Datenschutzinformation für die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich

 

Diese Datenschutzinformation informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich

Nachfolgend finden Sie folgende Informationen:

Name und Anschrift der Verantwortlichen

Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten

Allgemeines zur Erhebung

Rechtsgrundlagen

Meldepflicht

Empfänger von personenbezogenen Daten

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

Information über Daten, die nicht direkt erhoben werden

Wahrnehmung der Betroffenenrechte

Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde

Name und Anschrift der Verantwortlichen

Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

STATISTIK AUSTRIA
Bundesanstalt Statistik Österreich
Guglgasse 13
1110 Wien
Telefon: +43 (1) 71128-0
Fax: +43 (1) 71128-7728
eMail:
office@statistik.gv.at
Website:
www.statistik.at

Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist:

Mag. Maria-Christine Bienzle
Bundesanstalt Statistik Österreich
Guglgasse 13
1110 Wien
Telefon: +43 (1) 71128-7751
eMail:
dsgvo@statistik.gv.at

 

Allgemeines zur Erhebung

Die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich (Handel und Dienstleistungen) dient der Bereitstellung von Informationen über die konjunkturelle Entwicklung im Handel und in wichtigen Dienstleistungsbereichen. Statistische Informationen über konjunkturelle Entwicklungen als unverzichtbare Informationsquelle für Marktbeobachtung und Marktforschung werden bereitgestellt, um dem Datenbedarf der Europäischen Union für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über den Konjunkturverlauf decken und die wirtschaftliche Entwicklung der EU-Mitgliedstaaten beobachten zu können.

Auf europäischer Ebene regeln die Bestimmungen der EU-Verordnung über Konjunkturstatistiken für die Abschnitte G, H, I J, M (ohne Gruppe 70.1 sowie Abteilungen 72 und 75) sowie N (ohne Abteilung 77 sowie Gruppen 81.1 und 81.3) der ÖNACE 2008 die Erstellung von Statistiken über konjunkturelle Entwicklungen. Die Bestimmungen der EU-Verordnung über Konjunkturstatistiken wurden in Österreich im Verordnungswege präzisiert und umgesetzt. Der Erfassungsbereich auf nationaler Ebene entspricht den EU-Vorgaben (siehe unter Rechtsgrundlagen).

Gegenstand der Statistik ist die Messung und Darstellung der Umsatz- und Beschäftigtenentwicklung sowie die Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden und der Bruttolöhne und ‑gehälter.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken, ABl. Nr. L 162 vom 05.06.1998 S. 1, idgF.

Verordnung über die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich; BGBl. II Nr. 233/2003, idgF.

Meldepflicht

Gemäß § 6 der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich, BGBl. II Nr. 233/2003, idgF iVm § 9 Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, idgF.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Keine

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Keine

Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß § 15 Bundes­statistikgesetz 2000. Die Daten werden so früh als möglich verschlüsselt. Der Personenbezug der Daten wird nur dann hergestellt, wenn dies zur Fortsetzung der Verlaufsstatistik oder für eine konkrete Prüftätigkeit internationaler Organe, die von diesen auf Grund eines völkerrechtlich verbindlichen internationalen Rechtsaktes vorgenommen werden kann, zur Entlastung der Respondenten bei wiederholten zeitnahen statistischen Erhebungen in der Art der Befragung über die gleichen Erhebungsmerkmale oder für eine neuerliche Erhebung oder für Revisionen der Berechnungen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung oder für eine weiterführende Unternehmensstatistik erforderlich ist. Die in den Unternehmensregistern gemäß §§ 25 und 25a Bundesstatistikgesetz 2000 enthaltenen personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald diese für die in diesen Bestimmungen angeführten Zwecke nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 30 Jahre nach Wegfall der Unternehmenseigenschaft gemäß § 3 Z 20.

Information über Daten, die nicht direkt erhoben werden

Die Erhebungsmerkmale, die gemäß der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich, BGBl. II Nr. 233/2003, idgF aus Verwaltungsquellen oder dem Register der statistischen Einheiten erhoben werden, sind in § 5 der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich genannt.

Wahrnehmung der Betroffenenrechte

Auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen natürlichen Personen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung (Artikel 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) sowie Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO), sofern diese Rechte aufgrund der rechtlichen Vorgaben im konkreten Fall zum Tragen kommen. Um diese Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte per eMail an dsgvo@statistik.gv.at oder per Brief an die Adresse der oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde

Sollte es Anlass zu Beschwerden wegen der Verarbeitung Ihrer Daten geben, so können sich natürliche Personen an die österreichische Datenschutzbehörde als Aufsichtsbehörde wenden. Kontaktinformationen finden Sie auf der Website der Datenschutzbehörde unter https://www.dsb.gv.at/kontakt.