Die Einrichtung und Führung der Bundesgebäudedatenbank (BGDB) hat ihren Anknüpfungspunkt im Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz (BGBl. I Nr. 72/2014)). Gemäß § 23 (1) ist der Bund berechtigt, das von der Bundesanstalt Statistik Österreich eingerichtete und geführte Gebäude- und Wohnungsregister einschließlich der Energieausweisdatenbank für Zwecke des bundeseigenen Energiemanagements und der Energieeffizienz zu nutzen.