, die während des gesamten Berichtsjahrs Vollzeit beschäftigt sind (reguläre Arbeitszeit)
  • Umgerechnete Anzahl jener Personen, die weniger Arbeitsstunden als ein regulärer Arbeitstag, weniger Arbeitstage als eine reguläre Arbeitswoche oder weniger Wochen/Monate als ein reguläres Arbeitsjahr leisten.
    Bei der Umrechnung ist von der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, -tage, -wochen oder -monate auszugehen: Die hierbei zu ermittelnde Zahl soll in Vollzeiteinheiten unter Zugrundelegung der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten des Unternehmens umgerechnet werden (siehe nachstehendes Beispiel).

Sollten genaue Aufzeichnungen im Unternehmen nicht vorhanden sein, wird - ausgehend von der kollektivvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - um eine möglichst praxisgerechte Schätzung ersucht.

Die Angabe hat ganzzahlig zu erfolgen, bitte keine Kommastellen angeben.

Beispiel für die Berechnung der Beschäftigten in Vollzeiteinheiten (VZE):

  • 5 Vollzeitkräfte entsprechen 5 Beschäftigten in Vollzeiteinheiten
  • 3 Teilzeitkräfte mit einem Beschäftigtenausmaß von 50% entsprechen 1,5 Beschäftigten in Vollzeiteinheiten
  • 1 Teilzeitkraft mit einem Beschäftigtenausmaß von 75% entspricht 0,75 Beschäftigten in Vollzeiteinheiten
  • 2 geringfügig Beschäftigte mit einem Beschäftigtenausmaß von 25% entsprechen 0,5 Beschäftigten in Vollzeiteinheiten
  • In Summe ergibt dies 7,75 Beschäftigte in Vollzeiteinheiten, die auf 8 aufzurunden sind.

Im Falle von monatlichen Aufzeichnungen ist das Vollzeitäquivalent für jedes Monat des Berichtszeitraumes zu berechnen und anschließend durch 12 zu dividieren und auf ganzzahlige Werte zu runden.

Geleistete Arbeitsstunden der Voll- und Teilzeitbeschäftigten (arbstd)

Als geleistete Stunden aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten sind nur die tatsächlich geleisteten Stunden aller im Unternehmen tätigen Lohn- und Gehaltsempfänger:innen (unselbständig Beschäftigten) zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese voll- oder teilzeitbeschäftigt sind.

Grundsätzlich gilt: Geleistete Arbeitsstunden = Bezahlte Arbeitsstunden - Ausfallstunden

Achtung: Bei Kurzarbeit sind nur die tatsächlich geleisteten Stunden zu berücksichtigen.

Ist die genaue Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nicht bekannt, kann auch eine Schätzung auf Grundlage der theoretischen Zahl der Arbeitsstunden und der durchschnittlichen Fehlzeiten vorgenommen werden.

Einzubeziehen sind:

  • Während der normalen Arbeitszeit geleistete Stunden (reguläre Arbeitszeit lt. Kollektivvertrag)
  • Tatsächlich gearbeitete Stunden von Beschäftigten in Kurzarbeit
  • Bezahlte Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Zeit, die zur Arbeitsvorbereitung, Instandhaltung und Reinigung von Werkzeugen/Maschinen, Erstellung von Arbeitsberichten u.ä. aufgewendet wird
  • Die von Lehrlingen und Personen in einem Ausbildungsverhältnis geleisteten Arbeitsstunden
  • Kurze Arbeitspausen (z.B. Tee- und Kaffeepausen)

Nicht einzubeziehen sind:

  • Entlohnte, jedoch nicht gearbeitete Stunden (Arbeitsausfälle, Krankenstand, Urlaub, Feiertage, Streik)
  • Zeiten von Kurzarbeit, wenn nicht gearbeitet wird
  • Arbeitsvolumen der Selbständigen
  • Wegzeiten
  • Nicht bezahlte Mittagspausen.

Folgende Vorgehensweise kann die Berechnung/Schätzung erleichtern:

1) Die bezahlten Arbeitsstunden schätzen/berechnen:

Berechnen der normalen Jahresarbeitszeit der unselbständig Beschäftigten in Stunden = Wochenarbeitszeit * Anzahl der Vollzeitäquivalente * 52 Wochen

+ Jährliche bezahlte Mehr- und Überstunden

= Summe der jährlich bezahlten Arbeitsstunden

2) Ausfalltage und -stunden schätzen/berechnen:

Die Summe der ausgefallenen Arbeitsstunden werden von den jährlich bezahlten Arbeitsstunden abgezogen.

Folgende Abwesenheiten sind bei der Berechnung einzubeziehen:

  • Bezahlte Urlaubstage
  • Bezahlte Feiertage
  • Bezahlte Krankheit, Kuraufenthalte
  • Sonstige Abwesenheit dazu zählen Quarantäne, Pflegefreistellungen, Sonderurlaube, Arztbesuche, Schlechtwetterausfallszeiten, Berufsschul- und Ausbildungszeiten, Streiks, Betriebsausflüge etc.
  • Entlohnte, nicht gearbeitete Stunden in Kurzarbeit

3) Geleisteten Arbeitsstunden berechnen:

Summe der jährlich bezahlten Arbeitsstunden - Summe jährlich bezahlte Ausfallstunden

= Geleistete Arbeitsstunden der unselbständig Beschäftigten (gerundet)

Personalaufwand (ppersa)

Personalaufwendungen für unselbständig Beschäftigte gemäß dem GuV-Posten "Personalaufwand" im Berichtszeitraum. Der Personalaufwand umfasst den Aufwand für das eigene Personal, nicht jedoch für Fremdpersonal (z.B. Fremdlöhne, Leasingpersonal oder Leiharbeitskräfte). Der Aufwand für Fremdpersonal soll unter Aufwand für unternehmensfremde Arbeitskräfte gemeldet werden.

Die einzelnen Teilposten des Personalaufwands sollen sämtliche im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen enthalten, egal für welche Arbeit, in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie geleistet wurden. Dies bedeutet, dass auch aperiodische Aufwendungen in diesen Posten einzubeziehen sind. Nicht hier auszuweisen sind insbesondere Aufwendungen für die "freien Dienstnehmer:innen" und "dienstnehmerähnliche Werkverträge".

Im Gegensatz zu den Erlösen/Erträgen und Aufwendungen können Veränderungen (Bildung/Dotierung und Auflösung) von Personalrückstellungen (z.B. Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) in den Personalaufwendungen mit einbezogen werden. Rückstellungen, die unter 6a - Löhne und Gehälter der GuV berücksichtigt werden, sind bei den Bruttolöhnen und -gehältern zu melden. Rückstellungen, die unter 6b - Sozialaufwendungen in der GuV geführt werden, sind den Sonstigen Sozialaufwendungen zuzuordnen. Die Personalrückstellungen sollen somit je nach Verbuchung bzw. Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeldet werden.

Bitte den Personalaufwand brutto melden, d.h. die erhaltene Kurzarbeitsbeihilfe nicht vom Personalaufwand abziehen! (Achtung: Die Kurzarbeitsbeihilfe ist bei den Subventionen im Abschnitt Erlöse/Erträge einzubeziehen.)

Verbindung EKR: Kontenklasse 6

Verbindung UGB: (6) Personalaufwand der GuV nach §231 Abs. 2

Bruttolöhne und -gehälter, Lehrlingseinkommen (plug)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Als Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme gelten die Summe der gesamten Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) der Arbeiter:innen und Angestellten sowie die Lehrlingseinkommen. Zu den Löhnen und Gehältern gehören neben den Grundbezügen auch Zulagen, Provisionen, Prämien, Sonderzahlungen, Jubiläumszahlungen, freiwillige Fahrtkosten- und Verpflegungszuschüsse, Abfertigungen und Sachbezüge. Auszuweisen sind die Gesamtbezüge (nicht der Auszahlungsbetrag!), daher einschließlich aller von den Beschäftigten zu entrichtenden und vom Unternehmen einbehaltenen Steuern, Sozialbeiträge sowie der sonstigen einbehaltenen Abzüge vom Bruttolohn bzw. -gehalt.

Sach- und (Natural-)Bezüge sind einzubeziehen und mit den hierfür bestehenden Richtsätzen zu bewerten. Die Sachbezüge beinhalten alle Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen, die unentgeltlich oder verbilligt den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Essensbons, Dienstwohnungen, privat genutzte Dienstautos, Freifahrten und -flüge für Beschäftigte von Eisenbahn- oder Fluggesellschaften, Deputate u.a.

Im Gegensatz zu den Erlösen/Erträgen und Aufwendungen können Veränderungen (Bildung/Dotierung und Auflösung) von Personalrückstellungen (z.B. Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) in den Personalaufwendungen mit einbezogen werden. Rückstellungen, die unter 6a - Löhne und Gehälter der GuV berücksichtigt werden, sind bei den Bruttolöhnen und -gehältern zu melden. Rückstellungen, die unter 6b - Sozialaufwendungen in der GuV geführt werden, sind den Sonstigen Sozialaufwendungen zuzuordnen. Die Personalrückstellungen sollen somit je nach Verbuchung bzw. Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeldet werden.

Einzubeziehen sind:

  • Auszahlungen der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse) direkt oder über den Arbeitgeber:in an die Arbeitnehmer:
    − Urlaubsentgelt sowie Urlaubsentschädigungen bzw. –abfertigungen gem. Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
    − Schlechtwetterentschädigungen gemäß BUAG
    − Winterfeiertagsvergütung gemäß BUAG

Erhaltene Kurzarbeitsbeihilfen ebenfalls nicht von den Bruttolöhnen und -gehältern abziehen! (Achtung: Die Kurzarbeitsbeihilfe ist bei den Subventionen im Abschnitt Erlöse/Erträge einzubeziehen.)

Verbindung UGB: (6a) Löhne und Gehälter der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 600-639

Nicht in die Bruttolohn- bzw. -gehaltssumme einzubeziehen sind:

Bruttolöhne der Arbeiter:innen (plohn)

Summe der Bruttolöhne der Arbeiter:innen - die Gehälter der Angestellten und Einkommen aller Lehrlinge werden getrennt erfasst. Bitte auch hier den Bruttobetrag angeben; Kurzarbeitsbeihilfen bitte ebenfalls nicht abziehen. Weitere Informationen zur Bewertung und Abgrenzung der Bruttolöhne finden Sie unter Bruttolöhne und –gehälter. Auszahlungen der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse) direkt oder über den:die Arbeitgeber:in an die Arbeitnehmer sind ebenfalls einzubeziehen.

Im Gegensatz zu den Erlösen/Erträgen und Aufwendungen können Veränderungen (Bildung/Dotierung und Auflösung) von Personalrückstellungen (z.B. Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) in den Personalaufwendungen mit einbezogen werden. Rückstellungen, die unter 6a - Löhne und Gehälter der GuV berücksichtigt werden, sind bei den Bruttolöhnen und -gehältern zu melden. Rückstellungen, die unter 6b - Sozialaufwendungen in der GuV geführt werden, sind den Sonstigen Sozialaufwendungen zuzuordnen. Die Personalrückstellungen sollen somit je nach Verbuchung bzw. Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeldet werden.

Verbindung UGB: (6a) Löhne und Gehälter der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 600-619

Sonstige Posten - Bruttolöhne (Kurzarbeitsbeihilfe) (plohnsp)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Wenn Kurzarbeitsbeihilfen in der GuV als Davon-Position der Bruttolöhne im Personalaufwand ausgewiesen werden und diesen vermindern, ordnen Sie bitte die Einzelkonten der Kurzarbeitsbeihilfen und ähnlicher Zuschüsse für Lohnempfänger:innen in der Saldenliste hier zu.

Bruttogehälter der Angestellten (pgehalt)

Summe der Bruttogehälter der Angestellten - die Löhne der Arbeiter:innen und Einkommen aller Lehrlinge werden getrennt erfasst. Bitte auch hier den Bruttobetrag angeben; Kurzarbeitsbeihilfen bitte ebenfalls nicht abziehen. Weitere Informationen zur Bewertung und Abgrenzung der Bruttogehälter finden Sie unter Bruttolöhne und –gehälter.

Im Gegensatz zu den Erlösen/Erträgen und Aufwendungen können Veränderungen (Bildung/Dotierung und Auflösung) von Personalrückstellungen (z.B. Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) in den Personalaufwendungen mit einbezogen werden. Rückstellungen, die unter 6a - Löhne und Gehälter der GuV berücksichtigt werden, sind bei den Bruttolöhnen und -gehältern zu melden. Rückstellungen, die unter 6b - Sozialaufwendungen in der GuV geführt werden, sind den Sonstigen Sozialaufwendungen zuzuordnen. Die Personalrückstellungen sollen somit je nach Verbuchung bzw. Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeldet werden.

Verbindung UGB: (6a) Löhne und Gehälter der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 620-639

Sonstige Posten - Bruttogehälter (Kurzarbeitsbeihilfe) (pgehaltsp)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Wenn Kurzarbeitsbeihilfen in der GuV als Davon-Position der Bruttogehälter im Personalaufwand ausgewiesen werden und diesen vermindern, ordnen Sie bitte die Einzelkonten der Kurzarbeitsbeihilfen und ähnlicher Zuschüsse für Gehaltsempfänger:innen in der Saldenliste hier zu.

Lehrlingseinkommen (plehrleink)

Das Lehrlingseinkommen ist das Bruttoentgelt für Personen, die im Unternehmen nach dem Berufsausbildungsgesetz beschäftigt werden und eine Lehre absolvieren. Das Einkommen aller Lehrlinge (kaufmännisch und gewerblich) ist zu summieren. Bitte auch hier den Bruttobetrag angeben; Kurzarbeitsbeihilfen bitte ebenfalls nicht abziehen.

Weitere Informationen zur Bewertung und Abgrenzung des Lehrlingseinkommen sind unter Bruttolöhne und –gehälter zusammengefasst.

Im Gegensatz zu den Erlösen/Erträgen und Aufwendungen können Veränderungen (Bildung/Dotierung und Auflösung) von Personalrückstellungen (z.B. Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) in den Personalaufwendungen mit einbezogen werden. Rückstellungen, die unter 6a - Löhne und Gehälter der GuV berücksichtigt werden, sind bei den Bruttolöhnen und -gehältern zu melden. Rückstellungen, die unter 6b - Sozialaufwendungen in der GuV geführt werden, sind den Sonstigen Sozialaufwendungen zuzuordnen. Die Personalrückstellungen sollen somit je nach Verbuchung bzw. Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeldet werden.

Verbindung UGB: (6a) Löhne und Gehälter der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 600-639

Sonstige Posten - Lehrlingseinkommen (Kurzarbeitshilfe) (plehrleinksp)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Wenn Kurzarbeitsbeihilfen in der GuV als Davon-Position der Lehrlingseinkommen im Personalaufwand ausgewiesen werden und diesen vermindern, ordnen Sie bitte die Einzelkonten der Kurzarbeitsbeihilfen und ähnlicher Zuschüsse für Lehrlinge in der Saldenliste hier zu.

Sozialaufwendungen insgesamt (psozges)

Diese Position umfasst alle Sozialaufwendungen, wie Aufwendungen für Altersversorgung, Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Pflichtbeiträge.

Im Gegensatz zu den Erlösen/Erträgen und Aufwendungen können Veränderungen (Bildung/Dotierung und Auflösung) von Personalrückstellungen (z.B. Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) in den Personalaufwendungen mit einbezogen werden. Rückstellungen, die unter 6a - Löhne und Gehälter der GuV berücksichtigt werden, sind bei den Bruttolöhnen und -gehältern zu melden. Rückstellungen, die unter 6b - Sozialaufwendungen in der GuV geführt werden, sind den Sonstigen Sozialaufwendungen zuzuordnen. Die Personalrückstellungen sollen somit je nach Verbuchung bzw. Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeldet werden.

Verbindung UGB: (6b) der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 640-689

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für Abfertigungen (pabf)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Unter Aufwendungen für Abfertigungen fallen sowohl die tatsächlichen Abfertigungszahlungen des Berichtsjahres als auch erfolgswirksame Veränderungen der Abfertigungsrückstellung.

Verbindung UGB: in (6b aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 640-643

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge (psozial)

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge sind die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sowie der damit einzuhebende Dienstgeberzuschlag, die U-Bahnabgabe in Wien, die gesetzlichen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und die Behindertenausgleichstaxe. Einzubeziehen sind auch Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen ("Mitarbeitervorsorgekassen") sowie Beiträge/Zahlungen an die "Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)".

Verbindung UGB: in (6b bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und von Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 644, 650-669

Darunter fallen nicht:

Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (psozial1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Diese Position umfasst sämtliche Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer 6b aa nach dem Gesamtkostenverfahren ausgewiesen werden.

Verbindung UGB: in (6b aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 644

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge (psozial2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Unter diesem Posten werden die gesetzlichen Pflichtabgaben, soweit sie vom Unternehmen zu tragen sind (d.h. der Arbeitgeberanteil), ausgewiesen. Dazu gehören jedenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanteile des Unternehmens für ihre Mitarbeiter:innen an die Sozialversicherung (z.B. Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).

Die Arbeitnehmer:innenanteile sind dagegen Bestandteil des Bruttogehalts und als solche unter den Löhnen und Gehältern auszuweisen. Außerdem sind hier die Kommunalsteuer, Beiträge nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, der Wohnbauförderungsbetrag, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (sog. DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (sog. DZ), die U-Bahn-Abgabe in Wien sowie die Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zu erfassen. Einzubeziehen sind auch Beiträge/Zahlungen an die "Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)".

Verbindung UGB: in (6b bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und von Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 650-669

Diese Position beinhaltet die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung des Unternehmens. Die Arbeitnehmer:innenbeiträge sind bei den Bruttolöhnen und –gehältern zu berücksichtigen.

Sonstige Sozialaufwendungen des Arbeitgebers (psonst)

Die sonstigen Sozialaufwendungen des Arbeitgebers umfassen Aufwendungen für die Altersversorgung und freiwillige Sozialaufwendungen, die nicht unmittelbar an den:die einzelne:n Arbeitnehmer:in zur Auszahlung gelangen, wie z.B. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, freiwillige Krankenversicherung, Aufwendungen für Betriebsausflüge, Weihnachtsgeschenke an die Arbeitnehmer:innen, Kosten von Betriebsveranstaltungen für die Belegschaft.

Im Gegensatz zu den Erlösen/Erträgen und Aufwendungen können Veränderungen (Bildung/Dotierung und Auflösung) von Personalrückstellungen (z.B. Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) in den Personalaufwendungen mit einbezogen werden. Rückstellungen, die unter 6a - Löhne und Gehälter der GuV berücksichtigt werden, sind bei den Bruttolöhnen und -gehältern zu melden. Rückstellungen, die unter 6b - Sozialaufwendungen in der GuV geführt werden, sind den Sonstigen Sozialaufwendungen zuzuordnen. Die Personalrückstellungen sollen somit je nach Verbuchung bzw. Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeldet werden.

Verbindung UGB: in (6b) Soziale Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 645-649, 670-689

Nicht enthalten sind in den sonstigen Sozialaufwendungen des Unternehmens:

  • Aufwendungen für Abfertigungen
  • Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen
  • Aufwendungen für Arbeitskleider und betriebseigenen Belegschaftseinrichtungen wie Werksbüchereien, Werksküchenverpflegung, Kinderkrippen, Sport- und Erholungseinrichtungen, Ferienheime, Transportaufwendungen zur Beförderung der beschäftigten Personen zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Diese durch Sozialeinrichtungen verursachten Aufwendungen für die gesamte Belegschaft sind den entsprechenden Aufwandsarten zuzuordnen.

Aufwendungen für die Altersversorgung (psonst1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Diese Position umfasst Pensionszahlungen, Beiträge an selbständige Rechtsträger (Pensionskassen) bei der Auslagerung von Verpflichtungen sowie erfolgswirksame Veränderungen der Pensionsrückstellungen und der Forderungen aus ausgelagerten Verpflichtungen (Pensionskassen).

Verbindung UGB: in (6b) Soziale Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 645-649

Unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens müssen die Aufwendungen für die Altersversorgung gesondert unter Position 6b der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 Abs. 2 UGB als Davon-Position der Sozialaufwendungen ausgewiesen werden.

Sonstige (vertragliche oder freiwillige) Sozialaufwendungen des Arbeitgebers (psonst2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Die sonstigen Sozialaufwendungen des Arbeitgebers umfassen freiwillige Sozialaufwendungen, die nicht unmittelbar an den einzelnen Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangen, wie z.B. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, freiwillige Krankenversicherung, Aufwendungen für Betriebsausflüge, Weihnachtsgeschenke an die Arbeitnehmer, Kosten von Betriebsveranstaltungen für die Belegschaft.

Verbindung UGB: in (6b) Soziale Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2 (exklusive Aufwendungen für Altersversorgung, Aufwendungen für Abfertigungen und gesetzlich vorgeschriebener Sozialaufwendungen)

Verbindung EKR: Kontenklassen 670-689

Sonstige Posten - Sozialaufwendungen (psozgessp)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

In dieser Position sind alle sonstigen Sozialaufwendungen zu melden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer (6b) nach Gesamtkostenverfahren ausgewiesen werden, aber in der Leistungs- und Strukturerhebung nicht zu den Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge oder den Sonstigen Sozialaufwendungen des Arbeitgebers gezählt werden.

Umsatzerlöse (umsatz)

Umsatzerlöse (Einnahmen) gemäß Position 1 der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 UGB oder gemäß der Betriebseinnahmen nach der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Umsatzerlöse beinhalten die Summe der im Unternehmen während des Berichtszeitraumes in Rechnung gestellten Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen (z.B. Rabatte, Skonti) und der Umsatzsteuer sowie von sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben.

Verbindung UGB: Position (1) Umsatzerlöse der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 40-44

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem der Betrag in Rechnung gestellt wurde, der Zahlungseingang ist unerheblich. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges maßgeblich.

Gesondert als Darunter-Positionen sind die Erlöse aus Unteraufträgen (Subcontracting) für den Bau, die Erlöse aus durchgeführter Lohnarbeit sowie für ausgewählte Unternehmen die konzerninternen Umsatzerlöse anzuführen.

Allgemeine Grundsätze:

  • Die Zuordnung hat gemäß Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 zu erfolgen - zu erfassen sind Erlöse aus jeglicher Geschäftstätigkeit. Es sind alle für das Unternehmen typischen und untypischen Erlöse aus dem Verkauf von Produkten (einschließlich Abfall und Nebenprodukten) und der Erbringung von Dienstleistungen auszuweisen. Somit fallen auch einzelne, vor dem RÄG 2014 unter sonstigen betrieblichen Erträgen erfasste Umsätze unter den Begriff des Umsatzerlöses (z.B. Patent- und Lizenzeinnahmen, Versicherungsentschädigungen, wenn diese mit bereits verkaufter Ware im Zusammenhang stehen, Umsätze aus dem Vermittlungs- oder Provisionsgeschäft, Verkäufe nicht mehr benötigter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, von Schrott, Abfall und Kuppelprodukten).
  • Abzugsfähige Steuern: Alle Wertangaben sind netto anzuführen. Abzuziehen sind daher neben der Umsatzsteuer weitere Verbrauchs- bzw. Verkehrssteuern sowie Energieabgaben, aber nur soweit diese direkt mit dem Umsatz verbunden sind (z.B. Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe, Grunderwerbsteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, CO2-Steuer und Biersteuer). Gemäß § 189a Z 5 sind seit dem RÄG 2014 neben den Erlösschmälerungen die Umsatzsteuer und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern (Verbrauchs- bzw. Verkehrssteuern) abzugspflichtig.
    Auch wenn diese "abzugsfähigen Steuern" in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht "saldiert/offen abgesetzt" werden, da sie keine direkte Verbindung zum Umsatzvorgang aufweisen und die Steuerschuld bei Herstellung des Produktes oder dessen Überführung in das Steuergebiet entsteht (z.B. Alkoholsteuer, Schaumweinsteuer), und in den Umsatzerlösen enthalten sind, würden wir Sie bitten, diese abzuziehen, sprich netto zu melden. Wenn die Umsatzerlöse netto gemeldet werden, dann bitte diese Steuern auch nicht bei der Position "Steuern und Abgaben" melden.
  • Leistungen, die ein Unternehmen direkt an andere Konzernunternehmen erbringt, sind ebenfalls in den Umsatzerlösen auszuweisen (wenn diese den Sitz im Inland haben, bitte auch unter konzerninterne Umsatzerlöse anführen).
  • Die Höhe der Umsatzerlöse ergibt sich aus dem vereinbarten Preis; maßgebend ist das Leistungsentgelt, das vom Leistungsempfänger gefordert werden kann. Erlösschmälerungen wie Rabatte, Preisnachlässe, Boni, Umsatzvergütungen oder Treuerabatte sind abzuziehen. Umsatzerlöse sind daher nur mit jenem Betrag auszuweisen, die der Unternehmer vom Dritten verlangen kann bzw. erhalten wird.
  • Erlöse aus dem Transport von Waren, sind nicht als Transporterlöse separat sondern bei den Erlöspositionen der transportierten Waren (z.B. Erlöse aus der Herstellung von Waren oder Erlöse aus Großhandel) zu melden.
  • Der Bewertung sind die buchhalterischen Aufzeichnungen über das entsprechende Wirtschaftsjahr zu Grunde zu legen.
  • Bitte die besonderen Hinweise für ausgewählte Wirtschaftsbereiche wie Leasingunternehmen, gemeinnützige Bauvereinigungen, Kapitalanlagegesellschaften oder ausländische Fluggesellschaften beachten.

Nicht einzubeziehen sind:

Besondere Hinweise für ausgewählte Wirtschaftsbereiche:

  • Ausländische Fluggesellschaften:

Als Umsatzerlöse für ausländische Fluggesellschaften sind jene Beträge zu melden, die für die Deckung der Aufwendungen für den Betrieb der Büros im Inland (z.B. Mieten, Strom, Personal etc.) von der Muttergesellschaft vergütet werden – nicht jedoch Umsatzerlöse aus Ticketverkäufen.

  • Leasingunternehmen:

Als Umsatzlöse gelten alle in Position 1 der GuV nach UGB angeführten Umsatzerlöse mit Ausnahme der Erlöse aus dem Verkauf von Leasinggegenständen des Anlagevermögens. Diese sind bei Meldung mittels eQuest in die Position Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen bzw. bei Meldung mittels Saldenliste in die Position Sonstige Posten - Umsatzerlöse einzubeziehen.

Bei der Aufteilung der Umsatzerlöse nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Erlöse aus Mietkaufgeschäften in die Positionen Erlöse aus Großhandel oder Erlöse aus Einzelhandel einzubeziehen sind. Alle übrigen Erlöse aus dem Leasing von Immobilien sind in die Position Erlöse aus Grundstücks- und Wohnungswesen (ohne Vermietung) bzw. aus dem Leasing von Mobilien, KFZ in die Position Erlöse aus sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen einzubeziehen.

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen, Wohnbaugenossenschaften, Bauträger:

Als Umsatzerlöse gelten die Mieten/Nutzungsentgelte, die Verwohnung der Finanzierungsbeiträge, Erlöse aus Sondereinrichtungen, aus der Betreuungstätigkeit und aus sonstigen Betriebsleistungen, aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens und übrige Umsatzerlöse, sofern in der Position Umsatzerlöse verbucht. Nicht in die Umsatzerlöse einzubeziehen sind Zuschüsse (siehe Subventionen); bei Meldung mittels Saldenliste (siehe Sonstige Posten - Umsatzerlöse).

Die Zuordnung zu den einzelnen Erlöspositionen:

    • Mieten/Nutzungsentgelte, Verwohnung der Finanzierungsbeiträge: Erlöse aus Vermietung von Gebäuden und Baulichkeiten
    • Erlöse aus Sondereinrichtungen: Erlöse aus sonstigen persönlichen Dienstleistungen
    • Erlöse aus der Betreuungstätigkeit, aus sonstigen Betriebsleistungen und übrige Erlöse: Erlöse aus Grundstücks- und Wohnungswesen
    • Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens: Erlöse aus Einzelhandel
    • Bei Bauträgern können Umsatzerlöse anhand der Bestandsveränderung des Umlaufvermögens abgegrenzt werden. Unfertige Erzeugnisse (z.B.: noch nicht abgerechnete unfertige Gebäude, Bauvorbereitungskosten) und fertige Erzeugnisse (z.B.: fertige, noch nicht verkaufte Eigentumswohnungen, unbebaute Neukauf-Grundstücke) sind über das Lager mit Endbestand im Vor- und Berichtsjahr anzugeben. Bei den Umsatzerlösen sollen nur Positionen gemeldet werden, die in der GuV unter der Ziffer 1 verzeichnet werden.
  • Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist:

Umsatzerlöse = Zinsen und ähnliche Erträge minus Zinsen und ähnliche Aufwendungen plus Provisionserträge plus Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren plus/minus Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften.

Erlöse aus Unteraufträgen (Subcontracting) (eunter)

Erlöse aus Unteraufträgen (Subcontracting) sind Umsatzerlöse aus Bauleistungen (Erlöse aus erbrachten Subunternehmerleistungen), die im Rahmen einer Zulieferbeziehung für Dritte erbracht werden (vgl. §19 Abs. 1a UStG).

Zwischen zwei Unternehmen besteht immer dann eine Zuliefer(Unterauftrags-)beziehung, wenn nachstehende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Vertrag mit dem Subauftragsunternehmen über die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen, die fester Bestandteil des Bauprozesses sind.
  • Auftraggeber:in ist für das Endprodukt des Bauprozesses verantwortlich; die Haftung umfasst (mit Ausnahmefällen) auch die vom Subunternehmen ausgeführten Teile
  • Auftraggeber:in liefert die Spezifikationen an das Subunternehmen
  • Es gibt keine anderen vertraglichen Regelungen und Abhängigkeiten (wie Vereinbarungen über eine gemeinsame Teilnahme an einer Ausschreibung, Verträge über Konsortien oder Joint Ventures usw.).

Die Erlöse aus Unteraufträgen sind in die Erlöse aus Bauleistungen mit einzubeziehen und zusätzlich als Darunter-Position getrennt anzugeben.

Erlöse aus durchgeführten Lohnarbeiten (elohn)

Erlöse aus durchgeführten Lohnarbeiten umfassen alle Erlöse aus Erzeugungstätigkeiten, wenn das be- oder verarbeitete Material vom Auftraggeber beigestellt wird und das Unternehmen nur die Ausführung (Fertigung) des Produkts mit dem eigenen Personal (=Lohnarbeit) übernimmt.

Lohnarbeit liegt vor, wenn vom:von der Auftraggeber:in geliefertes Material durch den:die Auftragnehmer:in be- oder verarbeitet wird, wobei es sich bei Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in grundsätzlich um Teilorganisationen verschiedener Unternehmen/rechtlicher Einheiten handelt. Der:die Auftraggeber:in stellt dem:der Auftragnehmer:in Rohstoffe oder Halbfabrikate bereit, die von diesem:dieser zu einem anderen Halbfabrikat oder Endprodukt verarbeitet werden. Der:die Auftraggeber:in hingegen setzt dieses Halbfabrikat entweder neuerlich im eigenen Produktionsprozess ein oder veräußert das Fertigprodukt.

Die Erlöse aus durchgeführten Lohnarbeiten sind in die jeweiligen Erlöspositionen (Erlöse aus Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Erlöse aus der Herstellung von Waren, Erlöse aus Energieversorgung, Erlöse aus Wasserversorgung und Abfallentsorgung) mit einzubeziehen und zusätzlich als Darunter-Position getrennt anzugeben.

Konzerninterne Erlöse (eintern)

Diese Position umfasst Umsatzerlöse (Einnahmen) gemäß Position 1 der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 UGB, die mit verbundenen Unternehmen mit rechtlichem Sitz in Österreich erzielt wurden. Die Umsatzerlöse beinhalten die Summe der im Unternehmen während des Berichtszeitraumes in Rechnung gestellten Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie von sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Konzerninterne Erlöse im Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen
  • Konzerninterne Erlöse im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeiten (z.B. Zinserträge aus Krediten/Darlehen)
  • Konzerninterne Erlöse im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten.

Die Daten sind für die Eliminierung von konzerninternen Lieferungen und Leistungen erforderlich. Dadurch können insbesondere Doppel- und Mehrfachzählungen in den Ergebnissen auf Ebene des statistischen Unternehmens vermieden werden.

Umsatzerlöse nach Wirtschaftsbereichen

Bitte gliedern Sie die Umsatzerlöse nach den vorgegebenen Wirtschaftsbereichen auf, in denen sie erzielt wurden. Wenn eine genaue Aufgliederung aufgrund der vorhandenen betrieblichen Aufzeichnungen nicht möglich ist, wird um eine möglichst praxisnahe Schätzung ersucht. Alternativ kann der Wert auch der vorwiegend ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet werden.

Die Summe der nach Wirtschaftsbereichen gegliederten Umsatzerlöse muss den angegebenen Umsatzerlöse sowie Position (1) der GuV nach §231 UGB entsprechen.

eQuest

Dieser Fragenblock wird nur eingeblendet, wenn das Unternehmen im Berichtszeitraum nicht in der Konjunkturstatistik für den Produzierenden Bereich meldepflichtig war bzw. im Unternehmensregister von Statistik Austria mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten (siehe Nebentätigkeiten) für das Unternehmen verzeichnet sind.

Saldenliste

Die erweiterte Gliederung der Umsatzerlöse und eine korrekte Zuordnung der Einzelkontensalden ermöglicht, detaillierte Erlösstrukturen nach Wirtschaftstätigkeiten darzustellen. Bei der Zuordnung der Einzelkontensalden soll darauf geachtet werden, dass die Einzelkonten nicht pauschal der Haupttätigkeit sondern nach ihrer Entstehung den verschiedenen Erlöspositionen zugeordnet werden. Zum Beispiel werden alle Erlöse aus Vermietung von Räumlichkeiten dem Merkmal Erlöse aus Vermietung von Gebäuden und Baulichkeiten zugewiesen, Umsatzerlöse der unternehmenseigenen Kantine fallen unter das Merkmal Erlöse aus Verkauf und Verabreichung von Speisen und Getränken.

Erlöse aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten; Fischerei (eland)

Erlöse aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten sowie Fischerei umfassen alle Erlöse aus der Erbringung von Leistungen in den Bereichen Landwirtschaft, Pflanzenanbau, Tierhaltung, Jagd, Holzeinschlag, Fischerei und Aquakultur.

Unternehmen deren Haupttätigkeit in den Wirtschaftsbereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei liegen, sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistungs- und Strukturerhebung. Hier sind nur die Erlöse aus entsprechenden Nebentätigkeiten anzugeben.

Falls bei Ihrem Unternehmen Ihrer Einschätzung nach die Haupttätigkeit in den Bereichen Land- oder Forstwirtschaft sowie Fischerei liegt, bitten wir Sie, mit Statistik Austria Kontakt aufzunehmen.

Erlöse aus Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (eberg)

Erlöse aus Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden umfassen alle Umsatzerlöse aus der Erbringung von (Dienst-)Leistungen in diesen Wirtschaftsbereichen wie z.B. Kohlebergbau, Gewinnung von Erdöl und Erdgas oder Erzbergbau.

Es sind auch alle Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden einzubeziehen wie z.B. Erkundungsdienstleistungen, Entwässerungen und Auspumpen im Lohnauftrag, Ausführen von Test- und Suchbohrungen, Sprengarbeiten in Steinbrüchen.

Erlöse aus der Herstellung von Waren inkl. Montage dieser Erzeugnisse (eprod)

Erlöse aus Waren eigener Erzeugung umfassen alle Erlöse aus der Herstellung von zum Verkauf bestimmten Waren, deren Montage und Instandhaltung sowie Reparaturen industrieller Erzeugnisse.

Die Aufwendungen für das eingesetzte Material sind unter Materialeinsatz zu melden.

Einzubeziehen sind weiters:

  • Erlöse aus durchgeführten Lohnarbeiten: Diese Erlöskomponente umfasst die Erlöse aus Erzeugungstätigkeit, wenn das be- oder verarbeitete Material vom Auftraggeber beigestellt wird. Diese sind auch gesondert in der Position Erlöse aus durchgeführten Lohnarbeiten anzuführen.
  • Erlöse aus durchgeführten Reparaturen, Montagen und Instandhaltungsarbeiten industrieller Erzeugnisse. Dabei ist nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das eingesetzte Material zu erfassen.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Energieversorgung (eenergie)

Erlöse aus Energieversorgung umfassen alle Umsatzerlöse aus der Erzeugung und Bereitstellung von Elektrizität und Energieträgern sowie aus dem Handel mit Elektrizität, Gas und anderen Energieträgern.

Die Erlösposition beinhaltet alle Erlöse aus der Erbringung von Leistungen in den Wirtschaftsbereichen Elektrizitätsversorgung, Gasversorgung sowie Wärme- und Kälteversorgung. Diese umfassen unter anderem das Betreiben von Kraftwerken, die Übertragung von und den Handel mit Elektrizität, die Erzeugung und den Transport von Gas und das Betreiben von Biomasseanlagen- und Kraftwerken sowie Heizwerken.

Achtung: Die Elektrizitätsabgabe, die von Elektrizitätsunternehmen eingehoben und abgeführt wird, ist gem. § 189a Z 5 seit dem RÄG 2014 von den Umsatzerlösen offen abzusetzen bzw. abzugspflichtig. Dieser saldierte Posten ist somit nicht bei den "Umsatzerlösen" und "Steuern und Abgaben" zu melden.

Erlöse aus Wasserversorgung und Abfallentsorgung (ewasser)

Die Position Erlöse aus Wasserversorgung und Abfallentsorgung beinhaltet alle Umsatzerlöse, die durch die Versorgung mit Wasser, die Entsorgung von Abwasser, die Sammlung, Behandlung oder Beseitigung von Abfällen sowie die Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstigen Entsorgungen erwirtschaftet werden.

Erlöse aus der Erbringung von Leistungen zur Versorgung von Haushalten und anderen Kund:innen mit Wasser wie die Aufbereitung von Grundwasser oder Oberflächenwasser, Hochquellenleitung, Wartung von Wasserzählern. Dazu zählen auch Umsatzerlöse aus der Abwasseraufbereitung und -entsorgung, wie den Betrieb von Abwasserkanälen oder Kläranlagen, dem Leeren und Reinigung von Senk- und Sickergruben.

Neben den Umsatzerlösen aus Wasserversorgung sind auch alle Umsatzerlöse aus der Sammlung, Deponierung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen hinzu zu zählen. Auch Erlöse aus der Rückgewinnung von Material z.B. durch die Zerlegung von Wracks und Altwaren oder mechanische/chemische Umwandlungsverfahren sind einzubeziehen. Erlöse aus der Dekontaminierung von Böden, Grund- und Oberflächenwasser, Industrieanlagen sowie die Entseuchung und Vorbehandlung von toxischen Stoffen und die Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen gehören ebenfalls zu dieser Erlösposition.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Hochbau (ehbau)

Hochbau umfasst die Errichtung von Gebäuden aller Art – diese Erlösposition umfasst alle Umsatzerlöse, die durch den Neubau, die Instandsetzung oder den Umbau von Gebäuden oder Bauwerken erwirtschaftet wurden. In diese Position einzubeziehen sind alle Leistungen, die zur Erschließung von Grundstücken erbracht werden. Dazu zählt die Realisierung von Bauvorhaben durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung von Projekten durch Bauträger.

Erlöse aus der Errichtung von Wohngebäuden aller Art sowie deren Renovierungen und Adaptierungen und Errichtungen von Nichtwohngebäuden aller Art wie Industriegebäuden, Krankenhäuser, Schulen, Verkehrsgebäuden und Geschäftslokale.

Die Arbeiten können auf eigene Rechnung oder im Unterauftrag (als Subunternehmen) ausgeführt werden. Ist das der Fall, bitten wir Sie, diese Erlöse als Erlöse aus Unteraufträgen zusätzlich auszuweisen.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Tiefbau (etbau)

Diese Position erfasst alle Umsatzerlöse aus Tiefbauten; dabei handelt es sich um bauliche Anlagen wie Autobahnen, Straßen, Tunnel, Häfen, Bahnverkehrsstrecken, Kanalisation, Rohrleitungen, Kabelnetze etc.

Hier sind alle Erlöse aus dem Bau von Verkehrswegen anzugeben. Dies umfasst den Straßenbau (einschließlich Start- und Landebahnen) inklusive Belagsarbeiten und Instandhaltungen, die Errichtung von Bahnverkehrsstrecken (einschließlich Seilbahnen) und den Tunnel-, Brücken- und Hochstraßenbau. Auch Umsatzerlöse aus dem Wasserbau sowie aus dem Bau von Industrieanlagen (außer Gebäuden) wie Raffinerien, Chemiefabriken, Biogasanlagen oder auch Bauwerken, die keine Gebäude sind, wie Sport- und Erholungsanlagen, sind hinzu zu zählen.

Die Arbeiten können auf eigene Rechnung oder im Unterauftrag (als Subunternehmen) ausgeführt werden. Ist das der Fall, bitten wir Sie, diese Erlöse als Erlöse aus Unteraufträgen zusätzlich auszuweisen.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Baunebenleistungen (ebaune)

Die Erlöse aus Baunebenleistungen umfassen alle Erlöse aus vorbereitenden Baustellenarbeiten, Bauinstallationen sowie spezialisierten Tätigkeiten im Bauwesen.

Unter diesen Tätigkeitsbereich fallen u.a. Abbrucharbeiten, Erdbewegungen sowie die Dachdeckerei, Zimmerei und das Isolieren von Gebäuden. Unter Bauinstallationen fallen Elektroinstallationen, Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallationen. Weiters sind Erlöse aus dem Ausbau von Gebäuden wie dem Anbringen von Stuckaturen und der Verputzerei, der Bautischlerei- und –schlosserei (Montage von Fenstern, Türen, Schlössern etc.), der Malerei und Glaserei sowie dem Legen von Fußböden oder Fliesen oder dem Setzen von Öfen einzubeziehen.

Erlöse aus Großhandel (egh)

Erlöse aus Großhandel liegen dann vor, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit im Wiederverkauf von Waren im eigenen Namen an den Einzelhandel, Großhandel oder an andere gewerbliche, industrielle, institutionelle oder berufliche Nutzer:innen besteht.

Bei den Erlösen aus Großhandel ist der Wert sämtlicher verkaufter Waren eines Unternehmens während des Berichtszeitraumes einzutragen. Die Aufwendungen für die veräußerten Handelswaren sind unter Handelswareneinsatz anzugeben.

Handelswaren sind vor allem dadurch charakterisiert, dass sie zur Abgabe ohne Be- oder Verarbeitung bestimmt sind bzw. nicht wesentlich verändert werden, sondern lediglich der handelsüblichen Manipulation unterzogen werden, wie z.B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken.

Hierzu zählen auch:

  • Erlöse aus Mietkaufgeschäften im Leasing
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Einzelhandel (eeh)

Erlöse aus Einzelhandel liegen dann vor, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht, Waren auf eigene Rechnung vorwiegend an private Haushalte zu verkaufen.

Der Einzelhandel findet zum größten Teil in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen statt. Daneben gibt es jedoch auch andere Einzelhandelsformen, z.B. Versandhandel, Onlinehandel, Fahrverkauf, Verkauf an zeitweiligen Ständen sowie ab Lager.

Bei den Erlösen aus Einzelhandel ist der Wert sämtlicher verkaufter Waren eines Unternehmens während des Berichtszeitraumes einzutragen. Die Aufwendungen für die veräußerten Handelswaren sind unter Handelswareneinsatz anzugeben.

Handelswaren sind vor allem dadurch charakterisiert, dass sie zur Abgabe ohne Be- oder Verarbeitung bestimmt sind bzw. nicht wesentlich verändert werden, sondern lediglich der handelsüblichen Manipulation unterzogen werden, wie z.B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken oder die Anlieferung und Installation elektrischer Geräte durch den Einzelhändler.

Hierzu zählen auch:

  • Erlöse aus den Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens von gemeinnützigen Bauvereingungen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Vermittlungstätigkeiten (Provisionen) (eprov)

Erlöse aus Vermittlungstätigkeiten umfassen Provisionen aus Verkäufen an Dritte auf Vermittlungs- oder Kommissionsbasis. Bei Verkäufen, die auf Vermittlungs- oder Kommissionsbasis durchgeführt werden, ist nicht der gesamte Verkaufserlös, sondern nur die aus dieser Tätigkeit bezogene Provision anzugeben.

Hierunter fallen:

  • Provisionen aus Handelsvermittlung und Kommission
  • Provisionen aus der Vermittlung von Arbeitskräften
  • Provisionen der Trafiken (z.B. aus dem Verkauf von Brieflosen, Lotto-Toto)
  • Provisionen der Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Reisebüros etc.
  • Provisionserträge von Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus durchgeführten Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten (KFZ und Gebrauchsgüter) (erep)

Erlöse aus durchgeführten Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten umfassen alle durchgeführten und getrennt in Rechnung gestellten Reparaturen und Instandhaltungen von KFZ und Gebrauchsgütern. Darunter ist nicht nur die in Rechnung gestellte Arbeitszeit, sondern auch das eingesetzte Material (siehe Materialeinsatz) zu melden.

Hierzu zählen z.B. die Erlöse aus der Instandhaltung und Reparatur von:

  • Kraftwagen und -rädern (u.a. auch Karosseriereparaturen, Autospenglereien, Autoelektriker, Autolackierereien, Reifendienste, Autowaschanlagen)
  • Gebrauchsgütern (z.B. Reparaturen von Schuhen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen, elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten sowie Geräten der Unterhaltungselektronik, Uhren und Schmuck, Fahrrädern, Teppichen, Schlüsseldiensten, Änderungsschneidereien usw.)
  • Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten sowie Telekommunikationsgeräten.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Verkehr und Lagerei (everkehr)

Erlöse aus Verkehr und Lagerei umfassen Umsatzerlöse aus sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit Personen- und Güterbeförderung. Post,- Kurier- und Expressdienste zählen ebenfalls dazu.

Weiterverrechnete Transportleistungen (wie sie z.B. bei den Speditionen vorkommen) sollen unbedingt mit ihrer Bruttosumme (und nicht mit der Spanne) enthalten sein. Die entsprechenden Aufwendungen bezüglich zugekaufter Dienstleistungen sind unter Aufwendungen für sonstige bezogene Dienstleistungen einzutragen.

Erlöse aus folgenden Wirtschaftsbereichen sind einzubeziehen:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahn-, Linien-, Seilbahn- sowie dem Sessel- und Schleppliftverkehr
  • Betrieb von Taxis und Mietwagen
  • Autoabschleppdienste, Pannendienste
  • Schifffahrt
  • Flugverkehr
  • Transport in Rohrfernleitungen
  • Lagerei sowie sonstige Dienstleistungen für den Verkehr, wie Parkhäuser und -garagen, Mautstraßen, Unterstützungs- und Infrastruktureinrichtungen für die Beförderung wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen, Frachtumschlag, Logistik- und Speditionsdienstleistungen usw.
  • Post-, Kurier- und Expressdienste.

Erlöse aus Beherbergung (ebeherb)

Erlöse aus Beherbergung umfassen nur die Erlöse aus Übernachtungen - ohne Erlöse aus der Verabreichung von Speisen und Getränken.

Hierzu zählen u.a. Übernachtungserlöse von:

  • Hotels
  • Motels
  • Gasthöfe
  • Pensionen
  • Herbergen
  • Schutzhütten
  • Campingplätze
  • Appartements
  • Erholungsheime
  • Ferienhäuser.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Verkauf und Verabreichung von Speisen und Getränken (egastro)

Erlöse aus dem Verkauf und der Verabreichung von Speisen und Getränken im Gaststättenwesen wie z.B. bei Restaurants, Gasthäusern, Buffets und Imbissstuben, Caféhäusern, Eissalons, Bars und Diskotheken, Kantinen, Caterern etc.

Aufwendungen für Waren (auch Zutaten), die zum Absatz (Ausschank, Verzehr) im Beherbergungs- bzw. Gaststättenwesen bestimmt sind, sind unter Materialeinsatz anzugeben.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Information und Kommunikation (eikt)

Erlöse aus Information und Kommunikation umfassen alle Umsatzerlöse aus der Herstellung und den Vertrieb von Informations- und Kulturangeboten sowie Erlöse aus Tätigkeiten im Bereich der Informationstechnologie, der Verarbeitung von Daten und anderen Informationsdienstleistungen.

Erlöse aus folgenden Wirtschaftsbereichen sind einzubeziehen:

  • Leistungen des Verlagswesens, dies umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Zeitungen, Zeitschriften, Verzeichnissen sowie das Verlegen von Software und Musik
  • Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios
  • Hörfunk- und Fernsehen sowie Telekommunikation; Internet Provider
  • Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie wie z.B. Programmierung, Beratungsleistungen auf diesem Gebiet, Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen
  • Informationsdienstleistungen wie z.B. Bereitstellung von Infrastrukturen für Datenverarbeitung, Hosting, Betrieb von Websites, Webportale, Dienstleistungen der Korrespondenz- und Nachrichtenbüros.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Finanz- und Versicherungsleistungen (efinanz)

Diese Erlösposition umfasst Umsatzerlöse aus mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundenen Tätigkeiten wie Fondsmanagement, Vermögensberatung oder Bewertung von Versicherungsschäden.

Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist: Zinsen und ähnliche Erträge minus Zinsen und ähnliche Aufwendungen plus Provisionserträge plus Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren plus/minus Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäfte.

Erlöse, die durch folgende Tätigkeiten erwirtschaftet werden, sind einzubeziehen:

  • Börsengeschäfte für Dritte und damit verbundene Tätigkeiten
  • Wertpapierhandel
  • Tätigkeiten von Wechselstuben
  • Verarbeitung und Abrechnung von Finanztransaktionen einschließlich Kreditkartentransaktionen
  • Investmentberatung
  • Bewertung von Versicherungsschäden
  • Portfolio- und Fondsmanagement gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis für Einzelpersonen, Unternehmen und Dritte.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Vermietung von Gebäuden und Baulichkeiten (evermiet)

Erlöse aus der Vermietung von Gebäuden und Baulichkeiten umfassen Erlöse für die gewerbliche Überlassung von bebauten Grundstücken, Gebäuden, Baulichkeiten und Räumlichkeiten aller Art. Gemeinnützige Bauvereinigungen: Mieten/Nutzungsentgelte und die Verwohnung der Finanzierungsbeiträge.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Grundstücks- und Wohnungswesen (ohne Vermietung) (egrund)

Diese Erlösposition umfasst die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von eigenen Gebäuden, Grundstücken und Wohnungen sowie andere Umsatzerlöse aus dem Realitätenwesen (ohne Vermietung) wie z.B. Erlöse von Wohnbaugenossenschaften, Erlöse des Grundstücks – und Wohnungswesens. Bei g emeinnützigen Bauvereinigungen: Erlöse aus der Betreuungstätigkeit und aus sonstigen Betriebsleistungen und übrige Umsatzerlöse.

Umsatzerlöse aus dem Kauf und Verkauf von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen und der Aufteilung von Grundstücken ohne Infrastrukturverbesserung sowie Erlöse aus Beratungs- und Schätztätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen und aus der Tätigkeit als Treuhändern:innen von Liegenschaften und Erlöse aus dem Leasing von Immobilien.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Umsatzerlöse aus der Realisierung von Bauvorhaben zum Verkauf sowie Umsatzerlöse von Bauträgern (siehe Erlöse aus Hochbau)
  • Provisionserlöse von Makler:innen (siehe Erlöse aus Vermittlungstätigkeiten)

  • Erlöse aus Mietkaufgeschäften (siehe Erlöse aus Großhandel)
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen: Mieten/Nutzungsentgelte, Verwohnung der Finanzierungsbeiträge, Erlöse aus Sondereinrichtungen, Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens, Zuschüsse.

Erlöse aus freiberuflichen und technischen Dienstleistungen (efreib)

Diese Position umfasst Umsatzerlöse aus der Erbringung von freiberuflichen und technischen Dienstleistungen, z.B. Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Meinungsforschung, Dienstleistungen von Ingenieur- oder Architekturbüros und Werbeagenturen.

Erlöse aus folgenden Wirtschaftsbereichen sind einzubeziehen:

  • Rechtsberatung und –vertretung, Vorbereitung amtlicher Urkunden, Notariatstätigkeiten, Schlichtung von Streitigkeiten in Rechtsfragen
  • Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sowie Buchführung
  • Unternehmensberatung in Managementfragen (Organisationsplanung, Finanzberatung, Marketingberatung, etc.); Beratung und Unterstützung von Organisationen in den Bereichen Public Relations und Kommunikation
  • Verwaltung und Führung von Unternehmen (Holdings)
  • Ziviltechniker-, Architektur und Ingenieurbüros
  • Physikalische, chemische und sonstige Untersuchungen von Materialien und Produkten sowie die Erstellung von Prüfberichten
  • Forschung und Entwicklung: Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung
  • Werbung und Marktforschung; Planung und Durchführung von Werbekampagnen, Vermarktung von Werbeflächen, Meinungsforschung
  • Ateliers für Grafikdesign, Innenarchitektur, Textilien u.ä.
  • Fotografie und Fotolabors
  • Übersetzen und Dolmetschen
  • Veterinärwesen

Erlöse aus sonstigen (unternehmensbezogenen) wirtschaftlichen Dienstleistungen (esowidl)

Diese Position umfasst Umsatzerlöse aus der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wie Vermietung und Leasing von beweglichen Gütern, Arbeitskräfteüberlassung, Reiseveranstalter, Sicherheitsdienste oder Gebäudebetreuung.

Erlöse aus folgenden Wirtschaftsbereichen sind einzubeziehen:

  • Leasing von beweglichen Sachen einschließlich Kraftwagen, Gebrauchsgütern, Maschinen, Geräten und die Erteilung von Genehmigungen zur Nutzung geistigen Eigentums und immateriellen Vermögengegenständen
  • Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
  • Reisebüros, Reiseveranstalter, und sonstige Reservierungsdienstleistungen, Reiseführer:innen
  • Sach- und Sicherheitsdienste, Detekteien
  • Haus- und Gebäudebetreuung, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, Garten- und Landschaftsbau sowie Pflege von Gärten und Parks
  • Erlöse von Sekretariats- und Schreibdiensten, Call Center, Messe- Ausstellungs- und Kongressveranstaltung, Inkassobüros und Auskunfteien

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Erziehung und Unterricht (eerzieh)

Erlöse aus Erziehung und Unterricht umfassen Umsatzerlöse von privaten (marktwirtschaftlich orientierten) Schulen und Bildungseinrichtungen auf allen Stufen und für alle Berufsbilder.

Umsatzerlöse von privaten Volksschulen und Kindergärten, weiterführenden Schulen, tertiäre (Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulen) und post-sekundäre Bildungseinrichtungen (Kollegs, Gesundheitsschulen). Weiter werden auch Umsatzerlöse von Sport-, Kultur- und Freizeitunterricht, Fahr- und Flugschulen, Nachhilfeinstituten, Computerkursen und Privatunterricht einbezogen. Ferner werden hier auch Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht wie Beratungsdienste, Bewertungen von Prüfungsergebnissen und Evaluierungen von Lehrveranstaltungen oder die Organisation von Austauschprogrammen hinzu gezählt.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Gesundheits- und Sozialwesen (egesund)

Diese Position umfasst Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen im privaten (marktwirtschaftlich orientierten) Gesundheits- und Sozialwesen, z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehazentren oder Arztpraxen.

Erlöse von privaten Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Rehazentren, Einrichtungen der Präventivmedizin, Heil- und Pflegeanstalten. Weiters zählen alle Erlöse aus medizinischen Behandlungen und Beratungen, aber auch aus der Hauskrankenpflege, aus Krankentransporten und Rettungsdiensten, Psychotherapie und aus humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern von Ärzt:innen ausgeübt werden z.B. Hebammen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilmassage etc. zu dieser Erlöskategorie.

Die Umsatzerlöse von Pflegeheimen, stationären Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Altenheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen sowie Kinderheime, Obdachlosenheime und Frauenhäuser fallen ebenfalls darunter. Hinzu zählen auch Erlöse aus der tageweisen Betreuung von Menschen, 24-Stunden Betreuung, Fachberatungsdienste und karitative Maßnahmen wie Spendensammlungen.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus Kunst, Unterhaltung und Erholung (ekunst)

Erlöse aus Kunst, Unterhaltung und Erholung umfassen alle Umsatzerlöse aus künstlerischen Tätigkeiten, dem Betrieb von privaten Kultureinrichtungen, Bibliotheken, Museen und dem Spiel- und Lotteriewesen.

Erlöse aus folgenden Bereichen sind einzubeziehen:

  • Darstellende Kunst, die Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten, und sonstigen Bühnendarbietungen sowie damit verbundene Dienstleistungen wie Regie, Beleuchtung, Bühnenarbeit etc.
  • Verwaltung von Rechten an künstlerischen, literarischen und musikalischen Werken (Spannenprinzip: Erlöse minus Ausschüttungen an die Bezugsberechtigten)
  • Künstlerisches und schriftstellerisches Schaffen von selbständigen Künstler:innen (Bildhauer:innen, Maler:innen etc.) und Schriftsteller:innen, Journalist:innen und Komponist:innen
  • Betrieb von Konzertsälen, Theatern und anderen Einrichtungen für künstlerische Darbietungen wie auch Mehrzweckhallen
  • Betrieb und Unterhaltung von Bibliotheken, Archiven, Museen, historischen Stätten und Gebäuden
  • Spiel-, Wett- und Lotteriewesen (Spannenprinzip: Erlöse minus ausbezahlte Gewinne)
  • Betrieb von Sportanlagen, Mannschaften und Sportvereine, Fitnesszentren, Athlet:innen, Sporttrainer:innen
  • Vergnügungs- und Themenparks und andere Bereiche im Zusammenhang mit Unterhaltung und Freizeit

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus der Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen (epersdl)

Diese Position umfasst Umsatzerlöse aus der Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen, z.B. in Frisör- und Kosmetiksalons, Wäschereien oder Bädern.

Bei gemeinnützigen Bauvereinigungen sind hier auch die Erlöse aus Sondereinrichtungen anzugeben.

Umsatzerlöse von Wäschereien und chemischen Reinigungen, Frisör- und Kosmetiksalons, dem Bestattungswesen, Saunas, Solarien und Bädern sowie Tätowierungs- und Piercingstudios fallen unter diese Position.

Sonstige Posten – Umsatzerlöse (esonstgv1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Alle in Position 1 der GuV nach §231 Abs. 2 verbuchten Umsatzerlöse, die keiner anderen Position zugeordnet werden können. Dazu zählen auch Erlöse aus dem Verkauf von Leasinggegenständen des Anlagevermögens.

Einzubeziehen sind z.B. (sofern in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht unter sonstige betriebliche Erträge verbucht):

  • Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und Kursgewinne
  • Einkünfte aus Derivaten oder anderen Hedging-Aktivitäten
  • Einkünfte aus Emissionszertifikaten (wie z.B. CO2-Zertifikate, usw.)
  • Zuschüsse
  • Kurzarbeitsbeihilfe
  • Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse z.B. Baukostenzuschüsse
  • Nicht rückzahlbare Aufwands- und Ertragszuschüsse]
  • Zuschüsse von gemeinnützigen Bauvereinigungen (Wohnbauförderungen, Annuitätenzuschüsse) die bei den Umsatzerlöse verbucht sind
  • Übrige Erträge:
    • Zahlungseingänge auf bereits ausgebuchte Forderungen
    • Schuldnachlässe
    • Kostenerstattungen und Gutschriften für frühere Jahre
    • Erträge aus Schadenersatzleistungen
    • Erträge aus der Ausbuchung unbezahlter und verjährter Verbindlichkeiten
    • Entschädigungen von Versicherungen (soweit kein anderer Posten vorgeht)
    • Berichtigungen von unterlassenen Aktivierungen von Vorjahren

Erträge

Die Erträge setzen sich zusammen aus den Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen, Erträgen aus Beteiligungen, Zins-, Wertpapier- und ähnlichen Erträgen, Subventionen, übrigen betrieblichen Erträgen sowie Erlösen aus dem Verkauf von Sachanlagen.

Erträge aus der Aktivierung von Eigenleistungen (eeigen)

Diese Erträge umfassen die aktivierten Eigenleistungen des Anlagevermögens gemäß Position 3 der Gewinn- und Verlustrechnung. Typische Beispiele für die anderen aktivierten Eigenleistungen sind selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, wie z.B. selbst erstellte Gebäude, Maschinen oder Werkzeuge des Anlagevermögens oder aktivierte Großreparaturen.

Die durch die Herstellung angefallenen Aufwendungen sind unter den jeweiligen Aufwandsarten (z.B. Materialaufwand, Personalaufwand, Sonstige Aufwendungen) zu melden.

Verbindung UGB: (3) andere aktivierte Eigenleistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 458-459

Erträge aus Beteiligungen (ebeteil)

Hier sind alle Erträge, die aus den Bilanzposten A III 1 (Anteile an verbundene Unternehmen) und A III 3 Beteiligungen resultieren, zu erfassen. Dazu gehören Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, Gewinnanteile an Personengesellschaften, Gewinnüberrechnungen verbundener Unternehmen aus Ergebnisabführungsverträgen, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn.

Verbindung UGB: (10) Erträge aus Beteiligungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 800, 801, 806, 807, 810, 811, 815, 816, 819-827, 836, 837

Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist: Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen.

Davon Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen (ebeteilverb)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen gemäß (10) der GuV nach §231 Abs. 2 UGB.

Verbindung UGB: (10) Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 800, 806, 810, 815, 819, 821, 823, 824, 836, 837

Zinsen-, Wertpapier- und ähnliche Erträge (ezins)

Darunter sind Erträge aus den Posten A III 1 (Anteile an verbundenen Unternehmen - sofern diese keine Beteiligungen darstellen), A III 2 (Ausleihungen an verbundene Unternehmen), A III 4 (Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht), A III 5 (Wertpapiere) und A III 6 (sonstige Ausleihungen) sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus Gegenständen des Umlaufvermögens zu verstehen.

Verbindung UGB: (11) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, (12) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 802, 803, 804, 805, 808, 809, 812, 813, 814, 817, 818, 827, 828-829, 830, 831-832, 833-834, 835

Anzugeben sind Zinsenerträge aus:

  • Bankguthaben
  • gewährten Finanzdarlehen
  • Ausleihungen
  • Zinsenerträge aus festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens
  • weiterverrechnete Diskonte auf Kundenwechsel
  • den Kunden berechnete Verzugszinsen
  • Erträge aus Dividendenpapieren und Anteilen an anderen Unternehmen, soweit diese nicht als Beteiligungserträge zu erfassen sind.

Nicht einzubeziehen sind:

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (ezins1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Dieses Merkmal entspricht der Position 11 der GuV nach Gesamtkostenverfahren. Anzugeben sind Erträge aus dem Finanzanlagevermögen (z.B. Ausleihungen oder Wertpapiere).

Verbindung UGB: (11) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 802, 803

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Zinsen-, Wertpapier und ähnliche Erträge.

Davon Erträge aus anderen Wertpapieren aus verbundenen Unternehmen (ezinsverb)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens aus verbundenen Unternehmen gemäß (11) der GuV nach §231 Abs. 2 UGB.

Verbindung UGB: (11) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 802

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Zinsen-, Wertpapier und ähnliche Erträge.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (ezins2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Dieses Merkmal entspricht der Position 12 der GuV nach Gesamtkostenverfahren. Anzugeben sind unter anderem sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus Gegenständen des Umlaufvermögens, etwa die Zinserträge aus Bankguthaben oder aus Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie weiterverrechnete Diskonte oder Verzugszinsen.

Verbindung UGB: (12) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 804, 805, 808, 809, 812, 813, 814, 817, 818, 827, 828-829, 830, 831-832, 833-834, 835

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Zinsen-, Wertpapier und ähnliche Erträge.

Davon sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen (esonstverb)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen gemäß (12) der GuV nach §231 Abs. 2 UGB.

Verbindung UGB: (12) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 804, 830

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Zinsen-, Wertpapier und ähnliche Erträge.

Subventionen (esubv)

Subventionen sind Zahlungen (Förderungen), die der Staat oder Institutionen der EU an gebietsansässige Unternehmen leisten. Beispielsweise sind hier auch alle Zuschüsse und Förderungen zu melden, welche ertragswirksam oder aufwandsmindernd im Berichtsjahr angefallen sind bzw. verbucht wurden.

Verbindung UGB: in (4c) Übrige betriebliche Erträge der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 480-499

Hierzu zählen z.B.:

  • Alle Zuschüsse/Förderungen, wie z.B. Kurzarbeitsbeihilfe, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus, Verlustersatz oder Härtefallfonds
  • Zuschüsse (Wohnbauförderungen, Annuitätenzuschüsse) von gemeinnützigen Bauvereinigungen
  • Zinszuschüsse
  • Preisstützungen
  • Transportkostenausgleiche
  • Werbekostenzuschüsse
  • Subventionen für umweltschonende Maßnahmen
  • Energiekostenzuschuss
  • Ökostromförderbeiträge
  • Lohn- und Gehaltssubventionen
  • Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse z.B. Baukostenzuschüsse
  • Nicht rückzahlbare Aufwands- und Ertragszuschüsse
  • Laufende Zahlungen zur Deckung der Kosten von Fortbildungsmaßnahmen
  • Forschungsprämien/-förderungen
  • Sonstige staatliche oder gemeinschaftliche Subventionen/Zuschüsse oder Zuwendungen der öffentlichen Hand (auch wenn sie direkt mit den Umsatzerlösen oder Erträgen zusammenhängen)

Nicht einzubeziehen sind:

Übrige betriebliche Erträge (euebrig)

Die übrigen betrieblichen Erträge umfassen die Erträge gemäß Position 4c der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 231 Abs. 2 UGB bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (exkl. Subventionen) . Die Zuordnung zwischen Umsatzerlösen und übrigen betrieblichen Erträgen hat gem. RÄG 2014 zu erfolgen.

Verbindung UGB: (4c) Übrige betriebliche Erträge der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 480-499

Bei gemeinnützigen Bauvereinigungen zählen Erträge aus der Verrechnung der Hausbewirtschaftung und übrige Erträge zu diesem Merkmal.

Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist, weisen hier die sonstigen betrieblichen Erträge aus.

Nicht einzubeziehen sind:

Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen (egebrsa)

Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen umfassen die realisierten Verkaufspreise d.h. abzüglich der mit dem Abgang/Verkauf des Vermögensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Aufwendungen (wie z.B. Rechtsanwaltskosten, Personalaufwendungen). Anzugeben sind die Verkaufserlöse insgesamt und nicht nur der Überschuss über den Restbuchwert sowie Erlöse aus dem Verkauf von Leasinggegenständen des Anlagevermögens.

Wenn diese Positionen in der GuV als Umsatzerlöse ausgewiesen werden, sollen diese Einzelkonten der Position Sonstige Posten - Umsatzerlöse zugeordnet werden, wenn die Meldung mittels Saldenliste erfolgt.

Verbindung UGB: (4a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 460-467

Nicht einzubeziehen sind:

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (erueckst)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Wird eine Rückstellung bestimmungsgemäß verwendet, wird die Inanspruchnahme des Unternehmers nicht als Aufwand über die GuV, sondern gleich zu Lasten der Rückstellung geführt. Unter diesem Posten sind daher nur all jene (Teil-)Beträge der Rückstellungen auszuweisen, die nicht bestimmungsgemäß in Anspruch genommen wurden und/oder nicht mehr benötig werden und daher gegen Ertrag ausgebucht/aufgelöst werden. Es sind also Auflösungserträge bei Wegfall des Grundes der Bildung oder bei Absenkung von (pauschalen) Rückstellungen an den aktuellen Bilanzwert hier auszuweisen. Die Position ist ident mit der GuV-Position (4b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Verbindung UGB: (4b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 470-479

Aufwendungen insgesamt

Die Aufwendungen umfassen neben den Personalaufwendungen, die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Der Aufwand für Abschreibungen, Steuern und Abgaben, sowie der Zinsenaufwand für Fremdkapital sind ebenfalls anzugeben. Sollte keine Buchführungspflicht nach UGB bestehen, sind die Betriebsausgaben aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu melden. Die Aufwendungen sind den vorgegebenen Positionen zuzuordnen.

Vorleistungen und sonstige Aufwendungen

Die Summe der Vorleistungen setzt sich zusammen aus dem Aufwand für Material und bezogenen Herstellungsleistungen und den übrigen betrieblichen Aufwendungen (ohne Steuern) oder aus den (Betriebs)Ausgaben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Verbindung UGB: in (5) Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen und (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen (ohne Steuern) der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 5, 72, 73, 74, 75, 76, 77-78,

Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist: Provisionsaufwendungen plus sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) plus sonstige betriebliche Aufwendungen.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Aufwendungen aus Rückstellungen, Wertberichtigungen und Kursverlusten
  • Außerordentliche Aufwendungen
  • Forderungsabschreibungen bzw. Forderungsausfälle
  • Verluste aus Schadensfällen
  • Aufwendungen aus Derivaten oder anderen Hedging-Aktivitäten
  • Aufwendungen aus Emissionszertifikaten (wie z.B. CO2-Zertifikate, usw.)
  • Ökostromabgaben/-beiträge (Ökostrompauschale)
  • Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
  • Buchwertabgänge verkaufter Leasinggegenstände.

Konzerninterne Aufwendungen (aintern)

Konzerninterne Aufwendungen an verbundene Unternehmen mit Sitz in Österreich, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter den Ziffern (5a) – Materialaufwand, (5b) – Aufwendungen für bezogene Leistungen und (8) – Sonstige betriebliche Aufwendungen (ohne Steuern) verbucht werden.

Die konzerninternen Aufwendungen sind sowohl bei den einzelnen Kategorien (Materialaufwand, Aufwendungen für bezogene Leistungen, sonstige betriebliche Aufwendungen), als auch in Summe als Darunter-Position anzugeben.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Konzerninterne Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen
  • Konzerninterne Aufwendungen im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeiten (z.B. Zinsaufwand aus Krediten/Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen)
  • Konzerninterne Aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten.

Konzerninterner Materialaufwand (aintern1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Konzerninterne Aufwendungen an verbundene Unternehmen mit Sitz in Österreich, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter Ziffer (5a)Materialaufwand verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Konzerninterne Aufwendungen und Vorleistungen und sonstige Aufwendungen.

Konzerninterne Aufwendungen für bezogene Leistungen (aintern2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Konzerninterne Aufwendungen an verbundene Unternehmen mit Sitz in Österreich, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter Ziffer (5b)Aufwendungen für bezogene Leistungen verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Konzerninterne Aufwendungen und Vorleistungen und sonstige Aufwendungen.

Konzerninterne sonstige betriebliche Aufwendungen (aintern3)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Konzerninterne Aufwendungen an verbundene Unternehmen mit Sitz in Österreich, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter Ziffer (8)Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Konzerninterne Aufwendungen und Vorleistungen und sonstige Aufwendungen.

Handelswareneinsatz (ahw)

Dieses Merkmal umfasst den Einsatz an Handelswaren. Handelswaren sind zugekaufte Produkte, die ohne jegliche Be- oder Verarbeitung (Sortieren, Verpacken bzw. Zusammenstellen gilt nicht als Bearbeitung!) wieder verkauft werden. Leasinggegenstände aus Mietkaufgeschäften sowie Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens bei gemeinnützigen Bauvereinigungen sind ebenfalls einzubeziehen.

Verbindung UGB: in (5a) Materialaufwand der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 500-509, 580, 586

Achtung: Ab dem Berichtsjahr 2021 ist der Handelswareneinsatz(-verbrauch) und nicht mehr der Handelswarenbezug zu melden. Einzubeziehen sind auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren, wie z.B. Anlieferung und Installation elektrischer Geräte durch den Einzelhändler. Unter diese Positionen fällt auch der Einsatz an Softwareprodukten, die ohne Be- oder Verarbeitung weiter veräußert werden (= Standardsoftware). Bezüglich der genaueren Definition siehe auch Erlöse aus Großhandel bzw. Erlöse aus Einzelhandel. Energiehandel: Den Einkauf von Strom/Gas bitte nicht unter Handelswareneinsatz sondern unter Materialeinsatz melden.

Einzubeziehen sind:

  • Transportaufwendungen/-kosten für zugekaufte Güter und Materialien, welche im Materialaufwand verbucht sind (= Teil der Anschaffungskosten) (sofern die Tätigkeit im Handel liegt)

Nicht einzubeziehen sind:

Materialeinsatz (amateins)

Materialaufwendungen, die direkt mit dem Leistungserstellungsprozess und den Umsatzerlösen zusammenhängen, also direkt in den Leistungsbereich des Unternehmens einfließen, wie z.B. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffverbrauch, (zugekaufte) Halbfabrikate, für den Einbau bestimmte Fertigerzeugnisse oder Einbauteile, Reparaturmaterial, Reinigungsmaterial oder Verpackungsmaterial. Die Materialien, welche auf eigene Rechnung gekauft werden, aber zur Lohnverarbeitung durch Dritte bestimmt sind, sind auch unter dem Materialeinsatz zu melden. Grundsätzlich sind hier alle Materialien laut Position (5a) Materialaufwand der Gewinn- und Verlustrechnung zu melden, wenn diese dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind.

Verbindung UGB: in (5a) Materialaufwand der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 520-569, 580, 586

Achtung: Ab dem Berichtsjahr 2021 ist der Materialeinsatz und nicht mehr der Materialbezug zu melden.

Einzubeziehen sind insbesondere auch (sofern diese Posten im Materialaufwand verbucht wurden):

  • Materialaufwendungen zur Erbringung von (Dienst-)Leistungen
  • Materialien für Forschung und Entwicklung, sofern diese auch unter (5a) Materialaufwand verbucht wurden (sollte eine Verbuchung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (8) stattgefunden haben, sollte diese unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" gemeldet werden)
  • Verpackungsmaterial, durch das die Produkte erst verkaufsfähig werden, sofern sie dem Herstellungsprozess des Erzeugnisses bzw. Produktes zuzuordnen sind
  • ÖN 35 (Energieversorgung): Einkauf von Strom/Gas im Energiehandel bzw. für Zwecke der Übertragung oder Verteilung, also wenn die Energie nicht zur Erzeugung verwendet wird.
  • Materialien, die zur Lohnverarbeitung durch Dritte bestimmt sind (der Materialanteil ist hier zu melden und der entstandene Aufwand durch die vergebene Lohnarbeit ("Lohngroschen") ist unter Aufwand für vergebene Lohnarbeiten zu melden)
  • Transportaufwendungen/-kosten für zugekaufte Güter und Materialien (=Teil der Anschaffungskosten), welche im Materialaufwand verbucht sind (sofern die Tätigkeit im Produzierenden Bereich liegt)
  • Hilfsmaterialien für die Herstellung von Waren z.B. Wasser, Sauerstoff
  • Waren (auch Zutaten), die zum Absatz (Ausschank, Verzehr) im Beherbergungs- bzw. Gaststättenwesen bestimmt sind.

Nicht einzubeziehen sind:

Einsatz von Brenn- und Treibstoffen (abrenn)

Brenn- und Treibstoffe, welche als Energieträger eingesetzt werden, sowie elektrische Energie und Fernwärme, ohne Verbrauch von in Eigenanlagen erzeugtem Strom. Die Energieabgabenvergütung ist vom Wert "Einsatz von Brenn- und Treibstoffen" abzuziehen.

Verbindung UGB: in (5a) Materialaufwand und (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen (ohne Steuern) der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 540-549, 560-569, 720-728

Einzubeziehen sind Aufwendungen für:

  • Elektrische Energie und Fernwärme inklusive etwaigen Energie- und Elektrizitätsabgaben
  • Treibstoffe, wie z.B. Benzin, Diesel etc.
  • Brennstoffe, wie z.B. Steinkohle, Braunkohle, Braunkohlenbriketts, Koks, Heizöl, Gas, Öle, Erdgas, Flüssiggas, Pellets, Biomasse etc.
  • Strom und Gas für die Energieerzeugung
  • Strom und Gas aufgrund von Netzverlustentgelten (für den Bereich Energieversorgung)

Nicht einzubeziehen sind:

Einsatz von Brenn- und Treibstoffen - Materialaufwand (abrenn1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für den Einsatz von Brenn- und Treibstoffen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (5a) – Materialaufwand verbucht werden (u.a. Energieverbrauch im Fertigungsbetrieb, Fremdstrom).

Verbindung EKR: Kontenklassen 540-549, 560-569

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwendungen für den Einsatz von Brenn- und Treibstoffen.

Einsatz von Brenn- und Treibstoffen – Sonstige betriebliche Aufwendungen (abrenn2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für den Einsatz von Brenn- und Treibstoffen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (8) – Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 720-728

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwendungen für den Einsatz von Brenn- und Treibstoffen.

Aufwendungen für sonstige bezogene Dienstleistungen (adl)

Alle für den Prozess der Leistungserstellung anfallenden Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen (Fremdleistungen), d.h. alle an Dritte vergebene und anschließend dem Kunden wieder voll in Rechnung gestellte Fremdleistungen. Die zugekauften Leistungen fließen als Herstellungsaufwand in den eigenen Leistungsbereich des Unternehmens ein. Da diese Aufwendungen direkt mit dem Leistungserstellungsprozess zusammenhängen, können diese Fremdleistungen auch in den Umsatzerlösen weiterverrechnet werden.

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 581, 586

Einzubeziehen sind:

  • Fremdleistungen, sofern diese in den bezogenen Leistungen verbucht wurden
  • Aufwendungen für Transportleistungen durch Dritte, welche in die Herstellkosten bzw. in den Leistungserstellungsprozess einfließen und in den bezogenen Leistungen verbucht sind (z.B. Eingangsfrachten, Transportkosten)
  • Bei Reisebüros und Reiseveranstaltern: Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung von arrangierten Reisen
  • Im Güter- und Personenverkehr: z.B. bei Speditionen zugekaufte und dem Kunden weiterverrechnete Transportleistungen
  • Leistungen, die freiberuflich Tätige weitervergeben und den dafür bezahlten Betrag den Kunden in Summe weiterverrechnen
  • Energieversorgung: (vorgelagerte) Systemnutzungsentgelte, wie z.B. Netznutzungsgebühren, Netzkosten, Kosten für Ausgleichsenergie und Messdifferenzen (exkl. Strombezug für die Netzverlustenergie – siehe Einsatz von Brenn- und Treibstoffen).

Nicht einzubeziehen sind:

Aufwand für Ausgangsfrachten (afracht)

Ausgangsfrachten beinhalten von Dritten bezogene und anschließend der Kundschaft weiterverrechnete Transportleistungen, aber nur, wenn diese in Zusammenhang mit der Versendung von selbst produzierten (Erzeugungstätigkeit) bzw. verkauften Gütern (Handel) stehen.

Verbindung UGB: in (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 730-731

Einzubeziehen sind:

  • Ausgangsfrachten und sonstige Transportkosten durch Dritte, die nicht zu den Anschaffungsnebenkosten gehören und im sonstigen betrieblichen Aufwand verbucht sind

Nicht einzubeziehen sind:

Zahlungen an Unterauftragnehmer (aunter)

Alle Zahlungen, welche das Unternehmen auf Grund von vergebenen Unteraufträgen an Dritte für die Herstellung von Gütern bzw. die Erbringung von Bauleistungen (Subcontracting) tätigt.

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 581, 586

Definition Unterauftrag:

Zwischen zwei Unternehmen besteht immer dann eine Zuliefer(Unterauftrags-)beziehung, wenn nachstehende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • das auftraggebende Unternehmen ist an der Produktgrundlagenausarbeitung beteiligt und schreibt auch technische Spezifikationen (mehr oder weniger) detailliert vor oder/und liefert das Ausgangsmaterial
  • das auftraggebende Unternehmen führt den Vertrieb (Verkauf) des in Auftrag gegebenen Produkts als solches oder als Teil eines anderen Produktes durch und übernimmt gleichzeitig die Gewährleistungspflicht (Produkthaftung) für dieses Produkt und
  • es gibt keine anderen vertraglichen Regelungen und Abhängigkeiten (wie Vereinbarungen über eine gemeinsame Teilnahme an einer Ausschreibung, Verträge über Konsortien oder Joint Ventures usw.).

Nicht dazu zählen:

Aufwand für vergebene Lohnarbeiten (alohn)

Aufwendungen bzw. Zahlungen für den Lohnfertigungsprozess (sog. "Lohngroschen"), die im Zusammenhang mit der Be- und Verarbeitung von eigenem Material durch Dritte (Materialbearbeitung, Materialveredelung) entstehen. Das beigestellte Material ist unter dem Punkt Materialeinsatz zu melden und der Aufwand der durch die "Fremdfirma" entstanden ist, also die Zahlungen für den Lohnfertigungsprozess, ist unter vergebener Lohnarbeit zu melden.

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 581, 586

Zusatzinformationen:

  • Lohnarbeit liegt vor, wenn vom:von der Auftraggeber:in geliefertes Material durch den:die Auftragnehmer:in be- oder verarbeitet wird, wobei es sich bei Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in grundsätzlich um Teilorganisationen verschiedener Unternehmen/rechtlicher Einheiten handelt. Der:die Auftraggeber:in stellt dem:der Auftragnehmer:in Rohstoffe oder Halbfabrikate bereit, die von diesem:dieser zu einem anderen Halbfabrikat oder Endprodukt verarbeitet werden. Der:die Auftraggeber:in hingegen setzt dieses Halbfabrikat entweder neuerlich im eigenen Produktionsprozess ein oder veräußert das Fertigprodukt.
  • Als Lohnarbeit ist auch zu verstehen, wenn Unternehmen nicht nur Material sondern auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Markenschutzrechte oder Urheberrechte zur Verfügung gestellt bekommen, um für den Auftraggeber Waren herzustellen.
  • Unterscheidung "Vergebene Lohnarbeit" versus "Vergebene Unteraufträge": Unteraufträge können sowohl mit, als auch ohne Materialbeistellung vergeben werden. Im Sinne der Leistungs- und Strukturerhebung ist Lohnarbeit nahezu immer mit Materialbeistellung zu sehen (Ausnahme: es können auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Markenrechte oder Urheberrechte bereitgestellt werden). Zusätzlich sind auch Leistungen, die in ein erzeugtes Produkt der vergebenen Firma eingehen (z.B. Galvanisieren, Vergolden u.ä., aber auch z.B. Teile von Kleidungsstücken, die von der vergebenden Firma endgefertigt werden), als Lohnarbeit zu sehen. Sollte ein Unterauftrag ohne Materialbeistellung vergeben werden, ist der dadurch entstandene Aufwand als Unterauftrag zu melden.
  • Besonderheit "Konverter": Sogenannte "Konverter" sind Unternehmen, die mit eigenem Material Produkte durch "Fremdfirmen" fertigen lassen und dafür einen "Lohngroschen" bezahlen. Grundsätzlich sind Aufwendungen für vergebene Lohnarbeiten daher nur möglich, wenn anderen Unternehmen eigenes Material zur Fertigung oder Veredelung von Produkten zur Verfügung gestellt wird und diese Erzeugnisse vom Auftraggeber weiterverkauft werden.
  • Keine Lohnarbeit liegt jedoch vor, wenn Dienstleistungen zugekauft werden. Diese sind entweder unter den Aufwendungen für sonstige bezogene Dienstleistungen zu melden, sofern sie in den Herstellungsaufwand eingehen oder in den Sonstigen betriebliche Aufwendungen zu erfassen.

Aufwand für unternehmensfremde Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer:innen) (afremdak)

Entschädigungen, die für Leistungen unternehmensfremder Personen (sog. Fremdpersonal) bezahlt werden, welche nicht als unselbständig Beschäftigte des Unternehmens sozialversichert sind.

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen und (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 750-753, 754-757

Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist: Provisionsaufwendungen.

Einzubeziehen sind:

  • Entschädigungen für Leasing- und Leihpersonal
  • Aufwendungen für Personen mit Werkverträgen
  • Provisionen an selbständige Vertreter:innen
  • Aufwendungen für freie Dienstnehmer:innen.

Aufwand für unternehmensfremde Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer:innen) - Aufwendungen für bezogene Leistungen (afremdak1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für unternehmensfremde Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer:innen), die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (5b) – Aufwendungen für bezogene Leistungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für unternehmensfremde Arbeitskräfte.

Aufwand für unternehmensfremde Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer:innen) - Sonstige betriebliche Aufwendungen (afremdak2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für unternehmensfremde Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer:innen), die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (8) – Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 750-753, 754-757

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für unternehmensfremde Arbeitskräfte.

Aufwand für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen (arep)

Aufwendungen des Unternehmens für Reparatur- und Servicedienstleistungen sowie Instandhaltungsarbeiten durch Dritte.

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen und (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 720-728

Einzubeziehen sind z.B.:

  • Reparaturen von KFZ und sonstigen Transportmitteln
  • Reparaturen von Maschinen und maschinellen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Laufende Instandhaltungen von Gebäuden und Baulichkeiten

Nicht einzubeziehen sind z.B.:

Aufwand für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen - Aufwendungen für bezogene Leistungen (arep1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Diese Position umfasst die Aufwendungen für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (5b) – Aufwendungen für bezogene Leistungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen.

Aufwand für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen - Sonstige betriebliche Aufwendungen (arep2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (8) – Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 720-728

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen.

Aufwand für Mieten und Leasing von Gebäuden (amietge)

Mietaufwendungen und Leasingraten für die Benützung unbeweglicher Güter wie bebaute Grundstücke, Baulichkeiten und Räumlichkeiten aller Art (Immobilien).

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen und (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 740-747

Einzubeziehen sind auch:

  • Geschäftspachten, wie z.B. die Pacht einer Tankstelle oder eines Lokales.
  • Betriebskosten, wenn in der Miete inkludiert - wenn trennbar, zählen die Betriebskosten zu den sonstigen betriebliche Aufwendungen.

Nicht einzubeziehen sind:

Aufwand für Mieten und Leasing von Gebäuden - Aufwendungen für bezogene Leistungen (amietge1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für Mieten und Leasing von Gebäuden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (5b) – Aufwendungen für bezogene Leistungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für Mieten und Leasing von Gebäuden.

Aufwand für Mieten und Leasing von Gebäuden - Sonstige betriebliche Aufwendungen (amietge2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für Mieten und Leasing von Gebäuden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (8) – Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 740-747

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für Mieten und Leasing von Gebäuden.

Aufwand für Mieten und Leasing von Maschinen und Transportmitteln (amietma)

Mietaufwendungen und Leasingraten für die Benützung von beweglichen Gütern (Mobilien), wie Maschinen, maschinelle Anlagen (einschließlich EDV-Anlagen), Einrichtungen und Transportmittel.

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen und (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 740-747

Aufwand für Mieten und Leasing von Maschinen und Transportmitteln - Aufwendungen für bezogene Leistungen (amietma1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für Mieten und Leasing von Maschinen und Transportmitteln, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter der Ziffer (5b) – Aufwendungen für bezogene Leistungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 740-747

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für Mieten und Leasing von Maschinen und Transportmitteln.

Aufwand für Mieten und Leasing von Maschinen und Transportmitteln - Sonstige betriebliche Aufwendungen (amietma2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Aufwendungen für Mieten und Leasing von Maschinen und Transportmitteln, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unter Ziffer (8) – Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 740-747

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Aufwand für Mieten und Leasing von Maschinen und Transportmitteln.

Sonstige betriebliche Aufwendungen (asonst)

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen alle, anderweitig nicht zuordenbaren Aufwendungen (Vorleistungen).

Verbindung UGB: in (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen (ohne Steuern) der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 732-738, 748, 758, 76, 77-78

Unternehmen (u.a. Kapitalanlagegesellschaften), deren Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 idgF. gegliedert ist: Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) plus sonstige betriebliche Aufwendungen, sofern nicht einer anderen Teilposition bei den Vorleistungen zuordenbar.

Einzubeziehen sind z.B.:

  • Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Fachliteratur
  • Bankspesen und sonstige Spesen des Geldverkehrs
  • Beiträge an gesetzliche und freiwillige Berufsvertretungen (Kammerumlage 1, Grundumlage); Achtung: Die Kammerumlage 2 (= Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) ist unter Personalaufwand zu melden (siehe Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben)
  • Büromaterialien (z.B. Hardware, Software/Wartung, Zeitschriften, Fachliteratur, usw.)
  • Fahrt- und Reisekosten (inkl. Road Pricing/Mautgebühren)
  • Fremde Dienstleistungen, soweit sie nicht materialähnlichen Charakter haben
  • Fremdreinigung
  • Geschäftsführer- und Aufsichtsratsvergütungen, sofern diese unter (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht wurden
  • Gewährleistungsaufwand, soweit dieser nicht unter die Erlösschmälerungen fällt
  • Hausverwaltungskosten
  • Konzernumlagen und "Cost-Plus Verrechnungen"
  • Kraftfahrzeugkosten (z.B. Zulassungsgebühren und KFZ-Versicherung) - Achtung: für z.B. Leasing/Mieten oder Treibstoffe betreffend KFZ-Kosten gibt es eigene Merkmale, welche dort zuzuordnen sind
  • Materialkosten der Bereiche Verwaltung und Vertrieb, sofern sie unter (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht wurden
  • Müllabfuhr und Kanalgebühren
  • Gebühren für Wasser
  • Patent- und Lizenzgebühren, sofern sie unter (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht wurden
  • Postgebühren
  • Rechtsberatungs- und Jahresabschlussprüfungskosten
  • Software (soweit diese nicht aktiviert wurden - siehe Investitionen in Software bzw. Investitionen in Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte)
  • Telefon- und Internetkosten
  • Verpackungsmaterialien, sofern sie unter (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht wurden
  • Versicherungsprämien
  • Weiterbildung (soweit nicht Personalaufwand)
  • Werbeaufwendungen, Inserate und Druckkosten.

Nicht "in die Leistungs- und Strukturerhebung" einzubeziehen sind:

  • Aufwendungen aus Rückstellungen, Wertberichtigungen und Kursverlusten
  • Außerordentliche Aufwendungen
  • Forderungsabschreibungen bzw. Forderungsausfälle
  • Verluste aus Schadensfällen
  • Aufwendungen aus Derivaten oder anderen Hedging-Aktivitäten
  • Aufwendungen aus Emissionszertifikaten (wie z.B. CO2-Zertifikate, usw.)
  • Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
  • Buchwertabgänge verkaufter Leasinggegenstände.

Nicht "unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen" einzubeziehen sind (Die unten angeführten Punkte sind aber bei einem anderen Merkmal (siehe Klammerausdruck) einzubeziehen):

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (azins)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß Position (15) der GuV, die vom Unternehmen für das aufgenommene Fremdkapital zu entrichten sind, wie z.B. Zinsen für Bankkredite, Hypothekarkredite, Schuldverschreibungen, Anleihen, Darlehen usw.

Verbindung UGB: (15) Zinsen und ähnliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 830, 831-832, 835, 836, 837

Davon Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen (azinsverb)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Gemäß Ziffer 15 der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 Abs. 2 UGB müssen die Zinsaufwendungen aus verbundenen Unternehmen gesondert angegeben werden.

Verbindung EKR: Kontenklassen 830, 836, 837

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Zinsen und ähnliche Aufwendungen.

Abschreibungen (aabschrges)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Die Summe der Abschreibungen entspricht Posten 7 der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 Abs. 2 des UGB. Sie umfasst "Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens (7a)" und "Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten (7b)".

Verbindung UGB: (7) Abschreibungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 700-705, 706, 707

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (aabschr)

Alle planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (inkl. Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter).

Verbindung UGB: (7a) Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 700-705, 706

Nicht einzubeziehen sind:

  • Außerplanmäßige Abschreibungen
  • Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens
  • Abschreibungen auf Finanzanlagen, Firmenwerte.

Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten (aabschruml)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens aus, die die üblichen Wertminderungen überschreiten. Übliche Abschreibungen/Wertminderungen sind - je nach Art des Vermögensgegenstandes - bei den Bestandsveränderungen, beim Materialaufwand oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen angegeben und in der Leistungs- und Strukturstatistik nicht zu melden.

Verbindung UGB: (7b) Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 707

Sonstige Posten - Abschreibungen (aabschrgessp)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

In dieser Position sind alle Positionen der Abschreibungen zu melden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer (7) nach Gesamtkostenverfahren ausgewiesen werden, aber in der Leistungs- und Strukturerhebung von dem Merkmal Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände abgegrenzt werden müssen.

Steuern und Abgaben (asteu)

Steuern und Abgaben umfassen alle Steuern und Abgaben gemäß Position (8a) laut GuV (exkl. Verbrauchs- bzw. Verkehrssteuern und Energieabgaben). Das heißt, unter diesem Posten werden alle Steuern erfasst, die weder zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag noch zu den entgeltabhängigen Abgaben gehören und auch nicht als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind, nicht für Kraftfahrzeuge anfallen (z.B. KFZ-Steuer) und nicht mit dem Umsatzerlösen verbunden sind. Es sind dies vor allem Gebühren nach dem Gebührengesetz und vermögensabhängige Steuern (z.B. Grundsteuer). Hier zu erfassen sind auch Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Steuern stehen. Dazu gehören vor allem abgabenrechtliche Nebenansprüche (z.B. Verspätungs- oder Säumniszuschläge).

Achtung "Abzugsfähige Steuern": Gütersteuern bzw. Verbrauchs- /Verkehrssteuern sowie Energieabgaben (wie z.B. Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, CO2-Steuer, Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, usw.), welche direkt mit dem Umsatz verbunden sind, sind gem. § 189a Z 5 seit dem RÄG 2014 von den Umsatzerlösen offen abzusetzen bzw. abzugspflichtig und somit nicht unter Steuern und Abgaben zu melden.

Sollten diese "abzugsfähigen Steuern" in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht "saldiert/offen abgesetzt" worden sein, also in der GuV-Position "Steuern und Abgaben" enthalten sein, würden wir Sie bitten, diese direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern sowohl von der zu meldenden Position "Steuern und Abgaben" als auch vom Umsatz abzuziehen. Das heißt, wenn die "Steuern und Abgaben" ohne diesen Betrag gemeldet werden, dann bitte diese Steuern auch bei der Position "Umsatzerlöse" abziehen.

Verbindung UGB: unter (8a) Steuern, soweit sie nicht unter (18) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fallen der GuV nach §231 Abs. 2 werden Steuern gesondert ausgewiesen

Verbindung EKR: Kontenklassen 710-714, 715-718

Einzubeziehen sind:

  • Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter (8a) Steuern verbucht worden sind, soweit diese nicht in den Umsatzerlösen enthalten sind, sondern von diesen abgesetzt werden (siehe auch Punkt "Abzugsfähige Steuern")
  • Steuern vom Vermögen (z.B. Grundsteuer, Bodenwertabgabe, ausländische Erbschafts- und Schenkungssteuer, ausländische Vermögenssteuer)
  • Verkehrssteuern (siehe Info "Abzugsfähige Steuern"), sofern diese nicht vom Umsatz abgezogen wurden (z.B. KFZ-Steuer, Vergnügungssteuer, Grunderwerbssteuer, Normverbrauchsabgabe, früher die Gesellschaftsteuer oder auch die Börsenumsatzsteuer, künftig: eine mögliche Tobin-Tax oder Finanztransaktionssteuer)
  • Gebühren nach dem Gebührengesetz (z.B. bei Mietverträgen)
  • Sonstige Produktionsabgaben, wie z.B. Grund- und Gebäudesteuer, Altlastenbeitrag, Gesellschaftssteuer und andere lokale Steuern, die an die Finanzbehörden abgeführt werden
  • Gebühren und Abgaben (z.B. Eintragungsgebühren, Eichgebühren, Werbeabgabe, Digitalsteuer, Tourismusabgabe, usw.), sofern bei Steuern und Abgaben verbucht
  • Zölle, sofern sie nicht als Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten aktiviert werden oder als durchlaufende Posten (z.B. bei Speditionsunternehmen) mit den Umsatzerlösen zu saldieren sind.
  • Förder-, Feld-, Flächen- und Speicherzins, sofern bei Steuern und Abgaben verbucht und nicht bei den Umsatzerlösen saldiert.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Gütersteuern bzw. Verbrauchs- /Verkehrssteuern sowie Energieabgaben (z.B. Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Mineralölsteuer, CO2-Steuer, Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Glücksspielabgabe, usw.), welche direkt mit dem Umsatz verbunden sind.
  • Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter (8b) Übrige betriebliche Aufwendungen verbucht worden sind
  • Steuern und Gebühren, die als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden
  • Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, die für eine direkte Gegenleistung eingehoben werden (z.B. Müllabfuhrgebühr, Kanalgebühr, ARA-Gebühren) (siehe sonstige betriebliche Aufwendungen)
  • Personalabhängige Steuern (Kommunalsteuer) (siehe gesetzliche Pflichtbeiträge des Arbeitgebers)
  • Gebühren (z.B. öffentliche Gebühren auf Rechnung Dritter), Kammerumlage (siehe auch sonstige betriebliche Aufwendungen)
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Spekulationsertragssteuer)
  • Die von Werbeunternehmen in Rechnung gestellten Anzeigen- und Ankündigungsabgaben sind unter sonstige betriebliche Aufwendungen zu erfassen, sofern auch dort verbucht
  • Umsatzsteuer (generell nicht einzubeziehen).

Lagerbestand

Als Lagerbestand sind sämtliche dem Unternehmen zugehörige Gegenstände des Umlaufvermögens (Vorräte) zu melden, die im Rahmen des Betriebes verarbeitet, bearbeitet und/oder verkauft werden sollen, auch wenn sie außerhalb des Unternehmens lagern. Der Gliederung liegen die Bedürfnisse eines Fertigungsbetriebes zugrunde, wobei Abgrenzungen fließend erfolgen. Für die Zuordnung zu den einzelnen Positionen ist die Zweckbestimmung und nicht die Art des Gegenstandes maßgeblich. Eine exakte Abgrenzung zwischen den einzelnen Unterpositionen der Lagerbestände ist dabei nicht immer möglich. Allerdings können sich die Unternehmen bei der Zuordnung zu den einzelnen Lagerpositionen grundsätzlich an der Bilanzposition Vorräte und den entsprechenden Unterpositionen orientieren. Die Bewertung erfolgt zum Bilanzwert. Der Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres ist entsprechend der Bilanz - ohne Umsatzsteuer (netto) - zu bewerten. Die Angabe des Lagerbestandes entfällt bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern.

Der Lagerbestand (Vorräte) insgesamt setzt sich zusammen aus:

Nicht einzubeziehen sind:

  • fremde Güter, die innerhalb des Unternehmens lagern, aber nicht im Eigentum des Unternehmens sind (kein Bestandteil der Bilanzposition Vorräte)
  • geleistete Anzahlungen
  • Wertberichtigungen.

Lagerbestand - Brenn- und Treibstoffe (lbrenn)

Lagerbestand an Brenn- und Treibstoffen (Teil der Bilanzposition Vorräte "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe"), soweit sie als Energieträger und nicht als Rohstoff oder Handelsware eingesetzt werden. Der Lagerbestand an Brenn- und Treibstoffen ist jeweils zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres zu melden.

Verbindung UGB: in (BI1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der Bilanz nach §224 Abs. 1

Verbindung EKR: Kontenklassen 130-134, 135-139, 180

Brennstoffe sind z.B.:

  • Kohle
  • Koks
  • Heizöl
  • Erdgas
  • Flüssiggas u.ä.
  • Pellets
  • Biomasse u.ä.

Treibstoffe sind z.B.:

  • Benzin
  • Diesel u.ä.

Lagerbestand der Brenn- und Treibstoffe – Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (lvjbrenn1, lbjbrenn1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der Brenn- und Treibstoffe, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer (BI1) – Vorräte an Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen verbucht sind.

Verbindung EKR: Kontenklassen 130-134, 135-139

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Brenn- und Treibstoffe.

Lagerbestand der Brenn- und Treibstoffe - geleistete Anzahlungen (lvjbrenn2, lbjbrenn2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der Brenn- und Treibstoffe, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer (BI5) – geleistete Anzahlungen für Vorräte verbucht sind.

Verbindung EKR: Kontenklassen 180

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Brenn- und Treibstoffe.

Lagerbestand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (lrohst)

Wertsumme aller Materialien (Roh- und Hilfsstoffe, Einbauteile, zugekaufte Halbfabrikate), die in den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung eingehen und im jeweiligen Unternehmen be- oder verarbeitet bzw. verbraucht oder zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden, einschließlich jener auf eigene Rechnung bezogenen Materialien, die zur Lohnverarbeitung durch Dritte bestimmt sind und Waren (Materialien) für die Weiterverarbeitung oder Verabreichung im Gaststättenwesen. Der Lagerbestand an Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen ist jeweils zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres zu melden.

Verbindung UGB: in (BI1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der Bilanz nach §224 Abs. 1

Verbindung EKR: 110-119, 120-129, 130-134, 135-139, 180

Einzubeziehen sind:

  • Rohstoffe
  • Hilfsstoffe
  • Betriebsstoffe wie Büromaterial, Reinigungsmaterial etc.
  • Einbauteile
  • Zugekaufte Halbfabrikate
  • Materialien, die zur Lohnverarbeitung durch Dritte bestimmt sind
  • Waren (Materialien) für die Weiterverarbeitung oder Verabreichung im Gaststättenwesen.

Nicht einzubeziehen sind:

  • geleistete Anzahlungen
  • Wertberichtigungen.

Lagerbestand der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (lvjrohst1, lbjrohst1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer (BI1) – Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen verbucht sind.

Verbindung EKR: 110-119, 120-129, 130-134, 135 - 139

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Lagerbestand der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe – geleistete Anzahlungen (lvjrohst2, lbjrohst2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer (BI5) – geleistete Anzahlungen für Vorräte verbucht sind.

Verbindung EKR: 180

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Lagerbestand - Handelswaren (lhw)

Wertsumme aller Gegenstände an Handelswaren. Die Bewertung erfolgt zum Anschaffungspreis. Handelswaren sind zugekaufte Produkte, die ohne jegliche Be- oder Verarbeitung (Sortieren, Verpacken bzw. Zusammenstellen gilt nicht als Bearbeitung!) wieder verkauft werden. Der Lagerbestand an Handelswaren ist jeweils zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres zu melden.

Verbindung UGB: in (BI3) fertige Erzeugnisse und Waren und (BI5) geleistete Anzahlungen der Bilanz nach §224 Abs. 1

Verbindung EKR: 160-169, 180

Nicht einzubeziehen sind:

  • geleistete Anzahlungen
  • Wertberichtigungen.

Lagerbestand der Handelswaren (lvjhw1, lbjhw1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der Handelswaren, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer BI3 – Vorräte an fertigen Erzeugnissen und Waren verbucht sind.

Verbindung EKR: 160-169

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Handelswaren.

Lagerbestand der Handelswaren – geleistete Anzahlungen (lvjhw2, lbjhw2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der Handelswaren, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer BI5 – geleistete Anzahlungen für Vorräte verbucht sind.

Verbindung EKR: 180

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Handelswaren.

Lagerbestand - Unfertige Erzeugnisse (lunfert)

Zu den unfertigen Erzeugnissen gehören alle Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, an denen bereits ein Be- oder Verarbeitungsprozess vorgenommen wurde, die aber noch nicht auslieferungsfähig sind bzw. das Stadium der (gewünschten) Verkaufsfähigkeit erreicht haben, da für sie noch eine weitere Be- oder Verarbeitung vorgesehen ist. Zusätzlich sind hier auch noch die "Noch nicht abrechenbaren Leistungen" zu melden, wobei die erhaltenen Anzahlungen aber nicht gegengerechnet bzw. abgezogen werden dürfen! Der Lagerbestand an unfertigen Erzeugnissen und noch nicht abrechenbaren Leistungen ist jeweils zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres zu melden.

Die Differenz zwischen dem Ende des Berichtsjahres und dem Ende des Vorjahres sollte im Wesentlichen der GuV-Position (2) "Bestandsveränderungen" (inkl. der zu meldenden Position "Fertige Erzeugnisse") entsprechen.

Verbindung UGB:

  • (BI2) unfertige Erzeugnisse, (BI4) noch nicht abrechenbare Leistungen und in (BI5) geleistete Anzahlungen der Bilanz nach §224 Abs. 1
  • (2) Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: 140-149, 170-179, 180

Einzubeziehen sind:

  • Unfertige Erzeugnisse
  • Noch nicht abrechenbare Leistungen

Nicht einzubeziehen sind:

  • geleistete Anzahlungen
  • erhaltene Anzahlungen (dürfen nicht abgezogen werden)
  • Wertberichtigungen.

Lagerbestand der unfertigen Erzeugnisse (lvjunfert1, lbjunfert1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der unfertigen Erzeugnisse, der in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer BI2 – Vorräte an unfertigen Erzeugnissen verbucht ist.

Verbindung EKR: 140-149

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Unfertige Erzeugnisse.

Lagerbestand der noch nicht abrechenbaren Leistungen (lvjunfert2, lbjunfert2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der noch nicht abrechenbaren Leistungen, der in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer BI4 - Vorräte an noch nicht abrechenbaren Leistungen verbucht ist.

Verbindung EKR: 170-179

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Unfertige Erzeugnisse.

Lagerbestand der unfertigen Erzeugnisse – geleistete Anzahlungen (lvjunfert3, lbjunfert3)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der unfertigen Erzeugnissen und noch nicht abrechenbaren Leistungen, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer BI5 – geleistete Anzahlungen für Vorräte – verbucht sind.

Verbindung EKR: 180

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Unfertige Erzeugnisse.

Lagerbestand - Fertige Erzeugnisse (lfertig)

Unter den fertigen Erzeugnissen sind verkaufsfertige selbst erstellte Produkte des erzeugenden Unternehmens zu melden, wenn sie den Produktions- bzw. Reifeprozess durchlaufen haben und somit versandfertig bzw. auslieferungsfähig sind. Die Zuordnung hat aus Sicht des zu meldenden Unternehmens zu erfolgen, da fertige Erzeugnisse in einem anderen Unternehmen auch den Posten Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse oder auch Waren zugeordnet werden könnten. Die Beurteilung obliegt dem zu meldenden Unternehmen, da dies auch vom jeweiligen Tätigkeitsbereich abhängig sein kann. Der Lagerbestand an fertigen Erzeugnissen ist jeweils zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres zu melden.

Die Differenz zwischen dem Ende des Berichtsjahres und dem Ende des Vorjahres sollte im Wesentlichen der GuV-Position (2) "Bestandsveränderungen" (inkl. der zu meldenden Position "Unfertige Erzeugnisse") entsprechen.

Verbindung UGB:

  • (BI3) fertige Erzeugnisse und Waren und in (BI5) geleistete Anzahlungen der Bilanz nach §224 Abs. 1
  • (2) Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: 150-159, 180

Nicht einzubeziehen sind:

  • geleistete Anzahlungen
  • erhaltene Anzahlungen (dürfen nicht abgezogen werden)
  • Wertberichtigungen.

Lagerbestand der fertigen Erzeugnisse (lvjfertig1, lbjfertig1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der fertigen Erzeugnissen, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer BI3 - Vorräte an fertigen Erzeugnissen und Waren verbucht sind.

Verbindung EKR: 150-159

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Fertige Erzeugnisse.

Lagerbestand der fertigen Erzeugnisse – geleistete Anzahlungen (lvjfertig2, lbjfertig2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Lagerbestand der fertigen Erzeugnisse, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer BI5 – geleistete Anzahlungen für Vorräte verbucht sind.

Verbindung EKR: 180

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Lagerbestand - Fertige Erzeugnisse.

Investitionen allgemein

Investitionen (brutto) sind die steuerlich aktivierbaren Anschaffungen (nur Zugänge) zum Anlagevermögen im Berichtsjahr. Die Investitionen insgesamt untergliedern sich in Investitionen in Sachanlagen und in Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB ausgewiesen, in der Leistungs- und Strukturerhebung sind nur die jeweiligen Zugänge (=Investitionen) zum Anlagevermögen im Berichtsjahr zu melden.

Verbindung UGB: in (AI) Immaterielle Vermögensgegenstände und in (AII) Sachanlagen der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB

Einzubeziehen sind auch:

  • Geleistete Anzahlungen
  • Anlagen in Bau
  • Werterhöhende Erweiterungen, Umbauten, Zubauten, Verbesserungen und Reparaturen, welche die normale Nutzungsdauer verlängern oder die Produktivität der bestehenden Anlagen erhöhen
  • Geleaste bzw. verleaste Anlagegüter: sind einzubeziehen, wenn sich diese im Anlagevermögen befinden.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Aufwand für vergebene Reparaturen und Instandhaltungen bzw. im Umlaufvermögen verbuchte Waren und Dienstleistungskäufe
  • der Wert gemieteter oder geleaster Ausrüstungsgüter (soweit sie nicht aktiviert werden)
  • Erwerb von Finanzanlagen
  • im Rahmen von Restrukturierungen (wie Fusionen, Übernahmen, Auflösungen oder Abtrennungen) erworbene Güter
  • Finanzierungskosten.

Die Investitionen sind mit ihren unverminderten Anschaffungskosten bzw. bei Selbsterstellung mit ihren unverminderten Herstellungskosten zu bewerten (d.h. vor Abzug der auf das Berichtsjahr (= Anschaffungsjahr) entfallenden Abschreibungen. Soweit die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, ist das Anlagevermögen netto (ohne Umsatzsteuer) anzusetzen.

Investitionen in unbebaute Grundstücke (igrund)

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Neben den eigentlichen Grundstücken fallen hierunter auch Wälder und Binnengewässer.

Verbindung UGB: in (AII1) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund und in (AII4) Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Zugang an unbebauten Grundstücken – Sachanlagen (igrund1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in unbebaute Grundstücke, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII1 - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in unbebaute Grundstücke oder Investitionen allgemein.

Zugang an unbebauten Grundstücken – geleistete Anzahlungen (igrund2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für unbebaute Grundstücke, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 - Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in unbebaute Grundstücke oder Investitionen allgemein.

Investitionen in Altbauten (inkl. Wert der bebauten Grundstücke) (ialtbau)

Investitionen in bzw. der Erwerb von bereits bestehenden Gebäuden und Bauten (inkl. Wert der bebauten Grundstücke) sowie der Erwerb von Räumlichkeiten in bereits bestehenden Gebäuden.

Verbindung UGB: in (AII1) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund und in (AII4) Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Nicht einzubeziehen ist der Erwerb von neu errichteten Gebäuden, die noch nie genutzt wurden (Errichtung und Umbau von Gebäuden und Bauten).

Zugang an Altbauten – Sachanlagen (ialtbau1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Altbauten, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII1 - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Altbauten oder Investitionen allgemein.

Zugang an Altbauten – geleistete Anzahlungen (ialtbau2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für Altbauten, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 - Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Altbauten oder Investitionen allgemein.

Investitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden und Bauten (ibau)

Investitionen für die Errichtung oder den Umbau von Gebäuden und anderen Immobiliargütern (nur Zugänge im Berichtsjahr) sowie alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen.

Verbindung UGB: in (AII1) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund und in (AII4) Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Ebenfalls einzubeziehen sind:

  • Erwerb neuer Gebäude, die noch nie genutzt wurden
  • Investitionen in feste Installationen, wie z.B. Wasserversorgung, Heizung, Klimaanlagen, Beleuchtung usw.

Nicht einzubeziehen sind laufende Instandhaltungskosten.

Zugang an der Errichtung und den Umbau von Gebäuden und Bauten - Sachanlagen (ibau1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in die Errichtung und den Umbau von Gebäuden und Bauten , die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII1 - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden und Bauten oder Investitionen allgemein.

Zugang an der Errichtung und den Umbau von Gebäuden und Bauten – geleistete Anzahlungen (ibau2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für errichtete und umgebaute Gebäude, die in der Bilanz nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 - Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden und Bauten oder Investitionen allgemein.

Investitionen in Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung (imasch)

Investitionen in Geräte, Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. Computer und ihrer Systemsoftware).

Verbindung UGB: in (AII2) technische Anlagen und Maschinen, in (AII3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und in (AII4) geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Im eQuest sind folgende Positionen als "Darunter-Positionen" anzugeben, in der Saldenliste werden die Investitionen aller Kategorien summiert - somit sind diese jeweils nicht in die übergeordnete Position einzubeziehen:

Nicht einzubeziehen sind Investitionen in Transportmittel.

Zugang an sonstigen technischen Anlagen und Maschinen (imasch1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in sonstige technische Anlagen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII2 – Technische Anlagen und Maschinen verbucht werden.

Bitte geben Sie hier nur Anschaffungen an, die weder zu Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten noch zu Geräten der Rundfunk- Fernseh- und Nachrichtentechnik oder zu den gebrauchten Sachanlagen gezählt werden können.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Maschinen und maschinelle Anlagen oder Investitionen allgemein.

Zugang an sonstigen anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (imasch2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in sonstige Anlagen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII3 – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung – verbucht werden.

Bitte geben Sie hier nur Anschaffungen an, die weder zu Transportmitteln, Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, Geräten der Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik, geringwertigen Wirtschaftsgütern oder den gebrauchten Sachanlagen gezählt werden können.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Maschinen und maschinelle Anlagen oder Investitionen allgemein.

Zugang an sonstigen technischen Anlagen und Maschinen – geleistete Anzahlungen (imasch3)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für sonstige technische Anlagen und Maschinen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 – Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau – verbucht werden. Bitte geben Sie hier nur Anschaffungen an, die weder zu Transportmitteln, Büromaschinen und Datenverarbeitungsgeräten, Geräten der Rundfunk,- Fernseh- und Nachrichtentechnik oder den gebrauchten Sachanlagen gezählt werden können.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Maschinen und maschinelle Anlagen oder Investitionen allgemein.

Investitionen in Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und –einrichtungen (ibuero)

Investitionen in Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen, Ein- und Ausgabeeinheiten, Speichereinheiten, andere periphere Einrichtungen, eingebaute Software sowie elektronische Büro-, Schreib- und Rechenmaschinen.

Verbindung UGB: in (AII2) technische Anlagen und Maschinen, in (AII3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und in (AII4) geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Einzubeziehen sind z. B.:

  • Computer (inkl. Systemsoftware) jeder Größe, Speichereinheiten, Server, Drucker, Bildschirme
  • Sonstige Peripheriegeräte und andere Büromaschinen
  • Kopiergeräte, Scanner, Bogenoffsetmaschinen und -apparate
  • Vervielfältigungs-, Adressier- und Adressenprägemaschinen
  • Geldsortier- und -zählmaschinen.

Nicht einzubeziehen sind z.B.:

  • Mechanische Bürogeräte zum Schreiben, Drucken und Sortieren.

Zugang an Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und –einrichtungen – Technische Anlagen und Maschinen (ibuero1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII2 – Technische Anlagen und Maschinen verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Büromaschinen.

Zugang an Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und –einrichtungen – Betriebs- und Geschäftsausstattung (ibuero2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII3 – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Büromaschinen.

Zugang an Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und –einrichtungen – Geleistete Anzahlungen (ibuero3)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 – Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Büromaschinen.

Investitionen in Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik (irffn)

Investitionen in telekommunikationstechnische Geräte und Einrichtungen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, phono- und videotechnische Geräte, medizintechnische Geräte (nur zu Diagnose-, nicht zu Behandlungszwecken), elektronische Mess-, Kontroll- und Navigationsgeräte.

Verbindung UGB: in (AII2) technische Anlagen und Maschinen, in (AII3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und in (AII4) geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Einzubeziehen sind daher z.B.:

  • Geräte der Elektrizitätserzeugung und -verteilung (nur Netzteile), Koaxialkabel, optische Kabel, Blitzlampen, Alarm- und Feuerschutzanlagen
  • Geräte der Nachrichtentechnik, Audio- und Videogeräte
  • Röntgen- und Elektrodiagnosegeräte
  • Geräte der Optik (nur optische Fasern und optische Elemente, Objektive und Filter, Foto- und Filmapparate und -geräte) sowie Teile und Zubehör dafür
  • Elektronische Mess-, Kontroll-, Navigations- und ähnliche Instrumente und Vorrichtungen; industrielle Prozesssteuerungsanlagen.

Nicht einzubeziehen sind z.B.:

  • Feinwaagen, Zeichengeräte, einfache Längenmessgeräte, Dichtemesser, nicht optische Mikroskope sowie zugehörige Teile und Zubehör
  • Mechanische Mess-, Kontroll- und Navigationsgeräte.

Zugang an Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik – Technische Anlagen und Maschinen (irffn1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII2 – Technische Anlagen und Maschinen verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik.

Zugang an Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik – Betriebs- und Geschäftsausstattung (irffn2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII3 – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik.

Zugang an Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik – geleistete Anzahlungen (irffn3)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 – Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik.

Investitionen in Transportmittel (z.B. Fahrzeuge, Schiffe, Waggons) (itransp)

Investitionen in Transportmittel des Unternehmens, wie z.B. Kraftfahrzeuge, LKW, Sonderfahrzeuge aller Art, Schiffe, Waggons sowie spezielle Transportmittel innerhalb des Unternehmens, wie z.B. Gabelstapler etc.

Nicht einzubeziehen sind:

  • Investitionen in Seilbahnen und Lifte

Verbindung UGB: in (AII3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und in (AII4) geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Zugang an Transportmitteln – Betriebs- und Geschäftsausstattung (itransp1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Transportmittel, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII3 – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Transportmittel oder Investitionen allgemein.

Zugang an Transportmitteln – geleistete Anzahlungen (itransp2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für Transportmittel, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 – Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Transportmittel oder Investitionen allgemein.

Investitionen in gebrauchte Sachanlagen (ohne Altbauten) (igebrsa)

Investitionen in Sachanlagen, die bereits außerhalb des Unternehmens genutzt werden.

Verbindung UGB: in (AII2) technische Anlagen und Maschinen , in (AII3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und in (AII4) geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 1

Nicht einzubeziehen sind:

Zugang an gebrauchten Anlagen und Maschinen (igebrsa1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in gebrauchte Sachanlagen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII2 – Technische Anlagen und Maschinen verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in gebrauchte Sachanlagen oder Investitionen allgemein.

Zugang an gebrauchten anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (igebrsa2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in gebrauchte Sachanlagen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII3 – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in gebrauchte Sachanlagen oder Investitionen allgemein.

Zugang an gebrauchten Sachanlagen – geleistete Anzahlungen (igebrsa3)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für gebrauchte Sachanlagen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AII4 – Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in gebrauchte Sachanlagen oder Investitionen allgemein.

Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter (igwg)

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Güter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (für das einzelne Wirtschaftsjahr) 1.000 Euro nicht übersteigen und im selben Jahr zur Gänze (100%) steuerlich als Betriebsaufwand abgesetzt werden können. Es wird keine mehrjährige lineare oder degressive Abschreibung über die Nutzungsdauer des Gegenstandes angewendet.

Verbindung UGB: in (AII3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bilanz nach §224 Abs. 1

Investitionen in Software (isoft)

Investitionen in Software inkludieren den Kauf sowohl von Paket- als auch von individueller Software, inklusive der einmaligen Lizenzzahlungen für den Softwaregebrauch.

Verbindung UGB: in (AI1) Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen und in (AI3) geleistete Anzahlungen der Bilanz nach §224 Abs. 1

Nicht einzubeziehen ist:

Zugang an Software (isoft1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Software, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AI1 - Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Software oder Investitionen allgemein.

Zugang an Software – geleistete Anzahlungen (isoft2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für Software, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AI3 – geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Software oder Investitionen allgemein.

Investitionen in Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen (ikonzess)

Investitionen in Konzessionen, Urheberrechte, Patente, Lizenzen, Handelsmarken und ähnliche Rechte, wie z.B. Gebrauchsmuster, Bodennutzungs- und Schürfrechte.

Verbindung UGB: in (AI1) Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen und in (AI3) geleistete Anzahlungen der Bilanz nach §224 Abs. 1

Nicht einzubeziehen ist ein erworbener Firmenwert.

Zugang an Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten sowie daraus abgeleiteten Lizenzen (ikonzess1)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Investitionen in Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AI1 - Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen – verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Konzessionen oder Investitionen allgemein.

Zugang an Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten sowie daraus abgeleiteten Lizenzen – geleistete Anzahlungen (ikonzess2)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Geleistete Anzahlungen für Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AI3 – geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände – verbucht werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Investitionen in Konzessionen oder Investitionen allgemein.

Investitionen in den Geschäfts(Firmen-)wert (Geleistete Anzahlungen) (ifirmw)

Dieses Merkmal wird nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterung betrifft nur Saldenliste-Meldungen!

Der Geschäfts- oder Firmenwert eines Unternehmens ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Unternehmens und dessen Vermögensgegenständen abzüglich der Schulden. Ein hoher Geschäftswert kann etwa darin begründet sein, dass das Unternehmen eine bekannte Produktmarke mit hohen zukünftigen Gewinnerwartungen besitzt.

Die Position umfasst die geleisteten Anzahlungen für die Steigerung des Geschäfts- und Firmenwerts, die nach §224 Abs. 1 UGB unter der Ziffer AI3 - geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände – verbucht werden.

Übermittlung der Arbeitsstättendaten mit Saldenliste (arb)

Bitte geben Sie an, ob Sie auch die Daten zu den Arbeitsstätten mittels Saldenliste an Statistik Austria übermitteln (J oder N). Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, die Meldung in eQuest vorzunehmen, sofern Ihr Unternehmen mehrere Arbeitsstätten besitzt (z.B. Filialen im Einzelhandel). Es gelten die selben Zugangsdaten.

Anzahl der gemeldeten Arbeitsstätten (arbanz)

Bitte geben Sie die Anzahl der aktiven Arbeitsstätten an, die Sie mittels Saldenliste melden.

Liste der Arbeitsstätten

Die Arbeitsstätte (örtliche Einheit) ist ein an einem räumlich festgestellten Ort gelegener Teil eines Unternehmens (z.B. Verkaufsladen, Büro, Lager, Werkstätte).

An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die generell eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens arbeiten. Arbeitsstätten müssen auch angeführt werden, selbst wenn diese keine Beschäftigten haben – maßgeblich ist, dass in der Arbeitsstätte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse erzielt wurden z.B. Tankstellen ohne Personal.

Um Aussagen über die regionalen Wirtschaftsstrukturen und die Entwicklung der Regionen tätigen zu können, ist es erforderlich

auf die einzelnen Arbeitsstätten (Zweigstellen) aufzuteilen.

Bitte vergleichen Sie die gelisteten Arbeitsstätten aus dem Unternehmensregister von Statistik Austria mit der Struktur Ihres Unternehmens für den Berichtszeitraum. Falls sich in der Zwischenzeit Adressen geändert haben ( siehe Änderungen von Angaben zu bestehenden Arbeitsstätten), neue Arbeitsstätten hinzugekommen sind (siehe Anlegen neuer Arbeitsstätten) oder einige Arbeitsstätten nicht mehr existieren (siehe Löschung von angeführten Arbeitsstätten), nehmen Sie bitte die entsprechenden Korrekturen vor, um uns die Richtigstellung Ihrer Unternehmensstruktur im Unternehmensregister zu ermöglichen.

Beachten Sie bitte, dass

  • die Summe der Beschäftigten aller angeführten Arbeitsstätten der Zahl der Beschäftigten des Unternehmens,
  • die Wertsumme der Bruttolöhne und -gehälter aller angeführten Arbeitsstätten der Bruttolohn- und Gehaltssumme des Unternehmens,
  • die Wertsumme der Investitionen in Sachanlagen (ohne Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter) aller angeführten Arbeitsstätten der Wertsumme der Investitionen in Sachanlagen (ohne Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter) des Unternehmens und
  • (sofern erforderlich) die Wertsumme der Umsatzerlöse aller angeführten Arbeitsstätten den Umsatzerlösen des Unternehmens

entsprechen muss.

Hinweis: Falls eine genaue Zuordnung nicht möglich ist, wird um eine möglichst praxisnahe Schätzung ersucht.

Kennzahl der Arbeitsstätte (kzs)

Die Kennzahl der Arbeitsstätte ist der eindeutige Identifikationscode im statistischen Unternehmensregister für den Standort. Die Kennzahl wird von Statistik Austria zur Verfügung gestellt, wenn die Möglichkeit genützt wird, Importdaten in die Meldung zu laden.

Adresse der Arbeitsstätte (asadr)

Bitte prüfen Sie die angegebene Adresse der Arbeitsstätte oder geben Sie die aktuelle Adresse an (z.B. Mustergasse 1).

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Postleitzahl der Arbeitsstätte (asplz)

Bitte prüfen Sie die angegebene Postleitzahl der Arbeitsstätte oder geben Sie die aktuelle Postleitzahl an (z.B. 1110). Es sind nur Standorte innerhalb Österreichs zu melden, weitere Informationen zu den zu meldenden Einheiten finden Sie unter Erhebungsbereich und Erhebungseinheit(en).

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Ort der Arbeitsstätte (asort)

Bitte prüfen Sie den angegebenen Ort der Arbeitsstätte oder geben Sie den aktuellen Ort an (Musterstadt).

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Art der ausgeübten Tätigkeit(en) in der Arbeitsstätte (astaet)

Die Tätigkeit ist die Produktion von Waren und/oder Dienstleistungen. Die Klassifizierung dieser Tätigkeit ist ein wesentliches Kriterium zur Zuordnung der wirtschaftlichen Leistungen nach regionalen Gesichtspunkten wie auch nach Wirtschaftszweigen.

Die Tätigkeit wird in eQuest gemäß dem Eintrag im statistischen Unternehmensregister angezeigt. Falls Sie die Tätigkeit ändern möchten, ist es für Sie am einfachsten, wenn Sie die Ihnen im elektronischen Fragebogen zur Verfügung stehende Klassifikationskomponente einschließlich der Suchmöglichkeiten nützen. Bitte einfach den Button "Ändern" anklicken. Selbstverständlich können Sie die Tätigkeit(en) auch mit eigenen Begriffen beschreiben. Wenn Sie die Arbeitsstätten mittels Saldenliste melden, bitte die Tätigkeit ebenfalls aus der Klassifikationskomponente auswählen.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Zahl der Beschäftigten insgesamt im Jahresdurchschnitt je Arbeitsstätte (asbesch)

Die Zahl der Beschäftigten pro Arbeitsstätte umfasst sowohl die selbständig als auch die unselbständig Beschäftigten im Jahresdurchschnitt. Die Beschäftigten sind grundsätzlich jenem Standort zuzuordnen, an dem diese arbeiten und nicht wo die Beschäftigten organisatorisch zugeordnet sind. Ausnahme: Falls keine Zuordnung möglich ist (z.B. Seilbahnen) und wenn Beschäftigte im Ausland tätig sind, kann die Zuordnung beim Hauptstandort erfolgen.

Einzubeziehen sind:

  • Tätige (Mit-)Inhaber:innen (auch Pächter:innen) und mithelfende Familienangehörige
  • Unselbständig Beschäftigte
    • Angestellte
    • Arbeiter:innen
    • Lehrlinge

Neben den Vollzeitbeschäftigten gelten auch Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte als Beschäftigte im o.a. Sinn.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Umsatzerlöse je Arbeitsstäte (asums)

Umsatzerlöse (Einnahmen) gemäß Position 1 der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 UGB. Die Umsatzerlöse beinhalten die Summe der in den Arbeitsstätten während des Berichtszeitraumes in Rechnung gestellten Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie von sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben.

Die Umsatzerlöse müssen auf Arbeitsstättenebene nur angegeben werden, wenn sich die Arbeitsstätten in unterschiedlichen Bundesländern befinden oder unterschiedliche Haupttätigkeiten ausüben. Sollte es aufgrund fehlender betrieblicher Aufzeichnungen nicht möglich sein, die Umsatzerlöse auf die einzelnen Arbeitsstätten aufzuteilen, wird um eine möglichst praxisnahe Schätzung gebeten. Dabei ist es für die weitere Verarbeitung der Daten bei Statistik Austria wichtig, dass zumindest eine möglichst praxisnahe Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt oder Umsatzerlöse aus verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten den entsprechenden Arbeitsstätten bestmöglich zugeordnet werden.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Summe der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstätte (aslohn)

Die Summe der Bruttolöhne und -gehälter pro Arbeitsstätte inkludiert die Bruttogehälter der Angestellten, die Bruttolöhne der Arbeiter und die Bruttoeinkommen der Lehrlinge.

Anzugeben ist die Bruttolohn- bzw. –gehaltssumme, einschließlich der Bruttoeinkommen der Lehrlinge laut Lohn- und Gehaltsliste, soweit sich diese auf die unselbständig Beschäftigten beziehen (daher insbesondere ohne Pensionen).

Nicht einzubeziehen sind

  • Gesetzliche Pflichtbeiträge des Unternehmens
  • Sonstige Sozialaufwendungen.

Wenn eine genaue Aufteilung auf die einzelnen Arbeitsstätten nicht möglich ist, nehmen Sie bitte eine möglichst genaue Schätzung vor.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Investitionen in Sachanlagen je Arbeitsstätte (asinv)

Unter Investitionen in Sachanlagen (ohne geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 13 EstG 1988) sind die steuerlich aktivierbaren Anschaffungen zum Anlagevermögen - nur Zugänge im Berichtsjahr - pro Arbeitsstätte zu verstehen.

Die Investitionen in Sachanlagen (ohne geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 13 EStG 1988) umfassen:

Nicht einzubeziehen sind:

Wenn eine genaue Aufteilung auf die einzelnen Arbeitsstätten nicht möglich ist, nehmen Sie bitte eine möglichst genaue Schätzung vor.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: Liste der Arbeitsstätten.

Anlegen neuer Arbeitsstätten

Sollte Ihr Unternehmen über eine weitere, in der Tabelle noch nicht angeführte Arbeitsstätte verfügen, ersuchen wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Durch Anklicken der Schaltfläche "neue Arbeitsstätte hinzufügen" werden je nach Bedarf eine oder mehrere Arbeitsstätten zum Ausfüllen freigegeben, in denen sie Ihre Informationen eintragen können. Die neuen Arbeitsstätten werden - sofern diese die Kriterien erfüllen - in das Unternehmensregister der Statistik Austria aufgenommen.

Teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit:

  • Standortadresse, Postleitzahl, Postort
  • die an diesem Standort ausgeübte(n) Tätigkeit(en)
  • die Beschäftigten insgesamt im Jahresdurchschnitt
  • die Umsatzerlöse
  • die Summe der Bruttolöhne und -gehälter
  • die Investitionen in Sachanlagen

Nähere Hinweise zu "Änderung von Angaben zu bestehenden Arbeitsstätten" bzw. "Arbeitsstätten aus der Liste löschen" finden Sie unter Änderung von Angaben zu bestehenden Arbeitsstätten bzw. Löschen von angeführten Arbeitsstätten.

Änderungen von Angaben zu bestehenden Arbeitsstätten

Wenn die Standortinformationen einzelner Arbeitsstätten nicht mehr aktuell sind, bitten wir um Aktualisierung dieser Informationen, indem Sie das Feld "Ändern" anklicken. Sie können die bestehenden Angaben einfach überschreiben und ermöglichen uns eine Richtigstellung Ihrer Adressinformationen im Unternehmensregister der Statistik Austria.

Nähere Hinweise zu "Arbeitsstätten aus der Liste löschen" bzw. "neue Arbeitsstätten hinzufügen" finden Sie unter Löschen von angeführten Arbeitsstätten bzw. Anlegen neuer Arbeitsstätten.

Löschung von angeführten Arbeitsstätten

Falls Sie bestehende Arbeitsstätten aus der Liste löschen möchten, klicken Sie einfach das Feld "Löschen" an. Die so zur Löschung markierten Arbeitsstätten werden nicht sofort aus dem Fragebogen gelöscht, sondern - sofern möglich - in der Folge aus dem Unternehmensregister der Statistik Austria entfernt.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch, uns allfällige Standortverlegungen durch

  • Angabe der Löschung der bisherigen, nunmehr an diesem Standort nicht mehr existenten und
  • Anlegen einer neuen Arbeitsstätte für den neuen Standort

anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Arbeitsstätten mit einer aktiven Wirtschaftskammerberechtigung nicht aus dem Unternehmensregister gelöscht werden können, soweit die Kammerberechtigung noch aufrecht ist.

Nähere Hinweise zu "Änderung von Angaben zu bestehenden Arbeitsstätten" bzw. "neue Arbeitsstätten hinzufügen" finden Sie unter Änderung von Angaben zu bestehenden Arbeitsstätten bzw. Anlegen neuer Arbeitsstätten.

Arbeitsstättenexport- und –importfunktion

Mit der Arbeitsstättenexport- und -importfunktion kann die Liste der Arbeitsstätten als csv-Datei exportiert, in Microsoft-Excel oder einem anderen Spreadsheet-Programm bearbeitet und anschließend wieder in eQuest hineingeladen werden.

Adressänderungen von bestehenden Arbeitsstätten, das Anlegen neuer Arbeitsstätten sowie das Löschen von bestehenden Arbeitsstätten sind über diese Funktion ebenfalls möglich.

Arbeitsstättenexport

Bei Klick auf die Download-Schaltfläche "Arbeitsstättendatei in CSV-Format erzeugen" werden die bestehenden Arbeitsstättenzeilen – inklusive eventuell von dem:der Sachbearbeiter:in im Unternehmen bereits hinzugefügten Zeilen – als csv-Datei exportiert. Diese Datei kann dann in Microsoft Excel oder in ein anderes Spreadsheet-Programm geladen werden.

Bitte die automatisch erzeugten Spaltenüberschriften keinesfalls verändern!

Jede weitere Zeile entspricht einer Arbeitsstätte, wobei bereits im Fragebogen vorhandene Informationen in den entsprechenden Zeilen/Spalten eingetragen sind. Die erste Spalte stellt die Kennzahl der Arbeitsstätte im statistischen Unternehmensregister dar und darf ebenfalls nicht verändert werden.

Bearbeitung der Arbeitsstättenliste

Die Überschriften in der ersten Zeile sowie die Kennzahlen in der ersten Spalte dürfen nicht verändert werden, da diese beim Wiederimport zum Erkennen der Tabellenspalten bzw. der bereits bestehenden Arbeitsstätten dienen. Alle anderen Spaltenwerte dürfen editiert werden.

Werden die Adressdaten – Adresse, Postleitzahl ("Plz") und Ort – einer bestehenden Arbeitsstätte verändert, so wird die Arbeitsstätte beim Wiederimport automatisch als "geändert" gekennzeichnet.

Besteht eine in der Liste angeführte Arbeitsstätte nicht mehr, so kann die entsprechende Zeile einfach gelöscht werden. Beim Wiederimport wird die betreffende Arbeitsstätte zwar nicht aus der Liste im Fragebogen entfernt, aber die Arbeitsstätte wird als "gelöscht" gekennzeichnet.

Für neue Arbeitsstätten sollte die erste Spalte ("Kennzahl") leer gelassen werden.

Die letzte Spalte ("Kommentar") dient dazu, Bemerkungen zu den einzelnen geänderten oder neuen Arbeitsstätten festzuhalten. Dies wäre insbesondere bei Adressänderungen bzw. neuen Arbeitsstätten erwünscht - insbesondere die Information, seit wann eine neue Arbeitsstätte existiert bzw. ab welchem Zeitpunkt eine Arbeitsstätte zu löschen ist, ist wichtig.

Arbeitsstättenimport

Um die bearbeitete Arbeitsstättenliste für den Wiederimport vorzubereiten, exportieren Sie sie bitte aus Ihrem Spreadsheet-Programm im csv-Format, mit Strichpunkt (;) als Trennzeichen. Anschließend klicken Sie auf die Lade-Schaltfläche ("Arbeitsstättenliste aus CSV-Format laden").

Beim Import werden alle eventuell bereits im Fragebogen neu angelegten Arbeitsstätten gelöscht; darauf wird durch eine Warnung hingewiesen. Waren diese Arbeitsstätten allerdings schon vor dem Export vorhanden, so sind sie sowieso in der Liste und werden nun wieder importiert.

Anschließend wird eine Seite angezeigt, in der die csv-Datei am PC ausgewählt werden kann. Bei "Datei hochladen" wird die Eingabedatei überprüft. Sind keine Fehler festzustellen, so werden die Arbeitsstätten mit der Kennzahl den bestehenden Zeilen im Fragebogen zugeordnet.

Vordefinierte Arbeitsstätten, deren Adressdaten geändert wurden, werden als "geändert", gelöschte Arbeitsstätten als "gelöscht" gekennzeichnet. Alle Arbeitsstättenzeilen ohne Kennzahl – oder bei denen die angegebene Kennzahl im Fragebogen gar nicht vorkommt – werden als "neu" gekennzeichnet.

Die Werte in den einzelnen Spalten werden in die passenden Felder jeder Arbeitsstätte eingetragen.

Zeitaufwand

Die Angabe des durch die Beantwortung verursachten Zeitaufwandes dient zur möglichst objektiven Einschätzung der durch die gegenständliche Erhebung verursachten Belastung der Unternehmen.

Die Beantwortung ist freiwillig. Trotzdem bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit, um durch periodisches Monitoring die Belastung der österreichischen Wirtschaft durch statistische Meldeverpflichtungen überprüfen zu können.

Einzubeziehen ist der laufende, unmittelbar für die Durchführung der Meldung erforderliche Zeitaufwand aller beteiligten Personen (z.B. aus der Buchhaltung, Lohnverrechnung etc.) in Minuten. Als Zeitaufwand wird sowohl jener zur Recherche der erforderlichen Daten aus den Buchhaltungs-, Kostenrechnungs- oder anderen Aufzeichnungssystemen als auch der zur Übertragung der Daten in den Fragebogen (einschließlich der Durchführung von Prüfroutinen in elektronischen Meldemedien) sowie der für den Meldevorgang notwendige Aufwand erfasst.

Nicht einzubeziehen ist der Zeitaufwand für die Implementierung der Meldesystems im Unternehmen (bei einer erstmaligen Meldung) oder bei Änderungen im Meldesystem (bei konzeptionellen Änderungen des Fragebogens durch Statistik Austria).

Ergebnisse des Belastungsbarometers finden Sie auf unserer Website zur Respondentenbelastung.

Branchenergebnisse

Die Bereitstellung von branchenspezifischen Ergebnissen aus der jeweiligen Statistik bildet einen Eckpfeiler im Rahmen der Respondent:innenbetreuung und -information von Statistik Austria. Die Respondent:innen erhalten diese Informationen als Serviceleistung für Ihre wertvolle Mitarbeit bei der Erstellung der statistischen Meldungen.

Die Intensivierung der Respondent:innenbetreuung und -information stellt neben dem Ziel der fortlaufenden Evaluierung der Möglichkeiten zur Respondent:innenentlastung einen strategischen Schwerpunkt von Statistik Austria dar. Wir laden alle interessierten Unternehmen ein, diese Informationen für ihre unternehmenspolitischen Ziele zu nutzen.

Die Kennzahlen geben – bezogen auf die letztverfügbaren Ergebnisse – in Form ausgewählter Indikatoren einen Einblick über die Bedeutung Ihrer Branche. Durch Drücken des Buttons "Quoten berechnen" wird Ihnen die Möglichkeit geboten, Ihr Unternehmen mit den Branchenergebnissen zu "messen" und so eine individuelle Standortbestimmung Ihres Unternehmens vorzunehmen.

Worauf bezieht sich der Begriff "Branche"?

Unter diesem Begriff ist die Klassifikationszuordnung gemäß der Wirtschaftszweigklassifikation ÖNACE 2008 zu verstehen. Der Begriff "Branche" bezieht sich auf die Klasse (4-Steller) der ÖNACE 2008, in welcher das betreffende Unternehmen zugeordnet ist.

Welche Perioden werden vergleichsweise dargestellt?

Die Ergebnisse werden auf Basis der endgültigen Ergebnisse der Leistungs- und Strukturstatistik des jeweiligen Vorjahres berechnet. An einem Beispiel dargestellt heißt das, dass den aktuell im Fragebogen der Berichtsperiode eingetragenen Daten und den daraus berechneten Quoten, die Quoten basierend auf den Branchenergebnissen bzw. Ergebnissen des Vorjahres gegenübergestellt werden.

Beschäftigte pro Unternehmen

Den Beschäftigten pro Unternehmen der Branche wird die unternehmensspezifische Kennzahl gegenübergestellt.

Die Beschäftigten pro Unternehmen errechnen sich (Spalte Branchenergebnis) als Beschäftigte im Jahresdurchschnitt aller in Ihrer Branche tätigen Unternehmen, geteilt durch die Zahl der Unternehmen der Branche des letzten veröffentlichten Berichtszeitraums.

Sobald Sie in Ihrem aktuellen elektronischen Unternehmensfragebogen die Beschäftigten eingetragen haben, errechnet bzw. übernimmt das System die für Ihr Unternehmen zutreffende Gesamtbeschäftigtenzahl und stellt diese nach Betätigung des Buttons "Quoten berechnen" vergleichend in das Feld "Ergebnis der eigenen Meldung".

Umsatz pro Beschäftigten

Der branchenspezifische Umsatz pro Beschäftigten wird dem Ergebnis der eigenen Meldung gegenübergestellt.

Unter Umsatz pro Beschäftigten wird ausgewiesen, welcher Anteil an den branchenspezifischen Umsatzerlösen von jedem Beschäftigten, der in Ihrer Branche tätigen Unternehmen, erwirtschaftet wurde.

Wenn Sie an Ihrer unternehmensspezifischen Maßzahl interessiert sind, tragen Sie bitte im Unternehmensfragebogen zuerst Ihre Daten für das Berichtsjahr ein. Das System setzt dann automatisch die Umsatzerlöse insgesamt zu den Beschäftigtendaten in Beziehung und weist die Maßzahl im Feld Ergebnis der eigenen Meldung nach Betätigung des Buttons "Quoten berechnen" aus.

Personalintensität

Die Personalintensität stellt den Personalaufwand (plus Aufwand für Fremdpersonal und unternehmensfremde Arbeitskräfte) den erzielten Umsatzerlösen gegenüber.

Die branchenspezifische Personalintensität errechnet sich aus der Summe an branchenspezifischen Personalaufwendungen plus Aufwand für Fremdpersonal im Verhältnis zu den branchenspezifischen Umsatzerlösen.

Bevor die Berechnung Ihrer unternehmensspezifischen Personalintensität durch das System erfolgen kann, müssen von Ihnen die zutreffenden Daten für die aktuelle Erhebung eingetragen worden sein.

Produktivität

Die Produktivität errechnet sich aus dem Verhältnis von Umsatzerlösen und Waren- und Dienstleistungskäufen.

Die Produktivität ergibt sich als Werteindikator aus dem Verhältnis des branchenspezifischen Gesamtumsatzerlöses zu den branchenspezifischen Waren- und Dienstleistungskäufen. Die Waren- und Dienstleistungskäufe errechnen sich aus der Summe der Vorleistungen + Investitionen aus geringwertigen Wirtschaftsgütern +- Lagerveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren.

Bevor die Berechnung Ihrer unternehmensspezifischen Produktivität durch das System erfolgen kann, müssen von Ihnen die zutreffenden Daten für die aktuelle Erhebung eingetragen worden sein.

Anregungen zu den Branchenergebnissen

Wir sind für jegliche Anregung, konstruktive Kritik, aber auch Hinweise zu den einzelnen Indikatoren dankbar. Dies betrifft insbesondere Ihr allfälliges Interesse an anderen oder zusätzlichen Indikatoren ähnlicher Art.

Wir ersuchen Sie, Ihre Anmerkungen in das Textfeld einzutragen (maximal 1024 Zeichen).

Umweltschutzausgaben allgemein

Die Fragen zum Thema Umwelt bekommen einen immer größeren Stellenwert durch ihre Bedeutung für umweltpolitische Maßnahmen, aber auch für die technologische Weiterentwicklung der Wirtschaft.

Begriffsdefinition

Der Umweltschutz im Sinne dieser Erhebung umfasst alle Maßnahmen, die der Reinhaltung der Umwelt (Luft, Wasser und Boden) durch Verminderung, Beseitigung oder Verhinderung von Emissionen, Verschmutzungen und Lärm im Zusammenhang mit der Produktion bzw. unternehmerischen Tätigkeit dienen. Dazu zählen etwa Maßnahmen zur Entstaubung, Entschwefelung, Denoxing, internes Recycling, u.ä.. Ihr primärer Zweck ist die Vermeidung und Verminderung von Schadstoffeinträgen oder die Behandlung von umweltschädigenden Stoffen und Materialien. Die Messung und Kontrolle von Schadstoffen gehören ebenso dazu wie damit verbundene Verwaltungs- und Managementaufgaben.

NICHT zum Umweltschutz im Sinne dieser Erhebung zählen Maßnahmen, welche ausschließlich dem Schutz der Beschäftigten und der Herstellung von umweltfreundlichen Gütern und Technologien dienen. Des Weiteren sind Investitionen, die das Ressourcenmanagement betreffen (z.B. Investitionen in Photovoltaikanlagen), NICHT einzubeziehen.

Die Ausgaben für und Investitionen in den Umweltschutz werden bei Unternehmen im Produzierenden Bereich und Bau erhoben, die mittels Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Dabei wird jährlich abwechselnd entweder nur die Summe der Ausgaben und Investitionen für den Umweltschutz oder eine detaillierte Gliederung nach Zielbereichen erfasst.

Folgende Merkmale werden jährlich erfasst:

Folgende Merkmale werden in zweijährigen Abständen beginnend mit Berichtsjahr 2021 erfasst - dabei handelt es sich um eine detaillierte Untergliederung der jährlichen Merkmale:

Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz

Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz sind Aufwendungen für

  • externe Dienstleistungen: z.B. Müllabfuhr durch Dritte, externe Kanalräumung, Lizenzentgelte z.B. ARA, Kosten externer Sonderabfallbehandlung, messtechnische Überwachung (TÜV), Beratung für Umweltmanagementprojekte, Schulungen, Druckkosten für Umwelterklärung, u.ä.,
  • Gebühren: Entsorgungs- und Behandlungsgebühren sowie andere Zahlungen an öffentliche Körperschaften wie Kanal- und Kanalanschlussgebühr oder Müllabfuhrgebühr sowie Beiträge an kommunale Versorgungsunternehmen (Wassergenossenschaften, Wasserverbände, etc.), aber auch Eintragungsgebühren für das Umweltzeichen, Zertifizierungsgebühren für Umweltmanagementsysteme nach EMAS und ISO 14001,
  • Arbeitnehmerentgelte: anteilige Kosten von Bruttolöhnen und -gehältern inkl. Überstundenzuschlägen und Sonderzahlungen, gesetzlichen und freiwilligen Sozialbeiträgen für Personal, wenn diese mit dem Umweltschutz verbunden sind, sowie
  • Ausgaben für Emissions-Zertifikate
  • sonstige laufende Aufwendungen.

Diese sonstigen Aufwendungen umfassen insbesondere Mieten und Pachten (z.B. für Deponien), den Aufwand für Rekultivierungen, Schadenersatz (z.B. für Flurschäden) und Altlastensanierungen. Ferner gehören hierzu Anlauf-, Stillstands-, Stilllegungs- und Abbruchkosten für Umweltschutzanlagen sowie Mehrkosten die daraus resultieren, dass Anlagen wegen behördlicher Auflagen oder aus Vorsichtsgründen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz vorübergehend oder dauernd nicht, bzw. nur teilweise betrieben werden oder geplante oder im Bau befindliche Anlagen ohne eigenes Verschulden nicht planmäßig in Betrieb genommen werden können. Hierzu gehören auch Spenden und Sponsoring von Umweltprojekten sowie Projekte zur Landschaftspflege.

Investitionen für Umweltschutzaktivitäten

Hat ihr Unternehmen im Berichtsjahr Investitionen für Umweltschutzaktivitäten getätigt?
Bitte geben Sie sämtliche Investitionen in neue und gebrauchte Anlagegüter wie z.B. Sachanlagen (Gebäude inkl. Um- und Zubauten, Anlagen, Apparate, Ausrüstung, Prozessumstellungen, Instrumente, Messgeräte) sowie erhebliche Verbesserungen an nicht produziertem Sachvermögen (Grund und Boden) inklusive Grundstücksübertragungskosten an.

Bei den Anlagen wird zwischen nachgeschalteten ("End-of-pipe") und integrierten (sauberen) Anlagen unterschieden. Zur Einordnung, ob eine Anlage nachgeschaltet oder integriert ist, ist die Überlegung hilfreich, ob diese Anlage für die eigentliche Produktherstellung benötigt wird (integriert), ob sie bereits entstandene Abfälle und Emissionen in ihren Auswirkungen auf die Umwelt verringert (nachgeschaltet) oder diese gar nicht erst entstehen lässt (integriert, z.B. Kreislaufführung von Wasser, Kapselung von Anlagen zur Verringerung von Lärm oder Staubemissionen). Nachgeschaltete ("End-of-pipe") Anlagen sind für die Produktion im Allgemeinen nicht erforderlich, z.B. Abwasserreinigung, Entstaubung, Abfalltrennung und -behandlung.

Hinweis:
Falls es nicht möglich ist, diese Aufwendungen exakt auszuweisen, dürfen wir Sie ersuchen, diese bestmöglich zu schätzen.

Investitionen in Einrichtungen und Anlagen, die dem Emissionsschutz dienen, sowie in spezielles Emissionsschutzzubehör (vorwiegend "End-of-pipe-Einrichtungen")

End-of-pipe-Investitionen (nachgeschaltet) sind technische Maßnahmen und Einrichtungen, die den Austritt von Schadstoffen in die Umwelt verhindern und/oder Emissionen kontrollieren. Anzugeben sind Anlagen oder Teile davon, die zur Gänze oder überwiegend dem Umweltschutz dienen, und zwar mit jenem Anteil, der auf den Umweltschutz entfällt. Investitionen in Einrichtungen und Anlagen für End-of-pipe Technologien sollten auch in den Neuinvestitionen des Berichtsjahres inkludiert sein.

Investitionen in Einrichtungen und Anlagen in Verbindung mit sauberen Technologien ("integrierte Technologien")

Prozessintegrierte Investitionen sind integrierte technische Maßnahmen in Produktionsanlagen, die der Vermeidung oder Verringerung von Schadstoffen dienen. Es ist jener Teil anzugeben der aufgewendet wurde, um Umweltbelastungen durch die Produktion zu vermeiden oder zu verringern, z.B. Lackieranlagen mit Nachverbrennung, aus Gründen des Lärmschutzes gekapselte Anlagen oder Kesselanlagen mit Rauchgasreinigung. Dazu gehören auch anteilige Aufwendungen für Verfahrensumstellungen, die unter anderem auch zum Schutz vor schädigenden Einflüssen bei der Produktion vorgenommen wurden. Prozessintegrierte Investitionen können auch dazu dienen, die Umweltauswirkungen der Produkte zu verringern, z.B. Entschwefelung von Kraftstoffen, oder die Effizienz des Material- und Energieeinsatzes zu erhöhen und dadurch Material- und Energieeinsatz zu verringern. Der Umweltanteil ist im Vergleich zur Standardtechnologie oder aufgrund der betrieblichen Investitionsveranlassung zu schätzen.

Diese Investitionen in Einrichtungen und Anlagen für saubere Technologien müssen auch in den Investitionen des Berichtsjahres inkludiert sein.

Luftreinhaltung und Klimaschutz

Teil "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz"

Umweltschutzaktivitäten, welche die Luftreinhaltung und den Klimaschutz im Bereich "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz" betreffen, umfassen insbesondere:

  • Emissionszertifikate
  • Kosten für Luftgütemessungen
  • Leasingkosten für Elektro- oder Hybridfahrzeuge (keine Mild-Hybridfahrzeuge)
  • messtechnische Überwachungen

Teil "End-of-pipe-Einrichtungen"

  • Abluftreinigung
    Ausstattung zur Abscheidung mittels Schwerkraft oder Trägheit (inkl. Zyklone und Zentrifugen), Elektrofilter, Tuch-, Kerzen-, Adsorptionsfilter, Biofilter und -wäscher, Spezialfilter für radioaktive Abgase, Nassabscheider, Wäscher, Anlagen zur Schwefelrückgewinnung aus Prozessgasen, Venturi-Produktabscheidung, Abgaskühler und -kondensatoren, thermische oder katalytische Nachverbrennungsanlagen von Abgasen, Anlagen zur Reinigungs- oder Abluftverbrennung.
  • Reduktion der Abgasentstehung:
    Zusätzliche Tankisolation oder -kühlung, Anlagen zur Vermeidung von Staubentwicklung bei Lagerung, Manipulation und Transport, Anlagen zur Dampfsammlung und -wiederverwertung, Druckausgleichssysteme, schwimmende Oberflächenabdeckungen in Lagertanks.
  • Verteilung von Luftschadstoffen:
    • Verlängerung von Schloten, Abgasheizung zur Vergrößerung der Abgasfahnenüberhöhung, Flammensysteme.
    • Dampf- oder Wasserinjektion zur Verbesserung der Verbrennungsbedingungen, Flammenbeobachtungssysteme zur Vermeidung von Luftverschmutzung, Freiluftmesssysteme für Emissionen, Geruchsbelästigung und Immissionen.

Teil "Integrierte Technologien"

Elektro- und Hybridfahrzeuge, E-Ladestationen, Installationen zur Einschränkung von Schadstoff- und Geruchsemissionen aus der Energiegewinnung, z.B. durch Veränderung und Ummantelungen der Verbrennungseinrichtungen, Abgasrückführung zur Emissionsvermeidung, Vorrichtungen zur Verwendung umweltfreundlicherer Roh- und Hilfsstoffe (zur Reduktion der Materialinput- und/oder der Prozessemissionen), Umstellung auf weniger umweltbelastende Prozesse/Produktionsprozesse, Farbtanks ohne Vergasungsverluste, Zusatzkosten für Spezialzubehör (inkl. Hähne und Ventile, Schweißverbindungen statt Flansche, gasdichte Pumpen), Tanks mit Schwimmdächern, Vakuumpumpen statt Dampfausstoßvorrichtungen, Gaspendelsysteme.

Hinweis: Die angeführten Beispiele sind als Unterstützung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Gewässerschutz

Teil "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz"

Gewässerschutz im Bereich "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz" umfasst beispielsweise

  • Abwassergebühren
  • Kanalanschlussgebühren
  • Beiträge an Wassergenossenschaften oder Wasserverbände
  • Kanalräumung durch Dritte
  • Personalkosten für entsprechende hausintern erbrachte Leistungen.

Teil "End-of-pipe-Einrichtungen"

  • Speicherung und Transport
    Bau oder Trennung bestehender Abwasser- oder Kühlsysteme zur Effizienzsteigerung, Ausgleichsgefäße oder andere Einrichtungen zur Vermeidung von Belastungsspitzen, Tanks zur Lagerung radioaktiver Abwässer, Hauptabwasser- und Druckleitungen als Anschluss an kommunale Abwassersammelsysteme bzw. -reinigungsanlagen.
  • Anlagen zur mechanischen Abwasserbehandlung
    Rechen für sperrige Abfälle, Sandfänge, Klassifikationseinrichtungen, Filter, Flotations-, Flockungs-, Sedimentations- und Faulbehälter, Ölabscheider, Feststoffabscheidung inkl. Hydrozyklone, Zentrifugen.
  • Biologische und chemische Behandlung von Abwasser
    Ionenabscheidungsanlagen (z.B. für Metalle, Phosphat, Fluorid), Anlagen für Hyperfiltration und Ultrafiltration (Umkehrosmose), Neutralisationsanlagen, Anlagen zur Wärmebehandlung, Adsorption und Ionenaustausch, Stripper, Disperser, biologische Abwasserbehandlung (aerob und anaerob).
  • Klärschlammbehandlung
    Anlagen zur aeroben oder anaeroben Schlammstabilisierung (-fermentation), zur Wärmebehandlung von Klärschlamm, Klärschlammverbrennung, Klärschlammentwässerung und -trocknung oder Klärschlammaufbereitung unter Metallrückgewinnung, Klärschlammlagerung.
  • Vermeidung von Unfällen mit Wasserverschmutzung
    Beseitigung von Undichtheiten und Ölsperren.
  • Vermeidung von Abwärmeabgabe
    Kühltürme, sofern sie zur Vermeidung von Abwärmeabgabe notwendig sind; zusätzliche Einrichtungen zur Spritzwasservermeidung, Kühleinrichtungen für abzuleitendes Kesselspeiswasser und Kondensate, Verteiler für ausgeleitete Kühlwässer, Messeinrichtungen für Abwässer und Konzentrationen im Oberflächenwasser.

Teil "Integrierte Technologien"

Einrichtungen zur Reduktion des Wasserverbrauchs, Kreislaufführung, Anlagen zur Verwendung umweltfreundlicherer Roh- und Hilfsstoffe (zur Reduktion der Prozessemissionen), Umstellung auf weniger umweltbelastende Prozesse/Produktionsprozesse, Umstellung von Wasser- auf Luftkühlung (zum Zweck der Abwärmereduktion), geschlossene Kühlwasserkreisläufe (zum Zweck der Abwärmereduktion), Spezialzubehör (inkl. Absperrungen und Ventile, Schweißnähte statt Flansche, dichte Pumpenschäfte), zusätzliche Wartung von Kühlwassersystemen (z.B. Reinigung) bei umweltschutzbedingtem Chlorierungsverbot.

Hinweis: Die angeführten Beispiele sind als Unterstützung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Abfallwirtschaft

Teil "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz"

Abfallwirtschaft im Bereich "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz" umfasst beispielsweise

  • Müllabfuhr durch private Unternehmen
  • Müllgebühren
  • Lizenzentgelte (z.B. ARA)
  • Kosten für die externe Sonderabfallbehandlung
  • Miet- und Pachtkosten für Deponien
  • Personalkosten für Abfallbeauftragte
  • Personalkosten für entsprechende hausintern erbrachte Leistungen

Teil "End-of-pipe-Einrichtungen"

  • Lagerung und Transport
    (Spezial-)Fahrzeuge und -Container, Verladestationen, Lagerung von Abfällen, Tanks zur Speicherung von Reinigungsflüssigkeiten (auch für Waggons, LKW, etc.), Sammeleinrichtungen für Schlag- und Ballastwasser.
  • Abfallbehandlung
    Sortierungs- und Trennungsanlagen, Anlagen zur thermischen Behandlung (z.B. Trockendestillation, Pyrolyse), Kondensation, Kompression, Entgiftung, Neutralisation, Entwässerung, Behandlung radioaktiver Abfälle (z.B. Beton- oder Glaseinschlüsse), Schwermetallabtrennung, Deponien auf eigenem Grundstück (z.B. Einrichtungen zum Schutz und der Behandlung von Grundwasser), thermische Entsorgung von Abfällen (außer Verbrennung von Archiven etc.), Auskleidungen mit senkrechten Kanten oder Dämmen inkl. verbindende Entwässerungssysteme, Pumpen, Rohre und Auffangbecken, biologische Behandlung (Kompostierung, Fermentation) außer Klärschlamm.

Teil "Integrierte Technologien"

Modifikationen für den Einsatz von Sekundärmaterial (wiederverwendetes Material) in Produktionsprozessen und Abfallreduktion durch Einsparungen im Verbrauch von Roh- und Hilfsstoffen.

Hinweis: Die angeführten Beispiele sind als Unterstützung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser

Teil "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz"

Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser im Bereich "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz" umfasst beispielsweise

  • Kosten für die Entsorgung kontaminierter Böden
  • Aufwand für Altlastensanierungen
  • Schadenersatz für Flurschäden (falls laufende Ausgaben, sonst unter Investitionen)
  • Personalkosten für entsprechende hausintern erbrachte Leistungen

Teil "End-of-pipe-Einrichtungen"

Bodensanierungsinvestitionen zur Altlastensanierung, Einrichtungen zur Unterbauung von Lagertanks oder Rohren, z.B. elektrostatischer Schutz von Boden und Grundwasser, für Flüssigkeiten und durchlässige Böden, Anlagen zur Reduktion des Grundwasserbedarfs, Messeinrichtungen für Verluste und Konzentrationen in Oberflächen- oder Grundwasser bzw. im Boden.

Teil "Integrierte Technologien"

Umstellung auf weniger umweltbelastende Prozesse/Produktionsprozesse, doppelwandige Tanks (zum Schutz von Boden und Grundwasser).

Hinweis: Die angeführten Beispiele sind als Unterstützung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Lärm- und Erschütterungsschutz (ohne Arbeitsschutzmaßnahmen)

Teil "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz"

Lärm- und Erschütterungsschutz im Bereich "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz" umfasst beispielsweise Ausgaben für messtechnische Überwachungen.

Teil "End-of-pipe-Einrichtungen"

Umbauungen und akustische Isolation von Apparaten und Rohren, Verkleidung von Anlagen, Absperrungen als Schalldämpfung, schallabsorbierende und/oder -dämpfende Konstruktionen, Zwischenwände, Barrieren, absorbierende Materialien in Räumen, schalldichte Fenster, Federungseinrichtungen, Schwingungsdämpfung, Schalldämpfer für Öffnungen, lärmarme Luftein- und -auslässe, Dämpfer, verschalte Rohrleitungen, Kompensatoren, Lärm- und Erschütterungsmesseinrichtungen.

Teil "Integrierte Technologien"

Flexibles lärmdämmendes Zubehör, schwingungsdämpfende Fundamente, lärm- und schwingungsgedämpfte Apparate und Anlagen, schallgedämpfte Brenner, Neuanordnung von Gebäuden und/oder Anlagen zur Lärm- oder Schwingungsreduktion, Spezialkonstruktionen beim Bau oder Umbau von Gebäuden (inkl. Isolierung und Fundamentkonstruktionen).

Hinweis: Die angeführten Beispiele sind als Unterstützung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Arten- und Landschaftsschutz

Teil "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz"

Arten- und Landschaftsschutz im Bereich "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz" umfasst beispielsweise

  • Kosten für die Rekultivierung von Bodenflächen
  • Ausgaben und Spenden für Landschaftsschutzprojekte
  • Personalkosten für entsprechende hausintern erbrachte Leistungen

Teil "End-of-pipe-Einrichtungen"

Wiederherstellung von Landschaften nach Grabungen, Abgeltung von Flurschäden beim Leitungsbau, die Wiederherstellung von Kleinstrukturen wie Hecken oder Grünbrücken, die Umweltsanierung von stillgelegten Bergbau- und Steinbruchstandorten, Erdverlegung von Stromleitungen.

Teil "Integrierte Technologien"

Grundstücksankauf zu Naturschutzzwecken, Aufforstung und Anlegen von Biotopen, Grüngürtel und Pflanzungen, Veränderung von Einrichtungen (z.B. Leitungsmasten) zum Vogelschutz.

Hinweis: Die angeführten Beispiele sind als Unterstützung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Andere Umweltschutzaktivitäten

Teil "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz"

Andere Umweltschutzaktivitäten im Bereich "Gesamte laufende Ausgaben für den Umweltschutz" umfasst beispielsweise

  • Beratungen/Schulungen für Umweltmanagementsysteme
  • Druckkosten für Umwelterklärungen
  • Eintragungsgebühren für das Umweltzeichen
  • Zertifizierungsgebühren für Umweltmanagementsysteme nach EMAS und ISO 14001
  • Personalkosten für Umweltbeauftragte
  • Personalkosten für entsprechende hausintern erbrachte Leistungen
  • Ausgaben und Spenden für Umweltschutzprojekte (falls nicht direkt einer der anderen Kategorien zuordenbar)
  • Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen (falls nicht direkt einer anderen Kategorie zuordenbar)
  • laufende umweltbezogene F&E-Ausgaben

Teil "End-of-pipe-Einrichtungen"

Anlagen zu Handhabung, Transport und Behandlung von hochradioaktiven Abfällen, Anlagen zur Lagerung von hochradioaktiven Abfällen, F&E-Anlagen zur Identifizierung und Analyse von Verschmutzungsquellen, Ausbreitungsmechanismen von Schadstoffen in der Umwelt sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Biosphäre sowie nachsorgende (End-of-pipe-) Anlagen/Investitionen für sonstige Umweltschutzaktivitäten.

Teil "Integrierte Technologien"

Bauliche Maßnahmen zur Abschirmung bzw. zur Schaffung von Pufferzonen, Anlagen/Investitionen für sonstige integrierte (saubere) Umweltschutzaktivitäten.

Hinweis: Die angeführten Beispiele sind als Unterstützung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Großhandel

Bitte gliedern Sie Ihre Erlöse im Großhandel nach den vorgegebenen Güterkategorien und geben Sie die durchschnittlichen Anteile (in Prozent) an.

Die Güterkategorien leiten sich von der Klassifikation "Grundsystematik der Güter – ÖCPA 2015 " ab. Wenn die verkauften Handelswaren nicht eindeutig einer, sondern mehreren der vorgeschlagenen Kategorien zugeordnet werden können, bitten wir Sie um eine sachkundige Schätzung der prozentualen Anteile.

Eine sorgfältige Schätzung in der entsprechenden Aufgliederung ist für uns von größerem Nutzen als die Zuordnung zu einer einzigen Kategorie.

Sollten Sie Handelswaren in Ihrem Sortiment haben, die keiner Kategorie zugeordnet werden können, tragen Sie bitte die Bezeichnung des Gutes und den jeweiligen Umsatzanteil in die Position "Sonstige Umsatzerlöse" ein.

Die Summe der Umsatzanteile soll 100% ergeben.

Einzelhandel

Bitte gliedern Sie Ihre Erlöse im Einzelhandel nach den vorgegebenen Güterkategorien und geben Sie die durchschnittlichen Anteile (in Prozent) an.

Die Güterkategorien leiten sich von der Klassifikation "Grundsystematik der Güter – ÖCPA 2015" ab. Wenn die verkauften Handelswaren nicht eindeutig einer, sondern mehreren der vorgeschlagenen Kategorien zugeordnet werden können, bitten wir Sie um eine sachkundige Schätzung der prozentualen Anteile.

Eine sorgfältige Schätzung in der entsprechenden Aufgliederung ist für uns von größerem Nutzen als die Zuordnung zu einer einzigen Kategorie.

Sollten Sie Handelswaren in Ihrem Sortiment haben, die keiner Kategorie zugeordnet werden können, tragen Sie bitte die Bezeichnung des Gutes und den jeweiligen Umsatzanteil in die Position "Sonstige Umsatzerlöse" ein.

Die Summe der Umsatzanteile soll 100% ergeben.

Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen

Bitte gliedern Sie Ihre Umsatzerlöse insgesamt nach den vorgegebenen Tätigkeitsbereichen und geben Sie die durchschnittlichen Anteile (in Prozent) an.

Wenn Ihre Tätigkeiten nicht eindeutig einer, sondern mehreren der vorgeschlagenen Kategorien zugeordnet werden können, bitten wir Sie um eine sachkundige Schätzung der prozentualen Anteile für den jeweils zutreffenden Bereich.

Eine sorgfältige Schätzung in der entsprechenden Aufgliederung ist für uns von größerem Nutzen als die Zuordnung zu einer einzigen Kategorie.

Sollten Sie Umsatzerlöse haben, die keiner Kategorie zugeordnet werden können, tragen Sie bitte die Bezeichnung der Tätigkeit und den jeweiligen Umsatzanteil in die Position "Sonstige Umsatzerlöse" ein.

Die Summe der Umsatzanteile soll 100% ergeben.

Verlegen von Computerspielen (dud5821)

Computerspiele als Package, heruntergeladene Computerspiele, Online-Spiele sowie Lizenzdienstleistungen für das Recht auf Nutzung von Computerspielen.

Diese Kategorie umfasst Dienstleistungen für das Verlegen von Computerspielen.

Dazu zählen:

  • Computerspiele als Package
  • Heruntergeladene Computerspiele, die elektronische Dateien enthalten und lokal abgespeichert werden können
  • Online Spiele, die im Internet bereitgestellt werden, wie z.B. Strategiespiele, Rollenspiele, Action-Spiele, Kartenspiele oder Spiele für Kinder

Ebenfalls einzubeziehen sind Lizenzdienstleistungen bezüglich des Nutzungsrechtes an Computerspielen, die das Recht auf Vervielfältigung, Vertrieb oder Einbeziehung von Computerprogrammen, Programmbeschreibungen und Unterlagen für Computerspiele einräumen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Verlegen von System- und Anwendungssoftware als Package (dud5829a)

Betriebssysteme, Netzwerksoftware (Verwaltungs-, Server-, Sicherheits- und Verschlüsselungssoftware usw.), Datenbankverwaltungssoftware, Anwendungssoftware für Unternehmen und Private.

Diese Kategorie beinhaltet Systemsoftware und Anwendungssoftware als Package.

Dazu zählen:

  • Betriebssysteme als Package, d.h. systemnahe Software zur Steuerung von Peripheriegeräten, Aufgabenplanung, Speicherzuweisung und als vorgegebene Benutzerschnittstelle, wenn keine andere Software läuft; alle Client- und Netzwerk-Betriebssysteme
  • Netzwerksoftware als Package, d.h. Software zur integrierten und kooperativen Steuerung, Überwachung, Verwaltung von und Kommunikation mit Betriebssystemen, Netzwerken, Netzwerkdiensten, Datenbanken, Speicher- und Netzwerkanwendungen von einem zentralen Ort im Netzwerk aus für das ganze Netzwerk; Verwaltungs-, Server- Sicherheits- und Verschlüsselungssoftware, Middleware usw.
  • Datenbankverwaltungssoftware als Package, d.h. Zusammenstellung von Computerprogrammen, die Speicherung, Änderung und Abfrage von Informationen in einer Datenbank ermöglichen
  • Entwicklungstools- und Programmiersprachensoftware als Package, d.h. Software zur Entwicklung und/oder zum Schreiben von Computerprogrammen sowie Softwareprodukte zur Unterstützung von Informatiker:innen bei der Gestaltung, Entwicklung und Realisierung vielfältiger Softwaresysteme und -lösungen
  • Allgemeine Anwendungssoftware für Unternehmen und den Privatgebrauch, d.h. Software zur Produktivitätssteigerung von Geschäftsabläufen oder für den Privatgebrauch zur Unterhaltung, zum Nachschlagen oder zur Bildung; hierzu zählen auch Pakete von Bürosoftwareanwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und einfache Datenbanken, Grafikanwendungen, Projektverwaltungssoftware, Software für computergestütztes Lernen, Nachschlagewerke, Software für Heimunterricht etc.
  • Sonstige Anwendungssoftware als Package, d.h. nicht wirtschaftszweigspezifische Anwendungssoftware, z.B. Software, die dazu bestimmt ist, eine Geschäftsaufgabe oder einen Geschäftsablauf auszuführen und/oder zu verwalten, der nicht nur in einem Wirtschaftszweig vorkommt (Software für die fachgerechte Buchführung, Personalverwaltung, Kund:innenbetreuung, geografische Informationssysteme, zur Gestaltung von Websites oder Internetseiten usw.); branchenspezifische Anwendungssoftware, z.B. Software, die breit gefächerte Aufgaben für einen bestimmten Wirtschaftszweig ausführt (z.B. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Gesundheitswesen, Baugewerbe/Bau, Gaststätten, usw.); Hilfsprogramme, z.B. kleine Computerprogramme, die eng begrenzte Aufgaben ausführen (z.B. Komprimierungsprogramme, Virenschutzprogramme, Suchmaschinen, Schriften, Dateibetrachter und Spracherkennungssoftware und sich von anderen Softwareanwendungen hinsichtlich Umfang, Kosten und Komplexität unterscheiden); Anwendungssoftware a.n.g.

Verlegen von Online- bzw. heruntergeladener Software (dud5829b)

Heruntergeladene System- und Anwendungssoftware, die zwecks späterer Ausführung/Installierung heruntergeladen und lokal abgespeichert werden kann sowie Software, die online auszuführen ist.

Diese Kategorie umfasst

  • Heruntergeladene Systemsoftware oder Anwendungssoftware, d.h. Software enthaltende elektronische Dateien, die zwecks späterer Ausführung/Installierung heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können
  • Online-Software, d.h. Software, die online auszuführen ist

Diese Kategorie umfasst nicht:

Lizenzdienstleistungen für das Recht auf Nutzung von Computersoftware (dud58295)

Lizenzdienstleistungen für das Recht auf Vervielfältigung und Vertrieb der Software; Recht auf Verwendung von Bestandteilen der Software in anderen Softwareprodukten und zu deren Erstellung.

Lizenzdienstleistungen gemäß denen das Recht auf Vervielfältigung, Vertrieb oder Einbeziehung von Computerprogrammen, Programmbeschreibungen und Unterlagen sowohl für System- als auch für Anwendungssoftware eingeräumt wird. Dies gilt für mehrere Lizenzebenen:

  • Recht auf Vervielfältigung und Vertrieb der Software
  • Recht auf Verwendung von Bestandteilen der Software in anderen Softwareprodukten und zu deren Erstellung

Diese Kategorie umfasst nicht:

Programmierungsleistungen (dud6201)

Programmierungsleistungen im Bereich IT-Design und Entwicklung für Anwendungen bzw. für Netze und Systeme, Programmierung von Software-Originalen, Software für Computerspiele.

Die Programmierungsleistungen umfassen:

Dienstleistungen im Bereich IT-Design und Entwicklung für Anwendungen, d.h. Dienstleistungen des Entwerfens des Aufbaus und/oder Schreibens des Computercodes einschließlich der Aktualisierungen und Korrekturen, die für die Erstellung und Realisierung einer Softwareanwendung erforderlich sind, z.B.:

  • Entwerfen des Aufbaus und Inhalts einer Web-Seite und/oder Schreibens des Computercodes, die für die Erstellung und Realisierung einer Web-Seite erforderlich sind
  • Entwerfen des Aufbaus und Inhalts einer Datenbank und/oder Schreibens des Computercodes, die für die Erstellung und Realisierung einer Datenbank (Datenlager) erforderlich sind
  • Entwerfen des Aufbaus und Schreibens des Computercodes, die für die Erstellung und Realisierung einer kundenspezifischen Softwareanwendung erforderlich sind, außer dem Programmieren für Websites, Datenbanken oder die Integration von Standardsoftware
  • Benutzungsspezifische Gestaltung und Integration, Anpassung (Änderung, Konfigurierung usw.) und Installation einer bestehenden Anwendung derart, dass sie innerhalb der Informationssystemumgebung der Kundschaft funktioniert

Dienstleistungen im Bereich IT-Design und Entwicklung für Netze und Systeme, z.B.

  • Entwurf, Entwicklung und Einrichtung von Netzwerken wie Intranets, Extranets und virtuelle private Netzwerke
  • Netzsicherheitsplanung und ‑entwicklung (z.B. Entwerfen, Entwickeln und Realisieren von Software, Hardware und Verfahren zur Kontrolle des Zugangs zu Daten und Programmen und zur Ermöglichung eines sicheren Informationsaustausches über ein Netz)

Software (Originale), z.B.

  • Urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum, das ohne Auftrag für den Verkauf mit allen zugehörigen Eigentumsrechten produziert wird
  • Für den Verkauf bestimmte Originale des geistigen Eigentums, die stillschweigend oder ausdrücklich urheberrechtlich geschützt sind (z.B. Computersoftware).

Diese Kategorie umfasst nicht:

EDV-Beratung (Hard- und Softwareberatung) (dud6202)

Hardware bzw. System- und Softwareberatungsleistungen sowie Dienstleistungen der technischen Unterstützung im Bereich der Informationstechnologie (IT) und elektronischen Datenverarbeitung (EDV).

Diese Kategorie umfasst Hardwareberatungsleistungen, d.h.

  • Bereitstellung von Rat oder Fachmeinungen zu IT-Angelegenheiten, die Hardware betreffen (z.B. Hardwareanforderungen/-beschaffung)
  • Bereitstellung von Fachaussagen in Hardware-Angelegenheiten
  • Kombinierte Dienstleistungen der Ermittlung der IT-Bedürfnisse einer Organisation, der Beratung bei der Anschaffung von Hardware und Software, der Entwicklung von Systemspezifikationen und der Einrichtung des neuen Systems
  • Integration von Computersystemen, (z.B. Analyse des vorhandenen Computersystems der Kundschaft in seiner gegenwärtigen sowie künftigen IT-Bedürfnisse, Anschaffung neuer Geräte und Software sowie die Integration der neuen mit den alten Systemen zu einem neuen, integrierten System)

System- und Softwareberatungsleistungen, d.h. Dienstleistungen der Bereitstellung von Rat oder Meinungen von Expert:innen zu IT-Angelegenheiten in Bezug auf die IT-Systeme und die Software, wie

  • Rat in Sachen Softwareanforderungen und ‑beschaffung und dergleichen
  • Systemsicherheit

Dienstleistungen der technischen Unterstützung im Bereich Informationstechnologie, d.h. Dienstleistungen der Bereitstellung von Fachwissen zur Lösung von Problemen der Kundschaft bei der Nutzung von Software, Hardware und gesamten Computersystemen, z.B.

  • Bereitstellung von Unterstützung für die Kundschaft bei der Benutzung der Software und der Behebung von Softwarestörfällen
  • Dienstleistungen der Funktionserweiterung
  • Bereitstellung von Unterstützung für die Kundschaft bei der Benutzung der Hardware und der Behebung von Hardwarestörfällen, einschließlich der routinemäßigen Prüfung und Reinigung von IT-Ausrüstungen
  • Technische Unterstützung beim Umzug des DV-Systems der Kundschaft an einen neuen Standort
  • Bereitstellung von Fachwissen zur Lösung spezieller Probleme der Kundschaft bei der Nutzung von DV-Problemen (z.B. Dienstleistungen der Revision oder der Bewertung von Computeroperationen ohne Erteilung von Rat und ohne weitere Folgemaßnahmen, einschließlich Revision, Bewertung und Dokumentation eines Servers)

Diese Kategorie umfasst nicht:

Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen, Netzverwaltung (dud6203)

Verwaltung und Überwachung der IT-Infrastruktur der Kundschaft, Betrieb von Datenverarbeitungssystemen bzw. Rechneranlagen der Kundschaft sowie Netzverwaltung.

Diese Kategorie umfasst die Dienstleistungen der Verwaltung und Überwachung der IT-Infrastruktur der Kundschaft einschließlich Hardware, Software und Netzwerken wie

  • Dienstleistungen der Netzverwaltung, d.h. Dienstleistungen der Verwaltung und Überwachung von Kommunikationsnetzwerken und der an ihnen angeschlossenen Hardware zwecks Diagnose von Vernetzungsproblemen und zur Erfassung statistischer Daten über Kapazität und Nutzung für die Verwaltung und die Feinabstimmung des Verkehrs im Netzwerk. Diese Dienstleistungen beinhalten auch die Fernverwaltung von Sicherheitssystemen oder die Fernbereitstellung sicherheitsbezogener Dienstleistungen
  • Dienstleistungen des Betriebes von Datenverarbeitungssystemen, d.h. Dienstleistungen der Bereitstellung der laufenden Verwaltung und des Betriebs der Computeranlage der Kundschaft.

Sonstige Dienstleistungen der Informationstechnologie und der EDV (dud6209)

Installationsarbeiten an Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen sowie sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Dienstleistungen zur Datenwiederherstellung, Softwareinstallationsarbeiten.

Diese Kategorie umfasst Installationsarbeiten an Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen sowie sonstige Dienstleistungen der Informationstechnologie, a.n.g., d.h.

  • Dienstleistungen zur Datenwiederherstellung (z.B. Auslesen der Daten der Kundschaft von einer beschädigten oder instabilen Festplatte oder einem anderen Datenträger oder Bereitstellung von Reserve-DV-Ausrüstung und Reserve-Software an einem anderen Ort, um der Kundschaft im Fall von Katastrophen wie Brand oder Überschwemmung die Umsetzung des normalen Betriebs und die Aufrechterhaltung des üblichen DV-Betriebs zu ermöglichen)
  • Softwareinstallationsarbeiten
  • Sonstige informationstechnische Unterstützungsleistungen a.n.g.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Dienstleistungen (dud6311)

Bereitstellung automatisierter Datenverarbeitungsdienstleistungen, Web-Hosting, Anwendungsdienste sowie sonstige Dienstleistungen des Hosting und der Bereitstellung der IT-Infrastruktur, Werbefläche oder ‑zeit im Internet.

Diese Kategorie umfasst:

Datenverarbeitungsdienstleistungen, wie z.B.

  • Vollständige Datenverarbeitungsdienstleistungen und spezifische Berichte anhand von externen Daten bzw. Bereitstellung automatisierter Datenverarbeitung und Dateneingabe, einschließlich des Datenbankbetriebs

Web-Hosting-Dienstleistungen, z.B.

  • Dienstleistungen der Bereitstellung der Infrastruktur für die Unterbringung (Hosting) der Website und der zugehörigen Dateien der Kundschaft. Diese kann:
    • sich auf die Speicherung auf einem dazu ausschließlich oder teilweise benutzten Server beschränken, ohne dass das Unternehmen die Softwareanwendungen verwaltet oder integriert (die Verantwortung für die auf dem Server untergebrachte Software obliegt allein der Kundschaft; die Leistungszusagen sind standardisiert und eingeschränkt)
    • aus einem Gesamtleistungsangebot bestehen, das die Unterbringung (Hosting) sowie die Verwaltung der Website und der zugehörigen Anwendungen umfasst.

Hinweis: Wichtiges Merkmal dieser Dienstleistung ist die Zusicherung, dass die Website sicher ist und zuverlässig funktioniert und dass sich die Internetverbindungen rasch an Schwankungen des Datenverkehrsaufkommens anpassen lassen. Häufig gehören zum Leistungsumfang auch Beratung, spezifische Anpassung und Systemintegration. Bei den Anwendungen geht es häufig um den elektronischen Geschäftsverkehr. Sie ermöglichen Online-Schaufenster, Einkaufswagen und Kataloge mit fortgeschrittenen und komplexen Funktionen wie Auftragsbearbeitung und ‑ausführung, Beschaffung, Fakturierung, Vorgangsbearbeitung, Kund:innenbetreuung sowie die Integration von Backend-Datenbanken und Datenlagern sowie Migrationsdienstleistungen.

Dienstleistungen der Bereitstellung von Anwendungsdiensten, z.B.

  • Bereitstellung von geleasten Softwareanwendungen von einer zentralisierten, auf einem Server untergebrachten und verwalteten DV-Umgebung aus
  • Integration mit den Systemen und der Infrastruktur der Kundschaft

Sonstige Dienstleistungen des Hosting und der Bereitstellung von IT-Infrastruktur, z.B.

  • Kollokationsdienstleistungen, die Bereitstellung von Platz in einem Rack innerhalb einer gesicherten Einrichtung zum Einstellen von Servern und Unternehmensplattformen (die Dienstleistung umfasst den Platz für die Hardware und Software der Kundschaft, die Verbindung zum Internet oder anderen Datennetzen sowie die Routineüberwachung von Servern. Die Verwaltung des Betriebssystems sowie der Hardware und der Software sind Sache der Kundschaft.)
  • Datensicherung, d.h. Dienstleistungen der Datenspeicherungs- und ‑sicherungsverwaltung, etwa durch Ferndatensicherung oder ‑speicherung oder durch hierarchische Datensicherung (Verschiebung)
  • Datenverwaltungsdienstleistungen, d.h. die laufende Verwaltung von Daten als organisatorische Ressource (Die Dienstleistungen können Datenmodellierung, Data Mapping/Datenrationalisierung, Data Mining und Systemarchitektur beinhalten.)

Übertragungsleistungen für Videoinhalte über das Internet, d.h. über das Internet gesandte Videodatenströme

Übertragungsleistungen für Audioinhalte über das Internet, d.h. über das Internet gesandte Audiodatenströme sowie

Werbefläche oder Werbezeit im Internet.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Webportal-Dienstleistungen (dud6312)

Inhalte, die von Suchportalen im Web dargeboten werden.

Darunter sind insbesondere zu verstehen:

  • Umfangreiche Datenbanken mit Internetadressen und Inhalte in einem leicht durchsuchbaren Format.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Reparaturarbeiten an Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (dud9511)

Diese Unterkategorie umfasst Reparaturarbeiten an Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen und peripheren Geräten, wie z.B.

  • Desktop-PC
  • Laptops
  • Magnetplatteneinheiten, Flash-Speicher und andere Speichermedien
  • Optische CD-Laufwerke (CD-RW, CD-ROM, DVD-ROM, DVD-RW)
  • Drucker
  • Bildschirme
  • Tastaturen
  • Mäuse, Joysticks und Trackballs
  • Interne und externe Computermodems
  • Terminals für einen bestimmten Verwendungszweck
  • Server
  • Scanner einschließlich Strichcodescanner
  • Chipkartenleser
  • Virtual-Reality-Helme
  • Projektoren (Videobeamer).

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an

  • Computerterminals wie Geldautomaten; nicht mechanisch betriebene POS-Terminals ("Point-of-Sale-Terminals")
  • Handcomputer (PDA).

Diese Unterkategorie umfasst nicht:

Groß- und Einzelhandel mit Hard- und Software (dudresale)

Diese Kategorie umfasst Groß- und Einzelhandelsleistungen mit Hard und Software.

Handelsleistungen sind dadurch charakterisiert, dass die Waren vor dem Wiederverkauf an den Einzel- oder Großhandel oder andere gewerbliche, industrielle, institutionelle oder berufliche Nutzer:innen bzw. an private Haushalte nicht wesentlich verändert, sondern lediglich der handelsüblichen Manipulation unterzogen werden, wie z.B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken.

Hier ist der Anteil der Handelsleistungen mit Hard- und Software, welche in den Positionen Erlöse aus Großhandel und Erlöse aus Einzelhandel eingetragen sind, anzugeben.

Komplettwerbung (dud731111)

Dienstleistungen der Bereitstellung des gesamten Spektrums der Werbeleistungen, einschließlich Dienstleistungen der Planung, Gestaltung und Ausführung.

Dazu zählen:

  • Auswahl der zu verwendenden Medien
  • Entwerfen von Anzeigen, Illustrationen, Plakaten usw.
  • Schreiben von Drehbüchern für Werbefilme, Platzierung in den Medien, Planung (ohne Produktion) von Werbeobjekten oder -filmen
  • Durchführung von Kampagnen des Direktmarketings und der Direktwerbung.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Direktmarketing und Direct Mailing (dud731112)

Dienstleistungen der Entwicklung und Durchführung von Direktmarketing-Werbekampagnen, d.h. das Organisieren des Versands von Werbemitteln, Postwurfsendungen, Telemarketing, Online-Marketing. Organisieren des Versands von Werbemitteln, welche die Kundschaft unmittelbar und nicht über die Massenmedien erreichen.

Entwicklungsleistungen im Bereich Werbekonzeption (dud731113)

Entwicklung der Grundidee einer Werbung, Formulieren des Textes, Gestaltung des Layouts für gedruckte Werbung, Illustrationen, Plakate, Schreiben von Drehbüchern für Werbefilme.

Sonstige Werbedienstleistungen (dud731119)

Luftwerbung, Lieferung kostenloser Produktproben und sonstigen Werbematerials, Vorführungen und Vorstellungen am Ort des Verkaufs, Verkaufsförderung ohne entsprechende Bestellung.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Verkauf von Werbefläche oder -zeit in gedruckten Medien (dud731211)

Dienstleistungen des Verkaufs oder der Vermietung von Werbefläche in gedruckten Medien sowie Dienstleistungen von Werbungsvertretern (insbesondere Media-Agenturen), die im Auftrag von Werbekundschaft oder Werbeagenturen Platz in gedruckten Medien kaufen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Verkauf von Werbefläche oder -zeit in Hörfunk und Fernsehen (dud731212)

Dienstleistungen des Verkaufs oder der Vermietung von Werbezeit in Hörfunk und Fernsehen sowie Dienstleistungen von Werbungsvertretern (insbesondere Media-Agenturen), die im Auftrag von Werbekundschaft oder Werbeagenturen Zeit in Hörfunk und Fernsehen kaufen.

Verkauf von Werbefläche oder -zeit im Internet (dud731213)

Dienstleistungen des Verkaufs oder der Vermietung von Werbefläche im Internet sowie Dienstleistungen von Werbungsvertretungen (insbesondere Media-Agenturen), die im Auftrag von Werbekundschaft oder Werbeagenturen Platz im Internet kaufen.

Verkauf von Eventwerbung (dud731214)

Dienstleistungen des Verkaufs oder der Vermietung von Werbefläche oder -zeit im Rahmen des Verkaufs von Eventwerbung sowie Dienstleistungen von Werbungsvertretungen (insbesondere Media-Agenturen), die im Auftrag von Werbekundschaft oder Werbeagenturen Platz oder Zeit für Eventwerbung kaufen.

Diese Kategorie umfasst auch Dienstleistungen des Verkaufs von Namensrechten für Wettkämpfe, Stadien usw.

Sonstiger Verkauf von Werbefläche oder –zeit (dud731219)

Verkauf von Werbefläche oder -zeit in elektronischen Medien, die keine Online-Medien sind.

Dies sind folgende Dienstleistungen:

  • Verkauf von Werbefläche oder -zeit auf Plakatwänden, Gebäuden, Fahrzeugen usw.
  • Verkauf von Werbefläche oder -zeit in Kino- oder Videofilmen (Produktbeistellung/-platzierung).

Befristete Überlassung von Arbeitskräften (dudallg7d)

Im Rahmen der befristeten Überlassung von Arbeitskräften werden Dienstleistungen für die Vermittlung von Personal für Zeitarbeitsverträge angeboten.

Die Zeitarbeitsvermittlung stellt die Mitarbeiter:innen ein und überlässt sie Unternehmen zur Ergänzung des Personals in bestimmten Situationen, z.B. bei Abwesenheit von Personal, kurzfristiger Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, saisonbedingte Arbeitsbelastung sowie besondere Aufträge und Projekte. Das Zeitarbeitsunternehmen ist für die Entlohnung und den rechtlichen Status des Personals, die Kundschaft hingegen für ihre direkte Anleitung und Aufsicht zuständig. Das Entgelt und andere Leistungen für die Arbeitskräfte werden vom Zeitarbeitsunternehmen festgelegt.

Vermittlungsleistungen bezüglich Führungskräfte (dud781011)

Spezialisierte Dienstleistungen der Personalsuche und -vermittlung, beschränkt sich auf die Besetzung von hoch bezahlten Posten von Führungskräften, Managementposten und Fachkräften nach Vorgabe der Kundschaft.

Diese Kategorie umfasst:

  • Durchführung umfassender Gespräche mit dem Managementteam des auftraggebenden Unternehmens
  • Entwicklung von Arbeitsplatzprofilen, unabhängige Suche nach potenziellen Bewerbungen und Platzierung von Annoncen
  • Prüfung potenzieller Bewerber:innen, Vorbereitung, Vorlage und Erörterung einer vertraulichen Liste hochqualifizierter Bewerber:innen für Unternehmen
  • Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen, Gehaltsverhandlungen sowie Betreuung nach der Anstellung
  • Online-Dienstleistungen zur Besetzung von Führungspositionen.

Die Auswahl der geeigneten Bewerberin oder des geeigneten Bewerbers wird vom künftigen arbeitgebenden Unternehmen getroffen. Für die Berechnung der Gebühren für diese Dienstleistungen ist es unerheblich, ob die vermittelte Person angestellt wurde oder nicht. Diese Dienstleistung ist auch unter der Bezeichnung Direktsuche bekannt.

Vermittlung von fest angestellten Mitarbeiter:innen (ohne Führungskräfte) (dud781012)

Durchführung von Tests, Interviews, Prüfung von Referenzen, Bewertung und Beratung von Bewerber:innen; sie können vom Unternehmen oder von Arbeitssuchenden in Auftrag gegeben werden.

In die Kategorie sind folgende Dienstleistungen inbegriffen:

  • Durchführung von Tests, Interviews
  • Prüfung von Referenzen
  • Bewertung und Beratung von Bewerber:innen
  • Anwerbung, Auswahl und Vermittlung von Bewerber:innen für Festanstellungen (unbefristete Arbeitsverträge)
  • Online-Dienstleistungen der Vermittlung von fest angestellten Mitarbeiter:innen
  • Dienstleistungen von Agenturen und Büros, die Schauspieler:innen vermitteln, z.B. Theateragenturen.

Diese Dienstleistungen können von potenziellen Arbeitgeber:innen oder von Arbeitssuchenden in Auftrag gegeben werden. Für die Auswahl und Anstellung sind die potenziellen arbeitgebenden Unternehmen zuständig. Die Bezahlung für die Leistungen des Vermittlungsunternehmens erfolgt erfolgsabhängig, d.h. nur bei einer erfolgreichen Vermittlung. Zu erfassen ist die Vermittlung für ein breites Spektrum von Positionen, von niedrigeren Ebenen bis zur Managementebene, darunter Führungskräfte, mit Ausnahme der im Rahmen einer Direktsuche vermittelten Stellen, für nationale und internationale Positionen.

Befristete Überlassung von Arbeitskräften im Bereich Datenverarbeitung und Telekommunikation (dud782011)

Dienstleistungen der Überlassung von Arbeitskräften im Bereich IT und Telekommunikation.

Im Einzelnen sind dies folgende Dienstleistungen hinsichtlich der Überlassung von

  • Personal für den Support von IT- und Telekommunikationssystemen
  • Personal für Softwareentwicklung
  • Datenverarbeitungspersonal usw.

Befristete Überlassung von Arbeitskräften im Bereich sonstiges Büropersonal (dud782012)

Überlassung von Arbeitskräften im Bereich sonstiges Büropersonal in den Bereichen Assistenz, Buchhaltung oder allgemeine Verwaltung.

Befristete Überlassung von Arbeitskräften im kaufmännischen Bereich und im Handel (dud782013)

Diese Kategorie umfasst Dienstleistungen der Überlassung von Arbeitskräften im kaufmännischen Bereich sowie im Handel.

Befristete Überlassung von Arbeitskräften im Bereich Verkehr, Lagerei, Logistik und Industrie (dud782014)

Überlassung von Arbeitskräften im Bereich Verkehr, Lagerei, Logistik und Industrie, Handwerk und Gewerbe.

Diese Kategorie umfasst Dienstleistungen der Überlassung von Arbeitskräften für

  • Bau
  • Wartungsarbeiten
  • Maschinenführung
  • Montage, Speditionen usw.

Befristete Überlassung von Arbeitskräften im Bereich Beherbergung und Gastronomie (dud782015)

Überlassung von Arbeitskräften im Beherbergungs- und Gaststättenwesen für die Bereiche Küche, Service oder Zimmerreinigung.

Befristete Überlassung von Arbeitskräften im medizinischen Bereich (dud782016)

Dienstleistungen der Überlassung von Arbeitskräften im medizinischen Bereich.

Befristete Überlassung von sonstigen Arbeitskräften (dud782019)

Befristete Überlassung von Lehrpersonal, Führungskräften und sonstigem Personal, a.n.g.

Dienstleistung der sonstigen Überlassung von Arbeitskräften (dud78301)

Dienstleistungen der Vermittlung von Personal für längere Arbeitsverträge. Das Zeitarbeitsunternehmen ist für die Entlohnung und rechtlichen Status zuständig.

Diese Dienstleistung umfasst Verleih der Arbeitskraft, Personal-Leasing, Arbeitnehmer:innenüberlassung, Langzeitüberlassung und Gehaltsabrechnung.

Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen in Strafverfahren (dud691011)

Beratungs- und Vertretungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen im Bereich des Strafrechts.

Diese Kategorie umfasst auch z.B.:

  • Verteidigung
  • Suche nach Beweismitteln, Zeugenaussagen, Sachverständigen usw. z.B. Verwaltungsstrafrecht.

Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen in handelsrechtlichen Verfahren (dud691012)

Beratungs- und Vertretungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen in handelsrechtlichen Verfahren und ähnlichen Verfahren wie z.B. Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Mergers & Acquisitions, Stiftungsrecht, Umgründungen, Wettbewerbsrecht.

Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen in Arbeitsrechtsverfahren (dud691013)

Beratungs- und Vertretungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen in arbeitsrechtlichen Verfahren und ähnlichen Verfahren.

Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen in zivilrechtlichen Verfahren (dud691014)

Beratungs- und Vertretungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen in zivilrechtlichen Verfahren und ähnlichen Verfahren.

Diese Kategorie umfasst auch z.B. Eherecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Liegenschaftsrecht, Produkthaftungsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht.

Rechtsberatungsleistungen in Sachen Patente, Urheberrechte und andere Rechte (dud691015)

Dienstleistungen des Ausarbeitens und Beurkundens von Dokumenten und damit verbundene Dienstleistungen in Bezug auf Patente, Recht auf Urheberschaft und andere Rechte an geistigem Eigentum.

Diese Kategorie umfasst auch z.B. Markenrecht.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Notariatsleistungen (dud691016)

Aufsetzen und Aufbewahren von öffentlichen Urkunden, auf deren Grundlage vollstreckt werden kann und die Beweiswert haben.

Diese Dienstleistungen betreffen folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht (Eheverträge)
  • Erbrecht und Testamente
  • Übertragung von Liegenschaften
  • Gesellschaftsrecht usw.

Schlichtungs- und Vermittlungsleistungen (dud691017)

Beistandsdienstleistungen im Rahmen der Schlichtung und Vermittlung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und ihren Beschäftigten u.a. auch Schiedsgerichtsverfahren.

Diese Kategorie umfasst nicht Vertretungsleistungen für eine der Streitparteien.

Gerichtliche Versteigerungsleistungen (dud691018)

Dienstleistungen von Gerichten in Zusammenhang mit der Versteigerung von Vermögensgegenständen.

Diese Kategorie umfasst nicht:.

Sonstige Rechtsberatungsleistungen (dud691019)

Treuhanddienstleistungen und Dienstleistungen bei der Grundstücksübertragung; Beratungsleistungen in Bezug auf ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten sowie andere juristische Dienstleistungen, a.n.g. Diese Kategorie umfasst auch z.B.: Beihilfenrecht, Energierecht, Europarecht, Projektbegleitung und -beratung, Umweltrecht, Vergaberecht.

Wirtschaftsprüfungsleistungen (dud69201)

Prüfung der Buchhaltung und anderer Belege von Unternehmen und anderen Organisationen, um eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob die Abschlüsse der Unternehmen und anderen Organisationen deren Zustand zu einem bestimmten Datum und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bis zu diesem Datum gemäß den anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung richtig darstellen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Rechnungsprüfungsleistungen; Aufstellen des Jahresabschlusses; Buchführungsleistungen (dud69202a)

Rechnungsprüfung von Jahres- und Zwischenabschlüssen, Bilanzanalyse, Buchführungsleistungen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Einkommensteuererklärungen usw.

Diese Kategorie umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Rechnungsprüfungsleistungen von Jahres- und Zwischenabschlüssen und anderen Daten des Rechnungswesens
  • Bilanzanalyse
  • Aufstellen des Jahresabschlusses anhand von der Kundschaft bereitgestellter Daten
  • Buchführungsleistungen bei denen Geschäftsvorfälle klassifiziert und in Währungseinheiten oder anderen Maßeinheiten in den Büchern erfasst werden.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Erstellung und Druck von Lohn- und Gehaltszetteln (dud692024)

Lohnbüroleistungen einschließlich Berechnung von Löhnen und Gehältern und Lohnbuchhaltung.

Sonstige Wirtschaftsprüfungsleistungen (dud692029)

Sonstige Wirtschaftsprüfungsleistungen wie das Ausstellen von Beglaubigungen, Bewertungen sowie die Vorbereitung von Pro-forma-Erklärungen usw.

Steuerberatungsleistungen (dud69203)

Beratungsleistungen in Sachen Steuern für Privatpersonen und Unternehmen, Vorbereitung von Steuererklärungen für alle Steuerarten.

Diese Kategorie umfasst somit Steuerberatungsleistungen in Bezug auf:

  • Körperschaftssteuer und Vorbereitungsarbeiten an Unterlagen: Beratungsleistungen in Sachen Körperschaftssteuer und Vorbereitung von Steuererklärungen für alle Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer)
  • Persönliche Einkommensteuer und Steuerplanung: Dienstleistungen in Sachen Einkommensteuer und Steuerplanung für Personengesellschaften sowie für Einzelpersonen.

Konkurs- oder Zwangsverwaltung (dud69204)

Dienstleistungen der Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung bzw. der Gläubiger:innen insolventer Unternehmen und/oder Tätigkeit in der Insolvenz- oder Zwangsverwaltung.

Public-Relations-Beratungsleistungen (dud70211)

Dienstleistungen der Beratung, Anleitung und praktischen Unterstützung, einschließlich politischer Interessenvertretung, hinsichtlich der Methoden zur Verbesserung des Images und der Beziehungen eines Unternehmens, einer Institution oder einer Einzelperson zur breiten Öffentlichkeit, zur Regierung, zu den Wählern, Aktionären und anderen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Beratungsleistungen in Sachen strategische Unternehmensplanung (dud702211)

Dienstleistungen der Beratung, Anleitung und praktischen Unterstützung in Sachen Unternehmenspolitik und -strategie, Gesamtplanung sowie Gestaltung und Überwachung von Unternehmen und anderen Organisationen.

Im Einzelnen haben Aufträge zur Beratung der Geschäftsleitung eine oder mehrere der folgenden Aufgaben zum Gegenstand:

  • Formulierung der Politik
  • Ermittlung des Organisationsaufbaus (System der Entscheidungsfindung), der den Zielen der Organisation am besten gerecht wird
  • Rechtliche Organisationsform
  • Strategische Geschäftspläne
  • Beratung in Sachen Unternehmensentwicklung und -umstrukturierung, z.B. bei Fusionen, Übernahmen, Gemeinschaftsunternehmen, strategische Allianzen, Diversifizierung und Privatisierung
  • Festlegung eines Informationssystems für die Geschäftsleitung
  • Entwicklung von Berichten und Steuerungsmöglichkeiten für die Geschäftsleitung
  • Unternehmensrettungspläne
  • Prüfungen der Geschäftsführung
  • Erarbeitung von Plänen zur Gewinnsteigerung
  • Andere Angelegenheiten, die für die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder einer Organisation von besonderem Interesse sind.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Finanzberatungsleistungen (außer in Steuersachen) (dud702212)

Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung in Entscheidungsbereichen finanzieller Art, z.B. Analyse von Kapitalanlagealternativen, Vermögensverwaltung, Finanzberatung bei Fusionen, Übernahmen usw.

Darunter sind zu verstehen:

  • Steuerung des Umlaufvermögens und der Liquidität, Festlegung einer geeigneten Kapitalstruktur
  • Analyse von Kapitalanlagealternativen
  • Vermögensverwaltung
  • Entwicklung von Systemen zur Rechnungslegung und von Kontrollen für die Budgetierung und das Budget
  • Finanzberatung bei Fusionen, Übernahmen usw., z.B. Beratung zu Methoden der Bewertung, zu Zahlungsmethoden, Kontrollmethoden, internationalem Finanzwesen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Marketing-Beratungsleistungen (dud702213)

Beratung, Anleitung und der praktischen Unterstützung in Sachen Absatzstrategie und Vertrieb von Unternehmen oder anderen Organisationen.

Im Einzelnen haben Aufträge zur Beratung in Sachen Absatzsteuerung eine oder mehrere der folgenden Aufgaben zum Gegenstand:

  • Analyse und Formulierung einer Absatzstrategie
  • Formulierung von Programmen bezüglich Kundendienst, Preisgestaltung, Werbe- und Vertriebskanäle
  • Vertriebssteuerung und Schulung des Vertriebspersonals
  • Organisation der Vertriebskanäle (Vertrieb über Großhandel oder Einzelhandel, Postversand, Franchise, Online), Verpackungsgestaltung und andere Fragen in Bezug auf die Vertriebsstrategie einer Organisation und ihre Durchführung.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Personalberatungsleistungen (dud702214)

Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung von Unternehmen oder anderen Organisationen in Bezug auf ihre Personalstrategien, -politik -praktiken und -verfahren.

Im Einzelnen haben Aufträge zur Beratung in Sachen Personalwesen eine oder mehrere der folgenden Aufgaben zum Gegenstand:

  • Einstellung, Entgelt, Zusatzleistungen, Leistungsmessung und Beurteilung
  • Organisatorische Entwicklung (besseres Funktionieren innerhalb und zwischen Gruppen)
  • Fortbildung und Entwicklungsbedarf
  • Verfahren zur Auslagerung von Arbeitskräften und Unterstützung der Arbeitskräfte
  • Regelung der Nachfolge
  • Einhaltung staatlicher Vorschriften in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit, Entlohnung und Gleichbehandlung
  • Betriebsklima
  • Bestandsaufnahmen der Kompetenzen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Beratungsleistungen im Produktionsbereich (dud702215)

Verbesserung von Systemen und Verfahren, der Büro- und Dienstleistungsabläufe; Beratungsleistungen zur Büroautomatisierung, etwa Auswahl und Einbau automatisierter Systeme sowie zur Produktentwicklung usw.

Diese Kategorie umfasst auch z. B.

  • Verbesserung von Systemen und Verfahren
  • Dienstleistungen zur Verbesserung der Büro- und Dienstleistungsabläufe wie z.B. Bürogestaltung und -einrichtung, Arbeitsablaufplanung und Arbeitsvorgaben
  • Büroautomatisierung, etwa Auswahl und Einbau automatisierter Systeme
  • Produktentwicklung, Qualitätssicherung und -steuerung
  • Sicherheit des Betriebs, Werkschutz.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Beschaffungsmanagement- und sonstige Unternehmensberatungsleistungen (dud702216)

Beratungsleistungen der Verwaltung integrierter Lieferketten, Dienstleistungen der Vorratswirtschaft, des Lagerns und der Verteilung; Logistikberatung und sonstige Unternehmensberatungsleistungen, a.n.g.

Ebenfalls einzubeziehen ist z.B.

  • Logistikberatung in Bezug auf eine Vorratswirtschaft, bei der die vorhandenen Bestände aktuell erfasst und so die für die Kundschaft günstigsten Lagerhaltungsvorgaben ermittelt werden
  • Logistikberatung in Bezug auf Verteilung und Beförderung, einschließlich der von Kund:innen verwendeten Verfahren der Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gütern innerhalb einer Organisation, um Güter zu versenden
  • Logistikberatung in Bezug auf Lagerhaltung einschließlich der Verfahren zur Entgegennahme, Einlagerung und Ausgabe eines Lagergutes
  • Logistikberatung in Bezug auf Wartung.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Dienstleistungen in Sachen Management von Geschäftsprozessen (dud702217)

Bereitstellung eines Dienstleistungsgesamtpakets, in dem IT-intensive Dienstleistungen mit Arbeitskraft (je nach Lösung mehr oder weniger qualifiziert), Maschinen und Einrichtungen zur Unterstützung, Unterbringung und Verwaltung eines Geschäftsablaufs kombiniert sind.

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen

  • Finanzielle Geschäftsabläufe wie die Verarbeitung finanzieller Transaktionen und von Kreditkartenzahlungen, Zahlungsdienstleistungen, Verleihdienstleistungen
  • Personalverwaltung wie Verwaltung von Zusatzleistungen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personaldatenverwaltung
  • Lieferkettenverwaltung wie Vorratswirtschaft, Beschaffungswesen, Logistik, Produktionsplanung und Auftragsbearbeitung
  • Kund:innenenbetreuung wie Benutzungsbetreuungsstellen, Call Centers, Auskunftsdienst
  • Geschäftsabläufe für vertikale Märkte in bestimmten Wirtschaftszweigen wie Elektro-, chemische oder Mineralölindustrie
  • Andere Geschäftsabläufe für Beratungsleistungen von Ingenieurbüros für industrielle und fertigungstechnische Projekte.

Sonstige Projektmanagementleistungen (ohne Bauwesen) (dud70222)

Koordinierung und Überwachung von Ressourcen bei der Vorbereitung, Durchführung und Beendigung eines Projekts im Auftrag einer Kundschaft; Projektverwaltung, Rechnungsführung, Beschaffung, Zeitplanung usw.

Diese Kategorie umfasst auch folgende Dienstleistungen:

  • Projektverwaltung, die u.a. folgendes beinhalten kann: Budgetierung, Rechnungsführung und Kostenkontrolle, Beschaffung, Zeitplanung, Koordinierung der Arbeiten der Nachunternehmer, Überwachung und Qualitätskontrolle usw.
  • Projektverwaltung unter Einschluss von Verwaltungs- und Büroverwaltungsdienstleistungen mit oder ohne Bereitstellung eigenen Personals.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Sonstige Unternehmensberatungsleistungen (dud70223)

Entwicklungsleistungen für Regionen, Wirtschaftsbranchen und den Fremdenverkehr.

Baupläne und -zeichnungen (dud71111)

Baupläne und Bauzeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken.

Architekturbüroleistungen für Gebäude, Wohnungsbauprojekte und sonstige Bauprojekte (dud71112A)

Architekturbüroleistungen für Gebäude, Wohnungsbauprojekte und sonstige Bauprojekte.

Diese Kategorie umfasst Architekturbüroleistungen für:

  • Einfamilienwohnhäuser
  • Mehrfamilienwohnhäuser
  • Bürogebäude
  • Einzelhandelsgeschäfte und Speisegaststätten
  • Hotels und Kongresszentren
  • Gebäude für das Gesundheitswesen
  • Bauvorhaben für Unterhaltung, Freizeit und Kultur
  • Bauvorhaben für das Bildungswesen
  • Bauvorhaben für Industrie und Gewerbe
  • Verkehrsbauwerke und Bauwerke für Verteilungsnetze
  • Sonstige Nichtwohnungsbauvorhaben.

Architekturbüroleistungen im Bereich Restauration (dud711123)

Architekturbüroleistungen unter Einbeziehung gesetzlicher Vorgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung des historischen Charakters eines Gebäudes.

Beratungsleistungen von Architekturbüros (dud711124)

Leistungen von anerkannten Sachverständigen auf dem Gebiet der Architektur durch Abgabe von Gutachten vor Gericht oder einer amtlichen Stelle bzw. Dienstleistungen der Beratung, Untersuchung und des Verfassens von Berichten zu Architekturthemen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Städte- und Raumplanungsleistungen (dud71113)

Dienstleistungen der Entwicklung von Plänen für Flächennutzung, Standortwahl, Nutzung, Verkehrswegenetze und Grundstückserschließung mit dem Ziel, eine systematische und koordinierte Stadtentwicklung zu erreichen und zu bewahren.

Dazu zählen:

  • Bauleitpläne/Flächenwidmungspläne
  • Bauleitpläne/Flächenwidmungspläne für einzelne Stadtteile
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne für bestimmte Einrichtungen oder Zielsetzungen wie Verkehrswege, Versorgungseinrichtungen, usw.
  • Untersuchungen und Pläne für die Stadtsanierung und -erneuerung
  • Untersuchungen und Pläne für den öffentlichen und privaten Nahverkehr und die Barrierefreiheit
  • Untersuchungen und Pläne für die wirtschaftliche und sozialräumliche Nachhaltigkeit von Städten
  • Dienstleistungen der Erstellung von Durchführbarkeitsstudien
  • Beratungsleistungen für die Städteplanung wie Sachverständigengutachten, Bewertung von Städtebaukonzepten und -programmen und andere Beratungsleistungen für die Städteplanung
  • Untersuchungsleistungen bezüglich Umweltfolgen und die wirtschaftliche Beurteilung von Stadtentwicklungsplänen
  • Dienstleistungen der Erarbeitung von Plänen, die die langfristigen Entwicklungsziele für ländliche Bereiche hinsichtlich Infrastruktur, Wohnungsbau, Industrie, Handel, Freizeiteinrichtungen und anderer Einrichtungen beschreiben
  • Dienstleistungen der Erstellung von Plänen für ein großes geografisches Gebiet und einen langen Zeitraum.

Diese Kategorie umfasst des Weiteren Dienstleistungen zur Erstellung von Bebauungsplänen, welche die vorgeschlagene Anordnung der Gebäude, Straßen, Parkplätze und anderer Merkmale zeigen:

  • Wohnungsbauvorhaben
  • Nichtwohnungsbauvorhaben
  • Freizeit- und Freiluftanlagenbauvorhaben.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Landschaftsgestaltungsleistungen und Beratungsleistungen von Architekturbüros (dud71114)

Diese Kategorie umfasst Landschaftsarchitekturbüroleistungen.

Dazu zählen:

  • Wohnungsbauvorhaben:
    • Einfamilienwohnhäuser
    • Mehrfamilienwohnhäuser
    • Aufteilung in Wohngrundstücke
  • Nichtwohnungsbauvorhaben:
    • Bauvorhaben von Unternehmen
    • Hotels und Tagungsstätten, Sportstadien und -plätze
    • Bauvorhaben für das Bildungswesen
    • Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Strafvollzugs
    • sonstige Nichtwohnungsbauvorhaben
  • Freizeit- und Freiluftanlagenbauvorhaben:
    • Stadtzentren und öffentliche Plätze
    • Erholungseinrichtungen, die keine Gebäude darstellen, Grünanlagen und naturnahe Flächen
    • Verkehrskorridore
    • Ferienorte
    • andere Freizeit- und Freiluftanlagenbauvorhaben
  • Pläne für die Vorbereitung und Umgestaltung des Geländes, z.B. Abräumen und Einebnen von Flächen, Entwässerungsplanung, Pläne für die Erosions- und Sedimentierungskontrolle, Pläne für Rückhaltewände und Bewässerungsanlagen im Außenbereich
  • Erleichterung des Zugangs zu einer Örtlichkeit, z.B. durch Beleuchtungspläne, Beschilderungspläne, Wegepläne, Zugangsplanung
  • Gestaltungsleistungen für Konstruktionen für Sondernutzungen
  • Diese Kategorie umfasst ferner Beratungsleistungen in Sachen Landschaftsgestaltung:
    • Leistungen von anerkannten Sachverständigen auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur durch Abgabe von Gutachten vor Gericht oder einer amtlichen Stelle
    • Dienstleistungen der Beratung, Untersuchung und des Verfassens von Berichten zu Themen der Landschaftsarchitektur.

Beratungsleistungen von Ingenieurbüros (dud711211)

Diese Kategorie umfasst Beratungsleistungen von Ingenieurbüros.

Diese Kategorie umfasst:

  • Beratungsleistungen für Kund:innen bezüglich Grundsätze und Methoden des Ingenieurwesens, sofern dies unabhängig von einem Ingenieurvorhaben geschieht, einschließlich Politikanalyse, Untersuchung der einschlägigen Vorschriften und Prüfungen
  • Leistungen von anerkannten Sachverständigen auf dem Gebiet des Ingenieurwesens durch Abgabe von Gutachten vor Gericht oder einer amtlichen Stelle
  • Ingenieurwissenschaftliche Untersuchungsleistungen bei Störfällen an technischen Anlagen oder Ingenieurbauwerken zur Ermittlung der Ursache.

Bauprojekte (dud711212)

Dienstleistungen der Bereitstellung von Entwürfen, Plänen und Untersuchungen zu nachstehend angeführten Bauprojekten.

Im Einzelnen sind dies:

  • Dienstleistungen der Bereitstellung von Entwürfen, Plänen und Untersuchungen zu Wohnungsbauvorhaben wie:
    • Neue und bestehende Wohnungen
    • Reihenhäuser, Geschosswohnungen usw.
    • Mehrzweckgebäude, die hauptsächlich als Wohnungen genutzt werden.
  • Dienstleistungen der Bereitstellung von Entwürfen, Plänen und Untersuchungen zu neuen und bestehenden kommerziellen, öffentlichen und Anstaltsbauvorhaben, einschließlich Mehrzweckgebäude, die hauptsächlich kommerziellen, öffentlichen oder Anstaltszwecken dienen:
    • Bürogebäude
    • Einkaufszentren
    • Beherbergungs- und Gaststätten
    • Tankstellen und Lagerhäuser
    • Bushaltestellen und Be- und Entladeeinrichtungen für Lastkraftwagen
    • Krankenhäuser, Schulen, Kirchen
    • Gefängnisse, Sportstadien und -plätze
    • Bibliotheken und Museen.
  • Ingenieurbüroberatungsleistungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Bauvorhaben für Wohn-, Geschäfts-, Anstalts- und öffentliche Gebäude.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Kraftwerksprojekte (dud711213)

Ingenieurbüroleistungen für Anlagen zur elektrischen Stromerzeugung.

Dazu zählen Anlagen unter Verwendung von:

  • Kohle und anderen fossilen Energieträgern wie Öl und Gas
  • Kernenergie
  • Wasserkraft
  • Sonstigen Energieträgern wie Sonnenenergie, Windkraft, Erdwärme, ferner Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Des Weiteren beinhaltet diese Kategorie Ingenieurbüroleistungen im Zusammenhang mit Freileitungen und Erdkabeln für die Übertragung und Verteilung von elektrischem Strom.

Verkehrsprojekte (dud711214)

Ingenieurbüroleistungen (einschließlich Bereitstellung von Entwürfen, Plänen und Untersuchungen) für nachstehende Verkehrsprojekte.

Als Verkehrsprojekte zählen:

  • Straßen und Fernstraßen (einschließlich Hochstraßen für den Kraftverkehr)
  • Brücken und Tunnel
  • Nebeneinrichtungen an Straßen, wie Raststätten, Fahrzeugwaagen, Mauthäuschen
  • Öffentliche Nahverkehrssysteme wie Straßenbahnen oder Untergrundbahnen
  • Eisenbahnen und zugehörige Bauwerke
  • Eisenbahnbrücken und -tunnel
  • See- und Binnenhäfen
  • Häfen, Schleusen, Kanäle und Dämme, die hauptsächlich zu Verkehrszwecken dienen
  • Flughäfen, Start- und Landebahnen, Hangars
  • Andere Einrichtungen für die Luftfahrt
  • Weltraumtransportvorhaben
  • Vorhaben für die Beförderung von Öl und Gas
  • Andere Verkehrsvorhaben, a.n.g.

Abfallbewirtschaftungsprojekte (gefährliche und ungefährliche Abfälle) (dud711215)

Abfallbewirtschaftungsprojekte für gefährliche und ungefährliche Abfälle.

Diese Kategorie umfasst:

  • Ingenieurbüroleistungen für Anlagen zur Abfuhr und Entsorgung von Haushaltsabfällen, z. B. Rückgewinnungsanlagen, Kompostierungsanlagen, Umladestationen, Wiedergewinnungsanlagen oder Deponien
  • Ingenieurbüroleistungen für Programme zur Erfassung, Behandlung, Rückgewinnung und Entsorgung industriell-gewerblicher gasförmiger, flüssiger und fester Abfälle, wobei mit der Behandlung sichergestellt wird, dass die verbleibenden Restabfallströme unbedenklich der Umwelt oder den üblichen kommunalen Entsorgungssystemen zugeführt werden können
  • Ingenieurbüroleistungen für Programme zur Beseitigung von gefährlichem Abfall, z.B. Entsorgung nuklearer Abfälle, Zerstörung chemischer Stoffe, Sanierung von brachliegenden Industriegeländen, Grundwassermodellierung oder Sanierung verseuchter Standorte.

Wasserversorgungs-, Abwasser- und Entwässerungsprojekte (dud711216)

Ingenieurbüroleistungen für Anlagen zur Sammlung, Verteilung, Behandlung und Entsorgung von Wasser.

Dies sind insbesondere:

  • Systeme zur Trinkwasserverteilung, Pumpanlagen, Vorratsbehälter, Wasserspeicher, Rohrleitungsnetze zur Beförderung und Verteilung von Wasser, einschließlich Talsperren für die örtliche Trinkwasserversorgung und Entsalzungsanlagen
  • Systeme zur Niederschlagsableitung und Entwässerung sowie Rückhaltesysteme unter Einschluss von Deichen, die hauptsächlich dem Hochwasserschutz dienen
  • Systeme zur Erfassung, Behandlung und Entsorgung von Abwasser
  • Bewässerungsanlagen und Wasserrohrleitungen einschließlich Talsperren, die hauptsächlich der Bewässerung dienen.

Industrielle und fertigungstechnische Projekte (dud711217)

Anwendung physikalischer Gesetze und der Grundsätze des Ingenieurwesens beim Entwurf, der Entwicklung und Nutzung von Maschinen, Stoffen, Instrumenten, Strukturen, Verfahren und Systemen.

Diese Kategorie umfasst:

  • Ingenieurbüroleistungen im Zusammenhang mit Industrieanlagen und -verfahren:
    • Bergwerks- und metallurgische Anlagen wie Bergwerke, Schmelzwerke, Hüttenwerke, Metallraffinerien, einschließlich integrierter Anlagen und verfahrenstechnischer Vorhaben
    • Bergwerks- und metallurgische Verfahren wie Gewinnung von Mineralien, Schmelzen, Raffinieren, Metallformen
    • Anlagen zur Erdölförderung und für die Petrochemie wie Öl- und Gasförderplattformen, Raffinerien, Rohrfernleitung, petrochemische Werke sowie integrierte anlagen- und verfahrenstechnische Vorhaben
    • Verfahren zur Gewinnung von Erdöl und von petrochemischen Erzeugnissen, z.B.: Förderung, Raffinierung, Formulierung, Mischen
    • Mikroelektronische Anlagen und Verfahren, etwa zur Herstellung von Mikroprozessoren, Silikonscheiben und Wafers, Mikroschaltkreisen und Halbleitern
    • Anlagen und Verfahren zur Herstellung von Textilien und Kleidung
    • Anlagen und Verfahren zur Herstellung von Eisen und Stahl
    • Andere Anlagen und Verfahren für die Industrie und das Verarbeitende Gewerbe/Herstellung von Waren.
  • Ingenieurbüroleistungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Erzeugnissen der Industrie bzw. des Verarbeitenden Gewerbes/Herstellung von Waren:
    • Industrielle Maschinen, etwa für Landwirtschaft, Baugewerbe/Bau, Bergbau, Metallverarbeitung, Handel und Dienstleistungen, Luft- und Klimatechnik, Kraftübertragung
    • Elektronische Geräte wie Computer und Peripheriegeräte, Kommunikationsgeräte, Audio- und Videogeräte, Halbleiter und andere elektronische Bauteile
    • Elektroausrüstung, etwa zur Beleuchtung, Groß- und Kleingeräte und deren Teile
    • Verkehrsmittel wie Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Züge, Schiffe, Raumfahrzeuge
    • Erzeugnisse der Industrie und des Verarbeitenden Gewerbes/Herstellung von Waren, anderweit nicht eingeordnet.

Diese Unterkategorie umfasst nicht:

Telekommunikations- sowie Rundfunkübertragungsprojekte (dud711218)

Projekte der Telekommunikation sowie Rundfunkübertragung.

Diese Kategorie umfasst:

  • Ingenieurbüroleistungen für Systeme zur Übertragung von Sprache und Daten zwischen Netzanschlusspunkten mit Kupferdrähten, Lichtleitfaserkabeln, Koaxialkabeln und hybriden Faser-Koaxialkabeln
  • Ingenieurbüroleistungen für Systeme zur Übertragung von Sprache, Daten und Programmdaten zwischen Netzanschlusspunkten mit Kurzwellen oder Mikrowellen, z.B. Systeme für drahtloses Fernsprechen, Satellitenhörfunksysteme oder Systeme für Satelliten-Direktempfang
  • Ingenieurbüroleistungen für Systeme zur Übermittlung von Hör- und Fernsehfunksignalen
  • Ingenieurbüroleistungen für Systeme zur Übermittlung oder Verbreitung von Sprache, Daten oder Programmierung, anderweit nicht eingeordnet.

Ingenieurbüroleistungen für sonstige Projekte (dud711219)

Vorhaben für die Verteilung von Erdgas und Dampf oder andere Vorhaben für Versorgungssysteme, a.n.g. bzw. Ingenieurbüroleistungen im Zusammenhang mit Systemen, Verfahren, Anlagen oder Erzeugnissen, a.n.g., einschließlich der Bereitstellung diesbezüglicher Entwürfe, Pläne und Untersuchungen.

Projektmanagementleistungen im Bauwesen (dud71122)

Gesamtverantwortung für ein Bauvorhaben, einschl. Beschaffung der Finanzierungsmittel und Planung, Ausschreibungen, Ausübung von Leitungs- und Überwachungsfunktionen sowie Projektmanagementleistungen.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen der Übernahme der Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Fertigstellung eines Bauvorhabens für die Kundschaft, einschließlich der Beschaffung der Finanzierungsmittel und der Planung, Ausschreibungen und der Ausübung von Leitungs- und Überwachungsfunktionen
  • von Architekt:innen oder Ingenieur:innen erbrachte Projektmanagementleistungen.

Diese Unterkategorie umfasst nicht:

Geologische, geophysikalische und ähnliche Erkundungsleistungen für Bodenschätze (dud71123)

Geologische, geophysikalische und ähnliche Erkundungsleistungen für Bodenschätze.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen der Beratung in geologischen Fragen in Bezug auf Lagerstätten von Mineralien, Öl- und Gasfelder sowie Grundwasser durch Untersuchung der Eigenschaften der Erd- und Felsformationen sowie ihrer Strukturen
  • Beratungsleistungen in Bezug auf die Erkundung und Erschließung von Öl- und Erdgasfeldern
  • Beratungsleistungen in Bezug auf die Bewertung geologischer, geophysikalischer und geochemischer Anomalien
  • Beratungsleistungen in Bezug auf die ober- oder unterirdische geologische Kartierung und Vermessung
  • Dienstleistungen der Beschaffung von Informationen über unterirdische Erdformationen mit verschiedenen Methoden: seismografische, gravimetrische, magnetometrische Methoden oder andere Methoden der unterirdischen Vermessung
  • Suchbohrungsleistungen und damit zusammenhängende Evaluierungen
  • Dienstleistungen des Sammelns von Informationen über die Form, Lage und/oder die Grenzen eines Stücks der Erdoberfläche mit verschiedenen Methoden, einschließlich fotogrammetrischer, hydrografischer und Theodolitenvermessung zur Herstellung von Landkarten
  • Dienstleistungen der Datenerfassung mit Satelliten
  • Landvermessungsleistungen (z.B. Kennzeichnung von Grundstücken, Grenzmarkierungen)
  • Kartographische Arbeiten der Herstellung und Überarbeitung von Karten aller Arten (z.B. Straßen-, Kataster- topografische, planimetrische, hydrografische Karten) unter Verwendung von Vermessungsergebnissen, anderen Karten und anderen Informationsquellen).

Diese Kategorie umfasst nicht:

Untersuchungsleistungen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit (dud712011)

Untersuchungsleistungen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit von Stoffen.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen des Prüfens und Analysierens in Bezug auf die chemischen und biologischen Eigenschaften von Stoffen wie Luft, Wasser, Abfälle (Siedlungs- und Industrieabfälle), Kraft- und Brennstoffe, Metall, Boden, Mineralien, Nahrungsmittel und chemische Stoffe)
  • Dienstleistungen des Prüfens und Analysierens auf benachbarten wissenschaftlichen Gebieten wie Mikrobiologie, Biochemie, Bakteriologie usw.

Diese Unterkategorie umfasst nicht:

Untersuchungsleistungen bezüglich physikalischer Eigenschaften (dud712012)

Prüf-/Untersuchungsleistungen bezüglich physikalischer Eigenschaften.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen des Prüfens und Analysierens physikalischer Eigenschaften wie Festigkeit, Duktilität, elektrische Leitfähigkeit und Radioaktivität von Stoffen wie Metallen, Kunststoffen, Textilien, Hölzern, Glas, Beton usw.
  • Prüfleistungen auf Zugfestigkeit, Härte, Ermüdungsfestigkeit und die Auswirkungen hoher Temperaturen.

Untersuchungsleistungen bezüglich integrierter mechanischer und elektrischer Systeme (dud712013)

Prüf- und Untersuchungsleistungen bezüglich integrierter mechanischer und elektrischer Systeme.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen des Prüfens und Analysierens der mechanischen und elektrischen Eigenschaften vollständiger Maschinen, Motoren, Kraftfahrzeuge, Werkzeuge, Geräte, Kommunikationseinrichtungen und anderer Einrichtungen, in welchen mechanische und elektrische Bauteile verbaut sind.

Die Darstellung der Prüf- und Analyseergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Bewertung der Leistungs- und Verhaltensmerkmale der Prüfgegenstände. Die Prüfungen können auch an Modellen von Schiffen, Luftfahrzeugen, Dämmen usw. erfolgen.

Technische Überwachungsleistungen an Straßenfahrzeugen (dud712014)

Technische Überwachungsleistungen an Straßenfahrzeugen.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen der regelmäßigen technischen Untersuchung von Kraftwagen, Krafträdern, Autobussen, Lastkraftwagen und anderen Straßenfahrzeugen.

Diese Kategorie umfasst nicht:

Sonstige technische Untersuchungsleistungen (dud712019)

Sonstige technische Prüf-/Untersuchungsleistungen.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen des Prüfens und Analysierens technischer oder wissenschaftlicher Art ohne Veränderung des Prüfgegenstandes
  • Radiografische, magnetische und Ultraschallprüfarbeiten an Maschinenteilen oder Tragwerken zur Identifizierung von Defekten; diese Prüfungen werden oft im Feld durchgeführt
  • Dienstleistungen der Zertifizierung von Schiffen, Luftfahrzeugen, Dämmen usw.
  • Dienstleistungen der Zertifizierung und Feststellung der Echtheit von Kunstwerken
  • Radiologische Untersuchungsleistungen an Schweißnähten
  • Analysedienstleistungen von Polizeilabors
  • Alle anderen nicht anderweit eingeordneten Dienstleistungen der technischen Prüfung und Analyse.

Diese Unterkategorie umfasst nicht:

Marktforschungsleistungen: Qualitative Erhebungen (dud732011)

Marktforschungsleistungen in Form von qualitativen Erhebungen wie Führen von (Tiefen)-Interviews mit einer oder mehreren Personen unter Verwendung offener Fragen, die nicht nach Intervallen quantifiziert sein dürfen.

Marktforschungsleistungen: Quantitative Ad-hoc-Erhebungen (dud732012)

Marktforschungsleistungen in Form von quantitativen einmaligen Erhebungen wie Durchführung von einmaligen Erhebungen, bei denen die Antworten nach Intervallen geordnet sein können.

Marktforschungsleistungen: Quantitative kontinuierliche und regelmäßige Erhebungen (dud732013)

Marktforschungsleistungen in Form von quantitativen kontinuierlichen und regelmäßigen Erhebungen wie Durchführung von regelmäßigen Erhebungen, bei denen die Antworten nach Intervallen geordnet sein können.

Marktforschungsleistungen (ohne Erhebungen) und sonstige Marktforschungsleistungen (dud73201A)

Marktforschungsleistungen unter Nutzung bereits vorliegender Quellen sowie sonstige Marktforschungsleistungen.

Diese Kategorie umfasst:

  • Dienstleistungen der Marktforschung ohne Durchführung von Erhebungen unter Nutzung bereits vorliegender Informationen aus verschiedenen Quellen
  • Sonstige Marktforschungsleistungen.

Meinungsforschungsleistungen (dud73202)

Meinungsforschungsleistungen zur Gewinnung von Informationen über die öffentliche Meinung zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und anderen Themen.

Sonstige Umsatzerlöse

In diese Position ist jener Anteil an den Gesamtumsatzerlösen einzutragen, welcher keiner anderen Kategorie der jeweiligen Seite zugeordnet werden konnte.

Prozentuelle Aufschlüsselung des Umsatzes nach Sitz des Kunden

Bitte gliedern Sie Ihre Umsatzerlöse insgesamt nach der Gebietsansässigkeit der jeweiligen Kundschaft und geben Sie die durchschnittlichen Anteile in Prozent an.

Wenn Sie Ihre Umsätze nicht eindeutig einer der vorgegebenen Gebietseinheiten zuordnen können, bitten wir Sie um eine sachkundige Schätzung der prozentualen Anteile. Eine sorgfältige Schätzung in der entsprechenden Aufgliederung ist für uns von größerem Nutzen als die Zuordnung auf eine einzelne Gebietseinheit.

GuV – Restliche Positionen

Diese Merkmale werden nur mittels Saldenliste erhoben, die Erläuterungen betreffen nur Saldenliste-Meldungen!

Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (lbestand)

Die Bestandsveränderungen ergeben sich aus der Differenz der Anfangs- und Endbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie noch nicht abrechenbaren Leistungen; eine Änderung kann aus der Änderung der Kalkulationssätze, einer Abwertung oder einer Mengenänderung resultieren. Nicht einzubeziehen sind Veränderungen des Bestands an Handelswaren.

Verbindung UGB: (2) Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 450-457

Sonstige betriebliche Erträge (esonstgv4)

Die Position "Sonstige betriebliche Erträge" ist die Summe der Positionen Erträge aus dem Abgang vom und den Zuschreibungen zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen, den Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und "übrige sonstige betrieblichen Erträge". Letztere wird in der Leistungs- und Strukturerhebung auf die Übrigen Erträge, Subventionen und die Sonstigen Posten aufgeteilt.

Verbindung UGB: (4) Sonstige betriebliche Erträge der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 46-49

Sonstige Posten – Übrige betriebliche Erträge (esonstsp)

In dieser Position sind alle sonstigen, übrigen betrieblichen Erträge zu melden, die in der Leistungs- und Strukturerhebung nicht in den Positionen der Übrige betrieblichen Erträge oder Subventionen einzubeziehen sind.

Verbindung UGB: in (4c) Übrige der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 480-499

Materialaufwand (amgv5a)

Diese Summenposition beinhaltet alle Materialaufwendungen, die in den Leistungsbereich des Unternehmens einfließen. Dazu zählen z.B. alle Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, den Energiebedarf für die Fertigung oder der Handelswareneinsatz.

Verbindung UGB: (5a) Materialaufwand der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 500-569, 580

Sonstige Posten – Materialaufwand (amsonstp)

In dieser Position sind alle sonstigen Materialaufwendungen zu melden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer (5a) nach Gesamtkostenverfahren ausgewiesen werden, aber in der Leistungs- und Strukturerhebung nicht zu den Vorleistungen gezählt werden.

Verbindung UGB: in (5a) Materialaufwand der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 500-569, 580, 586

Einzubeziehen sind z.B. (sofern in der GuV unter Ziffer (5a) verbucht):

  • Buchwertabgänge verkaufter Leasinggegenstände
  • Aufwendungen aus Rückstellungen, Wertberichtungen und Kursverluste
  • Außerordentliche Aufwendungen
  • Forderungsabschreibungen bzw. Forderungsausfälle
  • Verluste aus Schadensfällen
  • Aufwendungen aus Derivaten und anderen Hedging-Aktivitäten
  • Emissionszertifikate (wie z.B. CO2-Zertifikate).

Aufwendungen für bezogene Leistungen (abezlgv5b)

Die Position der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist die Summe aller Aufwendungen für Fremdleistungen von Dritten, die materialähnlichem Charakter haben und in den Leistungsbereich des Unternehmens einfließen.

Verbindung UGB: (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 581, 586

Einzubeziehen sind Betriebskosten von gemeinnützigen Bauvereinigungen.

In der Leistungs- und Strukturerhebung könnte diese Position – je nach Sachverhalt und sofern die Aufwendungen im Posten 5b der GuV verbucht sind – auf folgende Merkmale aufgeteilt werden: Aufwendungen für sonstige bezogene Dienstleistungen, Zahlungen an Unterauftragnehmer, Aufwand für vergebene Lohnarbeiten, Aufwendungen für unternehmensfremde Arbeitskräfte, Aufwendungen für vergebene Reparaturen, Mietaufwendungen für Gebäude oder Maschinen und Sonstige Posten – Aufwendungen für bezogene Leistungen.

Sonstige Posten – Aufwendungen für bezogene Leistungen (abezlsp)

In dieser Position sind alle sonstigen Aufwendungen für bezogene Leistungen zu melden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer (5b) nach Gesamtkostenverfahren ausgewiesen werden, aber im Rahmen der Leistungs- und Strukturerhebung nicht zu den Vorleistungen gezählt werden.

Verbindung UGB: in (5b) Aufwendungen für bezogene Leistungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 570-579, 581, 586

Einzubeziehen sind z.B. (sofern in der GuV unter Ziffer (5b) verbucht):

  • Aufwendungen aus Rückstellungen, Wertberichtungen und Kursverluste
  • Außerordentliche Aufwendungen
  • Forderungsabschreibungen bzw. Forderungsausfälle
  • Verluste aus Schadensfällen
  • Aufwendungen aus Derivaten und anderen Hedging-Aktivitäten
  • Emissionszertifikate (wie z.B. CO2-Zertifikate).

Sonstige betriebliche Aufwendungen (asonstbet)

Sonstige betriebliche Aufwendungen umfassen Steuern und Abgaben und alle sonstigen betrieblichen Aufwendungen gemäß Position 8 der GuV.

Verbindung UGB: (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 71-78

In der Leistungs- und Strukturerhebung ist diese Position – sofern die Aufwendungen unter der Ziffer 8 der GuV verbucht sind – in folgende Positionen aufzugliedern: Steuern und Abgaben, Einsatz von Brenn- und Treibstoffen, Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Aufwendungen für unternehmensfremde Arbeitskräfte, Aufwendungen für vergebene Reparaturen, Mietaufwendungen für Gebäude oder Maschinen und sonstige betriebliche Aufwendungen und sonstige Posten.

Sonstige Posten – Sonstige betriebliche Aufwendungen (asonstsp)

In dieser Position sind alle sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu melden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer (8) nach Gesamtkostenverfahren ausgewiesen werden, aber in der Leistungs- und Strukturstatistik nicht zu den Vorleistungen gezählt werden.

Verbindung UGB: in (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 71-78

Einzubeziehen sind z.B. (sofern in der GuV unter Ziffer (8) verbucht):

  • Aufwendungen aus Rückstellungen, Wertberichtungen und Kursverluste
  • Außerordentliche Aufwendungen
  • Forderungsabschreibungen bzw. Forderungsausfälle
  • Verluste aus Schadensfällen
  • Aufwendungen aus Derivaten und anderen Hedging-Aktivitäten
  • Emissionszertifikate (wie z.B. CO2-Zertifikate)
  • Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
  • Buchwertabgänge verkaufter Leasinggegenstände.

Betriebsergebnis (sbetre)

Das Betriebsergebnis ist das erste Zwischenergebnis von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen abzüglich der Aufwendungen. In der Praxis wird diese Position auch als Ergebnis aus der operativen Tätigkeit oder als EBIT bezeichnet.

Verbindung UGB: (9) Zwischensumme (Betriebsergebnis) der GuV nach §231 Abs. 2

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens (ezuschr)

Die Erträge dieser Position sind immer außerordentlich und stammen aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös von Finanzanlagen und Wertpapieren und dem verzeichneten Buchwert.

Verbindung UGB: (13) Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 814 - 818

Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens (afinanz)

Diese Position umfasst alle Aufwendigen für die Beschaffung oder den Besitz von Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Verbindung UGB: (14) Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 821 - 829

Davon: Abschreibungen (aabschrfinanz)

Der Wert von Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens wird im Gegensatz zu Sachanlagen gewöhnlich nicht vermindert. Deshalb sind die Abschreibungen außerordentlich. Gründe für die Abschreibungen können z.B. auftretende Verluste bei Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht oder ein Sinken des Kurses bei Wertpapieren sein.

Verbindung UGB: (14a) Abschreibungen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 827

Davon: Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen (averb)

Aufwendungen aus Finanzanlagen, die im Zusammenhang mit verbundenen Unternehmen entstehen, müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 Abs. 2 UGB gesondert ausgewiesen werden.

Verbindung UGB: (14b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 821, 823-824

Sonstige Posten - Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Diese Position umfasst alle Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, die weder Abschreibungen noch aufwendungen aus verbundenen Unternehmen zugeordnet werden.

Verbindung UGB: (14) Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 821 - 829

Finanzergebnis (sfine)

Diese Position ist die Zwischensumme der Ziffern 10 bis 15 der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 Abs. 2 UGB. Das Finanzergebnis ist somit das Ergebnis aus den Erträgen aus Beteiligungen, Finanzanlagen und Zinsen abzüglich den Aufwendungen aus Finanzanlagen.

Verbindung UGB: (16) Zwischensumme (Finanzergebnis) der GuV nach §231 Abs. 2

Ergebnis vor Steuern (servorst)

Diese Position ist die Zwischensumme der Ziffern 9 (Betriebsergebnis) und 16 (Finanzergebnis) der Gewinn- und Verlustrechnung nach §231 Abs. 2 UGB.

Verbindung UGB: (17) Ergebnis vor Steuern der GuV nach §231 Abs. 2

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (sest)

Unter dieser Position werden die Steuern von Einkommen und Ertrag erfasst, im Wesentlichen ist dies die Körperschaftssteuer.

Verbindung UGB: (18) Steuern vom Einkommen und Ertrag der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 84

Ergebnis nach Steuern (senst)

Das Ergebnis nach Steuern bildet sich nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vom Ergebnis vor Steuern.

Verbindung UGB: (19) Ergebnis nach Steuern der GuV nach §231 Abs. 2

Sonstige Steuern (sonstst)

In dieser Restposition werden alle sonstigen Steuern ausgewiesen, die nicht zuvor in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Ziffern 1 bis 19 nach Gesamtkostenverfahren angeführt werden.

Verbindung UGB: (20) Sonstige Steuern der GuV nach §231 Abs. 2

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (sjahr)

Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag ist das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Betrag hat direkten Einfluss auf das Eigenkapital in einer Wirtschaftsperiode (abgesehen von Kapitalzuführungen der Dividendenausschüttungen). Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zeigt den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens in der Wirtschaftsperiode dar, die Erträge abzüglich der Aufwendungen des Unternehmens und verbundener Unternehmen.

Verbindung UGB: (21) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag der GuV nach §231 Abs. 2

Auflösung von Kapitalrücklagen (sakapr)

Kapitalrücklagen sind Teil des Eigenkapitals eines Unternehmens und werden durch Zuzahlungen zum Eigenkapital gebildet. Sie werden u.a. aufgelöst, um Verluste während der Wirtschaftsperiode abzudecken.

Verbindung UGB: (22) Auflösung von Kapitalrücklagen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 850 - 859

Auflösung von Gewinnrücklagen (sagewr)

Durch die Auflösung von zuvor gebildeten Gewinnrücklagen kann die Reduktion des Eigenkapitals vermieden werden. Gewinnrücklagen werden vom Jahresüberschuss gebildet.

Verbindung UGB: (23) Auflösung von Gewinnrücklagen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 860 - 869

Zuweisung zu Gewinnrücklagen (szgewr)

Gewinnrücklagen werden vom Jahresüberschuss gebildet, um zukünftige Verluste abdecken zu können, ohne das Eigenkapital des Unternehmens beanspruchen zu müssen.

Verbindung UGB: (24) Zuweisung zu Gewinnrücklagen der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 870 - 889

Gewinn-/Verlustüberrechnung (gewverr)

Sofern Gesellschaften vertraglich verpflichtet sind, ihren Gewinn oder Verlust ganz oder teilweise an andere Personen zu überrechnen, ist der überrechnete Betrag gemäß §232 Abs. 2 UGB gesondert vor dem Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr auszuweisen.

Verbindung UGB: §232 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 890

Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr (svorj)

Gewinnvortrag ist der Restgewinn der voran gegangenen Wirtschaftsperiode, wenn nicht der gesamte Jahresgewinn verwendet wurde (analog für einen Verlust). Der Gewinn- oder Verlustvortrag wird in die nächste Geschäftsperiode übernommen.

Verbindung UGB: (25) Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus den Vorjahr der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 988

Bilanzgewinn (sgewinn)

Der Bilanzgewinn/-verlust ergibt sich aus dem Jahresüberschuss unter Berücksichtigung der Rücklagenveränderungen und dem Gewinn- und Verlustvortrag. Der Bilanzgewinn ist der höchstmögliche Betrag, der ausgeschüttet werden kann.

Verbindung UGB: (26) Bilanzgewinn (Bilanzverlust) der GuV nach §231 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 989

Bilanz – Restliche Positionen

Diese Merkmale werden nur mittels Saldenliste erhoben, diese Erläuterungen betreffen nur Saldenliste-Meldungen!

Verwenden meldende Unternehmen ausschließlich eine Eingaben-/Ausgabenrechnung (EAR) können alle Summenpositionen der Bilanz mit 0 angegeben werden. Ebenso können die Lagerpositionen mit 0 angegeben werden. Die Merkmale zu den Investitionen müssen beantwortet uns sollen aus der EAR abgeleitet werden.

Anlagevermögen (anva)

Das Anlagevermögen fasst alle Vermögensgegenstände des Unternehmens zusammen, die langfristig vom Unternehmen genutzt werden und der Leistungserstellung dauernd zu Verfügung stehen.

Verbindung UGB: (A) Anlagevermögen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Vermögensgegenstände, die nur kurzfristig vom Unternehmen verwendet werden, werden im Umlaufvermögen erfasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände (anvai)

Diese Summenposition umfasst alle immateriellen Vermögensgegenstände. Dies sind Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen, der Geschäfts(Firmen-)wert und geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände.

Verbindung UGB: (AI) Immaterielle Vermögensgegenstände der Bilanz nach §224 Abs. 2

In dieser Position zu melden sind Vermögensgegenstände nur, wenn diese entgeltlich erworben wurden. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert werden. Die Kosten für die Erstellung werden als Aufwendungen in der GuV verzeichnet.

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen (anvai1)

Diese Position umfasst alle (befristeten) entgeltlich erworbenen Genehmigungen z.B. zur Nutzung von Produkten oder zur Ausübung eines Gewerbes und Rechte z.B. zur gewerblichen Verwertung einer Erfindung.

Verbindung UGB: (AI1) Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 010 - 015, 019

Konzessionen umfassen Betriebs- und Versorgungsrechte von Energieversorgungsunternehmen, andere Gewerbeberechtigungen oder Mobilfunk- oder Verkehrskonzessionen. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen Patente, Marken, Warenzeichen oder Urheberrechte.

Geschäfts-/Firmenwert (anvai2)

Entgeltlich erworbene Firmenwerte müssen aktiviert werden. Der Firmenwert ist die Differenz zwischen dem Gesamtpreis eines Unternehmens, zu dem das Unternehmen veräußert wird, und der Summe seiner Vermögensgegenstände abzüglich seiner Schulden.

Verbindung UGB: (AI2) Geschäfts(Firmen-)wert der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 016, 019

In der Bilanz darf nur der abgeleitete Firmenwert ausgewiesen werden, dies ist der Firmenwert, der aus der Übernahme eines Unternehmens an das Unternehmen übergeht. Der selbst aufgebaute, originäre Firmenwert darf nicht in der Bilanz aktiviert werden. Anteile von Kapitalgesellschaften werden im Finanzanlagevermögen als Beteiligungen ausgewiesen.

Geleistete Anzahlungen (anvai3)

Diese Position umfasst alle geleisteten Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände, die in der Wirtschaftsperiode noch nicht aktiviert wurden.

Verbindung UGB: (AI3) Geleistete Anzahlungen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 018, 019

Bitte ordnen die Zugänge zu den geleisteten Anzahlungen für Software und Konzessionen und Anzahlungen für den Geschäfts(Firmenwert) zusätzlich den Merkmalen im Block "Investitionen" zu.

Sonstige Posten – Immaterielle Vermögensgegenstände (anvai4)

Unter dieser Position können alle sonstigen Posten immaterieller Vermögensgegenstände angeführt werden, die keiner anderen Position unter Ziffer (AI) der Bilanz nach §224 Abs. 2 UGB zugeordnet werden können.

Verbindung UGB: (AI) der Bilanz nach §224 in Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 017

Einzubeziehen sind z.B.:

  • Umgründungsmehrwert
  • Ausgleichsposten.

Sachanlagen (anvaii)

Diese Position umfasst die materiellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens, in denen das Vermögen des Unternehmens langfristig gebunden ist. Sachanlagen werden auch mit dem Begriff "Betriebsmittel" umschrieben, da die Gegenstände in der Regel für die Leistungserstellung benötigt werden (z.B. Maschinen, EDV Geräte etc.)

Verbindung UGB: (AII) der Bilanz nach §224 Abs. 2

Mit Ausnahme der Grundstücke und den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau wird das Sachanlagevermögen wertgemindert. Die Abschreibungen für das Berichtsjahr werden auch in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund (anvaii1)

Diese Position umfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke und Gebäude im Besitz des Unternehmens sowie grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Wohnungsrechte. Bauten auf fremden Grund können u.a. Firmengebäude auf gepachteten Grundstücken sein.

Verbindung UGB: (AII1) der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 02 - 03

Bitte beachten Sie, dass der Zugang (=Investitionen) an Grundstücken und Bauten in der Leistungs- und Strukturerhebung auch gesondert als Investitionen in unbebaute Grundstücke, Zugang an Altbauten und Investitionen in die Errichtung und Umbau von Gebäuden erfasst wird.

Technische Anlagen und Maschinen (anvaii2)

Diese Position umfasst alle technischen Anlagen und Maschinen, die das Unternehmen für die Leistungserstellung und Fertigung eigener oder fremder Produkte besitzt.

Verbindung UGB: (AII2) Technische Anlagen und Maschinen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 04 - 05

Bitte beachten Sie, dass der Zugang (=Investitionen) an technischen Anlagen und Maschinen in der Leistungs- und Strukturerhebung auch gesondert als Investitionen in gebrauchte Anlagen, Investitionen in Büromaschinen, Investitionen Rundfunk, Fernseh- und Nachrichtentechnik und Investitionen in sonstige technische Anlagen und Maschinen erhoben wird.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (anvaii3)

Diese Position umfasst alle Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie andere Anlagen im Unternehmen. Unter Betriebs- und Geschäftsausstattung fallen Anlagengegenstände, die nicht direkt im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung stehen. Dazu zählen z.B.: Nachrichten- und Kontrollanlagen, Büroeinrichtungen, Beförderungsmittel etc.

Verbindung UGB: (AII3) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 06

Bitte beachten Sie, dass der Zugang (=Investitionen) an anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Leistungs- und Strukturerhebung auch gesondert als Investitionen in Transportmittel, Investitionen in gebrauchte Anlagen, Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter, Investitionen in Büromaschinen, Investitionen Rundfunk, Fernseh- und Nachrichtentechnik und Investitionen in sonstige Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung erfasst wird.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (anvaii4)

Diese Position beinhaltet Anzahlungen für Vermögensgegenstände aller Positionen der Sachanlagen sowie den Wert von Anlagen im Bau bevor sie aktiviert werden.

Verbindung UGB: (AII4) Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 07

Bitte beachten Sie, dass die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen in der Leistungs- und Strukturerhebung bei den Investitionen zu berücksichtigen sind.

Sonstige Posten – Sachanlagen (anvaii5)

Unter dieser Position können alle sonstigen Posten des Sachanlagevermögens angeführt werden, die keiner anderen Position unter Ziffer (AII) der Bilanz nach §224 Abs. 2 UGB zugeordnet werden können.

Verbindung UGB: in (AII) Sachanlagen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Finanzanlagen (anvaiii)

Das Finanzanlagevermögen umfasst Investitionen in fremde Unternehmen bzw. Tochterunternehmen, die dauerhaften Charakter haben und langfristig gehalten werden.

Verbindung UGB: (AIII) Finanzanlagen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 08 - 09

Anteile an verbundenen Unternehmen (anvaiii1)

Diese Positionen umfasst Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, soweit sie dem Finanzanlagevermögen zuzuordnen sind.

Verbindung UGB: (AIII1) Anteile an verbundene Unternehmen der Bilanz nach §224

Verbindung EKR: Kontenklassen 080, 099

Ausleihungen an verbundene Unternehmen (anvaiii2)

Ausleihungen sind langfristige Forderungen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Unter dieser Position werden die Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen.

Verbindung UGB: (AIII2) Ausleihungen an verbundene Unternehmen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 085, 099

Bei verbundenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, die dem selben Konzern angehören, also direkt oder indirekt von der gleichen Konzernmutter kontrolliert werden (im Regelfall über eine Mehrheitsbeteiligung). Ein Beteiligungsverhältnis liegt vor, wenn ein Unternehmen durch eine Beteiligung maßgeblich die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Unternehmen beeinflusst. Es wird vermutet, dass dies mit Beteiligungen von mind. 20% des Kapitals der Fall ist (vgl. §189a Z2 UGB).

Beteiligungen (anvaiii3)

Hier sind Anteile an anderen Unternehmen auszuweisen, die den eigenen Geschäftsbetrieb durch eine langfristige Verbindung zu dem Unternehmen unterstützen sollen.

Verbindung UGB: (AIII3) Beteiligungen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 081 - 084, 099

Beteiligungen an verbundenen Unternehmen sollen unter dem Posten Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden.

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (anvaiii4)

Ausleihungen sind langfristige Forderungen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Unter dieser Position werden die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.

Verbindung UGB: (AIII4) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 086, 099

Wertpapiere des Anlagevermögens (anvaiii5)

Die hier angeführten Wertpapiere dienen dem Betrieb des Unternehmens und die Wertpapiere werden deshalb langfristig gehalten.

Verbindung UGB: (AIII5) Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 089 - 098

Sonstige Ausleihungen (anvaiii6)

Ausleihungen sind langfristige Forderungen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Unter dieser Position werden die sonstigen Ausleihungen an fremde Unternehmen ausgewiesen, mit denen weder ein Beteiligungsverhältnis noch eine Verbundenheit besteht.

Verbindung UGB: (AIII6) Sonstige Ausleihungen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 087 - 088, 099

Umlaufvermögen (uvb)

Das Umlaufvermögen besteht aus Vermögensgegenständen, die gewöhnlich innerhalb eines kurzen Zeitraums eingesetzt und nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Verbindung UGB: (B) Umlaufvermögen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Vorräte (uvbi)

Unter Vorräte werden die auf Lager befindlichen Waren und Materialien bezeichnet, die für die Produktion oder den Absatz verwendet werden.

Verbindung UGB: (BI) Vorräte der Bilanz nach §224 Abs. 2

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (uvbi1)

Unter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird das Material zusammengefasst, das für die Fertigung von Waren verwendet wird. Dabei gehen Rohstoffe und Hilfsstoffe in das Produkt ein, Betriebsstoffe dagegen nicht.

Verbindung UGB: (BI1) Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 100 - 139, 190 - 199

Rohstoffe, sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, Hauptbestandteile der fertigen Erzeugnisse zu werden. Hilfsstoffe sind nur untergeordnete Bestandteile der fertigen Produkte. Betriebsstoffe werden bei der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht, sind aber nicht Bestandteil der fertigen Produkte (z.B.: Treibstoffe, Reinigungsmaterial etc.).

In der Leistungs- und Strukturerhebung wird der Lagerbestand an Brenn- und Treibstoffen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Ende des Vorjahres und Berichtsjahres gesondert ausgewiesen.

Unfertige Erzeugnisse (uvbi2)

Diese Position zeigt den Bestand der vom Unternehmen selbst erstellten, jedoch zum Ende der Wirtschaftsperiode noch nicht auslieferungsfertigen Erzeugnisse.

Verbindung UGB: (BI2) Unfertige Erzeugnisse der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 140 - 149, 190 - 199

In der Leistungs- und Strukturerhebung wird der Lagerbestand an unfertigen Erzeugnissen zum Ende des Vorjahres und Berichtsjahres gesondert ausgewiesen.

Fertige Erzeugnisse und Waren (uvbi3)

Diese Position umfasst den Bestand an den vom Unternehmen selbst erstellten und fertig gestellten Erzeugnisse sowie den Bestand an Handelswaren.

Verbindung UGB: (BI3) Fertige Erzeugnisse und Waren der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 150 - 169, 190 - 199

In der Leistungs- und Strukturerhebung wird der Lagerbestand an fertigen Erzeugnissen und an Handelswaren zum Ende des Vorjahres und Berichtsjahres gesondert ausgewiesen.

Noch nicht abrechenbare Leistungen (uvbi4)

Diese Position umfasst Aufwendungen für Vermögensgegenstände oder zu erbringende sonstige Leistungen, die in der Wirtschaftsperiode getätigt wurden, aber noch nicht abgerechnet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Auftragsleistungen in der Bauwirtschaft oder noch nicht vollendete Aufträge in Werbeagenturen oder Architekturbüros.

Verbindung UGB: (BI4) Noch nicht abrechenbare Leistungen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 170 - 179, 190 - 199

In der Leistungs- und Strukturerhebung werden die noch nicht abrechenbaren Leistungen teilweise dem Lagerbestand an unfertigen Erzeugnissen zugeordnet.

Geleistete Anzahlungen (uvbi5)

Diese Position beinhaltet Anzahlungen aller Positionen der Vorräte, dies entspricht Anzahlungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren oder Subunternehmerleistungen.

Verbindung UGB: (BI5) Geleistete Anzahlungen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 180

Bitte beachten Sie, dass die geleisteten Anzahlungen bei den Merkmalen des Lagerbestands berücksichtigt werden müssen.

Anzahlungen, die andere Leistungen betreffen und nicht im Zusammenhang mit dem Vorratsvermögen stehen (z.B. Anzahlungen für Beratungsleistungen), sind nicht auszuweisen.

Sonstige Posten – Vorräte (uvbi6)

Unter dieser Position können alle sonstigen Posten der Vorräte angeführt werden, die keiner anderen Position unter Ziffer (BI) der Bilanz nach §224 Abs. 2 UGB zugeordnet werden können (z.B. Wertberichtigungen).

Verbindung UGB: in (BI) der Bilanz nach §224 Abs. 2

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (uvbii)

Forderungen bündeln die Ansprüche auf Entgelt für eine erbrachte Leistung. In der Bilanz wird der Rückzahlungswert ausgewiesen.

Verbindung UGB: (BII) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 20 - 25

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (uvbii1)

Unter diese Position werden alle Forderungen gegenüber Dritten ausgewiesen, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen bzw. der Erzielung von Umsatzerlösen ergeben. Das Unternehmen hat seine Leistung bereits erbracht - die Dienstleistung oder die Ware wurde zur Verfügung gestellt -, aber die Gegenleistung/Bezahlung wird nach Abschluss der Wirtschaftsperiode erbracht.

Verbindung UGB: (BII1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 200 - 219

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (uvbii2)

Unter dieser Position werden alle Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in der Unternehmensgruppe ausgewiesen.

Verbindung UGB: (BII2) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 220 - 224

Bei verbundenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, die dem selben Konzern angehören, also direkt oder indirekt von der gleichen Konzernmutter kontrolliert werden (im Regelfall über eine Mehrheitsbeteiligung). Ein Beteiligungsverhältnis liegt vor, wenn ein Unternehmen durch eine Beteiligung maßgeblich die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Unternehmen beeinflusst. Es wird vermutet, dass dies mit Beteiligungen von mind. 20% des Kapitals der Fall ist (vgl. §189a Z2 UGB).

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (uvbii3)

Unter diese Position werden gesondert alle Forderungen gegenüber Unternehmen ausgewiesen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Verbindung UGB: (BII3) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 225 - 228

Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände (uvbii4)

Unter diese Position werden alle sonstigen Forderungen gelistet z.B. Forderungen gegenüber dem Finanzamt, anderen Institutionen der Verwaltung, Sozialversicherung, Forderungen aus an Beschäftigte gewährten Darlehen etc.

Verbindung UGB: (BII4) Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 23 - 25

Wertpapiere und Anteile (uvbiii)

In der Bilanz werden hier alle Wertpapiere und Anteile angeführt, die das Unternehmen nur kurzfristig hält und die nicht dem Zweck der Unterstützung der Geschäftstätigkeit dienen. Durch ihren ungebundenen Charakter sind die Wertpapiere mit anderen liquiden Mitteln vergleichbar.

Verbindung UGB: (BIII) Wertpapiere und Anteile der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 26

Anteile an verbundenen Unternehmen (uvbiii1)

Die Anteile des Umlaufvermögens an verbundenen Unternehmen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Verbindung UGB: (BIII1) Anteile an verbundene Unternehmen der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 260

Sonstige Wertpapiere und Anteile (uvbiii2)

Diese Position umfasst alle sonstigen Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens, z.B.: Aktien, Genussscheine, Anteile an Personengesellschaften etc.

Verbindung UGB: (BIII2) Sonstige Wertpapiere und Anteile der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 261 - 269

Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten (uvbiv)

Diese Position umfasst alle (in- und ausländischen) Zahlungsmittel und liquiden Mittel des Unternehmens. Die Vermögensgegenstände, die hier ausgewiesen werden, sind jederzeit verfügbar und weisen einen "geldähnlichen" Charakter auf.

Verbindung UGB: (BIV) Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 27 - 28

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (rabgbc)

Die Posten der Bilanz müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Zahlungsausgänge dieser Wirtschaftsperiode, die für Leistungen getätigt wurden, die erst in der kommenden Periode vollständig erbracht werden, müssen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Im kommenden Wirtschaftsjahr wird der Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst und die Beträge werden in den entsprechenden Aufwandskonten ausgewiesen. Erst dann wird der Betrag erfolgswirksam.

Verbindung UGB: (C) Rechnungsabgrenzungsposten der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 290 - 295, 299

Abgegrenzt werden Vorauszahlungen bei periodenübergreifenden Leistungsbeziehungen (z.B. laufende Nutzungs- oder Mietverträge) und sonstige Vorauszahlungen (z.B. im Voraus in Anspruch genommene Urlaube, Gehaltsvorauszahlungen).

Aktive latente Steuern (aklst)

Auf Grund unterschiedlicher Regelungen für unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Wertansätze, können Differenzen zwischen dem unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn entstehen. Ist der zu entrichtende Steueraufwand größer als der Steueraufwand, der aus dem unternehmensrechtlichen Gewinn errechnet wurde, liegt eine Steuerentlastung vor, die als aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen wird.

Verbindung UGB: (D) Aktive latente Steuern der Bilanz nach §224 Abs. 2

Verbindung EKR: Kontenklassen 298

Eigenkapital (ekpa)

Unter Eigenkapital werden alle Mittel zusammengefasst, die dem Unternehmen u.a. von den Eigentümer:innen zur Verfügung gestellt werden zuzüglich den Gewinnen, die im Unternehmen erwirtschaftet und nicht ausgeschüttet wurden (Rücklagen). Verluste verringern das Eigenkapital, nicht ausgeschüttete Gewinne und Kapitalzuführungen erhöhen das Eigenkapital.

Verbindung UGB: (A) Eigenkapital der Bilanz nach §224 Abs. 3

Eingefordertes Nennkapital (ekpai)

Diese Position umfasst das gesetzlich verpflichtende Stammkapital, das aufgebracht werden muss, um das Unternehmen zu gründen und zu führen.

Verbindung UGB: (AI) Eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 900 - 920

Bei Einzelunternehmen, die eine doppelte Buchführung anwenden, wird das gesamte Eigenkapital (inklusive etwaigen Zulagen und Entnahmen bzw. dem Jahresgewinn oder -verlust) dieser Position zugeordnet.

Kapitalrücklagen (ekpaii)

Kapitalrücklagen werden nicht aus der Geschäftstätigkeit/dem Jahresüberschuss gebildet, sondern entstehen durch die Bereitstellung von Kapital durch die Gesellschafter:innen. Das Stammkapital wird dadurch nicht erhöht.

Verbindung UGB: (AII) Kapitalrücklagen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 930 - 939

Gebundene Kapitalrücklagen (ekpaii1)

Gebundene Kapitalrücklagen dürfen nur zur Abdeckung eines Bilanzverlustes verwendet werden. Sie dürfen erst herangezogen werden, wenn zuerst alle freien zum Ausgleich von Wertminderungen oder zur Deckung von sonstigen Verlusten bestimmten Rücklagen aufgelöst wurden.

Verbindung UGB: (AII1) Gebundene Kapitalrücklagen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 930 - 939

Nicht gebundene Kapitalrücklagen (ekpaii2)

Nicht gebundene Kapitalrücklagen dürfen auch für Gewinnausschüttungen verwendet werden.

Verbindung UGB: (AII2) Nicht gebundene Kapitalrücklagen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 930 - 939

Gewinnrücklagen (ekpaiii)

Gewinnrücklagen werden ausschließlich aus dem Jahresüberschuss gebildet. Sie dienen der zukünftigen Abfederung von Verlusten.

Verbindung UGB: (AIII) Gewinnrücklagen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 940 - 949

Gesetzliche Rücklagen (ekpaiii1)

Aktiengesellschaften und große GmbHs sind verpflichtet 5% des Jahresüberschusses als Gewinnrücklagen einzubehalten, bis die Summe an gebundenen Rücklangen mindestens 10% des Stammkapitals beträgt. Gesetzliche Gewinnrücklagen sind gebunden und dürfen nur zur Abdeckung eines Bilanzverlustes aufgelöst werden.

Verbindung UGB: (AIII1) Gesetzliche Rücklage der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 940 - 949

Satzungsmäßige Rücklagen (ekpaiii2)

Unternehmen können in ihrer Satzung bzw. in ihrem Gesellschaftsvertrag weitere Vorschriften für die Bildung von Rücklagen festlegen.

Verbindung UGB: (AIII2) Satzungsmäßige Rücklagen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 940 - 949

Andere Rücklagen (freie Rücklagen) (ekpaiii3)

Die Unternehmensführung kann zusätzlich über die Bildung von anderen Rücklagen entscheiden, deren Verwendungszweck kann dabei frei gewählt werden.

Verbindung UGB: (AIII3) Andere Rücklagen (freie Rücklagen) der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 940 - 949

Bilanzgewinn (Bilanzverlust) (ekpaiv)

Der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust wird aus der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen. Im Falle eines Gewinns, bildet der Bilanzgewinn die Obergrenze des ausschüttbaren Betrags. Jener Betrag, der nicht ausgeschüttet wird oder für die Bildung von Rücklagen verwendet wird, wird im Folgejahr als Gewinnvortrag ausgewiesen.

Verbindung UGB: (AIV) Bilanzgewinn (Bilanzverlust) der Bilanz nach §224 Abs. 3

Sonstige Posten – Eigenkapital (ekpav)

Unter dieser Position können alle sonstigen Posten des Eigenkapitals angeführt werden, die keiner anderen Position unter Ziffer (A) der Bilanz nach §224 Abs. 3 UGB zugeordnet werden können.

Verbindung UGB: in (A) der Bilanz nach §224 Abs. 3

Einzubeziehen sind z.B.:

  • Obligationsähnliches Kapital.

Investitionszuschüsse (invzus)

Bei Investitionszuschüssen handelt es sich um Zuschüsse des öffentlichen Sektors zur Anschaffung von Anlagevermögen. Diese können nach der Brutto- oder Nettomethode bilanziert werden. Verwendet das Unternehmen die Bruttomethoden fließen die Zuschüsse nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung ein, sie werden gesondert in der Bilanz nach dem Posten Eigenkapital ausgewiesen. Der Sonderposten hat den Charakter eines Rechnungsabgrenzungspostens. Der Investitionszuschuss wird mit der Nutzungsdauer des geförderten Anlagegegenstandes erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen (ekpb)

Rückstellungen werden gebildet, um zukünftige Aufwendungen des Unternehmens, deren Höhe und/oder Zeitpunkt der Fälligkeit noch nicht bekannt sind, tilgen zu können. Rückstellungen werden zum Fremdkapital gezählt. Zu hoch gebildete Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer (4b) – Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen erfolgswirksam aufgelöst.

Verbindung UGB: (B) Rückstellungen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 300 - 309

Rückstellungen für Abfertigungen (ekpb1)

Die Rückstellungen werden für Abfertigungen gebildet, die im Fall von Kündigungen oder einvernehmlichen Beendigungen des Dienstverhältnis von Beschäftigten, die vor dem 31.12.2002 (Abfertigungen "alt") ihr Dienstverhältnis angetreten sind, ausbezahlt werden müssen.

Verbindung UGB: (B1) Rückstellungen für Abfertigungen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 300

Die Rückstellungen für Abfertigungen zählt zu den ungewissen Verbindlichkeiten und muss gemäß §198 Abs. 8 Z4 UGB im Rahmen des Jahresabschlusses gebildet werden.

Rückstellungen für Pensionen (ekpb2)

Macht ein Unternehmen unwiderrufliche Zusagen für Betriebspensionen, die direkt vom Unternehmen geleistet werden, ist es dazu verpflichtet für die zukünftigen Auszahlungen Rückstellungen zu bilden.

Verbindung UGB: (B2) Rückstellungen für Pensionen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 301

Neben den gesetzlich verpflichtenden Einzahlungen an Pensionskassen, die als laufenden Aufwand verbucht werden, können Unternehmen für ihre Beschäftigten Betriebspensionen anbieten. Der Anspruch der Beschäftigten besteht dabei gegenüber dem Arbeitgeber.

Steuerrückstellungen (ekpb3)

Steuerrückstellungen werden für zukünftige Steuerlasten gebildet bzw. zeigen die in der laufenden Periode noch nicht abgeführten Steuern. Es wird keine Trennung zwischen Steuern vom Einkommen und Ertrag und sonstigen Steuern gemacht.

Verbindung UGB: (B3) Steuerrückstellungen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 302 - 303

Aktiengesellschaften bilden Steuerrückstellungen, wenn der Gewinnverteilungsbeschluss noch nicht gefasst wurde, da von diesem die zu zahlenden Steuern abhängen (KESt, KöSt, etc.).

Sonstige Rückstellungen (ekpb4)

Rückstellungen für alle anderen zukünftigen Verbindlichkeiten, deren Zeitpunkunkt der Fälligkeit und/oder Höhe nicht gänzlich, jedoch hinreichend bekannt sind, werden unter dem Posten der sonstigen Rückstellungen zusammengefasst.

Verbindung UGB: (B4) Sonstige Rückstellungen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 304 - 309

Einzubeziehen sind z.B. Rückstellungen für:

  • Garantie und Gewährleistung
  • Prozesskosten
  • Nicht konsumierte Urlaube
  • Jubiläumsgelder
  • Verluste aus "schwebenden Geschäften"
  • Produkthaftung.

Verbindlichkeiten (ekpc)

Verbindlichkeiten sind Schulden des Unternehmens, deren Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit bekannt sind.

Verbindung UGB: (C) Verbindlichkeiten der Bilanz nach §224 Abs. 3

In der Bilanz werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und mehr als einem Jahr getrennt angegeben. Im Anhang müssen auch die langfristigen Schulden mit einer Laufzeit über fünf Jahre angeführt werden.

Anleihen (ekpc1)

Anleihen sind langfristiges Fremdkapital mit einer festgelegten Laufzeit und Verzinsung. Anleihen können von Investoren, anderen Unternehmen oder Privatpersonen ausgegeben werden.

Verbindung UGB: (C1) Anleihen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 310 - 311

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ekpc2)

Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Es sind sowohl flexible Kontokorrentkredite zur Bezahlung von laufenden Aufwendungen bei finanziellen Engpässen als auch langfristige Investitionskredite und Darlehen mit eingeschlossen.

Verbindung UGB: (C2) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 312 - 319

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (ekpc3)

Unter dieser Position werden Zahlungen von Kunden und Auftraggebern für Leistungen verzeichnet, die noch nicht erbracht wurden. Anzahlungen gleichen unverzinsten Krediten.

Verbindung UGB: (C3) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 320, 329

Die erhaltenen Anzahlungen können mit dem Bestand der unfertigen Erzeugnissen verglichen werden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (ekpc4)

Bezogene Lieferungen und Leistungen werden oft nicht bei Eingang der Ware oder Inanspruchnahme der Dienstleistung bezahlt.

Verbindung UGB: (C4) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 330 - 337, 339

Bei manchen Verkaufsabschlüssen werden bestimmte Konditionen abhängig vom Zahlungseingang gewährt (Skonti). In der Leistungs- und Strukturerhebung sind die tatsächlichen Aufwendungen (nach Abzug von Skonti, Rabatten oder anderen Nachlässen) zu melden.

Die resultierende Verbindlichkeiten wird auch häufig als "Lieferantenkredit" bezeichnet. Verbindlichkeiten können jedoch aus weit gefassten Leistungen entstehen z.B. Verbindlichkeiten aus Miete oder Pacht, Honorarverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Beratungsleistungen etc.

Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (ekpc5)

Diese Position umfasst alle zum Jahresabschluss offenen Verbindlichkeiten, die aus Wechsel entstanden sind.

Verbindung UGB: (C5) Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 338

Wechsel sind Wertpapiere, auf denen die Wechsel ausstellende Person die:den Bezogene:n anweist, eine festgelegte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Wechselaussteller oder eine genannte Person zu zahlen. Wechsel werden überwiegend im Rahmen von Lieferantenkrediten eingesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (ekpc6)

Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Dies können sowohl Lieferverbindlichkeiten als auch Finanzverbindlichkeiten sein.

Verbindung UGB: (C6) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 340 - 347

Bei verbundenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, die dem selben Konzern angehören, also direkt oder indirekt von der gleichen Konzernmutter kontrolliert werden (im Regelfall über eine Mehrheitsbeteiligung). Ein Beteiligungsverhältnis liegt vor, wenn ein Unternehmen durch eine Beteiligung maßgeblich die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Unternehmen beeinflusst. Es wird vermutet, dass dies mit Beteiligungen von mind. 20% des Kapitals der Fall ist (vgl. §189a Z2 UGB).

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (ekpc7)

Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Dies können sowohl Lieferverbindlichkeiten als auch Finanzverbindlichkeiten sein.

Verbindung UGB: (C7) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 340 - 346

Sonstige Verbindlichkeiten (ekpc8)

Diese Position umfasst alle sonstigen Verbindlichkeiten, die nicht in den anderen Positionen einbezogen werden.

Verbindung UGB: (C8) Sonstige Verbindlichkeiten der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 350 - 389

Einzubeziehen sind z.B.:

  • Steuerschulden
  • Schulden gegenüber Krankenkassen
  • Verbindlichkeiten aus Telefon- oder Portoleistungen
  • Verbindlichkeiten aus Versicherungen

Rechnungsabgrenzungsposten (rabgpd)

Analog zu den Aufwendungen müssen auch erhaltene Erträge der Wirtschaftsperiode zugerechnet werden, in denen sie erwirtschaftet werden. Hat ein Unternehmen bereits Zahlungen erhalten, deren Gegenleistungen nicht vollständig in der Wirtschaftsperiode erbracht werden, muss der aliquote Anteil im passiven Rechnungsabgrenzungsposten angeführt werden.

Verbindung UGB: (D) Rechnungsabgrenzungsposten der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 390 - 399

Sonstige Posten – Passiva (ekpaso)

Unter dieser Position können alle sonstigen Posten der Passiva der Bilanz angeführt werden, die keiner anderen Position nach §224 Abs. 3 UGB zugeordnet werden können.

Verbindung UGB: in der Bilanz nach §224 Abs. 3

Verbindung EKR: Kontenklassen 347

Einzubeziehen sind z.B.:

  • Substanzgenussrechte
  • Einlagen von stillen Gesellschaftern
  • Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung