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Allgemeines

Das Unternehmensregister gem. § 25 BStatG (URV) fungiert als Stammdatenregister für das Unternehmensserviceportal (USP). Für Unternehmen ist die Registrierung im URV Voraussetzung, dass sie durch Single-Sign-On auf alle eingebundenen elektronischen Verwaltungsverfahren im USP zugreifen können. Behörden und eingebundene Verfahren können wiederum auf die aktuellen Stammdaten eines Unternehmens zugreifen, so wie sie in den jeweiligen konstitutiven Quellregistern geführt werden. Diese konstitutiven Quellregister sind das Firmenbuch, das Zentrale Vereinsregister, die Register der Kammern der Freien Berufe, das Zentrale Gewerberegister, das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene und das Abgabeninformationssystem der Steuer.

Die Hauptaufgabe der Führung des Unternehmensregisters besteht in erster Linie in der Zusammenführung der Einheiten aus den o. g. konstitutiven Quellregistern, wobei Problemfälle der Zusammenführung an die jeweiligen Quellregister zur Kontrolle und ggf. Korrektur der Daten übermittelt werden. Für jedes Unternehmen wird eine entsprechend eindeutige Kennziffer vergeben und die Stammmerkmale der Einheit den jeweiligen konstitutiven Quellregistern entnommen, wobei hierfür eine Rangordnung dieser Register angewendet wird. Die Daten der konstitutiven Quellregister dürfen von der Bundesanstalt Statistik Österreich gem. Gesetzesgrundlage nicht verändert werden, da diese behördlich ermittelt und festgelegt wurden und werden somit unverändert übernommen.

Für die Suche nach Unternehmen und die Abfrage von Stammdaten der Unternehmen kann der:die Nutzer:in einerseits für manuelle Einzelabfragen die bereitgestellte Web-GUI des URV benutzen oder andererseits für Einzel- und Massenabfragen aus dem eigenen System der Nutzer:innen heraus die Webservices des URV. In beiden Fällen erfolgt der Zugriff immer über Portalverbund.

Last updated on 2023-07-27.
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