Bevölkerungsstand gemäß Finanzausgleichsgesetz

Die Statistik des Bevölkerungsstandes gemäß Finanzausgleichsgesetz bestimmt die Verteilung von Mitteln des Bundes an Länder und Gemeinden. In Jahren zwischen den Registerzählungen ist der Bevölkerungsstand gemäß Finanzausgleichsgesetz für die Bestimmung der Bevölkerung (Volkszahl) und dadurch für die Verteilung der Mittel maßgeblich. 

Die Wohnsitzanalyse, bei der Personen zu ihrem Wohnsitzstatus befragt werden, findet nur alle 10 Jahre statt. In den Jahren zwischen den Registerzählungen tritt ein mathematisches Modell anstelle der Befragung von Bürger:innnen.

Die Ermittlung der Bevölkerung gemäß Finanzausgleichsgesetz findet ausschließlich registerbasiert statt.

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