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Dokumentation

Gesetzliche Grundlagen

Die Einrichtung und Führung der Bundesgebäudedatenbank (BGDB) hat ihren Anknüpfungspunkt im Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz (BGBl. I Nr. 72/2014)). Gemäß § 23 (1) ist der Bund berechtigt, das von der Bundesanstalt Statistik Österreich eingerichtete und geführte Gebäude- und Wohnungsregister einschließlich der Energieausweisdatenbank für Zwecke des bundeseigenen Energiemanagements und der Energieeffizienz zu nutzen.

Diese Seite wurde zuletzt am 02.06.2022 aktualisiert.