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Wohnsitzanalyse – Bürger:innen

Die Registerzählung ist eine zentrale Statistik für Österreich. Die Ergebnisse zeigen zum Beispiel, wie viele Personen in Österreich leben und an welchem Ort sie wohnen. Davon hängt auch die Verteilung finanzieller Mittel für die Gemeinden ab. Grundsätzlich wird die Registerzählung rein aus administrativen Daten erstellt. Im Gegensatz zu traditionellen Volkszählungen entfällt das Ausfüllen von Formularen durch Bürger:innen. Nur zur Ergänzung und Berichtigung der Basisdaten darf sich Statistik Austria direkt an die Betroffenen wenden (§ 5 Abs. 5, Registerzählungsgesetz) (Wohnsitzanalyse).

Statistik Austria erhält und verarbeitet vollständig pseudonymisierte Datenbestände (§ 6 Abs. 2, Registerzählungsgesetz) unterschiedlicher registerführender Stellen. Die Registerverknüpfung kann dank des e-Government-Gesetzes unter absoluter Wahrung des Datenschutzes durchgeführt werden. Dies geschieht mit Hilfe des bereichsspezifischen Personenkennzeichens Amtliche Statistik (bPK AS), das von der Stammzahlenregisterbehörde generiert wird und keinerlei Rückschlüsse auf die Person ermöglicht. Die Datenverknüpfung erfolgt daher ohne Namen unter Verwendung des Pseudonyms bPK AS. Nur im Falle, dass eine Person mit Hauptwohnsitz ausschließlich im Zentralen Melderegister enthalten ist und über keine weiteren Lebenszeichen in anderen Verwaltungsregistern verfügt, wird eine Befragung durch Statistik Austria unter Beschaffung des Namens und der Adresse der betroffenen Person aus dem Zentralen Melderegister durchgeführt.

Bei der Wohnsitzanalyse wird überprüft, welche der Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister auch tatsächlich zur Bevölkerung zum 31.10.2021 zählen. Da Daten auch aus anderen Verwaltungsregistern vorliegen, ergeben sich für jede im Zentralen Melderegister enthaltene Person Bestätigungen aus diesen Registern. Diese Einträge werden als „Lebenszeichen“ der Person gewertet. Alle Personen mit Hauptwohnsitz, die ausschließlich im Zentralen Melderegister enthalten sind und über keine weiteren Lebenszeichen in anderen Verwaltungsregistern verfügen, werden im Rahmen der Wohnsitzanalyse geprüft. Statistik Austria schreibt diese Personen per RSb-Brief an und befragt diese zu ihrem Wohnsitzstatus am 31.10.2021.

Gemäß Registerzählungsgesetz (BGBl. I Nr. 33/2006 idgF) ist die Auskunft verpflichtend. Die Verweigerung oder die nicht wahrheitsgemäße Auskunftserteilung ist als Verwaltungsübertretung strafbar (Bundesstatistikgesetz (BGBl. I Nr. 163/1999 idgF)).

Die Befragung von Bürger:innen fand im November 2021 und Juni 2022 statt. Nach Erhalt des persönlich adressierten Rückscheinbriefes hatten Bürger:innen zwei Wochen Zeit, um den an Sie adressierten Fragebogen unterfertigt an Statistik Austria zurückzusenden.

Wohnsitzanalyse - Bürger:innen zensus-wsa@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 15.01.2024 aktualisiert.
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