Mikrozensus

Durch den Mikrozensus werden Grundinformationen zu den Bereichen Erwerbsstatistik und Wohnungsstatistik ständig aktuell gehalten und die wichtigsten Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Lage der österreichischen Wohnbevölkerung schnell festgestellt. Der Mikrozensus liefert international vergleichbare Daten zu Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit und Bildung und stellt weiters eine Ergänzung zur Volkszählung dar, die seit 2011 als Registerzählung durchgeführt wird. Pro Quartal werden rund 22 500 Haushalte in Österreich befragt. Die Basis zur Stichprobenziehung bildet das Zentrale Melderegister (ZMR), aus dem per Zufallsauswahl die Haushalte ausgewählt werden. Innerhalb von zehn Jahren darf ein privater Haushalt an derselben Stichprobenadresse nur in bis zu fünf aufeinander folgenden Kalenderquartalen zur Befragung herangezogen werden.

Die Basis für die Durchführung der österreichischen Mikrozensus-Erhebung stellt die unter Einbeziehung des Datenschutzrates erstellte Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 idgF dar. Sie entspricht den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Alle Angaben unterliegen der absoluten Geheimhaltungspflicht. 

Für den Mikrozensus gibt es eine Auskunftspflicht, der entsprechende Verordnungstext dazu ist im § 8 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung zu finden. Die Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung beruht einerseits auf dem Bundesstatistikgesetz 2000 idgF, andererseits auf der Verordnung (EU) 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen sowie der EU-Verordnung über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex (Verordnung (EU) 2016/792) und der EU-Verordnung zum Europäischen System Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010; Verordnung (EU) Nr. 549/2013).

Im Rahmen des Mikrozensus werden jährlich wechselnde Module durchgeführt. Diese zusätzlichen Fragenprogramme behandeln aktuelle erwerbs- und sozialstatistische Themen und werden in den meisten europäischen Ländern durchgeführt.
Im Jahr 2023 beschäftigt sich die Zusatzerhebung des Mikrozensus mit dem Thema „Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“. Diese Erhebung richtet sich an alle Personen im Alter von 50 bis 74 Jahren, die 2023 zum ersten Mal an der Mikrozensus-Befragung teilnehmen. Die EU-Verordnung 2020/1642 der Kommission vom 5. November 2020 zur Festlegung der Merkmale  zu „Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“ stellt die europäische Rechtsgrundlage dar. Zusätzlich ist die Auskunftspflicht in § 8 der nationalen Verordnung festgelegt.

Weitere Informationen zur Mikrozensus-Erhebung und zu Statistik Austria finden Sie hier:

Für den Mikrozensus besteht Auskunftspflicht. Die Erstbefragungen im Stichprobenhaushalt sind in Form persönlicher Befragungen durch Interviewer:innen (Face-to-Face) durchzuführen. Die Folgebefragungen können auch im Zuge telefonischer Interviews oder online durchgeführt werden. Die Auswahl aus diesen Erhebungsmethoden ist von der Bundesanstalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu treffen. Zur Durchführung der Folgebefragungen ist die Verwendung der Befragungsinhalte der Vorquartale in personenbezogener Form zulässig.“ (EWStVO 2010 idgF § 7 Absatz 5). Zum Zweck der Mikrozensus-Befragung in den Haushalten verfügt die Statistik Austria über einen flächendeckenden Erhebungsstab von ca. 150 Personen. Für die telefonische Befragung gibt es bei der Statistik Austria ein modernes Telefonstudio mit 44 Plätzen.

Der Schwerpunkt der Fragen des Mikrozensus liegt bei den Themen „Erwerbstätigkeit" und „Wohnen". Dazu kommen einige wenige soziodemographische Fragen (Geburtsdatum, Geschlecht, Schulbildung und ähnliches). Vergleichbare Erhebungen finden auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union und in den Beitrittsländern statt (LFS - Labour Force Survey). Diese Daten dienen unter anderem dazu, für alle Länder laufend vergleichbare Statistiken über die Erwerbsbeteiligung und das Niveau der Arbeitslosigkeit erstellen zu können. Darüber hinaus werden einem Teil der Haushalte jährlich wechselnde zusätzliche Fragen (Module) zu einem Thema gestellt, das für den Arbeitsmarkt besonders relevant ist.

 

Online-Teilnahme

Alle Haushalte ab der zweiten Befragung haben die Möglichkeit online an der Mikrozensus-Erhebung teilzunehmen. Für den Online-Fragebogen wurde eine Barrierefreiheitserklärung erstellt.

Hier gelangen Sie zum Online-Fragebogen. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit (diese finden Sie auf Ihrem postalischen Anschreiben).

Allgemeine Auskünfte für Stichprobenhaushalte Phone: +43 1 711 28-8338
Erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at Montag bis Freitag 9:00–15:00 Uhr
Kontaktmöglichkeit bei Folgeerhebungen (Telefonstudio) Für Folgeerhebungen (nicht Ersterhebungen), die telefonisch oder online durchzuführen sind, kontaktieren Sie bitte
Phone: +43 1 711 28-8339
Montag bis Freitag 16:00–20:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 09:00–13:00 Uhr
Auskünfte für die Online-Teilnahme Phone: +43 1 711 28-7700
online@statistik.gv.at Montag bis Freitag 9:00–15:00 Uhr
Inhaltliche Auskünfte zu den Ergebnissen des Mikrozensus ake@statistik.gv.at
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