Straßenverkehrsunfälle
mit Personenschaden
Legende
Ein Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden liegt
vor, wenn infolge des Straßenverkehrs auf Straßen mit öffentlichem
Verkehr Personen verletzt oder getötet wurden und daran zumindest ein
in Bewegung befindliches Fahrzeug beteiligt war.
Pkw-Unfall:
ein Unfall, an dem zumindest ein Pkw beteiligt war.
Motorradunfall: ein Unfall, an dem
zumindest ein Motorrad (inkl. Leicht-und Kleinmotorrad) beteiligt war.
Radunfall: Ein Unfall, an dem zumindest ein Fahrrad
beteiligt war.
Fußgänger:innenunfall:
Ein Unfall, an dem zumindest ein:eine Fußgänger:in beteiligt war.
nur Pkw-Beteiligung: Unfälle ausschließlich mit Pkw-Beteiligung
nur Motorrad-Beteiligung (inkl. Leicht-und Kleinmotorrad): Unfälle ausschließlich mit Motorrad-Beteiligung
nur
Fahrrad-Beteiligung: Unfälle ausschließlich mit Fahrrad-Beteiligung
gemischte oder
sonstige Beteiligung am Beispiel Selektion "mit Pkw-Beteiligung":
Unfälle, an denen zumindest ein Pkw, aber auch andere Verkehrsarten
beteiligt waren
Als Verkehrstote
gelten alle Personen, die entweder am Unfallort oder innerhalb von 30
Tagen, gerechnet ab dem Unfallereignis, an den Unfallfolgen
verstorben sind.
Ortsgebiet: Das
Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ (Angabe des
Ortsnamens) und „Ortsende“ (Rückseite der Ortstafel).
Freiland: das übrige Straßennetz
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