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Allgemeines

Mit der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden Impulse zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gesetzt und – durch die Umsetzung der Richtlinie – bedeutendes Energie-Know-how im Gebäudesektor generiert.

40 % des Gesamtenergieverbrauchs der Europäischen Union entfallen auf Gebäude, ein Wert, der sich durch die Expansion des Sektors noch weiter erhöhen wird. Die Senkung des Energieverbrauchs und die Nutzung von erneuerbarer Energie im Gebäudesektor gelten daher als wesentliche Maßnahmen zur Verringerung der Energieabhängigkeit und der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union.

Durch die in der EADB verspeicherten Daten können neben statistischen vor allem umwelt- bzw. energiepolitisch relevante Auswertungen durchgeführt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Evaluierung der Energienachhaltigkeit und zum Klimaschutz geleistet werden.

Energieausweisdatenbank (EADB)

Gemäß dem Gebäude- und Wohnungsregistergesetz (GWR-Gesetz), BGBl. I Nr. 9/2004 idF BGBl. I Nr. 1/2013) hat die Bundesanstalt Statistik Österreich als Dienstleister der Länder und Gemeinden im Gebäude- und Wohnungsregister eine gesonderte Datenbank (Energieausweisdatenbank) für die elektronische Registrierung von Energieausweisen einzurichten. Den Ländern bleibt es jedoch vorbehalten zu entscheiden, ob die Registrierungspflicht von den Ausweisausstellern direkt in der zentralen Energieausweisdatenbank (EADB) oder in einer eigenen Landesdatenbank erfolgen soll. Sehen landesrechtliche Vorschriften die Registrierung und Dateneinbringung in einer Landesdatenbank vor, so muss sichergestellt werden, dass diese Informationen auch in der zentralen Energieausweisdatenbank verspeichert werden.

Der in der EADB erfasste Merkmalsbereich richtet sich nach der OIB Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, und wird laufend an die jeweils geltende Fassung angepasst. Erfasst werden sowohl Energieausweise nach dem Energieausweisvorlagegesetz als auch Energieausweise, die im Rahmen von Bauverfahren vorzulegen sind.

Die in der EADB verspeicherten Daten werden mit dem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) verknüpft, wodurch die für eine eindeutige Zuordnung zu einem Objekt (Gebäude oder Nutzungseinheit) notwendigen Schlüssel sowie weitere relevante Daten aus dem AGWR zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren wird dadurch auch sicher gestellt, dass Energieausweise nur für tatsächlich bestehende Gebäude und mit von der Gemeinde vergebenen, rechtsgültigen Adressen ausgestellt werden.

Diese Seite wurde zuletzt am 02.06.2022 aktualisiert.